Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

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Reyhan

Erfahrenes Mitglied
30.09.2017
919
1.110
FMO
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Für diejenigen die es schwarz auf weiß sehen möchten :

Beförderungsverbote aus Ländern mit Virus-Mutationen

Für Länder, in denen Virus-Mutationen weit verbreitet sind (so genannte Virusvarianten-Gebiete), besteht ein Beförderungsverbot. Beförderungsunternehmen, z.B. Flug- oder Bahngesellschaften dürfen keine Personen aus diesen Ländern nach Deutschland befördern. Die Beförderung ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich, insbesondere

  • Für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und bestehenden Aufenthaltsrecht in Deutschland, sowie ihre Ehepartner, ihre Lebensgefährten aus dem selben Haushalt und ihre minderjährigen Kinder
  • für Personen, die in Deutschland nur umsteigen und
  • in wenigen weiteren Sonderfällen.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.229
2.836
Für diejenigen die es schwarz auf weiß sehen möchten :

Beförderungsverbote aus Ländern mit Virus-Mutationen

Für Länder, in denen Virus-Mutationen weit verbreitet sind (so genannte Virusvarianten-Gebiete), besteht ein Beförderungsverbot. Beförderungsunternehmen, z.B. Flug- oder Bahngesellschaften dürfen keine Personen aus diesen Ländern nach Deutschland befördern. Die Beförderung ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich, insbesondere

  • Für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und bestehenden Aufenthaltsrecht in Deutschland, sowie ihre Ehepartner, ihre Lebensgefährten aus dem selben Haushalt und ihre minderjährigen Kinder
  • für Personen, die in Deutschland nur umsteigen und
  • in wenigen weiteren Sonderfällen.
Deutschland ließ Briten, die in einem anderen EU-Land einen Aufenthalttitel haben, durchreisen, als UK VVG war. Frankreich hatte das zunächst verboten und bekam dann mitgeteilt, dass das so nicht geht. Durchreise, auch per Auto, galt also auch für Drittstaatler mit Aufenthaltsrecht in einem anderen EU-Land.
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.137
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Durchreise Frankreich ist ohne Problem möglich (kein Grenze, keine Kontrolle)
 

volandoVIE

Erfahrenes Mitglied
31.01.2012
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VIE
Zuletzt bearbeitet:

Fevi

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10.01.2022
10
3
Flug Einreise von Finnland nach Österreich: 2x geimpft aber kein PCR Test.
Nimmt die Fluglinie Passagiere mit?


Wir kommen von Finnland (hoher Norden, weit und breit kein PCR Testangebot) und haben relativ einen knappen Zeitplan bei der Tour. PCR Test würde einen Tag verschlingen, was bei 5 Reisetagen doch sehr unangenehm ist. Der Flug mit Finnair ist bereits gebucht.

Ein jugendlicher Mitreisender (Kind 12 Jahre) hat keine 3 Impfungen, sondern nur 2 (die dritte Imfpung ist zeitlich noch nicht möglich). PCR Test ist wie gesagt sehr sehr sehr unpraktisch bis nicht möglich.
Anfrage am Flughafen + bei der Airline Finnair + im Reisebüro hat leider keine Antwort gebracht. Ich wollte nur wissen, ob Finnair uns mitnimmt und wir den Mitreisenden dann in Quarantäne in Österreich schicken können (kann sich ja dann in Österreich PCR testen - das wäre kein Problem).
NULL Auskunft durch Finnair! Sie meinten, ich soll bei der Botschaft anrufen???
Flughafen in FInnland hat keine Ahnung, das Reisebüro auch nicht. Ich bin schon ziemlich verzweifelt!
 

Petz

Erfahrenes Mitglied
08.11.2009
5.760
6.162
Flug Einreise von Finnland nach Österreich: 2x geimpft aber kein PCR Test.
Nimmt die Fluglinie Passagiere mit?


Wir kommen von Finnland (hoher Norden, weit und breit kein PCR Testangebot) und haben relativ einen knappen Zeitplan bei der Tour. PCR Test würde einen Tag verschlingen, was bei 5 Reisetagen doch sehr unangenehm ist. Der Flug mit Finnair ist bereits gebucht.

