EK schränkt Flüge nach D ein

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kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
769
Unter TABUM und in BNJ
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Kingair: Nein. Bin kein Jurist. Daher auch Rechtsschutz und Anwalt. Du?

Worauf ich und andere hier im Thread hinauswollen:

Recht haben heißt in einer Sondersituation wie der derzeitigen eben leider nicht, daß Du auch Recht bekommst.

Natürlich kannst Du jetzt EK verfluchen, verklagen, vor den Gerichtshof für Menschenrechte zitieren.

De facto sitzen die aber in Dubai und sagen "la shukran - komm Du erstmal hierher, wenn Du was willst".

Ob Dir/mir/uns das jetzt gefällt - LH, EK und Co machen jetzt erstmal das, was wir mit unserem Unternehmen auch machen und was auch das erste Gesetz des Piloten ist: Aviate, navigate, communicate. Erste Maßnahme: Nicht abstürzen, fliegen. Zweite: Orientieren und Richtung einschlagen. Und erst als letztes: Reden.

Daß man sich das anders wünschen würde, klar. But such is life in the big city.
 
M

Mcflyham

Guest
Und wenn man den Rechtsanspruch nachher aus der Insolvenzmasse befriedigen darf, ist das dann auch irgendwie ein Pyrrhussieg.
 

herward1

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
2.958
608
Insolvenzmasse ? M.E. ist EK eine der wenigen airlines, die auch "nach" der Krise fliegen wird.
 

birneberlin

Aktives Mitglied
14.10.2015
142
15
Full Refund hin und her..... Da ich ja wenn möglich weiterhin EK treu bleiben möchte würde mir auch ein Gutschein ausreichen. Habe das Formular im Web genutzt und einen Voucher beantragt. Hat eigentlich jemand schon einen Reisegutschein zur Verwendung erhalten?
 

herward1

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
2.958
608
Full Refund hin und her..... Da ich ja wenn möglich weiterhin EK treu bleiben möchte würde mir auch ein Gutschein ausreichen. Habe das Formular im Web genutzt und einen Voucher beantragt. Hat eigentlich jemand schon einen Reisegutschein zur Verwendung erhalten?

Ich würde auch gerne weiterhin EK nutzen; aber: woher weiß ich, ob der Gutschein nicht wertlos ist, weil die Reisebeschränkungen weiterhin gelten? Die Nutzung ist ja zeitlich eingeschränkt....
 

birneberlin

Aktives Mitglied
14.10.2015
142
15
Ich würde auch gerne weiterhin EK nutzen; aber: woher weiß ich, ob der Gutschein nicht wertlos ist, weil die Reisebeschränkungen weiterhin gelten? Die Nutzung ist ja zeitlich eingeschränkt....

So ein Gutschein wäre doch ein erster Schritt. Klar wissen wir nicht wie es in 12 Monaten aussieht. Darum meine Frage gibt es diese Gutscheine überhaupt???
 

Bose

Reguläres Mitglied
06.03.2020
30
0
STR/FRA
Was spannend ist; Wenn die Regierung der VAE sämtliche Passagierflüge aussetzt"... Zitat;
Berechtigung zu Umbuchungen und Reisegutscheinen:


  • Reisegutschein in Höhe des Ticketwertes mit einer Gültigkeit von 12 Monaten ab Ausstellungsdatum.
vs

Doha-Flüge
Letzte Aktualisierung: 16. August 2018, 11:00 Dubai (GMT+4)

Wie von der UAE-Regierung angewiesen, hat Emirates seine Flüge von und nach Doha ab 6. Juni 2017 bis auf weiteres ausgesetzt.

