Elektromobilität (aus dem Tesla-Aktie-Thread)

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ThoPBe

Erfahrenes Mitglied
16.09.2018
5.230
4.360
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In den 90ern. Damals war ich in einem Systemhaus tätig mit ca. 50 Angestellten, eine GmbH. Der Porsche des Geschäftsführers wurde nicht als Betriebsausgabe anerkannt. Sei nicht verhältnismäßig. Dementsprechend hat sich die USt-Last erhöht und der dadurch erhöhte Gewinn musste voll versteuert werden.

Hat sich so oder so ähnlich auch in anderen Unternehmen abgespielt. Wir sprechen von KMU, nicht von Konzernen. Da ging vermutlich immer alles.
Also einigen wir uns darauf, dass Sportwagen als Betriebsausgaben und das Dienstwagenprivileg durchaus gerechtfertigt und möglich sein können, ent.egen deiner Behauptung? Danke,
Anderes aber ähnliches Thema: Als ich Ende der 90er meine eigene Firma gegründet hatte und mit ca. 10 AN gestartet bin hatte ich diesen nach 18 Monaten guter und intensiver Arbeit mal ein nettes Event gegönnt. Mit Partnern, Kinderbetreuung, Band und Übernachtung. Ist bei der Betriebsprüfung komplett durchgefallen weil der Prüfer die stundenlange Schnappatmung leider überlebt hatte als er diesen Sachverhalt vorfand. War zwar ordnungsgemäß als geldwerter Vorteil versteuert aber der Prüfer hat das als „Befriedung privater Bedürfnisse der Geschäftsführung deklariert“. Auch hier Erhöhung des Betriebsgewinns, Steuernachzahlung, etc.

Mag alles einer Neidkultur entsprungen sein. Aber es zeigt dass Kosten die nicht ursächlich dem Betriebszweck oder dem Geschäftszweck dienen sehr wohl im Verhältnis stehen müssen um als Kosten anerkannt zu werden.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Danke. Ich war zu faul es rauszusuchen und war mir nicht sicher ob das noch genauso gilt.

Aber der von dir referenzierte Absatz im EstG und die auch zu diesem Thema üblichen Antworten des User @ThoPBe (Doch, Nein, Falsch, bla bla) belegen deutlich die großen Lücken und die Unkenntnis dieses Posters und lässt auch sehr gut auf die anderen Beiträge schliessen.
(y) :cool: :ROFLMAO:
Nochmal genau den Text im EstG lesen und dann mit deiner (und der Behauptung von Simineon) vergleichen. Danke.

Wir halten weiter fest: BEV bekommen massive Subventionen (im tatsächlichen Sinne) und Verbrenner eben nicht. Dienstwagenprivileg und Co. sind keine Subventionen.
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
6.697
5.405
FRA
Dienstwagenprivileg und Co. sind keine Subventionen.
Das kannst du gerne noch so oft du willst posten, wahrer wird es dadurch nicht.
Das Dienstwagenprivileg ist eine, wenn auch nicht so offensichtliche, Subvention, sie bevorzugt eine bestimmte Nutzergruppe und belastet den Staatshaushalt.

Begründung:
  • Dienstwagen, die auch privat genutzt werden dürfen, werden pauschal mit 1 % (bzw. 0,5 % oder 0,25 %) des Bruttolistenpreises pro Monat versteuert.
  • Diese Pauschale liegt deutlich unter dem realen geldwerten Vorteil, insbesondere bei hochwertigen Fahrzeugen oder hohem Privatanteil.
  • Dadurch entgehen dem Staat erhebliche Steuereinnahmen – laut Umweltbundesamt rund 3–5 Mrd. € jährlich.
  • Ökonomisch wird sie daher als versteckte Subvention für Unternehmen und Vielfahrer bewertet..
 
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Reaktionen: Aladin und marcus67

ThoPBe

Erfahrenes Mitglied
16.09.2018
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Das kannst du gerne noch so oft du willst posten, wahrer wird es dadurch nicht.
Das Dienstwagenprivileg ist eine, wenn auch nicht so offensichtliche, Subvention, sie bevorzugt eine bestimmte Nutzergruppe und belastet den Staatshaushalt.
Nein. Es ist schlicht und einfach eine vereinfachte Steuerabrechnung, die dem Staat noch Geld spart, da der steuerliche Anspruch auf Abrechnung in jedem Falle besteht. Aber glaube, was du willst.

DAS hierÖ:
Begründung:
  • Dienstwagen, die auch privat genutzt werden dürfen, werden pauschal mit 1 % (bzw. 0,5 % oder 0,25 %) des Bruttolistenpreises pro Monat versteuert.
  • Diese Pauschale liegt deutlich unter dem realen geldwerten Vorteil, insbesondere bei hochwertigen Fahrzeugen oder hohem Privatanteil.
  • Dadurch entgehen dem Staat erhebliche Steuereinnahmen – laut Umweltbundesamt rund 3–5 Mrd. € jährlich.
  • Ökonomisch wird sie daher als versteckte Subvention für Unternehmen und Vielfahrer bewertet..
klingt nach ChatGPT, der die Frage nicht verstanden hat. Oder nach einer Institution oder Webseite, das eine eigenwillige Ansicht auf die Dinge hat.
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
6.697
5.405
FRA
Es ist schlicht und einfach eine vereinfachte Steuerabrechnung
ahhhh ja, eine vereinfachte Steuerabrechnung ist also keine Subvention ? Gut zu wissen, die Kfz-Steuerbefreiung der BEV ist dann ja auch keine Subvention, spart dem Staat jede Menge Geld, der Rechenaufwand mit Hubraum und Leistung und CO2-Ausstoss wird ja gespart, wobei … CO2-Ausstoss ist ja nicht, also ist das Produkt eh NULL.
:ROFLMAO::LOL:
 

