Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

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OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
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Eigentlich nicht. Seit 52 Jahren; die Notstandsgesetze. Wurden nie angewandt, stehen aber im Falle des äußeren Notstands (Militärische Lage) oder des inneren Notstands (Katastrophenfall) zur Verfügung. Ich bin kein Verfassungsrechtler, aber der (Gesundheits-)Notstand ist keine Erfindung der hessischen Staatskanzlei.

Diese waren doch eigentlich für den militärischen Notfall gedacht. Und der Notstand wird gemäss der Notstandsgesetze vom Parlament mit entsprechender Mehrheit beschlossen und nicht vom hessischen Ministerpräsidenten hinter verschlossenen Türen erklärt.

Soweit mein Verständnis nach kurzer Recherche.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Diese waren doch eigentlich für den militärischen Notfall gedacht. Und der Notstand wird gemäss der Notstandsgesetze vom Parlament mit entsprechender Mehrheit beschlossen und nicht vom hessischen Ministerpräsidenten hinter verschlossenen Türen erklärt.

Soweit mein Verständnis nach kurzer Recherche.

Nein, wie gesagt: äußerer Notstand oder innerer Notstand bzw. Katastrophenfall. Und natürlich beschließt das nicht der hessische MP, aber das hat er ja auch nicht für sich in Anspruch genommen, sondern „nur“ gefordert.
 

Fack0rli

Erfahrenes Mitglied
19.01.2016
663
664
"Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.", Carl Schmitt. Im Ernst: Nur weil man etwas Ausnahmezustand nennt, entbindet das die Gerichte nicht von der Pflicht zur Prüfung und die Zeit, dass alle Gerichte alles abnicken, ist vorbei. Das Grummeln über die Verhältnismäßigkeit bestimmter Maßnahmen exisitiert ja nicht nur hier im Forum, siehe Sperrstunde Berlin und Beherbergungsverbote.

Ich habe nur das Wiedergegeben, was ich in den Welt Nachrichten gesehen habe.

Eben wurde es nochmal kurz angerissen.

Wie Berlin Lawyer schrieb handelt sich um die 52 Jahre alten Notstandsgesetze.
Laut Welt sind die MP wohl mehrheitlich dafür und nicht nur der hessische MP.

Dadurch können die die Maßnahmen wohl einheitlich für Deutschland beschlossen werden und die Landesregierungen können zum Großteil übergangen werden.

Ich bin da aber absolut kein Experte, wie gesagt wurde das so bei Welt verkündigt
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Nein, wie gesagt: äußerer Notstand oder innerer Notstand bzw. Katastrophenfall. Und natürlich beschließt das nicht der hessische MP, aber das hat er ja auch nicht für sich in Anspruch genommen, sondern „nur“ gefordert.

Ich habe nur das Wiedergegeben, was ich in den Welt Nachrichten gesehen habe.

Eben wurde es nochmal kurz angerissen.

Wie Berlin Lawyer schrieb handelt sich um die 52 Jahre alten Notstandsgesetze.
Laut Welt sind die MP wohl mehrheitlich dafür und nicht nur der hessische MP.

Dadurch können die die Maßnahmen wohl einheitlich für Deutschland beschlossen werden und die Landesregierungen können zum Großteil übergangen werden.

Ich bin da aber absolut kein Experte, wie gesagt wurde das so bei Welt verkündigt

Ein wenig Ironie darf erlaubt sein, Angesichts der Tatsache das die Ministerpräsidenten die Notstandsgesetze kaum ausrufen können, sondern das die Aufgabe des Parlaments wäre (nach meinem Verständnis), das aber seit Monaten keinerlei Mitspracherecht in Sachen Corona Kurs hat.

Es entspricht meiner Meinung nach dem Geist der aktuell in der Politik weht. "Wir machen das schon, nur keine Diskussion".
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
Hast du eine Quelle?
Das war unglücklich formuliert. Da sollen die Ergebnisse überprüft werden.

Aber der Lockdown soll von den Parlamenten abgestimmt werden, so war zumindest heute Mittag die Forderung:
80bbecd0-27b0-4767-ac04-27902c4347cc
0A74C5E9-5EED-4484-8261-BB6624D1FB2D.jpg
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.432
5.755
MUC/INN
Na da bin ich ja mal gespannt. AfD und FDP spielen schonmal nicht mit und der Rest der MdBs kann sich ja mal überlegen, was die Betroffenen in ihren Wahlkreisen dazu sagen werden. Gleiches analog zu den Landesparlamenten.
 

jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
5.661
2.887
MUC/STR
In der gesamten Situation bewegen sich die Verantwortlichen in Bundes- und Landesregierungen auf sehr dünnem Eis, da tatsächlich per Ministerialerlassen - par ordre du mufti - durchregiert wird, ohne vorige Einschaltung der Parlamente. In Erinnerung an die Zeit der Notstandsgesetze, welche in Weimar als auch in der BRD um 1968 Anwendung fanden, sollten da mal direkt die Alarmglocken bei uns läuten. Unter dem Begriff der Notstandsgesetzte lief eine ganze Reihe von Verfassungsänderungen zusammen, die allesamt aufgrund "innerer Notstände" im Verteidigungsfall das GG zeitweise ausser Kraft gesetzt hatten. Gemein war den Gesetzen selbst 1968, dass sie zumindest durchs Parlament gingen und vom BP unterzeichnet werden mussten.