Alle Kunden, die Emirates-Flüge von und nach Doha gebucht haben, erhalten alternativen Optionen einschließlich volle Erstattung für ungenutzte Tickets und Umbuchungen zu alternativen Emirates Destinatione
 

Brieftaube

Reguläres Mitglied
22.03.2020
63
0
In dieser neuen Regelung wäre ja eigentlich alles klar. Habe gleich angerufen gerade bei EK. Aber die Dame kannte das nicht und sagt sie haben Anweisung nur Voucher oder Umbuchung, ihr war keine Änderung bekannt. Schade. Dann halt doch weiter über Anwalt mit Fristsetzung und dann Klage.
 

HH1887

Neues Mitglied
12.03.2019
15
1
Auch die neue Regelung spricht nicht von einer direkten Erstattung. Die gibt es erst, wenn man nicht innerhalb von 12 Monaten neu bucht.
 

Brieftaube

Reguläres Mitglied
22.03.2020
63
0
Ah OK, stimmt. Nunja, bleibt trotzdem illegal nach EU Recht. Aber die Dame kannte überhaupt keine solche Anweisung.
 

Sonnenschein344

Neues Mitglied
02.06.2017
21
0
Also ich fasse das mal zusammen:

-Emirates erbringt keine Leistung --> weil die Flüge storniert wurden und die Flieger ja nun gar nicht mehr abheben...
-Emirates verstößt gegen das EU - Recht
-Emirates setzt seine AGB´s ausser Kraft, werben aber auf Ihrer Seite immer noch mit voller Erstattung bei Flugstornierung
https://www.emirates.com/english/he...case-of-flight-disruptions-or-irregularities/
- Chargeback ist nicht möglich - weil ein Gutschein angeboten wird ( neueste Aussage von Mastercard )
Habe ich noch was vergessen?

und ich bekomme nur einen Gutschein? Kommt nur mir das äußert merkwürdig vor?
 
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herward1

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
2.958
608
Nun ja, es scheint auch bei EK momentan etwas unrund zu laufen. Sieht für mich so aus, als bessere man ständig nach. Jedenfalls sieht die von "reisemeister" gepostete Anweisung ja schon einen refund vor; was vorher ja erst ausgeschlossen wurde. Ich erhielt gestern jedenfalls eine offizielle "cancellation" message meiner Flüge von EK (von LH habe ich sowas nicht bekommen - Flugdatum heute).
 

loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
1.512
766
Sehe ich genau so. Zumal die Bedingungen vom Gutschein nicht klar genannt werden. Zum Beispiel was mit Restguthaben ist oder ob dieser übertragbar ist.

@Reisemeister: Wo hast Du das gefunden?

Ich bin auch noch unsicher bezüglich dem weiteren vorgehen für unsere Flüge nächste Woche. Bislang von Emirates keinerlei (!) Kontaktaufnahme. Auf der Webseite gibt es einen Link zur Erstattung, bei dem man aber bestätigen muss, dass man nur ungenutzt Steuern und Gebühren (und vermutlich auch keinen Treibstoffzuschlag) zurückbekommt:


I understand the fare conditions for my ticket / document as advised at the time of purchase. I understand that if my ticket / document is non-refundable I will only receive a travel voucher or refund of the applicable unused taxes.

I understand that I will not be able to reverse the process once I have submitted this request.

Telefonisch bin ich bis jetzt nicht durchgekommen. Ich habe jedoch eine E-Mail Adresse auf G
rund meiner Rail&Fly Anfrage. Vielleicht schreibe ich da einfach mal hin und fordere den Flugpreis auf Grund von EU 261/2004 zurück.
 
Moderiert:

asahi

Erfahrenes Mitglied
08.04.2010
2.623
51
Wismut Aue
In dieser neuen Regelung wäre ja eigentlich alles klar. Habe gleich angerufen gerade bei EK. Aber die Dame kannte das nicht und sagt sie haben Anweisung nur Voucher oder Umbuchung, ihr war keine Änderung bekannt. Schade. Dann halt doch weiter über Anwalt mit Fristsetzung und dann Klage.