Ein jugendlicher Mitreisender (Kind 12 Jahre) hat keine 3 Impfungen, sondern nur 2 (die dritte Imfpung ist zeitlich noch nicht möglich). PCR Test ist wie gesagt sehr sehr sehr unpraktisch bis nicht möglich.
Anfrage am Flughafen + bei der Airline Finnair + im Reisebüro hat leider keine Antwort gebracht. Ich wollte nur wissen, ob Finnair uns mitnimmt und wir den Mitreisenden dann in Quarantäne in Österreich schicken können (kann sich ja dann in Österreich PCR testen - das wäre kein Problem).
NULL Auskunft durch Finnair! Sie meinten, ich soll bei der Botschaft anrufen???
Flughafen in FInnland hat keine Ahnung, das Reisebüro auch nicht. Ich bin schon ziemlich verzweifelt!
Die Airline wird sich nach den Einreisebedingungen für AT richten:


Oder auch z.B. hier die Flugroute eingeben:

Erfüllt jemand die Bedingungen nicht , dann wird er wohl nicht fliegen.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.941
7.152
Für die Einreise nach Italien benötigt man seit einiger Zeit einen PCR- (48h) oder Antigen-Test (24h). So weit, so sinnlos, so klar. Leider kann ich nirgendwo finden, welche Kriterien dieser Test bzw. das Zertifikat darüber erfüllen muss. Analog, digital, QR, App, Sprache, ... ???
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
3.703
2.350
Europa
Für die Einreise nach Italien benötigt man seit einiger Zeit einen PCR- (48h) oder Antigen-Test (24h). So weit, so sinnlos, so klar. Leider kann ich nirgendwo finden, welche Kriterien dieser Test bzw. das Zertifikat darüber erfüllen muss. Analog, digital, QR, App, Sprache, ... ???
Digital oder auf Papier, kann auch auf Deutsch sein
Meine Eltern sind nach Italien geflogen, mit den AntiGen-Test auf der Corona Warn App, kein Problem
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.788
6.263
Ich habe gerade im Weltticker zum Thema einer nicht weiter relevanten, weil dem Durchschnittsdeutschen wahrscheinlich unbekannten TV-Darstellerin folgendes gelesen:

Sie sei vor einer Woche am Frankfurter Flughafen bei einer Ausreisekontrolle nach Südafrika aufgefallen, teilte die Bundespolizei in Frankfurt am Main auf dpa-Anfrage am Samstag mit. Der mitgeführte Impfnachweis habe – die Corona-Schutzimpfungen betreffend – „Unregelmäßigkeiten“ aufgewiesen.

Ich habe seit Beginn der Pandemie den Schengenraum nicht mehr verlassen, wird bei den Ausreisekontrollen aus dem Schengenraum tatsächlich der Impfnachweis überprüft, oder ist da irgendeinem Schreiberling wieder mal etwas durcheinander geraten? Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage wird der geprüft? Arbeitet man da über die 3G-Pflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln? Für die Ausreise selbst ist ja gar nichts erforderlich.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.439
9.536
BRU
Gestern in SKG gelandet. Uebliches Protedere. An den PLF-Schaltern wurde Code und Test ( bei mir Buergertest) kontrolliert. Impfausweis/ID wollte keiner sehen. Hatte V und 4…. Ca. 1/3 wurden schon vor der Kontrolle abgefangen und nach li zum Test bugsiert. Ob willkuerlich ( so sah es aus) oder mit T auf PLF war nicht klar.
LH hat vor Abflug nix kontrolliert. Bordkarte gabs online.
Mittlerweile 3 mal in Folge mit V und 4... zum Test geschickt worden. Jeweils nach Scannen des QR-Codes (Bildschirm leuchtete orange auf). Und auch zahlreiche andere Paxe, die zum Test geschickt wurden, hatten ein V auf dem PLF. Das ist also kein Hinweis mehr, dass man nicht zum Test muss.

Und sie scheinen nach wie vor massiv zu testen (sieht man ja auch an den täglich im Rahmen der allgemeinen Corona-Zahlen veröffentlichten Fällen von Positiv-Tests an den Einreisekontrollen - bis vor Weihnachten waren das 10-20, aktuell eher so 60-80). Sprich: bei den wenigen verbliebenen Flügen einen relativ großen Teil der Paxe.
 
