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Hallo zusammen,
ist die Anwendung von ELV am PoS - ohne ausdrücklichen Wunsch des Kunden - ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung?
Immerhin werden ja persönliche Daten weitergeleitet. Eine Notwendigkeit dazu besteht meines Erachtens nicht, da ja in der Regel andere Bezahlverfahren verfügbar sind.
Oder läuft der Prozess der Datenweitergabe gar nicht automatisiert, sondern erst nach Sichtung der Unterschrift des Kunden? Sprich, wenn ich den ELV-Beleg nicht unterschreibe, findet auch keine Datenweitergabe statt?
ist die Anwendung von ELV am PoS - ohne ausdrücklichen Wunsch des Kunden - ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung?
Immerhin werden ja persönliche Daten weitergeleitet. Eine Notwendigkeit dazu besteht meines Erachtens nicht, da ja in der Regel andere Bezahlverfahren verfügbar sind.
Oder läuft der Prozess der Datenweitergabe gar nicht automatisiert, sondern erst nach Sichtung der Unterschrift des Kunden? Sprich, wenn ich den ELV-Beleg nicht unterschreibe, findet auch keine Datenweitergabe statt?