Elektromobilität (aus dem Tesla-Aktie-Thread)

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DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
16.880
15.173
IAH & HAM
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Ein Beispiel bei unsere Nachbarn: Mercedse V-Klasse Marco Polo (Mann arbeitet irgendwo,

Da ich eurem Nachbarn selbstverständlich keinen Steuerbetrug unterstellen will, muss er ja lediglich die 50% betriebliche Nutzung nachweisen und dann ist das kein Problem. Das wird aber nur den wenigsten Angestellten, problemlos gelingen, zumal ich mich bedanken wuerde wenn ich auf Dienstreise in einem Van übernachten müsste.

Frau ist Lehrerin und fährt den Firmenwagen ihres Mannes.

Wie oben gechrieben ein guter (und legaler) Weg um die Versteuerung des Arbeitsweges zu umgehen.

Beitrag automatisch zusammengeführt:

Zusätzlich kommen noch die 100% Firmenwagen die als Wohnmobile genutzt werden

Anhang anzeigen 315199

Ich kann auch in meinem Fiat Panda ratzen, als Wohnmobil wuerde ich das genausowenig bezeichnen wie ein Sprinter mit Matratze auf der Ladefläche.
 
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NeaeraMS

Erfahrenes Mitglied
19.04.2022
388
578
Da es sich um eine Steuervergeunstigung handelt, ist es sehr wohl eine (indirekte) Subvention.

Ein Arbeitnehmer bietet einem Arbeitnehmer ein Vergütungspaket von 100,000 Euro an. Dies kann er auf 2 Arten liefern:

(1) Ein Gehalt von 100,000 Euro

oder

(2) Ein Gehalt von 90,000 Euro und ein Dienstwagen zur privaten Nutzung

Option 2 ist deshalb für den Arbeitnehmer attraktiv, weil er von der von Dir beschriebenen Steuervergünstigung (aka Subvention) profitiert.

Und auf wie viele trifft diese Situation zu?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Der Arbeitgeber wird das aber wiederum von seinem Umsatz als Betriebsausgaben absetzen, vorher noch die Vorsteuer zurückholen und damit noch zusätzlich Steuern sparen.

Bei einem Dienstwagen ist der Großteil ja auch eine Betriebsausgabe ;)
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
16.880
15.173
IAH & HAM
Und auf wie viele trifft diese Situation zu?

Ersetze 100,000 mit 70,000. Dann spart man auch noch Sozialbeiträge......

Aber natürlich macht der Dienstwagen macht erst dann wirklich Sinn, wenn man überdurchschnittlich verdient und entsprechend hoch in der Progression ist. Wie heisst es so schoen, der teufel scheisst immer auf den grössten Haufen.

Ich kenne auch viele Arbeitgeber die den Mitarbeitern ab einem bestimmten Level die Wahl geben, Auto oder Pauschale. Das macht es noch offensichtlicher worum es hier geht.......

Und um das klar zu sagen, ich will das gar nicht bewerten, ich widerspreche nur wenn jemand sagt es sei keine Subvention. Subvention sind oftmals gut und wichtig, haben steuernden Effekt. Wie das hier zu bewerten ist soll jeder für sich entscheiden.
 
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NeaeraMS

Erfahrenes Mitglied
19.04.2022
388
578
Ersetze 100,000 mit 70,000. Dann spart man auch noch Sozialbeiträge......


Aber der Dienstwagen macht erst dann wirklich Sinn, wenn man überdurchschnittlich verdient.

Ich kenne auch viele Arbeitgeber die den Mitarbeitern ab einem bestimmten Level die Wahl geben, Auto oder Pauschale. Das macht es noch offensichtlicher worum es hier geht.......

Das ist mir klar, ich bekomme selbst die Pauschale.

Ich spreche davon dass du Dienstwagen eben nur auf diesen Vergütungspart reduzierst. "Meine" Konzernsparte hat vielleicht 20 Führungskräfte für den DACH-Raum die in das von dir ausgeführte Muster passen, also durch legale Trickserei quasi eine "Subvention" abgreifen und den Wagen echt nicht so wirklich dienstlich nutzen.
Dem gegenüber stehen 100 Vertriebler und knapp 350 Servicemitarbeiter die den DACH-Raum betreuen und das Konzept so nutzen wie es gedacht ist.

