Downgrade Lufthansa

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FlyingT

Erfahrenes Mitglied
17.11.2010
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0
Was haben ID Tickets jetzt mit der Diskussion zu tun? :confused:

Bedingt bis nichts …

Ich denke Farscape wollte darauf hinaus, dass ID-Tickets ein enormes Risiko beinhalten abgeladen zu werden.
Dieses "Abladen" ist gegenüber dem Arbeitgeber allerdings keine Entschuldigungsgrund fürs Nicht-Erscheinen zur ersten disponierten Schicht nach dem Urlaub.
Selbes "Problem" haben ja auch alle Shuttler ….
…. es ist ihr persönliches Problem, wie und wann sie zum Dienst erscheinen. Bei Nutzung von (StandBy-) ID-Tickets zeigt der AG eben keine / kaum Toleranz.


@DrThax

Wie gehst du mit deinen Angestellten um?
Bei begründeter Verlängerung des Urlaubs?
Lässt du dies einfach durchgehen ob höherer Gewalt (o.ä. zumindest nicht in der Verantwortung deines Angestellten) oder ziehst du die "Verlängerung" von den restlichen Urlaubstagen ab?

Bitte verstehe meine Frage nicht falsch:
Auch ich bin der Meinung, dass eine Abmahnung etwas arg überzogen ist, so der MA unverschuldet den Urlaub verlängert.
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
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EDLE 07
Bedingt bis nichts …

Ich denke Farscape wollte darauf hinaus, dass ID-Tickets ein enormes Risiko beinhalten abgeladen zu werden.
Dieses "Abladen" ist gegenüber dem Arbeitgeber allerdings keine Entschuldigungsgrund fürs Nicht-Erscheinen zur ersten disponierten Schicht nach dem Urlaub.
Selbes "Problem" haben ja auch alle Shuttler ….
…. es ist ihr persönliches Problem, wie und wann sie zum Dienst erscheinen. Bei Nutzung von (StandBy-) ID-Tickets zeigt der AG eben keine / kaum Toleranz.
Ja klar, Standby ist ja auch ein ganz anderer Schnack.
Der Name impliziert ja bereits, dass ich nicht mitgenommen werden könnte.
Das weiss man aber doch, daher ist dies kein unvorhersehbarer Grund.

Ich sprach ja explizit von unverschuldeten Ereignissen.
Wenn jemand Standby fliegt und auf einmal vollkommen erstaunt :)rolleyes:) feststellt, dass er tatsächlich stehen gelassen wird, handelt er dumm, naiv oder vorsätzlich. Alles nicht so gut.

Ich vermute aber mal eher, Farscape hat da ohnehin etwas verwechselt mit "IDB" und "ID Tix".

@DrThax
Wie gehst du mit deinen Angestellten um?
Bei begründeter Verlängerung des Urlaubs?
Lässt du dies einfach durchgehen ob höherer Gewalt (o.ä. zumindest nicht in der Verantwortung deines Angestellten) oder ziehst du die "Verlängerung" von den restlichen Urlaubstagen ab?

Bitte verstehe meine Frage nicht falsch:
Auch ich bin der Meinung, dass eine Abmahnung etwas arg überzogen ist, so der MA unverschuldet den Urlaub verlängert.
It depends.
Ist sicherlich eine Fallentscheidung ob man dafür Urlaubstage abzieht/Überstunden abbummelt oder was auch immer.
Eine Abmahnung fände ich aber in keinem Fall angemessen.
 
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HON/UA

Erfahrenes Mitglied
28.02.2011
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Odessa/ODS/UA
Sorry, aber mein Kommentar war nicht auf MUCXMAR bezogen - sondern auf Angestellte, deren Arbeitgeber C bezahlt und die dann Y fliegen und die Kompensation in die eigene Tasche stecken.

Inwiefern ist das eigentlich steuerrelevant für AG oder AN? Das C-Ticket wurde ja von der Steuer abgesetzt, die Kompensation netto bezogen.
 

amazing

LEGO HON
13.10.2011
4.984
12
BLACK BOX
Zurück zum TO Thema,

Wenn dein Freundin in der Y sitzt und Du in der C dann könntest Du ja mit den Sitznachbarn Deiner Freundin tauschen in Y und so einem Pax zu einem Upgrade verhelfen.

Wobei so eine kurze Verweilpause für die Freundin soll ja auch nicht so schlecht sein :D
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
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Edd

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13.09.2011
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VIE
F auf C ist gut. Asiana hat mir vor kurzem gerade mal 300 US$ geboten, aber dann anstandslos auf ANA umgebucht.
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Sorry, aber mein Kommentar war nicht auf MUCXMAR bezogen - sondern auf Angestellte, deren Arbeitgeber C bezahlt und die dann Y fliegen und die Kompensation in die eigene Tasche stecken.

Inwiefern ist das eigentlich steuerrelevant für AG oder AN? Das C-Ticket wurde ja von der Steuer abgesetzt, die Kompensation netto bezogen.

Der AN muss den erhaltenen Betrag selbstverständlich versteuern, wenn er den Flug nicht privat bezahlt hat.
 

Ventus2

Erfahrenes Mitglied
05.04.2011
2.498
51
So werden bei downgrades z.B. gerne Passagiere genommen die z.B. mit einer Firmenrate fliegen (hier muss man kein EU Kompensation zahlen).

Ich hoffe Du meinst damit LH-interne-Firmentarife; für Großkundentarife gelten schon die Passagierrechte...
 

Ventus2

Erfahrenes Mitglied
05.04.2011
2.498
51
Das darfst Du dann erstmal mit dem AG ausdiskutieren, und Wetter z.B. entbindet bekanntlich nicht von der Arbeitsverpflichtung.

Das ist für viele leider ein normales Arbeitsverhältnis.

Nur weil man eine Arbeitspflicht hat, heißt es aber nicht, dass es bei höherer Gewalt auch ein Abmahn/Kündigungsgrund ist. Hast aber eben auch keinen Anspruch auf den Lohn für den Tag...
 

LHFan

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13.06.2011
2.196
0
Beim da irrst du für Firmentarifen sind EU Ausgleichszahlungen nicht vorgesehen. Diese sind nur für frei buchbare Tarife verpflichtend
 

larsfra

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13.06.2012
442
25
Kerry/IE
Beim da irrst du für Firmentarifen sind EU Ausgleichszahlungen nicht vorgesehen. Diese sind nur für frei buchbare Tarife verpflichtend

Trotzdem ist es tatsächlich in der Praxis so, dass es nun mal die trifft, die es nicht für nötig halten Instrumente wie Online Check In zu nutzen und dann als "letztes" einchecken.

Ein "Selectieren" wäre wohl sinnig , ist aber in der Praxis noch kaum umsetzbar
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
@larsfra
Stimmt nicht. Bin selber mehrfach betroffen gewesen. Immer mit Firmenrate und eben dem Argument.
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
13.307
1.134
Beim da irrst du für Firmentarifen sind EU Ausgleichszahlungen nicht vorgesehen. Diese sind nur für frei buchbare Tarife verpflichtend

Lese ich anders:"This Regulation shall not apply to passengers travelling
free of charge or at a reduced fare not available directly or
indirectly to the public. However, it shall apply to passengers
having tickets issued under a frequent flyer programme or
other commercial programme by an air carrier or tour
operator."

Würde Firmenraten unter commercial program packen.
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
13.307
1.134
Nur weil man eine Arbeitspflicht hat, heißt es aber nicht, dass es bei höherer Gewalt auch ein Abmahn/Kündigungsgrund ist. Hast aber eben auch keinen Anspruch auf den Lohn für den Tag...

