Hallo in die Runde!
Ich schließe meine Frage hier mal an. Folgende Konstellation: +1 et moi fliegen (hoffentlich ohne Streik) nächste Woche nach Südafrika. +1 hat die deutsche und polnische Staatsbürgerschaft. Für polnische Staatsbürger ist die Einreise nach SA u.a. für touristische Zwecke (wie unseren) ohne erweitertes Visum für 30 Tage, für deutsche für 90 Tage möglich. Aufgrund unseres Aufenthalts <30 Tage gibt es erstmal kein Problem.
Allerdings ist es bei +1 so, dass sie zwei unterschiedliche (Nach-)Namen hat. Im deutschen Pass steht der in der deutschen Geburtsurkunde (damals wohl aufgrund von Unwissen etc.) eingetragene Nachname ihres Vaters drin, der mit einem -i endet. Im polnischen endet die Eintragung und der Name korrekterweise mit einem -a. Bisher war das nie ein Problem und für mich auch eher ein Kuriosum. Auch ist es so, dass in sämtlichen und jeweiligen nationalen Registern und Meldestellen beide Namen korrekt geführt werden. Die Flugtickets jedenfalls habe ich mangels damals vorliegendem deutschen Pass auf ihren polnischen Namen gebucht. Wenn sie jedoch mit ihrem nun vorhandenen deutschen Reisepass einreisen würde und einen Nachweis des Rückflugs führen müsste, gäbe es, wenn es hart auf hart kommt, schonmal einen ersten Punkt für Diskussionen. Auch wäre aus meiner Sicht zu beachten, dass bei Mehrfacheinreisen immer der erstmals verwendete Pass verwendet wird, da der Unterschied im Namen sicherlich in den Systemen auffallen würde. Für Südafrika wird jetzt jedenfalls der polnische Pass genutzt.
Hat jemand Erfahrungen mit einem solchen Sachverhalt, insb. bei Ländern mit Visumspflicht, in denen alle weiteren Nationalitäten angegeben werden müssen? Und hat jemand ggf. das gleiche "Problem" und bei Mehrfacheinreisen beide Passvarianten genutzt und kann berichten?