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berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.229
2.836
Ich habe seit Beginn der Pandemie den Schengenraum nicht mehr verlassen, wird bei den Ausreisekontrollen aus dem Schengenraum tatsächlich der Impfnachweis überprüft, oder ist da irgendeinem Schreiberling wieder mal etwas durcheinander geraten? Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage wird der geprüft? Arbeitet man da über die 3G-Pflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln? Für die Ausreise selbst ist ja gar nichts erforderlich.
Für die Ausreise ist relevant, was das Land verlangt, in das du einreist bzw. durchreist. Einige Länder lassen nur Geimpfte einreisen, andere Ungeimpfte nur mit Test, ist der Impfstatus immer wichtig und wird überprüft.
3G ist da völlig irreführend, auch wenn die deutsche Presse z.B. in Bezug von 3G in UK spricht, dort aber der Status eines Genesenen gar nicht anerkannt wird. Die kenne nur Geimpft oder Ungeimpft.
 

nicolai_bayreuth

Aktives Mitglied
14.06.2020
207
90
NUE/LWO
Ich habe seit Beginn der Pandemie den Schengenraum nicht mehr verlassen, wird bei den Ausreisekontrollen aus dem Schengenraum tatsächlich der Impfnachweis überprüft, oder ist da irgendeinem Schreiberling wieder mal etwas durcheinander geraten? Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage wird der geprüft? Arbeitet man da über die 3G-Pflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln? Für die Ausreise selbst ist ja gar nichts erforderlich.
Ich bin während Corona sicher über 30x aus dem Schengenraum ausgereist und bei der Passkontrolle bei der Ausreise wurde seitens der Bundespolizei kein einziges Mal nach meinem Test/Impfzertifikat gefragt. Jeweils Flüge ex FMM/BER/NUE/MUC/FRA Richtung Ukraine. Lediglich beim Check-In für den Flug in Bezug auf die Frage, ob ich die Einreisevoraussetzungen für mein Zielland erfülle.
 
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3LG

Erfahrenes Mitglied
04.07.2019
7.260
11.733
Ich bin während Corona sicher über 30x aus dem Schengenraum ausgereist und bei der Passkontrolle bei der Ausreise wurde seitens der Bundespolizei kein einziges Mal nach meinem Test/Impfzertifikat gefragt. Jeweils Flüge ex FMM/BER/NUE/MUC/FRA Richtung Ukraine. Lediglich beim Check-In für den Flug in Bezug auf die Frage, ob ich die Einreisevoraussetzungen für mein Zielland erfülle.
Ausreise interessiert doch auch nicht… Hauptsache der böse Virus kommt nicht rein, raus ist ja egal ;)
 

Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
1.213
MLA
Für die Ausreise ist relevant, was das Land verlangt, in das du einreist bzw. durchreist. Einige Länder lassen nur Geimpfte einreisen, andere Ungeimpfte nur mit Test, ist der Impfstatus immer wichtig und wird überprüft.
3G ist da völlig irreführend, auch wenn die deutsche Presse z.B. in Bezug von 3G in UK spricht, dort aber der Status eines Genesenen gar nicht anerkannt wird. Die kenne nur Geimpft oder Ungeimpft.
Das was du meinst ist aber nicht die Ausreise. Die Airline prüft, ob du die Anforderungen fürs Zielland erfüllst (egal ob Schengen oder Non Schengen), nicht der Beamte am Kiosk. Woher soll der die Regeln alle kennen? Du hast eine Bordkarte und ein Ausweisdokument, mehr interessiert die nicht. Wenn ihn die Bordkarte überhaupt interessiert.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.557
15.260
ist da irgendeinem Schreiberling wieder mal etwas durcheinander geraten?

Könnte ich mir vorstellen, denn das passt ja nicht so ganz zusammen:

"Sie sei vor einer Woche am Frankfurter Flughafen bei einer Ausreisekontrolle nach Südafrika aufgefallen, teilte die Bundespolizei in Frankfurt am Main auf dpa-Anfrage am Samstag mit. Der mitgeführte Impfnachweis habe - die Corona-Schutzimpfungen betreffend - "Unregelmäßigkeiten" aufgewiesen.

Daraufhin sei ein Verfahren wegen des dringenden Tatverdachts des "Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse" gegen sie eingeleitet worden. Die Bundespolizei habe Beweismittel sichergestellt. Die weiteren Ermittlungen und die Auswertung der sichergestellten Gegenstände dauerten an.

Noch aus Südafrika, wo Christin Okpara mit dem mutmaßlich gefälschten Impfpass eingereist ist"

Entweder der Impfpass ist sichergestellt oder zur Einreise in Südafrika verwendet worden.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.123
Interessanter Sachverhalt. (y)

Ich fange mal von hinten an. Für die Einreise nach Deutschland gilt: Ohne 3G-Nachweis darf keine Beförderung erfolgen (§ 9 Abs. 2 CoronaEinreiseV). Der 3G-Nachweis ist bei Einreise auf Verlangen der Bundespolizei vorzuzeigen (§ 7 Abs. 2 CoronaEinreiseV).

