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ELV im Konflikt mit DS-GVO

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Kathze

Erfahrenes Mitglied
02.11.2017
1.004
6
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Die Bedingungen sind ausgehängt, mit deiner Unterschrift bestätigst du diese gelesen zu haben.
Ich wäre mir da nicht so sicher, dass die wirklich in jedem Laden ausgehängt sind und selbst wenn ist die Frage, ob das ausreicht.
Bei Kaufland etwa habe ich so einen Aushang mal gesehen: vor den Kassen an den Zigarettenschränken. Kann man vom Kunden erwarten, dass er da nach solchen wichtigen Dokumenten sucht und diese liest?
In einem Online-Shop ist es ja auch nicht zulässig, wenn irgendwo in den AGB versteckt steht, dass die Daten an XYZ weitergegeben werden. Auf sowas muss m.W.n. aktiv hingewiesen werden, gerade jetzt unter DSGVO.
 
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DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Hätte ich eine girocard, würde ich mir den Spaß mal machen. Einfach an der Kasse erstmal 5 Minuten lang den Vertrag studieren und dann sagen "Nö, unterschreibe ich nicht" - herrlich wär's.
Wenn man sonst keine Probleme im Leben hat.
Das Ding ist doch, dass man diesen Bedingungen erst im Nachhinein zustimmt. Die Datenübertragung an die IT des Zahlungsdienstleisters z.B. zum Abgleich mit der Sperrliste fand da längst statt - sonst käme ja gar kein Bon zum Unterschreiben raus.
Kann mir nicht vorstellen, dass das in der Form gesetzeskonform ist.
...aber eben erst nach Auslesevorgang und Datenübertragung.

Art. 6 Abs. 1 b DSGVO ?
 
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NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
878
88
BSL
Hätte ich eine girocard, würde ich mir den Spaß mal machen. Einfach an der Kasse erstmal 5 Minuten lang den Vertrag studieren und dann sagen "Nö, unterschreibe ich nicht" - herrlich wär's.

Oder einfach auf PIN-Eingabe bestehen.

Was ich mich hier frage: Habe ich bei der Benutzung der Girocard nicht schon im Rahmen der Bank-AGB zugestimmt? Es handelt sich dabei ja um ein standardisiertes Verfahren.

Doch, hat man. Man hat dem Girocard-System und dem Maestro oder V-Pay System zugestimmt.
 

Xexor

Erfahrenes Mitglied
08.09.2009
1.893
2
MUC
Das Ding ist doch, dass man diesen Bedingungen erst im Nachhinein zustimmt. Die Datenübertragung an die IT des Zahlungsdienstleisters z.B. zum Abgleich mit der Sperrliste fand da längst statt - sonst käme ja gar kein Bon zum Unterschreiben raus.
Kann mir nicht vorstellen, dass das in der Form gesetzeskonform ist.
Ist eine Auftragsdatenverarbeitung und zum Vorgang des bezahlens notwendig. Also kein Problem.
 
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