In der gesamten Situation bewegen sich die Verantwortlichen in Bundes- und Landesregierungen auf sehr dünnem Eis, da tatsächlich per Ministerialerlassen - par ordre du mufti - durchregiert wird, ohne vorige Einschaltung der Parlamente. In Erinnerung an die Zeit der Notstandsgesetze, welche in Weimar als auch in der BRD um 1968 Anwendung fanden, sollten da mal direkt die Alarmglocken bei uns läuten. Unter dem Begriff der Notstandsgesetzte lief eine ganze Reihe von Verfassungsänderungen zusammen, die allesamt aufgrund "innerer Notstände" im Verteidigungsfall das GG zeitweise ausser Kraft gesetzt hatten. Gemein war den Gesetzen selbst 1968, dass sie zumindest durchs Parlament gingen und vom BP unterzeichnet werden mussten.
Derweil traut sich aber a) von den Regierungsmitgliedern und Parlamentariern niemand, den Begriff Notstandsgesetz auch nur in den Mund zu nehmen, und das war auch schon im Frühjahr so, b) den regulären Gesetzgebungsprozess zu durchlaufen oder c), im Falle eines wirklichen Notstands ein Notstandsparlament zu berufen. Auch in diesen Prozess dürfte die Exekutive nur initiativ eingreifen.
Das Gebahren ist schlichtweg nicht demokratisch legitimiert, das Zeitargument fällt m.E. auch weg, da im Sommer genug Zeit gewesen wäre, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu erarbeiten. Dass Gerichte erst im Nachhinein die Situation klären können, macht die Sache insgesamt nicht besser.