Für die § 28b Abs. 5 IfSG unterliegende Ausreise aus Deutschland gilt das so nicht. Das wird dem Umstand geschuldet sein, dass die inländische und grenzüberschreitende Benutzung verschiedener Beförderungsmittel in einer Vorschrift erfolgt ist. Es gibt kein Beförderungsverbot, sondern nur den Ausschluss von der Beförderung bzw. Weiterbeförderung nach Hausrecht (oder hier nicht einschlägigem Eisenbahnrecht), wenn jemand bei einer Kontrolle aufgeflogen ist. Die Beförderung von Frau O. nach Südafrika ohne Impfpass, der von der Bundespolizei sichergestellt worden sein soll, stellte daher für die Fluggesellschaft keine Ordnungswidrigkeit dar. Wenn sie doch mit dem Impfpass in Südafrika eingereist ist, stellt sich die Frage, warum er nicht in Frankfurt wegen der „Unregelmäßigkeiten“ beschlagnahmt bzw. sichergestellt wurde.

Offen ist auch noch, worin die „Unregelmäßigkeiten“ bestanden haben sollen.

Ferner besteht für die Ausreise auch keine zu § 7 Abs. 2 CoronaEinreiseV vergleichbare Regelung, nach welcher der 3G-Nachweis auf Verlangen der Bundespolizei vorzuzeigen ist. Das resultiert für die Einreise wahrscheinlich daraus, dass nach § 22 Abs. 1 BPolG mitgeführte Ausweispapiere auf Verlangen zu Prüfung auszuhändigen sind, was den Impfpass mangels Eigenschaft als (amtliches) Ausweispapier nicht abdeckt.
 
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skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.788
6.263
Für die Ausreise ist relevant, was das Land verlangt, in das du einreist bzw. durchreist. Einige Länder lassen nur Geimpfte einreisen, andere Ungeimpfte nur mit Test, ist der Impfstatus immer wichtig und wird überprüft.

Nein, warum sollte es die deutsche BuPo interessieren, ob ich überhaupt dort einreisen darf, wo ich hin will? Im Zweifelsfall stehe ich halt 24 Stunden später wieder bei der Einreise, das ist ja nicht deren Bier.

Ist das die IBESHMHR Schnulle die schon vorab disqualifiziert wurde?

Ja genau.

Interessanter Sachverhalt. (y)

Ich fange mal von hinten an. Für die Einreise nach Deutschland gilt: Ohne 3G-Nachweis darf keine Beförderung erfolgen (§ 9 Abs. 2 CoronaEinreiseV). Der 3G-Nachweis ist bei Einreise auf Verlangen der Bundespolizei vorzuzeigen (§ 7 Abs. 2 CoronaEinreiseV).

Für die § 28b Abs. 5 IfSG unterliegende Ausreise aus Deutschland gilt das so nicht. Das wird dem Umstand geschuldet sein, dass die inländische und grenzüberschreitende Benutzung verschiedener Beförderungsmittel in einer Vorschrift erfolgt ist. Es gibt kein Beförderungsverbot, sondern nur den Ausschluss von der Beförderung bzw. Weiterbeförderung nach Hausrecht (oder hier nicht einschlägigem Eisenbahnrecht), wenn jemand bei einer Kontrolle aufgeflogen ist. Die Beförderung von Frau O. nach Südafrika ohne Impfpass, der von der Bundespolizei sichergestellt worden sein soll, stellte daher für die Fluggesellschaft keine Ordnungswidrigkeit dar. Wenn sie doch mit dem Impfpass in Südafrika eingereist ist, stellt sich die Frage, warum er nicht in Frankfurt wegen der „Unregelmäßigkeiten“ beschlagnahmt bzw. sichergestellt wurde.

Offen ist auch noch, worin die „Unregelmäßigkeiten“ bestanden haben sollen.

Ferner besteht für die Ausreise auch keine zu § 7 Abs. 2 CoronaEinreiseV vergleichbare Regelung, nach welcher der 3G-Nachweis auf Verlangen der Bundespolizei vorzuzeigen ist. Das resultiert für die Einreise wahrscheinlich daraus, dass nach § 22 Abs. 1 BPolG mitgeführte Ausweispapiere auf Verlangen zu Prüfung auszuhändigen sind, was den Impfpass mangels Eigenschaft als (amtliches) Ausweispapier nicht abdeckt.