Wie gesagt im Zweifelsfall wird es ein Gericht entscheiden.
 

htb

Erfahrenes Mitglied
10.10.2010
1.077
3
Trotzdem ist es tatsächlich in der Praxis so, dass es nun mal die trifft, die es nicht für nötig halten Instrumente wie Online Check In zu nutzen und dann als "letztes" einchecken.

Es kann aber auch sein, dass der OP problemlos einchecken kann, aber keinen Sitzplatz zugeteilt bekommt -- der soll ihm dann am Gate gegeben werden. Bis der OP am Gate ist, wurden dann aber bereits Freiwillige für ein Down- oder Upgrade gesucht und gefunden.

Besser wäre also, früh einzuchecken und bekannt zu geben, dass man für ein Downgrade zur Verfügung steht, falls notwendig.

HTB.
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Lese ich anders:"This Regulation shall not apply to passengers travelling
free of charge or at a reduced fare not available directly or
indirectly to the public. However, it shall apply to passengers
having tickets issued under a frequent flyer programme or
other commercial programme by an air carrier or tour
operator."

Würde Firmenraten unter commercial program packen.

Deutsche Übersetzung, sagt "Kundenbindungsprgramm oder anderen Werbeprogramm"

Dies wird von LH und anderen Airlines (BA, OS und AY) so interpretiert das Firmenraten eben nicht für eine Ausgleichszahlung qualifizieren. Bei allen Airlines verfüge ich bzw. ein MA vo mir über entsprechende Erfahrungen.
 
Y

YuropFlyer

Guest
Besser wäre also, früh einzuchecken und bekannt zu geben, dass man für ein Downgrade zur Verfügung steht, falls notwendig.

Das ist auch meine Erfahrung - je früher desto besser. Wobei zB Swiss in ZRH laut eigener Aussage keine Nachrichten an LH in FRA schicken kann, das Pax X für VDB/Downgrade zur Verfügung stehen würde. Andere LH-Aussenstationen können das eventuell - am besten ist es aber in jedem Fall, frühzeitig am Gate aufzuschlagen, und sich dort zur Verfügung zu stellen.

Für ein VDB ist zudem aufgegebenes Gepäck zwar kein Ausschlusskriterium, finden sich aber mehr als nötig Personen welche VDB machen wollen, werden in jedem Fall Paxe ohne CI-Luggage vorgezogen.
 

Ventus2

Erfahrenes Mitglied
05.04.2011
2.498
51
Deutsche Übersetzung, sagt "Kundenbindungsprgramm oder anderen Werbeprogramm"

Dies wird von LH und anderen Airlines (BA, OS und AY) so interpretiert das Firmenraten eben nicht für eine Ausgleichszahlung qualifizieren. Bei allen Airlines verfüge ich bzw. ein MA vo mir über entsprechende Erfahrungen.

Dann wundert es mich, dass es noch keiner auf ein Verfahren hat ankommen lassen.

Denn zunächst ist ein Firmentarif "available indirectly to the puplic" bewerten, denn theoretisch bekommt den jeder mit dem Flugaufkommen. Und ich würde es auch wie peter42 unter die expliziten Erwähnungen subsumieren. Weiß jetzt nicht, was in der französischen Variante und den anderen Sprachen vorkomm, aber durch (eine generell sehr verbraucherfreundliche) Auslegung wird man dazu kommen, dass Firmentarife geschützt sind. Rausfallen sollen die ID Tickets, was ja auch sinn macht....
 
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on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.686
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300x250
Deutsche Übersetzung, sagt "Kundenbindungsprgramm oder anderen Werbeprogramm"

Dies wird von LH und anderen Airlines (BA, OS und AY) so interpretiert das Firmenraten eben nicht für eine Ausgleichszahlung qualifizieren. Bei allen Airlines verfüge ich bzw. ein MA vo mir über entsprechende Erfahrungen.

dann müsste das ja in einem Firmenvertrag auch drinnenstehen. Ist mir bisher aber nicht aufgefallen.