Strafbar..........
Ich hatte ja schon selber oben gesagt, wie es ist und, dass man die Zahlung über die Kreditkarte nicht zurück fordern darf!
Dennoch, würde ich das tun, bzw. versuchen!
Also ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass hier dann ein Strafverfahren auf jemanden zukommt, der mit Vorkasse gebucht hat und dessen Buchung nicht mehr aufrecht gehalten wird und er so, sein Geld versucht zurück zu erhalten.
Rechtlich ist es nicht in Ordnung, aber ob der Insolvenzverwwalter dann alle Leute wieder auffordert zu zahlen und dann noch sich um eine strafrechtlcihe Würdigung kümmert, halte ich für unwahrscheinlich.
Nach so normalen menschlichem Rechtsempfinden müsste man doch berechtigt sein, gezahltes Geld zurück zu fordern!