Also hat die Polizei ihre Kompetenzen überschritten, oder irgendein Beteiligter an der Story, sei es die Beschuldigte, oder der Journalist, verdreht etwas, oder? Sonst kann es ja so nicht passiert sein.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.229
2.836
Das was du meinst ist aber nicht die Ausreise. Die Airline prüft, ob du die Anforderungen fürs Zielland erfüllst (egal ob Schengen oder Non Schengen), nicht der Beamte am Kiosk. Woher soll der die Regeln alle kennen? Du hast eine Bordkarte und ein Ausweisdokument, mehr interessiert die nicht. Wenn ihn die Bordkarte überhaupt interessiert.
Ich hatte es so gedacht, dass die Bundespolizei hinzugezogen wurde, weil eben der Impfpass auffällig war. Inzwischen hört sich das ja eher so an, dass es bei der Rückreise war? Keine Ahnung, also doch journalistisches Kuddelmuddel.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Nein, warum sollte es die deutsche BuPo interessieren, ob ich überhaupt dort einreisen darf, wo ich hin will? Im Zweifelsfall stehe ich halt 24 Stunden später wieder bei der Einreise, das ist ja nicht deren Bier.
Die Bundespolizei interessiert sich aber für gefälschte Dokumente. Wenn sie also darauf hingewiesen wird (z.B. vom Personal), wird sie nicht die Einreise interessieren, sondern die Fälschung. Das sehe ich hier als das Problem.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.123
Also hat die Polizei ihre Kompetenzen überschritten, oder irgendein Beteiligter an der Story, sei es die Beschuldigte, oder der Journalist, verdreht etwas, oder? Sonst kann es ja so nicht passiert sein.

Für den Moment klingt das, was dazu berichtet wird, nicht plausibel. Daher muss abgewartet werden, was in den nächsten Tagen und Wochen noch dazu aufploppt.

Die Bundespolizei interessiert sich aber für gefälschte Dokumente. Wenn sie also darauf hingewiesen wird (z.B. vom Personal), wird sie nicht die Einreise interessieren, sondern die Fälschung. Das sehe ich hier als das Problem.

Die Bundespolizei hat unter anderem nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 BPolG die Zuständigkeit für die polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung, soweit der Verdacht eines Vergehens besteht, das einen Grenzübertritt mittels Täuschung, Drohung, Gewalt oder auf sonst rechtswidrige Weise ermöglichen soll, soweit es bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs festgestellt wird. Die Frage ist, inwiefern bei der Ausreise anlasslos Impfpässe kontrolliert werden dürfen. Soweit ein konkreter Hinweis auf die Verwendung eines gefälschten Impfpasses vorliegt, mag das natürlich anders aussehen.

Ich möchte keinesfalls die Verwendung eines gefälschten Impfpasses beschönigen, aber man muss sich bei der Fragestellung auch vergegenwärtigen, dass zu prüfen ist, ob die aus einer möglicherweise unzulässigen Kontrolle erlangten Erkenntnisse weitergehend verwendet werden dürfen.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.229
2.836
Was die unter "eng begrenzten Ausnahmefällen" verstehen :LOL:

Damit soll wohl der Ottonormalbürger in den Glauben versetzt werden, "geht nicht", denn wer schaut schon auf solche "eng begrenzte Ausnahmefälle" :rolleyes:
Die Infos werden ja nicht nur von Deutschen gelesen, im Gegenteil. Und dass aus VVG nur Deutsche, deren Angehörige, Leute mit Aufenthaltstitel und Durchreisende mitgenommen werden, ist schon eine enge Begrenzung. Bedeutete, dass bis 3.1. keine britischen Staatsbürger aus UK einreisen durfen, auf die keine der Ausnahmen zutraf.
 

MonsieuL

Neues Mitglied
21.12.2021
10
23
Die Infos werden ja nicht nur von Deutschen gelesen, im Gegenteil. Und dass aus VVG nur Deutsche, deren Angehörige, Leute mit Aufenthaltstitel und Durchreisende mitgenommen werden, ist schon eine enge Begrenzung. Bedeutete, dass bis 3.1. keine britischen Staatsbürger aus UK einreisen durfen, auf die keine der Ausnahmen zutraf.
Also alle 80 Millionen Einwohner Deutschlands sind ausgenommen. Da hab ich eine andere Definition von "enge Begrenzung" :unsure: