Einführung Environmental Cost Surcharge ab 26.06.24 bei Lufthansa Group Airlines

ANZEIGE

cold_play

Erfahrenes Mitglied
19.02.2013
449
110
ANZEIGE
Die Lufthansa Group Airlines führen zum 26. Juni 2024 (Datum der Ticketausstellung) einen neuen Zuschlag für alle Abflüge ab 1. Januar 2025 aus Ländern der Europäischen Union1, Großbritannien, Norwegen und der Schweiz ein.2

Die Environmental Cost Surcharge fällt für jede Flugstrecke von Austrian Airlines / Brussels Airlines / Eurowings3 / Lufthansa / SWISS / Air Dolomiti / Discover Airlines / Edelweiss / Lufthansa City Airlines und Lufthansa CityLine an.

1 Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Spanien, Schweden, Tschechien, Ungarn und Zypern.

2 Für Tickets mit dem Verkaufsort Iran oder einem Reiseantritt in Hongkong sowie bei Reisen von und nach Japan fällt der Zuschlag nicht an.

3 Der Zuschlag fällt nicht für Eurowings Flüge an, die auf eurowings.com gebucht werden.



Die Höhe der Environmental Cost Surcharge (pro Flugsegment):4

ReiseklasseKurz- und MittelstreckenflügeLangstreckenflüge
Economy Class1 – 5 EUR/CHF/GBP/USD6 – 12 EUR/CHF/GBP/USD
Premium Economy Class9 – 18 EUR/CHF/GBP/USD
Business Class1,50 – 7 EUR/CHF/GBP/USD18 – 36 EUR/CHF/GBP/USD
First Class36 – 72 EUR/CHF/GBP/USD

4 Die Höhe des Zuschlags ist abhängig von der Streckenlänge und der gebuchten Reiseklasse.


Der Zuschlag wird streckenbezogen automatisch errechnet und im letzten Schritt des Buchungsvorgangs in den Preisdetails angezeigt.

Die Environmental Cost Surcharge deckt regulatorisch bedingte Zusatzkosten ab. Diese entstehen durch gesetzliche Umweltauflagen wie die SAF(Sustainable Aviation Fuel)-Beimischungsverordnung der Europäischen Union („ReFuelEU Aviation“), Anpassungen des europäischen ETS („Emission Trading System“)-Programms sowie weitere regulatorisch bedingte Kosten.


Link
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.716
7.893
Die Lufthansa Group Airlines führen zum 26. Juni 2024 (Datum der Ticketausstellung) einen neuen Zuschlag für alle Abflüge ab 1. Januar 2025 aus Ländern der Europäischen Union1, Großbritannien, Norwegen und der Schweiz ein.2

Die Environmental Cost Surcharge fällt für jede Flugstrecke von Austrian Airlines / Brussels Airlines / Eurowings3 / Lufthansa / SWISS / Air Dolomiti / Discover Airlines / Edelweiss / Lufthansa City Airlines und Lufthansa CityLine an.

1 Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Spanien, Schweden, Tschechien, Ungarn und Zypern.

2 Für Tickets mit dem Verkaufsort Iran oder einem Reiseantritt in Hongkong sowie bei Reisen von und nach Japan fällt der Zuschlag nicht an.

3 Der Zuschlag fällt nicht für Eurowings Flüge an, die auf eurowings.com gebucht werden.



Die Höhe der Environmental Cost Surcharge (pro Flugsegment):4

ReiseklasseKurz- und MittelstreckenflügeLangstreckenflüge
Economy Class1 – 5 EUR/CHF/GBP/USD6 – 12 EUR/CHF/GBP/USD
Premium Economy Class9 – 18 EUR/CHF/GBP/USD
Business Class1,50 – 7 EUR/CHF/GBP/USD18 – 36 EUR/CHF/GBP/USD
First Class36 – 72 EUR/CHF/GBP/USD

4 Die Höhe des Zuschlags ist abhängig von der Streckenlänge und der gebuchten Reiseklasse.


Der Zuschlag wird streckenbezogen automatisch errechnet und im letzten Schritt des Buchungsvorgangs in den Preisdetails angezeigt.