ThoPBe

Erfahrenes Mitglied
16.09.2018
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ahhhh ja, eine vereinfachte Steuerabrechnung ist also keine Subvention ?
Nein. Weil die "Ersparnis" ein Rechtsanspruch ist. Keine zusätzliche Zahlung. Einfach mal ins Steuerrecht einlesen und verstehen.
Gut zu wissen, die Kfz-Steuerbefreiung der BEV ist dann ja auch keine Subvention,
Doch. Denn diese Befreiung, ist das, was es ist: eine Befreiung von einer Zahlung, die rechtlich anfällt, die aber von anderen Einzahlern substituiert, geleistet wird. Also eine tatsächliche Subvention.
spart dem Staat jede Menge Geld, der Rechenaufwand mit Hubraum und Leistung und CO2-Ausstoss wird ja gespart, wobei … CO2-Ausstoss ist ja nicht, also ist das Produkt eh NULL.
:ROFLMAO::LOL:
Du hast ChatGPT falsch bedient.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Wobei sogar ich als echter E Auto Fan und Fahrer einräumen muss, dass es Unsinn ist, den CO2 Ausstoß von E Autos mit Null anzunehmen.
Das wird ja EU-weit jetzt auch geändert, die wissenschaftliche Sicht hat sich durchgesetzt; völlig zu recht. Allerdings ist der politische Anker dahinter wieder eine Subvention: die Forderung und Förderung von grünem Stahl.
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
6.697
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FRA
Wobei sogar ich als echter E Auto Fan und Fahrer einräumen muss, dass es Unsinn ist, den CO2 Ausstoß von E Autos mit Null anzunehmen.
Ach ? dein BEV hat einen Auspuff ?
Der Ausstoss, die Emission am Fahrzeug ist nicht vorhanden, ob man CO2-Emissionen aus der Produktion und der Stromerzeugung anrechnet ist eine andere, akademische, Frage.
Ich lade z. B. ausschliesslich Ökostrom, habe damit also auch keine anrechenbaren Emissionen und damit nur noch den CO2-Rucksack aus der Produktion.

Die 0gr CO2/km sind genauso richtig oder genauso falsch wie die 134gr CO2/km beim CLA Shooting Brake, darüber sind wir uns hoffentlich einig.
Wenn du echte Angaben haben willst, dann solltest bei Verbrennern und beim BEV genauer hinschauen, das ist für den ICE wesentlich nachteiliger, als der jetzige Vergleich von 0 zu 134, denn

- wie sind die Lifecycle-Kosten (also Konstruktion; Betrieb und Verschrottung) der Ölbohrinsel ? Inkl. Versorgungsflüge
- wie sind die Lifecyclekosten der Transportinfrastruktur (Schiff; Pipeline; Kabel; LKW)
- wie sind die Lifecyclekosten der Raffinerie ?
- wie sind die Lifecyclekosten der Verwaltungsgebäude ? (Bau; Klimaanlage; etc.)
- wie sind die Lifecyclekosten der Rechenzentren; IT Infrastruktur

das alles trifft natürlich für beide Antriebsarten zu, daher bitte bei beiden Antriebsarten berechnen.

Ganz sicher steht dann keine 0 bei den BEV; aber auch keine 134 bei den ICE.
Da man aber die Werte nicht genau berechnen kann oder will hat man sich halt auf einen messbaren Vergleichswert geeinigt, das, was am Ende aus dem Auspuff herauskommt. und das ist bei einem BEV (alleine schon an Ermangelung eines Auspuffes) definitiv 0gr CO2/km.
 
Zuletzt bearbeitet:

NeaeraMS

Erfahrenes Mitglied
19.04.2022
383
575
ob man CO2-Emissionen aus der Produktion und der Stromerzeugung anrechnet ist eine andere, akademische, Frage

Wenn es um die Emissionen der Verbrenner geht ( oder um Atomstrom ;) ) bist du der erste der darauf besteht, diese Faktoren mit einfließen zu lassen. Woher der plötzliche Sinneswandel?
 

NeaeraMS

Erfahrenes Mitglied
19.04.2022
383
575
oder eben andersrum, diese Faktoren bei beiden nicht mit einfliessen zu lassen und die 0 stehen lassen.

Um den letzten Rest an Sinnhaftigkeit der Diskussionen in diesem Thread zu bewahren könnte es sinnvoll sein wenn du dich mal für eins von beiden entscheidest. Anstatt die ( angeblich immer wissenschaftlich fundierten ) Grundlagen deiner Argumentation permanent ans Thema anzupassen
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
6.697
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FRA
Um den letzten Rest an Sinnhaftigkeit der Diskussionen in diesem Thread zu bewahren könnte es sinnvoll sein wenn du dich mal für eins von beiden entscheidest. Anstatt die ( angeblich immer wissenschaftlich fundierten ) Grundlagen deiner Argumentation permanent ans Thema anzupassen
och, das wäre doch zu langweilig :ROFLMAO:

Nein, für mich ist klar:

- der CO2-Rucksack meines neuen i4 M60 ist existent, ich weiss, dass er in der Lebenszeit des Fahrzeuges ganz locker egalisiert wird.
- die CO2-Emission meines Fahrzeugs sind 0,0 gr CO2 / km
- der Strom, den ich lade, ist 100% Ökostrom

und eigentlich ist mir selbst das alles reichlich egal, ich habe mir ein Auto gekauft, das mir Spass macht und nicht eines, mit dem ich die Welt rette.