Downgrade Lufthansa

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LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
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Downgrade bzw. Umbuchung auf einen anderen Flug, gebucht war C mit einer Firmenrate.

BA LAX - LHR (Umbuchung, Verspätung ca 6 Stunden, gab Meilen)
AY HEL - BKK (Umbuchung, Verspätung, ca. 6 Stunden, gab nix)
OS GVA - BKK (Umbuchung, Verspätung ca. 12 Stunden, gab nix)
AY BKK - HEL (Downgrade, gab eine prepaid Visa Card mit 500€)

Jeweils keine Kompensation nach der EU Regelung, mit dem Verweis auf darauf das diese Raten nicht für die Öffentlichkeit buchbar sind. Grund war immer Überbuchung, ich war bereits eingecheckt und hatte eine Bordkarte.

Bei der OS Geschichte ex GVA hätte ich noch die Option gehabt mit LX in ECO zu fliegen. Mir konnte aber niemand sagen ob und in welcher Höhe ich eine Kompensation bekomme. Angesichts der sehr niedrigen Firmenraten, und der oft sehr hohen Y Raten wäre man da evtl. auch ohne Kompensation rausgekommen.
 
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LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Was hat das denn damit zu tun?

Wenn du diesen Thread gelesen hättest wüsstest du es.

"This Regulation shall not apply to passengers travelling
free of charge or at a reduced fare not available directly or
indirectly to the public. However, it shall apply to passengers
having tickets issued under a frequent flyer programme or
other commercial programme by an air carrier or tour
operator."

In der deutschen Übersetzung wurde aus "commercial programme" Werbeprogramm.
 
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Schtingi

Erfahrenes Mitglied
17.03.2010
595
72
BSL
(3) Diese Verordnung gilt nicht für Fluggäste, die kostenlos oder zu einem reduzierten Tarif reisen, der für die Öffentlichkeit nicht unmittelbar oder mittelbar verfügbar ist. Sie gilt jedoch für Fluggäste mit Flugscheinen, die im Rahmen eines Kundenbindungsprogramms oder anderer Werbeprogramme von einem Luftfahrtunternehmen oder Reiseunternehmen ausgegeben wurden.
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
(3) Diese Verordnung gilt nicht für Fluggäste, die kostenlos oder zu einem reduzierten Tarif reisen, der für die Öffentlichkeit nicht unmittelbar oder mittelbar verfügbar ist. Sie gilt jedoch für Fluggäste mit Flugscheinen, die im Rahmen eines Kundenbindungsprogramms oder anderer Werbeprogramme von einem Luftfahrtunternehmen oder Reiseunternehmen ausgegeben wurden.

Und die Frage ist wie die Airline bzw. ein Gericht das Wort "Werbeprogramm" auslegt. Bei mir hat die Airline immer gesagt das ein Firmentarif nicht für die Öffentlichkeit buchbar ist - daher keine Kompensation.

Andere haben da vor Gericht wohl mehr erreicht.
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0

Nun ja, verstehe den kleinen aber feinen Unterschied.

Praxis heute:

Strafrecht gegen die Personen im Unternehmen (Geldstrafe oder Gefängnisstrafe)
Gegen die Unternehmen werden dann Sanktionen ausgesprochen (Geldstrafen) - was soll sich da den ändern?

Weiterhin, wie soll sich eine juristische Person strafbar machen?

Ansonsten denke ich das egal in welchem Umfeld die Täter zu bestrafen sind und nicht die "Sippe".

Wenn man nach dem angedachten Unternehmensstrafrecht, dann Unternehmen auflöst - dann trifft dies doch in erster Linie die Mitarbeiter - und somit meist die falschen.
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Nun ja, verstehe den kleinen aber feinen Unterschied.

Praxis heute:

Strafrecht gegen die Personen im Unternehmen (Geldstrafe oder Gefängnisstrafe)
Gegen die Unternehmen werden dann Sanktionen ausgesprochen (Geldstrafen) - was soll sich da den ändern?

