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ELV im Konflikt mit DS-GVO

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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.797
1.219
MUC, BSL
Natürlich ist es dem allgemeinen Verständnis nach eine Kartenzahlung, nur hat der BecN erfolgreich bei der Gesetzgebung zur Umsetzung der entsprechenden EU-Verordnung lobbyiert, dass ELV eben nicht als "Kartenzahlungsmittel" anerkannt wird und somit die App Selection umgangen. Man kann schon die Quadratur des Kreises seitens der ELV-Verfechter erkennen, man biegt es sich zu Recht wie man es gerade braucht.


Zur Sache aber: ich denke nicht, dass das ein datenschutzrechtliches Problem ist, denn man segnet den ganzen Klimbim ja per Unterschrift ab. Es mag sein, dass es da im Einzelnen vor Ort Defizite gibt, aber wenn der Kunde blind etwas unterschreibt ohne es jemals gelesen zu haben, dann liegt der Fehler bei ihm selbst.
 

amerin

Erfahrenes Mitglied
26.07.2014
2.278
5
Streit
denn man segnet den ganzen Klimbim ja per Unterschrift ab. Es mag sein, dass es da im Einzelnen vor Ort Defizite gibt
Nach DSGVO muss aber vor Verwendung informiert werden. Und nach Verwendung, wie wo was und überhaupt gemacht wurde. Alles im Nachhinein erst mit Belegdruck absegnen lassen ist Geschichte!
 

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
878
88
BSL
Dann führ mal schnell einen Prozess oder lass den ein oder anderen Terminalbetreiber abmahnen - das wird die Kartenakzeptanz in D sicher erhöhen. Zudem wird ELV über die Girocard abgewickelt.

Ja, das wird die Kartenakzeptanz in D erhöhen, aber es machen weniger Händler ELV, das wird sich also nicht lohnen. Und ELV wird eben nicht über das Girocard-System abgewickelt, die deutsche Maestro / V-Pay Karte mit Girocard System hat die Kontonummer im Magnetstreifen und im Chip gespeichert. Das Terminal liest die Kontonummer und BLZ aus und generiert eine Lastschrift, falls die Kontonummer nicht in Sperrlisten enthalten sind. Daher sind solche ELV-Zahlungen nicht vorgemerkt.

Damit ist ELV auch kein Kartenzahlungssystem. Kartenzahlungssysteme sind Girocard, V-Pay, Maestro, VISA, MasterCard, American Express, Diners Club, ...
 
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DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Daher sind solche ELV-Zahlungen nicht vorgemerkt.
Bei schlechten Banken vielleicht nicht.

Nach DSGVO muss aber vor Verwendung informiert werden.
Und das macht man ja mit den Aushängen, seit Jahren schon durch das Kartellamt gefordert.
Kleinere Händler halten sich eventuell nicht daran, das ist dann aber deren Problem.
Ob wirksame Zustimmung unter den Umständen der Inkenntnisnahme der AGB an den Kasse ohne den Aushang möglich ist sei mal dahingestellt.

Ansonsten bleibt es insgesamt ein Filterblasenproblem.
 

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
878
88
BSL
Bei schlechten Banken vielleicht nicht.

Hab direkt nach dem Einkauf bei der Sparkassen App geschaut, nichts vorgemerkt. Und als ich mal mit ner Deutschen Bank Maestro gezahlt habe über ELV war auch nichts vorgemerkt...

Aber wenige Händler wenden noch das ELV-System an, daher dürfte ELV und DSGVO nur wenige Händler betreffen.
 
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Droggelbecher

Erfahrenes Mitglied
14.07.2016
5.191
20
Ja, das wird die Kartenakzeptanz in D erhöhen, aber es machen weniger Händler ELV, das wird sich also nicht lohnen. Und ELV wird eben nicht über das Girocard-System abgewickelt, die deutsche Maestro / V-Pay Karte mit Girocard System hat die Kontonummer im Magnetstreifen und im Chip gespeichert. Das Terminal liest die Kontonummer und BLZ aus und generiert eine Lastschrift, falls die Kontonummer nicht in Sperrlisten enthalten sind. Daher sind solche ELV-Zahlungen nicht vorgemerkt.

Damit ist ELV auch kein Kartenzahlungssystem. Kartenzahlungssysteme sind Girocard, V-Pay, Maestro, VISA, MasterCard, American Express, Diners Club, ...
ELV lohnt sich für kleine Händler nicht.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Ist es nicht. Genau so wenig wie die Verwendung eines Apostrophs bei der Pluralbildung und dann auch noch die Verwendung des Akzentzeichen dafür.

Nochmal, warum muss ich als Händler eine Lastschriftvereinbarung abschliessen um die PIN Zahlungen verarbeiten zu können? Ohne diese Lastschriftvereinbarung, mit der ich meiner Bank erlaube die von mir erhobene Daten zu nutzen um vom Kunden das Geld abzubuchen landet auf deinem Kto genau kein einziger Cent.

Bei keiner KK muss ich eine solche Vereinabrung unterschreiben, auch nicht bei V-Pay oder Maestro - diese Vereinbarung wird zusätzlich zum Akzeptanzvertrag geschlossen. Daher kannst du eben auch Giro Card Pin Zahlungen nicht auf ein beliebiges Konto in der EU überweisen lassen, was mit KK´s, Maestro oder V-Pay geht.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Nein, eben nicht. Eine Girocard oder Maestro Buchung wird bei meiner Sparkasse als Kartenzahlung angegeben. Bei anderen Banken ist das sicherlich auch so.

Wie das deine Bank bezeichnet spielt doch keine Rolle, es geht um den technischen Ablauf dahinter. Eine Maestrozahlung wird vom Zahlungsdienstleister auf das Konto des Kunden überwiesen, eine Girocard Zahlung wird von der Bank des Händlers von der Bank des Kunden abgebucht. Daher sind z.B. 20 tägliche Maestro Zahlungen beim Händler nur ein Buchungsposten der abgerechnet wird bei der Bank, 20 tägliche Girocard Zahlungen sind aber abgerechnete 20 Buchungsposten.
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Wieso redet ihr eigentlich noch mit dem Kindergarten der Kartenfetischisten, die nachweislich weder eine Ahnung nich Argumente haben? Das einzig wichtige ist doch, dass man den Döner mit Karte zahen kann, denn niemand will die ganzen 20 Euro Taschengeld doch als Barvermögen rumschleppen.

Dass hier dann auch noch, ohne auch nur den Hauch einer Ahnung zu haben, mit dem Buzzword DSGVO um sich geschlagen wird ist amüsant...
 
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marhen

Erfahrenes Mitglied
20.08.2013
353
2
Zur Sache aber: ich denke nicht, dass das ein datenschutzrechtliches Problem ist, denn man segnet den ganzen Klimbim ja per Unterschrift ab. Es mag sein, dass es da im Einzelnen vor Ort Defizite gibt, aber wenn der Kunde blind etwas unterschreibt ohne es jemals gelesen zu haben, dann liegt der Fehler bei ihm selbst.

Also früher als ich noch mit Girocard bezahlt habe (bevor REWE mir das abtrainiert hat), bekam man gefühlt immer eine halbe Klopapierrolle voll mit rechtlichem Text zum Unterschreiben. Wenn ich auch nur annähernd die Hälfte davon hätte lesen wollen, hätten die 20 Leute hinter mir mich schon zweimal gelyncht.
 

netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.783
2.351
Deswegen habe ich Ed_Size ignoriert. Keine Ahnung und sagt "Lastschrift" = "Elektronisches Lastschriftverfahren"

Beides ist Lastschrift aber nur eines ist ELV... So wie alle Daumen Finger sind, aber nicht alle Finger Daumen...
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Nein, eben nicht. Eine Girocard oder Maestro Buchung wird bei meiner Sparkasse als Kartenzahlung angegeben. Bei anderen Banken ist das sicherlich auch so.
Eben wegen diesem Flag. Das sind aber halt Implementationsdetails im Hintergrund, SEPA Card Clearing hier als Stichwort.

Also früher als ich noch mit Girocard bezahlt habe (bevor REWE mir das abtrainiert hat), bekam man gefühlt immer eine halbe Klopapierrolle voll mit rechtlichem Text zum Unterschreiben. Wenn ich auch nur annähernd die Hälfte davon hätte lesen wollen, hätten die 20 Leute hinter mir mich schon zweimal gelyncht.
Weswegen der Text aushängt zur vorherigen Inkenntnisnahme.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Was natürlich totaler Quatsch ist und und dämliche Haarspalterei, den die Zahlung mit Girokarte und PIN ist eine Kartenzahlung und im eingeschränkten Sinne eine ELV - sie wird zumindest bei den Banken so behandelt.


Ihr rafft es nicht, die Zahlung mit Girocard und PIN ist eine Form des ELV´s - und Girocard mit PIN ist die bevorzugte Zahlungsweise für kleine Händler.

Nochmal, warum muss ich als Händler eine Lastschriftvereinbarung abschliessen um die PIN Zahlungen verarbeiten zu können? Ohne diese Lastschriftvereinbarung, mit der ich meiner Bank erlaube die von mir erhobene Daten zu nutzen um vom Kunden das Geld abzubuchen landet auf deinem Kto genau kein einziger Cent.

Deswegen habe ich Ed_Size ignoriert. Keine Ahnung und sagt "Lastschrift" = "Elektronisches Lastschriftverfahren"

Beides ist Lastschrift aber nur eines ist ELV... So wie alle Daumen Finger sind, aber nicht alle Finger Daumen...

Das sind doch genau die dämlichen Kindergartenspiele hier, ich schreibe die ganze Zeit , das die Zahlung mit Girocard und PIN eine "Art des ELV ist" und dann erklärt zu bekommen das ich im Unrecht bin weil es sich ja nur um eine Lastschrift und nicht um eine "ELV" handelt.


Das ist einfach Kindergarten, aber danke das du bestätigst das mit der Girocard und PIN auf elektronischen Wege am POS eine Lastschrift vereinbart wird.
 
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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.162
3.077
Deswegen habe ich Ed_Size ignoriert. Keine Ahnung und sagt "Lastschrift" = "Elektronisches Lastschriftverfahren"
Jetzt wird's bald sophistisch; das hat er so nie gesagt. Und dass er keine Ahnung hat, na, ich weiß nicht. Er besitzt einen Akzeptanzvertrag und ich würde allen Karten-Nerds, die ihr Kaugummi unbedingt mit Karte und natürlich kontaktlos zahlen wollen, empfehlen, auch mal Leuten zuzuhören, die auf der anderen Seite ihres geliebten Terminals stehen.

Und wenn ich grade dabei bin, hier noch mein Statement zum Thema ELV und DSGVO: Wenn ihr sonst keine Sorgen habt ... ... ...
 
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netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.783
2.351
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Und wenn ich grade dabei bin, hier noch mein Statement zum Thema ELV und DSGVO: Wenn ihr sonst keine Sorgen habt ... ... ...

Du hast den Sinn eines Diskussionsforums nicht verstanden, wenn du der Meinung bist, man könne oder solle über dieses Thema nur dann reden, wenn man sich von allen anderen Sorgen befreit hat.
 
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