ANZEIGE
Was haben ID Tickets jetzt mit der Diskussion zu tun?Mitarbeiter auf ID Tickets sind selbst dafür verantwortlich pünktlich wieder bei der Arbeit zu erscheinen.
Die Ausrede zieht da nicht.
Was haben ID Tickets jetzt mit der Diskussion zu tun?Mitarbeiter auf ID Tickets sind selbst dafür verantwortlich pünktlich wieder bei der Arbeit zu erscheinen.
Die Ausrede zieht da nicht.
Was haben ID Tickets jetzt mit der Diskussion zu tun?![]()
Ja klar, Standby ist ja auch ein ganz anderer Schnack.Bedingt bis nichts …
Ich denke Farscape wollte darauf hinaus, dass ID-Tickets ein enormes Risiko beinhalten abgeladen zu werden.
Dieses "Abladen" ist gegenüber dem Arbeitgeber allerdings keine Entschuldigungsgrund fürs Nicht-Erscheinen zur ersten disponierten Schicht nach dem Urlaub.
Selbes "Problem" haben ja auch alle Shuttler ….
…. es ist ihr persönliches Problem, wie und wann sie zum Dienst erscheinen. Bei Nutzung von (StandBy-) ID-Tickets zeigt der AG eben keine / kaum Toleranz.
It depends.@DrThax
Wie gehst du mit deinen Angestellten um?
Bei begründeter Verlängerung des Urlaubs?
Lässt du dies einfach durchgehen ob höherer Gewalt (o.ä. zumindest nicht in der Verantwortung deines Angestellten) oder ziehst du die "Verlängerung" von den restlichen Urlaubstagen ab?
Bitte verstehe meine Frage nicht falsch:
Auch ich bin der Meinung, dass eine Abmahnung etwas arg überzogen ist, so der MA unverschuldet den Urlaub verlängert.
Ach, der Sitznachbar Deiner Begleitung hat sicher nichts dagegen, wenn Du ihm Deinen Platz in der C anbietest![]()
Mitarbeiter auf ID Tickets sind selbst dafür verantwortlich pünktlich wieder bei der Arbeit zu erscheinen.
Die Ausrede zieht da nicht.
Das tut mir leid.
Das darfst Du dann erstmal mit dem AG ausdiskutieren, und Wetter z.B. entbindet bekanntlich nicht von der Arbeitsverpflichtung.
Von einer Abmahnung sind wir dann aber noch ein Stück weit weg, wurde ja z.B. im Kontext der Vulkanasche diskutiert: Taylor Wessing: Vulkanasche und Arbeitsrecht – wer trägt das Risiko?
Sorry, aber mein Kommentar war nicht auf MUCXMAR bezogen - sondern auf Angestellte, deren Arbeitgeber C bezahlt und die dann Y fliegen und die Kompensation in die eigene Tasche stecken.
Inwiefern ist das eigentlich steuerrelevant für AG oder AN? Das C-Ticket wurde ja von der Steuer abgesetzt, die Kompensation netto bezogen.
So werden bei downgrades z.B. gerne Passagiere genommen die z.B. mit einer Firmenrate fliegen (hier muss man kein EU Kompensation zahlen).
Das darfst Du dann erstmal mit dem AG ausdiskutieren, und Wetter z.B. entbindet bekanntlich nicht von der Arbeitsverpflichtung.
Das ist für viele leider ein normales Arbeitsverhältnis.
Beim da irrst du für Firmentarifen sind EU Ausgleichszahlungen nicht vorgesehen. Diese sind nur für frei buchbare Tarife verpflichtend
Wir hatten es auch schon, aber definitv ohne Firmenrate.@larsfra
Stimmt nicht. Bin selber mehrfach betroffen gewesen. Immer mit Firmenrate und eben dem Argument.
Beim da irrst du für Firmentarifen sind EU Ausgleichszahlungen nicht vorgesehen. Diese sind nur für frei buchbare Tarife verpflichtend
Nur weil man eine Arbeitspflicht hat, heißt es aber nicht, dass es bei höherer Gewalt auch ein Abmahn/Kündigungsgrund ist. Hast aber eben auch keinen Anspruch auf den Lohn für den Tag...
Trotzdem ist es tatsächlich in der Praxis so, dass es nun mal die trifft, die es nicht für nötig halten Instrumente wie Online Check In zu nutzen und dann als "letztes" einchecken.
Lese ich anders:"This Regulation shall not apply to passengers travelling
free of charge or at a reduced fare not available directly or
indirectly to the public. However, it shall apply to passengers
having tickets issued under a frequent flyer programme or
other commercial programme by an air carrier or tour
operator."
Würde Firmenraten unter commercial program packen.
Besser wäre also, früh einzuchecken und bekannt zu geben, dass man für ein Downgrade zur Verfügung steht, falls notwendig.
Deutsche Übersetzung, sagt "Kundenbindungsprgramm oder anderen Werbeprogramm"
Dies wird von LH und anderen Airlines (BA, OS und AY) so interpretiert das Firmenraten eben nicht für eine Ausgleichszahlung qualifizieren. Bei allen Airlines verfüge ich bzw. ein MA vo mir über entsprechende Erfahrungen.
Deutsche Übersetzung, sagt "Kundenbindungsprgramm oder anderen Werbeprogramm"
Dies wird von LH und anderen Airlines (BA, OS und AY) so interpretiert das Firmenraten eben nicht für eine Ausgleichszahlung qualifizieren. Bei allen Airlines verfüge ich bzw. ein MA vo mir über entsprechende Erfahrungen.