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Die girocard-Zahlung mag wie eine Lastschrift abgerechnet werden. Aber sind das nicht, wie DerSimon es oben sagte, blosse „Implementationsdetails im Hintergrund“?Das ist einfach Kindergarten, aber danke das du bestätigst das mit der Girocard und PIN auf elektronischen Wege am POS eine Lastschrift vereinbart wird.
Insbesondere mit dem Wort „eine Lastschrift vereinbaren“ habe ich Bauchschmerzen. Nicht weil es falsch wäre, sondern weil es hier im Kontext eine Gleichheit suggeriert, die trügerisch ist. Es ist ja, wenn ich richtig verstehe, nicht so, als würde da eine Lastschrift wie andere auch vereinbart.
Konkret:
- Wird nicht bei einer ELV-Zahlung mit Unterschrift eine Lastschrift zwischen Händler und Kunde im Laden (als Zahler) vereinbart?
- Wohingegen bei der girocard-Zahlung mit PIN eine Lastschrift nur zwischen Bank und Kunde im Laden durch PIN-Eingabe ausgelöst wird - allerdings zu bereits vorher zwischen Kartenherausgeber und Kartennutzer vereinbarten Bedingungen?
Dies wäre, insbesondere in Bezug auf die Aufklärungspflichten und ggf. die Datenverarbeitung ein entscheidender Unterschied.
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