Was sind denn da für schöne Ursachen dabei?
Und warum darf dein Kunde die nicht erfahren, Angst vor Klagen?
Haha naja ;D wenn sehe ich den Grund und dann steht da halt als Anweisung groß bei: "Der Grund XX darf gegenüber Ihrem Kunden und Dritten, auf gar keinen Fall erwähnt werden. Dies gilt auch, wenn Kunden oder Dritte behaupten, von diesem Grund zu Wissen."
Und wenn der Kunde nachfragt, sagt man halt, man kenne den Grund selbst nicht... und wir haben aber das Recht die Geschäftsbeziehung nach § x der AGB zu kündigen und hiervon haben wir gebrauch gemacht. Mehr nicht.
Auch wenn der Kunde sich an einen Ombudsmann wendet, zwecks Beschwerde, wird der Grund auf keinen Fall mittgeteilt. Auch gegenüber dem Ombudsmann beruft man sich auf die AGB und dann ist die Sache erledigt.
Achja und Gründe, naja Missbrauch/Geldwäsche... oder wenn der Kunde uns zu teuer wird...
gibt viele Gründe.
Es kann auch passieren, wenn Kunde XX ne Vollmacht seit neuem für XX ausgestellt hat, der uns aber nicht passt... dann trennen wir uns auch lieber.