Wurde hier schon diskutiert, was als "notwendig" gilt, was "nicht touristische Zwecke" sind und welche Formulare man braucht, um das nachzuweisen? Und sind Übernachtungen von So nach Mo noch erlaubt?
Szenario: Arbeitsantritt an einem neuen Arbeitsplatz in einer fremden Stadt.
Kurze Frage zu den neuen Coronaregeln in Deutschland. Darf ich jetzt noch meinen gebuchten Flug nach Sansibar wahrnehmen? Der Flug soll am 09.11.20 ab Brüssel starten.
Weil Merkel gerade sagt Urlaubs Reisen einstellen usw..
Aber ich gehe davon aus, wir haben keinen Notstand. Selbst Merkel hat ja wohl in der PK gesagt: "Wir geraten in einen Notstand." Das entbindet die Gerichte jedoch nicht von einer sorgfältigen Prüfung, es sei denn sie fallen wieder in das Schame der Folgenabwägung zurück.
Da das Auto kein öffentlicher Raum ist, dürften da die Regeln nicht gelten.Dann passend zum Thread die Frage:
Auffordern kann man ja zu vielen Sachen, das kann sogar ich.
Aber
Sollte ich doch Verwandtschaft innerhalb Deutschlands besuchen:
Ist es nun ausdrücklich verboten?
Mache ich mich strafbar und muss mit Bußgeld rechnen?
Neue Maßnahmen gelten ab dem 02.11
Ich fahre aber am 01.11 mit 2 Freunden (insgesamt 3 Hausstände) mit dem Auto nach nach Österreich.
Am 07.11 ist die Rückreise geplant.
Muss dann eine Person vor der Greznze zu Deutschland aus dem Auto aussteigen und nach Hause laufen? (Maximal 10 Personen aus 2 Haushalten)
Da das Auto kein öffentlicher Raum ist, dürften da die Regeln nicht gelten.
Im Frühjahr gab es Regelungen, dass man nur mit dem eigenen Hausstand oder auch nur einem weiteren Hausstand im Auto fahren durfte. Habe mich damit beschäftigt für Fahrten zu Bergtouren von Deutschland nach Österreich. Zeitweise gab es auch die Vorgabe für einen Mund-Nase-Schutz wenn mehr als ein Hausstand im Auto gesessen hat. Bis zuletzt galt auch noch in Österreich die Regelung, dass in jeder Sitzreihe eines Autos nur zwei Personen sitzen durften.
Ich würde mich auf jedem Fall vor der Fahrt über die aktuell gültigen Bestimmungen in den jeweiligen Ländern und Bundesländern(!) informieren.
Gerade weil wir eine Pandemie haben machen die Beschränkungen wenig Sinn, Im Unterschied zur Epidemie ist eine Pandemie örtlich nicht beschränkt. Grenzen schliessen, Risikogebiete ausweisen - kann man machen klar - ist aber recht Sinn befreit.
Vor 14 Tagen waren es Feierwütige Kids die Berlin in Verruf gebracht haben, danach sind die dann wohl in Berchtsgardenerland weiter gezogen.
Das die natürlich alle vorher in Spanien waren ist eh klar, oder waren es Amis?
Tja du kannst dir gerne ein anderes Land aussuchen. Wer den Schaden verursacht hat die Kosten zu tragen, das ist eben nicht Vollkasko, sondern das Verursacherprinzip.
Wenn man schon mit Begriffen so munter rum schmeisst,
sollte man zumindest deren Bedeutung kennen.
Wirkt dann irgendwie glaubhafter und seriöser.
Stichwort: "Verursacherprinzip" vs. "Verursachungsprinzip".
Alle aus dem heutigen A3-Flieger FRA-HER mussten zum Coronatest mit entsprechenden Schlangen.Vielleicht kann einer verifizieren ob das jetzt fuer alle Flüge aus D gilt.
Ab Montag kommt ja der Lockdown. Wird sich das auch dramatisch aufs Fliegen ins Ausland auswirken? Hatte eigentlich geplant Mitte November nach DXB zu fliegen. Aber ich weiß nicht, ob LH oder Emirates jetzt wegen des verschärften Lockdowns überhaupt fliegen.
Was hat ein Lockdown in Deutschland mit Emirates Flügen zu tun ?
Rein gar nichts.
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Wann und wo gibt es die Verordnung(en) eigentlich nachzulesen?
Dagegen spricht aber, dass geschäftliches Reisen weiterhin möglich ist. Auch private Reisen zu Verwandten sind nicht untersagt, und wenn sie irgendwo auf der Welt leben, dann werden die auch fliegen.Ich kann mir sehr schwer vorstellen, dass wenn der Lockdown inklusive noch Ausgangsperre oder aber Beschränkung kommt, dass dann Emirates noch Flüge nach DXB via Deutschland anbietet. Es wird ja kaum einer fliegen können. Wie ich sehe, wissen wir alle noch nicht, was das für uns bedeutet. Also, müssen wir uns überraschen lassen.
Kurze Frage zu den neuen Coronaregeln in Deutschland. Darf ich jetzt noch meinen gebuchten Flug nach Sansibar wahrnehmen? Der Flug soll am 09.11.20 ab Brüssel starten.
Sollte ich doch Verwandtschaft innerhalb Deutschlands besuchen:
Ist es nun ausdrücklich verboten?
Mache ich mich strafbar und muss mit Bußgeld rechnen?
Ja, innerdeutsch, aber Reisen in das Ausland sind ja nicht verboten. Nur Quarantäne etc. stehen dem im Weg.