ANZEIGE
Für diejenigen die es schwarz auf weiß sehen möchten :
www.auswaertiges-amt.de
Beförderungsverbote aus Ländern mit Virus-Mutationen
Für Länder, in denen Virus-Mutationen weit verbreitet sind (so genannte Virusvarianten-Gebiete), besteht ein Beförderungsverbot. Beförderungsunternehmen, z.B. Flug- oder Bahngesellschaften dürfen keine Personen aus diesen Ländern nach Deutschland befördern. Die Beförderung ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich, insbesondere- Für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und bestehenden Aufenthaltsrecht in Deutschland, sowie ihre Ehepartner, ihre Lebensgefährten aus dem selben Haushalt und ihre minderjährigen Kinder
- für Personen, die in Deutschland nur umsteigen und
- in wenigen weiteren Sonderfällen.

Reisen und COVID-19-Pandemie – Einreisebeschränkungen weitgehend aufgehoben
Aufgrund der Covid-19-Pandemie bestehen nur noch Reisebeschränkungen bei der Einreise aus Virusvariantengebieten. Hier gilt eine Nachweis- und Quarantänepflicht. Beschränkungen für die Einreise aus anderen Ländern wurden aufgehoben.
