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Also einigen wir uns darauf, dass Sportwagen als Betriebsausgaben und das Dienstwagenprivileg durchaus gerechtfertigt und möglich sein können, ent.egen deiner Behauptung? Danke,In den 90ern. Damals war ich in einem Systemhaus tätig mit ca. 50 Angestellten, eine GmbH. Der Porsche des Geschäftsführers wurde nicht als Betriebsausgabe anerkannt. Sei nicht verhältnismäßig. Dementsprechend hat sich die USt-Last erhöht und der dadurch erhöhte Gewinn musste voll versteuert werden.
Hat sich so oder so ähnlich auch in anderen Unternehmen abgespielt. Wir sprechen von KMU, nicht von Konzernen. Da ging vermutlich immer alles.
Anderes aber ähnliches Thema: Als ich Ende der 90er meine eigene Firma gegründet hatte und mit ca. 10 AN gestartet bin hatte ich diesen nach 18 Monaten guter und intensiver Arbeit mal ein nettes Event gegönnt. Mit Partnern, Kinderbetreuung, Band und Übernachtung. Ist bei der Betriebsprüfung komplett durchgefallen weil der Prüfer die stundenlange Schnappatmung leider überlebt hatte als er diesen Sachverhalt vorfand. War zwar ordnungsgemäß als geldwerter Vorteil versteuert aber der Prüfer hat das als „Befriedung privater Bedürfnisse der Geschäftsführung deklariert“. Auch hier Erhöhung des Betriebsgewinns, Steuernachzahlung, etc.
Mag alles einer Neidkultur entsprungen sein. Aber es zeigt dass Kosten die nicht ursächlich dem Betriebszweck oder dem Geschäftszweck dienen sehr wohl im Verhältnis stehen müssen um als Kosten anerkannt zu werden.
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Nochmal genau den Text im EstG lesen und dann mit deiner (und der Behauptung von Simineon) vergleichen. Danke.Danke. Ich war zu faul es rauszusuchen und war mir nicht sicher ob das noch genauso gilt.
Aber der von dir referenzierte Absatz im EstG und die auch zu diesem Thema üblichen Antworten des User @ThoPBe (Doch, Nein, Falsch, bla bla) belegen deutlich die großen Lücken und die Unkenntnis dieses Posters und lässt auch sehr gut auf die anderen Beiträge schliessen.
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Wir halten weiter fest: BEV bekommen massive Subventionen (im tatsächlichen Sinne) und Verbrenner eben nicht. Dienstwagenprivileg und Co. sind keine Subventionen.