OmG.
Schon mal überlegt das die Anweisung erst wenige Stunden alt war und EK noch nicht alle Mitarbeiter darüber informieren konnte, da man sonst die komplette Hotline geschlossen hätte?
Einfach zu einem späteren Zeitraum noch mal Anrufen.
Wer aber gleich mit dem Anwalt und Klage droht, hat den Schuss noch nicht gehört.
 

Sonnenschein344

Neues Mitglied
02.06.2017
21
0
Update - Deutsche - Hotline heute:
Dame war etwas netter, kann aber nichts tun, außer Gutschein.
Auch die reservierten Sitze können nur per Gutschein vergütet werden.
Mein Hinweis, dass es eine Änderung gegeben hätte, ließ sie bei ihrem Supervisor nachfragen... ca. 5 Minuten später : Nein keine Änderung nur ein Gutschein möglich!
 

herward1

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
2.958
608
Das von "reisemeister" eingestellte Dokument macht auf mich den Eindruck, als sei es an Reisebüros, Vermittler usw. gerichtet. Nicht an Endkunden/Direktbucher.
 

loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
1.512
766
Update: Deutsche Hotline heute 15:45:
Ticket hat Hinflug Saver und Rückflug flex.
Man will für den Rückflug einen Gutschein ausstellen, der Hinflug sei nicht erstattbar. Auf Grund der Umstände, die EK nicht beeinflussen kann wurden die Erstattungsrichtlinien angepasst. Mehrfacher Hinweis, dass ich eine Rückzahlung das Gesamtbetrages auf Grund von EU261 möchte und dies geltendes EU-Recht ist wurde nicht verstanden. Es gelten nur die EK Richtlinien.
Der Gutschein soll nach 12 Monaten ausgezahlt werden können. Auf Nachfrage soll die Auszahlung 12 Monate nach Ausstellung des ursprünglichen Tickets (bei uns Spätsommer 2019) möglich sein.
Habe dann gebeten am Ticket nichts zu ändern und ich melde mich noch mal. Werde jetzt mal ein Charge-Back über die Kreditkarte (Visa) versuchen...
 
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Schneeglitzern

Reguläres Mitglied
11.08.2013
72
12
@loennermo
Wann wäre dein Flug ?

Gruß
Schneeglitzern

Wir haben für den 04.7.-24.7. Flüge bei Emirates nach Bangkok gebucht.
 
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Brieftaube

Reguläres Mitglied
22.03.2020
63
0
OmG.
Schon mal überlegt das die Anweisung erst wenige Stunden alt war und EK noch nicht alle Mitarbeiter darüber informieren konnte, da man sonst die komplette Hotline geschlossen hätte?
Einfach zu einem späteren Zeitraum noch mal Anrufen.
Wer aber gleich mit dem Anwalt und Klage droht, hat den Schuss noch nicht gehört.


Naja, gleich mit Anwalt stimmt ja nicht. Ich habe insgesamt 3x angerufen unter Hinweis auf EU Recht und EK Beförderungsbedingungen die Rückzahlung gefordert. Plus vor 1 Woche über das EK Beschwerdeportal das Ganze auch schriftlich gefordert. Klare Aussage am Telefon vom EK Mitarbeiter: wer refund möchte, muss klagen.

Ein Voucher der erst in 12 Monaten ausgezahlt wird? - Sorry, in der Situation gebe ich EK kein unabgesichertes zinsloses Darlehen.

update: wenn man auf die Seite mit der Voucher Anforderung geht, steht jetzt dort auch unter Voucher Bedingungen, dass wenn man 12 Monate den Voucher nicht genutzt hat, man dann Full refund bekommen kann oder Voucher um 12 Monate verlängern kann.

der Punkt ist nur der, dass ich mein Geld jetzt möchte und nicht erst in 12 Monaten und dann nur wenn Emirates bis dahin noch existiert und nicht wieder die Meinung geändert hat.
 
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