Die Environmental Cost Surcharge deckt regulatorisch bedingte Zusatzkosten ab. Diese entstehen durch gesetzliche Umweltauflagen wie die SAF(Sustainable Aviation Fuel)-Beimischungsverordnung der Europäischen Union („ReFuelEU Aviation“), Anpassungen des europäischen ETS („Emission Trading System“)-Programms sowie weitere regulatorisch bedingte Kosten.


Link
Es ist schon absurd das man so etwas immer wieder über neue Zuschläge regelt, solche Kosten kann man einfach in den Preis einkalkulieren.

Was würde man sagen wenn Restaurants oder Einzelhandel die ständig steigenden Kosten (die auch regulatorische bedingt sind) über Zuschläge kassieren würde.
 

reifel

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
406
142
Was für ein Unsinn, hab die Info auch grad gelesen.

Etliche Fragen
-Wie hoch sind denn die Beträge nun genau?
-Wenn das alles zusammen in die YQ Codiert wird, wie soll man dann diese noch separat ausweisen?
-Wenn es in die YQ codiert wird , dann ist es wohl auch nicht erstattbar bei nicht erstattbaren Tickets. Aber wofür sind dann diese Kosten angefallen wenn man nicht fliegt?
-Ist es so dass bei einem Hin- und Rückflug zu einem Ort ausserhalb EU dann die "Gebühr" nur für den HInflug anfällt?
-Wie soll man das als OTA/Veranstalter/Reisebüro technisch so kurzfristig umgesetzt bekommen dies klar und rechtssicher auszuweisen?
-Warum fällt die Gebühr nicht an wenn man denselben Flug über zB United bucht? Oder wenn man bei EW direkt bucht?

Das sind doch keine gesetzlich verankerten Steuern, sondern die kurzfristige Umsetzung eines weiteren Revenue genierierten "Tools" und kling ein wenig mit der heissen Nadel gestrickt.

Ziemlich absurd das Ganze... Wird wirklich Zeit dass es wie in manchen anderen Ländern gesetzliche Regelungen gibt, dass ganz normale Kosten des Flugbetriebs auch ganz normal in den Flugpreis eingerechnet werden.
 

Batman

Erfahrenes Mitglied
18.11.2017
6.374
3.695
Hamburg
Die Environmental Cost Surcharge deckt regulatorisch bedingte Zusatzkosten ab. Diese entstehen durch gesetzliche Umweltauflagen wie die SAF(Sustainable Aviation Fuel)-Beimischungsverordnung der Europäischen Union („ReFuelEU Aviation“), Anpassungen des europäischen ETS („Emission Trading System“)-Programms sowie weitere regulatorisch bedingte Kosten.
noch ein Grund mehr die Airlines bei künftigen Buchungen zu meiden...
Nun sind es aber wie gesagt, durch die EU beschlossene regulatorische Kosten. Das betrifft eben alle EU Fluggesellschaften. Deshalb gab es ja Gestänker der großen EU Fluggesellschaften ggü. TK/EK/EY/QR/SQ Wettbewertsnachteile etc. Unschön, aber nichts was man aus monetären Gründen gemacht hat. Und da es eine Steuer ist, kann diese nicht in die Rate mit eingerechnet werden, wenn man nachher nicht bei Rückerstattungen wieder Komplikationen haben möchte.
 
Zuletzt bearbeitet:

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.716
7.893
Was für ein Unsinn, hab die Info auch grad gelesen.