Weiterhin, wie soll sich eine juristische Person strafbar machen?

Ansonsten denke ich das egal in welchem Umfeld die Täter zu bestrafen sind und nicht die "Sippe".

Wenn man nach dem angedachten Unternehmensstrafrecht, dann Unternehmen auflöst - dann trifft dies doch in erster Linie die Mitarbeiter - und somit meist die falschen.

In den USA gibts das und es funktioniert. Wenn z.b. einem Unternehmen in den USA strafbare Handlungen nachgewiesen werden ist die Strafe um einiges höher, als wenn in Deutschland nur ein Vorstand zahlt....
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
In den USA gibts das und es funktioniert. Wenn z.b. einem Unternehmen in den USA strafbare Handlungen nachgewiesen werden ist die Strafe um einiges höher, als wenn in Deutschland nur ein Vorstand zahlt....

Nochmal OT

Geht doch in Deutschland auch, wenn z.B. das Kartellamt einschreitet müssen auch deutsche Unternehmen sehr hohe Strafen zahlen. Und auch ansonsten kann man Unternehmen durch hohe Bussgelder sanktionieren.
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Nochmal OT

Geht doch in Deutschland auch, wenn z.B. das Kartellamt einschreitet müssen auch deutsche Unternehmen sehr hohe Strafen zahlen. Und auch ansonsten kann man Unternehmen durch hohe Bussgelder sanktionieren.

Aber nicht als Strafverfahren.

Wenn z.b. der Vorstand seine Mitarbeiter anweist entgegen der Gesetzeslage zu handeln kann in Deutschland nicht das Unternehmen wegen Betruges verurteilt werden. Sollte es aber, da es auch von der Betrugshandlung profitiert.
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Aber nicht als Strafverfahren.

Wenn z.b. der Vorstand seine Mitarbeiter anweist entgegen der Gesetzeslage zu handeln kann in Deutschland nicht das Unternehmen wegen Betruges verurteilt werden. Sollte es aber, da es auch von der Betrugshandlung profitiert.

Und dann - Unternehmen einsperren? :doh:

Wenn ein Unternehmen rechtswidrig oder betrügerisch handelt werden die verantwortlichen Personen strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen. Gegen das Unternehmen kann es weiterhin zu Sanktionen kommen (Tätigkeitseinschränkungen, -Verbote, Geldstrafen, ...) Zudem ist das Unternehmen zivilrechtlich in der Pflicht (mit Durchgriffsmöglichkeit auf die verantwortlichen Personen)

Edit: Mehr geht nicht und macht auch keinen Sinn ;)
 
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Ventus2

Erfahrenes Mitglied
05.04.2011
2.498
51
Jeweils keine Kompensation nach der EU Regelung, mit dem Verweis auf darauf das diese Raten nicht für die Öffentlichkeit buchbar sind. Grund war immer Überbuchung, ich war bereits eingecheckt und hatte eine Bordkarte.

Bei der Häufigkeit lohnt es sich ja vielleicht schon mal das ganze klären zu lassen. Würde empfehlen als erstes eine Beschwerde an die jeweilige für EU Passagierrechte zuständige Stelle zu richten...
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Bei der Häufigkeit lohnt es sich ja vielleicht schon mal das ganze klären zu lassen. Würde empfehlen als erstes eine Beschwerde an die jeweilige für EU Passagierrechte zuständige Stelle zu richten...

Naja sooo häufig war das jetzt nicht, 4 mal in sechs Jahren bei ca. 250 Langstrecken Segmenten. Und richtig geärgert habe ich mich nur einmal :).