Das ganze Konzept Dienstwagen als Subvention zu bezeichnen weil ein kleiner Teil die Gelegenheit kreativ zu nutzen weiß finde ich unsinnig.
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
6.720
5.424
FRA
Das ganze Konzept Dienstwagen als Subvention zu bezeichnen
Das ist es ja nicht und hat ja auch niemand. Es geht darum, dass die Versteuerung mit lediglich 1% des BLP als geldwerter Vorteil eine indirekte Subvention ist. Dieser Prozentsatz ist viel zu niedrig und dadurch subventioniert der Staat die Dienstwagenempfänger.
 
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ThoPBe

Erfahrenes Mitglied
16.09.2018
5.253
4.366
Stimmt, du hast ja auch behauptet jedes dieser Fundamente hätte die Ausmasse einer grossen Einkaufsmall.
Falsch.
und wieviele grosse Einkaufsmalls gibt es in Deutschland.
Viele. Aber eben 30.000+ Windräder. Nur für deine Rechnung.
Dein Vergleich wird nicht besser, du reitest dich nur immer mehr rein.
Ach, ich reite mich da in gar nichts rein, da habe ich keine Angst, weil tatsächliches Reinreiten mutmaßlich so aussieht:


Rechne einfach nach, du wirst erstaunt sein, wie viel Beton in Gewicht, Kubik, Ausmaße und Kosten für die bisherigen, gerade zu ersetzenden und neuen Windräder fällig wurde und wird.

Wer behauptet, das ein KKW mehr Beton braucht, als Windräder und dessen Fundamente bei gleichwertiger Leistung, Menge, Erzeugung (und Grundlastfähigkeit) kommt als Diskutant nicht mehr in den engeren Auswahlkreis.
 
Zuletzt bearbeitet:

ThoPBe

Erfahrenes Mitglied
16.09.2018
5.253
4.366
Das ist es ja nicht und hat ja auch niemand. Es geht darum, dass die Versteuerung mit lediglich 1% des BLP als geldwerter Vorteil eine indirekte Subvention ist.
Falsch. Deine Wiederholung macht es nicht richtiger.
Dieser Prozentsatz ist viel zu niedrig und dadurch subventioniert der Staat die Dienswagenempfänger.
Falsch.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Wer neidet hier wem was ?
Mhhhh....
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ich versteh grad nicht was du willst. Lies am besten mal ein/zwei Links aus #11292
Die kann man auch zehnmal lesen. Macht es nicht richtiger.
Der A6, mit dem der leitende Angestellte zweimal die Woche in die Firma fährt, keinerlei Kundenkontakte hat und mit diesem Auto am Wochenende mit der Familie zum Baggersee fährt, ist doch das beste Beispiel … und diese Autos gibt es massenhaft.
 

3RONVAC

Erfahrenes Mitglied
28.08.2017
2.723
11.520
Errechne einen besseren Wert …

Fragestellung: Wie hoch muss der geldwerte Vorteil sein, damit Firmenwagen im Vollleasing, Tankkarte etc. netto genausoviel kosten, wie ein privat angeschafftes Fahrzeug gleicher Preisklasse.

Ich hab mir eigentlich vorgenommen hier in dem Thread nichts zu schreiben, weil ich nicht verstehe, dass hier jeder gegenseitig versucht den anderen Katholisch zu machen, anstatt mit seiner jeweils favorisierten Antriebsart glücklich zu werden. Ist ja hier wie Eintracht Frankfurt gegen Kickers Offenbach im BEV vs. Verbrenner Kampf, aber zu dem Thema DW Versteuerung geb ich jetzt mal meinen Senf ab. ;)

Die von Dir aufgeführten 4% sind wirklich fern ab jedweder Realität.
Erstens, hast Du Dir mal angeschaut, wie günstig häufig auch für Privatpersonen ein Leasing bei diversen Autoherstellern möglich ist? Die Regel ist unter 1% vom BLP im Monat für die reine Leasingrate des Autos, oft eher im Bereich 0,6-0,9% wenn man auf das richtige Angebot warten kann und vergleicht.
Oft gibt es auch Wartungspakete und Garantieverlängerungen im vergünstigten Paket, die man auch als Privatperson buchen kann. Im (vom Autohersteller) subventionierten und restwertgestützen Privatleasing ist man meilenweit von Deinen 4% als Kostengegenwert weg.

Dazu kommt noch, dass man, wenn man die Rechnung ehrlich macht, auch nur die reinen Privat-KM des Dienstwagens für den Vergleich des Kostenvorteils heranziehen dürfte. Das sind dann im Schnitt vielleicht 10-15Tkm p/a in D.