Etliche Fragen
-Wie hoch sind denn die Beträge nun genau?
-Wenn das alles zusammen in die YQ Codiert wird, wie soll man dann diese noch separat ausweisen?
-Wenn es in die YQ codiert wird , dann ist es wohl auch nicht erstattbar bei nicht erstattbaren Tickets. Aber wofür sind dann diese Kosten angefallen wenn man nicht fliegt?
-Ist es so dass bei einem Hin- und Rückflug zu einem Ort ausserhalb EU dann die "Gebühr" nur für den HInflug anfällt?
-Wie soll man das als OTA/Veranstalter/Reisebüro technisch so kurzfristig umgesetzt bekommen dies klar und rechtssicher auszuweisen?
-Warum fällt die Gebühr nicht an wenn man denselben Flug über zB United bucht? Oder wenn man bei EW direkt bucht?

Das sind doch keine gesetzlich verankerten Steuern, sondern die kurzfristige Umsetzung eines weiteren Revenue genierierten "Tools" und kling ein wenig mit der heissen Nadel gestrickt.

Ziemlich absurd das Ganze... Wird wirklich Zeit dass es wie in manchen anderen Ländern gesetzliche Regelungen gibt, dass ganz normale Kosten des Flugbetriebs auch ganz normal in den Flugpreis eingerechnet werden.
Dann sollte man, bei einer Erstattung wohl mal vor Gericht ziehen, und klären lassen was von den YQ tatsächlich nicht erstattbar ist. Sollte insgesamt wohl ähnlich wie Nebenkosten der Miete wohl mal gesetzlich geregelt werden.

Demnächst dann für Abflüge nach 20:00 Uhr - "Late Arbeit Surcharge" und für Wochenende/Feiertag der Sonderzuschlag "Mitarbeitermotivation"?

Ich kenne so etwas sonst nur von Spedtionsrechnungen wenn man Waren über einen Hafen importiert. Da kann man gleich auf Luftfracht umstellen, wenn die ganzen Hafenzuschläge zusammengerechnet sind.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.716
7.893
Nun sind es aber wie gesagt, durch die EU beschlossene regulatorische Kosten. Das betrifft eben alle EU Fluggesellschaften. Deshalb gab es ja Gestänker der großen EU Fluggesellschaften ggü. TK/EK/EY/QR/SQ Wettbewertsnachteile etc. Unsachön, aber nichts was man aus monetären Gründen gemacht hat. Und da es eine Steuer ist, kann diese nicht in die Rate mit eingerechnet werden, wenn man nachher nicht bei Rückerstattungen wieder Komplikationen haben möchte.
Hast du mal die entsprechen EU Verordnung?
 
  • Like
Reaktionen: Münsterländer

f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
8.473
875
Nun sind es aber wie gesagt, durch die EU beschlossene regulatorische Kosten. Das betrifft eben alle EU Fluggesellschaften. Deshalb gab es ja Gestänker der großen EU Fluggesellschaften ggü. TK/EK/EY/QR/SQ Wettbewertsnachteile etc. Unsachön, aber nichts was man aus monetären Gründen gemacht hat. Und da es eine Steuer ist, kann diese nicht in die Rate mit eingerechnet werden, wenn man nachher nicht bei Rückerstattungen wieder Komplikationen haben möchte.
und warum geht das dann bei eurowings? wo diese abgabe nicht erhoben wird, wenn man über eurowings bucht? gibt es da von der EU eine sondergenehmigung?
 

reifel

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
406
142
Nun sind es aber wie gesagt, durch die EU beschlossene regulatorische Kosten. Das betrifft eben alle EU Fluggesellschaften. Deshalb gab es ja Gestänker der großen EU Fluggesellschaften ggü. TK/EK/EY/QR/SQ Wettbewertsnachteile etc. Unsachön, aber nichts was man aus monetären Gründen gemacht hat. Und da es eine Steuer ist, kann diese nicht in die Rate mit eingerechnet werden, wenn man nachher nicht bei Rückerstattungen wieder Komplikationen haben möchte.
Ich kann den Gedankengang nachvollziehen, aber ich denke genau das ist ja es nicht: Es ist keine feste Steuer, die staatlich verordnet wird, wie z.B. die Erhöhunh er LVA um X EUR oder wie in England und Irland z.B. auch Steuererhöhungen für Luftsicherheit und ähnliches eingeführt wurden. Das ist eine feste Summe, die betrifft alle, für die gibt es einen eigenen Tax code, das ist nicht toll, aber transparent.

