Mal wieder ein Landkreis, der den
Aufstand probtAustritt androht:
Wahr ist natürlich schon, dass eine Einnahmenverteilung, bei dem der Verkäufer alles behält, für viele kleinere Verkehrsverbünde/-unternehmen nicht gerade attraktiv ist. Ein Problem dürfte sein, dass die Nutzung nicht im Einzelfall erfasst wird und damit keine Einzelnutzungsverrechnung stattfinden kann (wie es z.B. im Roaming im Mobilfunk oder bei Geldautomatennutzung mit Karten der Fall ist). Trotzdem wäre eine Schätzung und ein darauf basierendes Abrechnungsmodell möglich. Innerhalb von Verkehrsverbünden wird das ja schon seit Jahrzehnten praktiziert.
Aus Kundensicht ist es nachvollziebar, dass das Gros dort kauft, wo es für sie am bequemsten ist (bzw. von der Werbung darauf gestoßen wurde) und das DT in der für sie gewünschten Form und Zahlungsweise angeboten wird. Die (Kern-) Leistung ist ja überall dieselbe.
Eigentlich spricht ein bundesweites Abo dafür, dass es auch bundesweit nur von einer Stelle verkauft und zentral beworben wird, aber da wollen sich die einzelnen Verkehrsunternehmen bzw. deren Vertriebsabteilung natürlich nicht die Butter vom Brot nehmen oder sich gar überflüssig machen lassen. Und so haben wir weiter eine vermutlich dreistellige Anzahl von Apps, Verkaufsportalen und Chipkarten und unterschiedliche Prozesstrecken bei Beantragung und bei Kündigung usw. Bei einem Offline-Verkauf (Kundencenter) ist das ja noch ein Stück weit nachvollziehbar, aber auch das ließe sich bei einem bundesweit einheitlichen Produkt regeln. Aber selbst innerhalb eines Verkehrsverbundes findet das ja nicht statt.