Die meisten DW Nutzer würden sich privat auch nicht das gleiche FZ vor die Tür stellen, d.h. würden dann vielleicht eine oder zwei Nummern kleiner kaufen, was für diese zum einen günstiger wäre und was den Staat bzgl. geringerer Anschaffungskosten der FZ, geringerer Industrieproduktion etc. bzw. geringeren Steuereinnahmen auch etwas kosten würde, wenn alle sich verkleinern. Das ist schon ganz gut austariert.

Außerdem ist es keinesfalls so, dass die Mehrheit der DW-Nutzer keine Entfernungs-KM versteuert. Rechnet man die 1% Pauschale + die Versteuerung der Entfernungs-KM, ist man meines Erachtens gut dabei was die eigentlichen Kosten anbelangt oder es bleibt zumindest keine allzu große Differenz. Bei einer 0,25er BEV Versteuerung sieht das freilich anders aus.

Unabhängig davon lebt auch der Privatmarkt davon, dass der Zufluss an dreijährigen (Firmen-)Leasingrückläufern da ist, da darüber eine Demokratisierung der teuren FZ erfolgt, die sich privat durch die stark gestiegenen Preise kaum mehr einer neu (zumindest bar) leisten kann oder will, aber dann nach 3 Jahren Firmenwagennutzung im Privatmarkt landen und für viele erschwinglich werden.

Alles in allem sehe ich in der jetzigen generellen DW Regelung keine große Bevorteilung oder Umverteilung von (entgangenen) Steuergeldern von arm zu reich.
 
Zuletzt bearbeitet:

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
16.880
15.173
IAH & HAM
Das ist mir klar, ich bekomme selbst die Pauschale.

Ich spreche davon dass du Dienstwagen eben nur auf diesen Vergütungspart reduzierst. "Meine" Konzernsparte hat vielleicht 20 Führungskräfte für den DACH-Raum die in das von dir ausgeführte Muster passen, also durch legale Trickserei quasi eine "Subvention" abgreifen und den Wagen echt nicht so wirklich dienstlich nutzen.
Dem gegenüber stehen 100 Vertriebler und knapp 350 Servicemitarbeiter die den DACH-Raum betreuen und das Konzept so nutzen wie es gedacht ist.
Und in anderen Unternehmen sind es 100 Führungskräfte und 0 Aussendienstmitarbeiter.

Das ganze Konzept Dienstwagen als Subvention zu bezeichnen weil ein kleiner Teil die Gelegenheit kreativ zu nutzen weiß finde ich unsinnig.
Das magst Du so empfinden, aber die Nutzung ist nicht kreativ, sie ist 100% legal und ist ohne Frage eine Subvention die Besserverdienende und der KFZ Industrie zu Gute kommt.
 
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Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
6.720
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FRA
Die meisten DW Nutzer würden sich privat auch nicht das gleiche FZ vor die Tür stellen

Unabhängig davon lebt auch der Privatmarkt davon, dass der Zufluss an dreijährigen (Firmen-)Leasingrückläufern da ist
Korrekt, dass ist ja genau der Effekt der Subvention.

a) es wird ein teureres Auto gekauft als notwendig/ gewünscht => Subvention des Arbeitnehmers
b) Autos kommen auf den Markt => Subvention der Automobilhersteller
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
6.720
5.424
FRA
*** keine Lust mehr, mich mit diesem Obertroll zu unterhalten, er ist es einfach nicht wert ***
 
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3RONVAC

Erfahrenes Mitglied
28.08.2017
2.723
11.520
Korrekt, dass ist ja genau der Effekt der Subvention.

a) es wird ein teureres Auto gekauft als notwendig/ gewünscht => Subvention des Arbeitnehmers
b) Autos kommen auf den Markt => Subvention der Automobilhersteller

Bisschen schade, dass Du Dir aus dem Zusammenhang gerissen 2 Sätze meines Posts rauspickst und auf den Rest gar nicht eingehst.


*** keine Lust mehr, mich mit diesem Obertroll zu unterhalten, er ist es einfach nicht wert ***

Ich nehme stark an, Du meinst damit nicht mich.
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
6.720
5.424
FRA
Die von Dir aufgeführten 4% sind wirklich fern ab jedweder Realität.
Es steht dir frei, Studien zu suchen, selber zu rechnen, hier andere Werte zu präsentieren etc. pp.
Ich habe Werte zwischen 2% und 5% gefunden, selber 4% nachrechnen können und das wars.

Tenor war aber auch die Frage: Ist das Dienstwagenprivileg einen Subvention oder nicht. Hier sagen fast alle Experten, ja, das ist sie.
Die, die davon profitieren, greifen dann sofort jeden an, um ihre Pfründe zu verteidigen und können nicht mehr diskutieren..
 