Hier geht es darum dass Konsequenzen aus möglichen staatlichen Etnscheidung, deren Höhe aber nicht auf Euro und Cent genau festgelegt ist und von der Airine auch in gewissen Rahmen (Einkaufskosten, passendes Fluggerät usw) sicher auch beeinflussbar ist, direkt als "Pauschbetrag" auf den Kunden umgelegt werden, und dazu noch intransparent in die "intl/domestic surcharge" eingebunden wird.

Man kann sicher darüber streiten, aber für mich sind das 2 Paar Schuhe.
 

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
8.512
3.791
49
MUC
www.oliver2002.com
und warum geht das dann bei eurowings? wo diese abgabe nicht erhoben wird, wenn man über eurowings bucht? gibt es da von der EU eine sondergenehmigung?

Weil die über EW.com gebuchten Tickets bei Navitaire laufen, die das System nicht technisch abbilden kann...

Hast du mal die entsprechen EU Verordnung?


Following today’s formal adoption by the Council, the new regulation will be published in the EU’s official journal in the coming weeks and will enter into force the twentieth day after this publication. It shall apply from 1 January 2024. However, articles 4, 5, 6, 8 and 10 shall apply from 1 January 2025.
 

Batman

Erfahrenes Mitglied
18.11.2017
6.374
3.695
Hamburg
Die Luftverkehrsabgabe wird einfach nochmal intern extra erhoben?
Das eine sind deutsche Abgaben zur Steuereinbahmensteigerung, das andere Abgaben die dir EU für den Haushalt wohl zum einen nutzen möchte um andere Dinge zu finanzieren und um eben den Wandel der Mobilität weiter voran zu treiben. Mobilität ist weltweit immer noch der größte prozentuale 'Umweltverschmutzer' und in dem Sinne besonders die Luftfahrt.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.716
7.893

f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
8.473
875
naja, da wird doch nur verordnet, dass ein gewisser anteil an treibstoff sustainable fuel sein muss. dass LH das als sonderabgabe auspreisen muss und nicht in den flugpreis einkalkulieren kann wird nirgendwo verordnet. 🤷‍♂️
 

red_travels

Megaposter
16.09.2016
22.254
10.920
www.red-travels.com
Nun sind es aber wie gesagt, durch die EU beschlossene regulatorische Kosten. Das betrifft eben alle EU Fluggesellschaften. Deshalb gab es ja Gestänker der großen EU Fluggesellschaften ggü. TK/EK/EY/QR/SQ Wettbewertsnachteile etc. Unschön, aber nichts was man aus monetären Gründen gemacht hat. Und da es eine Steuer ist, kann diese nicht in die Rate mit eingerechnet werden, wenn man nachher nicht bei Rückerstattungen wieder Komplikationen haben möchte.

klingt eher nach einer Fantasiegebühr, wenn man über LH bucht. Wieso gilt das hier nicht?
3 Der Zuschlag fällt nicht für Eurowings Flüge an, die auf eurowings.com gebucht werden.

ich kann hier keine konkreten Geldbeträge rauslesen

 

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
8.512
3.791
49
MUC
www.oliver2002.com
Daraus ergibt sich aber keine konkrete Abgabe pro Passagier, sondern lediglich eine Abgabe für fliegen im allgemeinen, wenn ich das richtig verstehe. Also sollte das auch in die allgemeinen Kosten fliessen und nicht in den YQs landen.

Die Abgabe ersetzt perspektivisch die deutsche Abgabe, die auch separat ausgewiesen wurde.