In allen anderen Fällen ergaben sich keine wirklichen Probleme für mich - so what.
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Und dann - Unternehmen einsperren? :doh:

Wenn ein Unternehmen rechtswidrig oder betrügerisch handelt werden die verantwortlichen Personen strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen. Gegen das Unternehmen kann es weiterhin zu Sanktionen kommen (Tätigkeitseinschränkungen, -Verbote, Geldstrafen, ...) Zudem ist das Unternehmen zivilrechtlich in der Pflicht (mit Durchgriffsmöglichkeit auf die verantwortlichen Personen)

Edit: Mehr geht nicht und macht auch keinen Sinn ;)

Ich darf da aus dem oben verlinkten Artikel zitieren:
Bisher können nur natürliche Personen nach dem Strafrecht belangt werden, aber nicht Unternehmen. Als Sanktionen gegen solche juristischen Personen sind derzeit nur Geldstrafen nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht möglich. Die Justizminister halten das für unzureichend.
Zur Debatte steht nun ein Gesetzentwurf aus Nordrhein-Westfalen. Dieser sieht als Sanktionen neben Geldstrafen auch den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen oder von Subventionen vor - und als schärfste Waffe die Auflösung des Unternehmens.
 

Ventus2

Erfahrenes Mitglied
05.04.2011
2.498
51
Naja sooo häufig war das jetzt nicht, 4 mal in sechs Jahren bei ca. 250 Langstrecken Segmenten. Und richtig geärgert habe ich mich nur einmal :).

In allen anderen Fällen ergaben sich keine wirklichen Probleme für mich - so what.

Sind aber trotzdem ein paar € (zumindest aus Sicht der durchschnittlichen Bevölkerung )
 

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
5.900
1.147
Bayern & Tirol
Na dann kann ja jeder der in die Situation kommt klagen. Für mich machte es keinen Sinn. Da ich nicht an den Erfolg geglaubt habe.

Deine Erfolgschancen liegen bei nahezu 100%. Aber die Airlines brauchen solche Kunden wie Dich! Probier doch mal EU Claim aus. Du hast kein Risiko und die nehmen nur sichere Fälle. Ausnahme sind nur Airliner oder Travel Industry Tickets.
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Deine Erfolgschancen liegen bei nahezu 100%. Aber die Airlines brauchen solche Kunden wie Dich! Probier doch mal EU Claim aus. Du hast kein Risiko und die nehmen nur sichere Fälle. Ausnahme sind nur Airliner oder Travel Industry Tickets.

Flightright hat den letzten Fall (AY) abgelehnt.

Geb mir doch einfach die Adresse von deinem Anwalt (PN).
 
A

Anonym19514

Guest
Hallo, zu meiner Zeit als OS Staff wurde gerne die JFK Route gebucht :), Freitags von VIE nach FRA usw...

Meiner Frau passierte allerdings folgendes. Gebucht in Business von VIE nach DME. OS Kreditkarte für Downgrade erhalten und im Flieger wurde Sie danach mit Entschuldigung doch wieder in die Business gebracht - Gutschein wurde auch somit abgenommen.

Wie sieht es hier eigentlich rechtlich aus? Wenn ich vorher gefragt werde und akzeptiere das Downgrade beim Boarding und im Flieger ists dann doch anders??
 

Wirzweibeideberlin

Aktives Mitglied
18.04.2014
175
15
Berlin
2 Kurze Fragen bitte:
für welche Buchungsklassen gelten diese Ausgleichszahlungen? (In unserem Fall von O zu I)?
gelten die Ausgleichszahlungen auch, wenn das Downgrade 5 Monate vor Abflug bekanntgegeben wurde?
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
11
EDLE 07
2 Kurze Fragen bitte:
für welche Buchungsklassen gelten diese Ausgleichszahlungen? (In unserem Fall von O zu I)?
gelten die Ausgleichszahlungen auch, wenn das Downgrade 5 Monate vor Abflug bekanntgegeben wurde?

Welcher Schaden ist Dir denn konkret entstanden?
Dir werden die Meilen zurückerstattet und man sollte Dir die Möglichkeit zur kostenfreien Umbuchung eingeräumt haben.
That's it.