3RONVAC

Erfahrenes Mitglied
28.08.2017
2.723
11.520
Es steht dir frei, Studien zu suchen, selber zu rechnen, hier andere Werte zu präsentieren etc. pp.
Ich habe Werte zwischen 2% und 5% gefunden, selber 4% nachrechnen können und das wars.

Tenor war aber auch die Frage: Ist das Dienstwagenprivileg einen Subvention oder nicht. Hier sagen fast alle Experten, ja, das ist sie.
Die, die davon profitieren, greifen dann sofort jeden an, um ihre Pfründe zu verteidigen und können nicht mehr diskutieren..

Meine Rechnung siehst Du ja oben, deshalb hatte ich den langen Post ja gemacht. Echte Zahlen mit echten Werten der Marktsituation der letzten Jahre.
 

vapianojunkie

Erfahrenes Mitglied
15.01.2014
1.173
690
MUC
Das ist es ja nicht und hat ja auch niemand. Es geht darum, dass die Versteuerung mit lediglich 1% des BLP als geldwerter Vorteil eine indirekte Subvention ist. Dieser Prozentsatz ist viel zu niedrig und dadurch subventioniert der Staat die Dienstwagenempfänger.

Wenn man >50% dienstlich fährt, ist das 1% + Arbeitsweg eher mehr als der echte geldwerte Vorteil.
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
6.720
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FRA
Meine Rechnung siehst Du ja oben
Da sehe ich aber kein Ergebnis auf welchen Prozentsatz des BLP du kommst. Du stellst nur eine Behauptung auf („4% ist jenseits der Realität“), sagst aber nicht, was reell wäre.

Eine ordentliche ehrliche Rechnung wäre:
- unter gleichen Bedingungen (also gleiches Auto und ohne saisonale Sonderangebote oder Werbeprämien)
- inkl. der Tankkarte und Vollleasing bzw Werkstattkosten/ Winterreifen etc.

Natürlich sind die 1%; 0,5% und 0,25% (indirekte) Subventionen mit einer steuernden Wirkung und rein persönlich freue ich mich sehr darüber.
 
Zuletzt bearbeitet:

vapianojunkie

Erfahrenes Mitglied
15.01.2014
1.173
690
MUC
Und wenn man genau 0% dienstlich fährt, dann ist der echte Geldwerte Vorteil deutlich hoeher.
Dieser Fall existiert nicht (legal).

Das EStG sagt: Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen;
 
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Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
6.720
5.424
FRA
Dieser Fall existiert nicht (legal).

Das EStG sagt: Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen;
Legal ist alles >10% … Stichwort „gewillkürtes Betriebsvermögen“
 
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Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
6.720
5.424
FRA
Betriebsvermögen ja, aber die 1% Regelung darf dann aber nicht mehr angewendet werden. Das Finanzämter da oft nicht so genau hinschauen, ist eine andere Sache.
Ich finde keinen Nachweis darüber, dass gewillkürtes Betriebsvermögen anders behandelt wird als notwendiges Betriebsvermögen. Damit ist auch die 1% Regelung möglich.

Edith sagt: @vapianojunkie hat recht, nur Fahrtenbuch oder Schätzung sind erlaubt.
 
Zuletzt bearbeitet:

ThoPBe

Erfahrenes Mitglied
16.09.2018
5.253
4.366
Es steht dir frei, Studien zu suchen, selber zu rechnen, hier andere Werte zu präsentieren etc. pp.
Ich habe Werte zwischen 2% und 5% gefunden, selber 4% nachrechnen können und das wars.

Tenor war aber auch die Frage: Ist das Dienstwagenprivileg einen Subvention oder nicht.

Hier sagen fast alle Experten, ja, das ist sie.
Nein, sagen sie nicht, wenn mit "hier" der VT gemeint ist. Und wenn mit "hier" deine geposteten Quellen gemeint sind: auch nicht.
Die, die davon profitieren, greifen dann sofort jeden an, um ihre Pfründe zu verteidigen und können nicht mehr diskutieren..
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Dieser Fall existiert nicht (legal).

Das EStG sagt: Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen;
Eben. Das wissen alle, die Dienstwagen tatsächlich mal in ihrem Leben hatten oder haben, oder leitende Positionen hatten oder haben oder einfach erfolgreich Selbstständig waren oder sind. Aber wem erklärst du das.....;)
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Legal ist alles >10% … Stichwort „gewillkürtes Betriebsvermögen“
Wie bitte?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

§6 Abs 4 EStG. Hatte ich oben zitiert und sogar die relevante Stelle fett markiert.
Psst, keine Fakten verraten. ;)