Derweil traut sich aber a) von den Regierungsmitgliedern und Parlamentariern niemand, den Begriff Notstandsgesetz auch nur in den Mund zu nehmen, und das war auch schon im Frühjahr so, b) den regulären Gesetzgebungsprozess zu durchlaufen oder c), im Falle eines wirklichen Notstands ein Notstandsparlament zu berufen. Auch in diesen Prozess dürfte die Exekutive nur initiativ eingreifen.
Das Gebahren ist schlichtweg nicht demokratisch legitimiert, das Zeitargument fällt m.E. auch weg, da im Sommer genug Zeit gewesen wäre, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu erarbeiten. Dass Gerichte erst im Nachhinein die Situation klären können, macht die Sache insgesamt nicht besser.
 
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Fack0rli

Erfahrenes Mitglied
19.01.2016
663
664
Dann passend zum Thread die Frage:

Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche -auch von Verwandten- zu verzichten.

Auffordern kann man ja zu vielen Sachen, das kann sogar ich.

Aber

Sollte ich doch Verwandtschaft innerhalb Deutschlands besuchen:

Ist es nun ausdrücklich verboten?
Mache ich mich strafbar und muss mit Bußgeld rechnen?


Neue Maßnahmen gelten ab dem 02.11

Ich fahre aber am 01.11 mit 2 Freunden (insgesamt 3 Hausstände) mit dem Auto nach nach Österreich.
Am 07.11 ist die Rückreise geplant.

Muss dann eine Person vor der Greznze zu Deutschland aus dem Auto aussteigen und nach Hause laufen? (Maximal 10 Personen aus 2 Haushalten)
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
8.482
13.028
Trans Balkan Express
Nein, wie gesagt: äußerer Notstand oder innerer Notstand bzw. Katastrophenfall. Und natürlich beschließt das nicht der hessische MP, aber das hat er ja auch nicht für sich in Anspruch genommen, sondern „nur“ gefordert.

Aber klare Regelungen wie in der EMRK zur Beschränkung von Grundrechten fehlen im GG.

In der EMRK ist das klar geregelt:

"Art. 15 Abweichen im Notstandsfall

(1) Wird das Leben der Nation durch Krieg oder einen anderen öffentlichen Notstand bedroht, so kann jede Hohe Vertragspartei Maßnahmen treffen, die von den in dieser Konvention vorgesehenen Verpflichtungen abweichen, jedoch nur, soweit es die Lage unbedingt erfordert und wenn die Maßnahmen nicht im Widerspruch zu den sonstigen völkerrechtlichen Verpflichtungen der Vertragspartei stehen.

(2) Aufgrund des Absatzes 1 darf von Artikel 2 nur bei Todesfällen infolge rechtmäßiger Kriegshandlungen und von Artikel 3, Artikel 4 (Absatz 1) und Artikel 7 in keinem Fall abgewichen werden."
 

teuerbillig2

Reguläres Mitglied
14.04.2020
37
0
Kurze Frage zu den neuen Coronaregeln in Deutschland. Darf ich jetzt noch meinen gebuchten Flug nach Sansibar wahrnehmen? Der Flug soll am 09.11.20 ab Brüssel starten.
 

MUCXMAR

Erfahrenes Mitglied
19.03.2012
1.087
15
MUC / FKB
Hallo Zusammen,

Spricht eigentlich nach den neuen Regelungen irgendwas gegen eine Ausreise nach Kenia und Wiedereinreise am 09.November.
Natürlich mache ich einen PCR Test bei Rückreise und bleibe in Quarantäne.
Ansonsten sehe ich trotz der neuen Beschlüsse keinen Grund die Reise abzusagen.

Oder sehr hier ein rechtliches Hindernis?
 

Axwell D

Erfahrenes Mitglied
14.06.2019
1.028
1.263
CGN
Kurze Frage zu den neuen Coronaregeln in Deutschland. Darf ich jetzt noch meinen gebuchten Flug nach Sansibar wahrnehmen? Der Flug soll am 09.11.20 ab Brüssel starten.

Sollte eigentlich möglich sein, da weder die Sprache von einem Einreise- noch Ausreiseverbot war. Sonst dürften Urlauber ja auch nicht mehr zurück nach Hause.
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
8.482
13.028
Trans Balkan Express
Kurze Frage zu den neuen Coronaregeln in Deutschland. Darf ich jetzt noch meinen gebuchten Flug nach Sansibar wahrnehmen? Der Flug soll am 09.11.20 ab Brüssel starten.

Na die deutsche Gesetzgebungskompetenz für Sansibar ist erloschen, seitdem es Bismarck gegen Helgoland eingetauscht hat. Im Ernst: Die neuen Verordnungen sind nicht in Kraft getreten. Den Wortlaut kennt hier noch keiner. Fliegen ist nicht verboten, zumal nicht Ex-Brüssel. Die relevanten Fragen sollten sein, lässt Dich Tansania noch rein (siehe Webseite des AA) und welche Quarantäneregelungen gelten bei der Wiedereinreise nach D (siehe die dann für Dein Bundeland geltende QuarantäneVO).
 
Zuletzt bearbeitet:

jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
5.661
2.887
MUC/STR
Aber klare Regelungen wie in der EMRK zur Beschränkung von Grundrechten fehlen im GG.

In der EMRK ist das klar geregelt:

"Art. 15 Abweichen im Notstandsfall

(1) Wird das Leben der Nation durch Krieg oder einen anderen öffentlichen Notstand bedroht, so kann jede Hohe Vertragspartei Maßnahmen treffen, die von den in dieser Konvention vorgesehenen Verpflichtungen abweichen, jedoch nur, soweit es die Lage unbedingt erfordert und wenn die Maßnahmen nicht im Widerspruch zu den sonstigen völkerrechtlichen Verpflichtungen der Vertragspartei stehen.

(2) Aufgrund des Absatzes 1 darf von Artikel 2 nur bei Todesfällen infolge rechtmäßiger Kriegshandlungen und von Artikel 3, Artikel 4 (Absatz 1) und Artikel 7 in keinem Fall abgewichen werden."

Stellt sich aber nicht die Frage der Zulässigkeit, in diesem Falle auf das EMRK auszuweichen in Ermangelung klarer GG-Vorgaben?
Zugegebenermassen auch für mich das erste Mal, dass in dieser Coronasituation das EMRK in die Diskussion eingebracht wird.
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.452
570
Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.

Wurde hier schon diskutiert, was als "notwendig" gilt, was "nicht touristische Zwecke" sind und welche Formulare man braucht, um das nachzuweisen? Und sind Übernachtungen von So nach Mo noch erlaubt?

Szenario: Arbeitsantritt an einem neuen Arbeitsplatz in einer fremden Stadt.
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
8.482
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Trans Balkan Express
Stellt sich aber nicht die Frage der Zulässigkeit, in diesem Falle auf das EMRK auszuweichen in Ermangelung klarer GG-Vorgaben?
Zugegebenermassen auch für mich das erste Mal, dass in dieser Coronasituation das EMRK in die Diskussion eingebracht wird.

Die Notstandssituation und menschenrechtliche Verträge stellt sich vor allem dort, wo es keine ausgeprägten Grundrechte gibt. Ich hatte mir während des ersten Lockdowns dazu ein paar Panel angeschaut, aber zugegebenermaßen nicht weiter verfolgt. Die EMRK gilt ja in D nur einfachgesetzlich und die Gerichte prüfen in der Regel nur einfach gesetzlich. seit der Görgülü-Entscheidung des BVerfG ist jedoch klar, dass die EMRK von den gerichten zumindest zu beachten ist.

Aber ich gehe davon aus, wir haben keinen Notstand. Selbst Merkel hat ja wohl in der PK gesagt: "Wir geraten in einen Notstand." Das entbindet die Gerichte jedoch nicht von einer sorgfältigen Prüfung, es sei denn sie fallen wieder in das Schame der Folgenabwägung zurück.
 

yoursweetchua

Aktives Mitglied
22.06.2009
112
6
Ich verstehe das richtig, dass ich nach wie vor gastronomische Betriebe im Rahmen eines Tagesausflugs (48 Stunden Regelung) in Österreich aufsuchen darf?
 

Axwell D

Erfahrenes Mitglied
14.06.2019
1.028
1.263
CGN
Wurde hier schon diskutiert, was als "notwendig" gilt, was "nicht touristische Zwecke" sind und welche Formulare man braucht, um das nachzuweisen? Und sind Übernachtungen von So nach Mo noch erlaubt?

Szenario: Arbeitsantritt an einem neuen Arbeitsplatz in einer fremden Stadt.

Ist ja immer noch ein beruflicher Aufenthalt. Es gibt genug Geschäftsreisende die von So-Mi/Do übernachten um flexibler am Montagmorgen zu sein.