Erfahrungen mit clever-hotels.com? (August 2013 in die Insolvenz gegangen - Erfahrungen)

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LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
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mail vom 26.08.2013

Wir gehen davon aus, dass Sie vor diesem Hintergrund Ansprüche auf Rückzahlung Ihres Reisepreises gegen die Navelar GmbH haben könnten. Diese Ansprüche können nur zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Sobald das endgültige Insolvenzverfahren eröffnet werden wird (voraussichtlich im Oktober/November 2013), werden Sie vom Insolvenzverwalter Formulare erhalten, mit denen Sie Ihre Forderung anmelden können. Eine vorherige Anmeldung ist aus Rechtsgründen nicht möglich.

Für hierdurch entstandene Härten bitten wir Sie nochmals nachdrücklich um Entschuldigung.

Mit freundlichen Grüßen



Navelar GmbH
Ballindamm 13
D-20095 Hamburg

Lösch doch mal die echten Namen. Oktober/November ist aber nicht 11/2013.
 
P

pmeye

Guest
Da doch aber die Buchungen bereits storniert wurden, und zwar aus Gründen, die bei Navelar liegen, woraus sollte sich dann eine Zahlungspflicht des Kunden ergeben?
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Da doch aber die Buchungen bereits storniert wurden, und zwar aus Gründen, die bei Navelar liegen, woraus sollte sich dann eine Zahlungspflicht des Kunden ergeben?

Das sagt dir evtl. der Insoverwalter. Ich kenne Fälle da mußten Mitarbeiter sechs Monatsgehälter an den Verwalter zurückzahlen.
 
P

pmeye

Guest
Das ist nicht der Punkt. Die Zahlungspflicht ergibt sich doch aus dem gemeinsamen Vertrag. Wenn eine Seite hier ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, und die gebuchten Lestungen beim Leistungserbringer storniert werden, besteht doch für die andere Seite auch keine Verpflichtung, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen.
Nun haben wir hier den Sonderfall der Insolvenz. Nun ist meine Frage, wieso deswegen auf einmal der vertragstreue Partner zur Zahlung verpflichtet sein sollte? Ich bezweifle auch, dass das Geld, das bei vertragsgemäßem Handeln nicht dem insolventen Unternehmen zugestanden hätte sondern dem eigentlichen Leistungserbringer, nun plötzlich zur Insolvenzmasse gehören sollte. Die Sperrung der Konten dient doch sicherlich nur dazu, dass man überhaupt erstmal Zeit hat, festzustellen, welches Geld zur Insolvenzmasse gehört und welches nicht. Aber wieso sollte ein Insolvenzverwalter zugunsten Dritter Geld zurückfordern können, dass dem insolventen Unternehmen aus dem Vertrag überhaupt nicht zusteht?
 

FlyByWire

Erfahrenes Mitglied
16.11.2011
1.281
0
Die Sperrung der Konten dient doch sicherlich nur dazu, dass man überhaupt erstmal Zeit hat, festzustellen, welches Geld zur Insolvenzmasse gehört und welches nicht. Aber wieso sollte ein Insolvenzverwalter zugunsten Dritter Geld zurückfordern können, dass dem insolventen Unternehmen aus dem Vertrag überhaupt nicht zusteht?

Hmmm ...

War da nicht was mit Abstraktionsprinzip? Also zuerst der Kaufvertrag (§ 433 BGB?) und dann separate Eigentumsübergänge. Und der Insolvenzverwalter schaut dann, möglichst viel an Masse zu haben. Schliesslich muss zuallererst ja das Geld für sein Honorar gesichert sein ...
 
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pmeye

Guest
Ja, und das bedeutet? Wenn die Buchung storniert ist, was soll dann abgenommen werden? Und: Liegt hier überhaupt ein Kaufvertrag vo?
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Ja, und das bedeutet? Wenn die Buchung storniert ist, was soll dann abgenommen werden? Und: Liegt hier überhaupt ein Kaufvertrag vo?

Von wem wurde welche Buchung storniert?

Wenn die Buchungen von Navelar storniert wurden dürfte das alles kein Problem sein, wenn sie von den Hotels storniert wurden..........

dann dürfte immer noch ein Vertrag zwischen dem Reisenden und Navelar bestehen.

Letztlich kommt es darauf an wieviel Masse der Insolvenzverwalter vorfindet. Von den ersten 25.000€ Masse die der Insoverwalter vorfindet bekommt er 40% als Honorar. Danach wird das Honorar degressiv gestaltet. Somit hat der Insoverwalter ein Interesse an ca. 25000€ Masse.
 
P

pmeye

Guest
Von wem wurde welche Buchung storniert?

Wenn die Buchungen von Navelar storniert wurden dürfte das alles kein Problem sein, wenn sie von den Hotels storniert wurden..........
Weder noch. Der Vertragspartner, der die Buchungen mit den Hotels abwickelt hat storniert. Also Innenverhältnis. Das würde ich Navelar zurechnen.
dann dürfte immer noch ein Vertrag zwischen dem Reisenden und Navelar bestehen.
Selbst wenn. Was ist Inhalt dieses Vertrages? Die Vermittlung einer Hotelbuchung. Und genau das kann ja nicht geleistet werden.

Letztlich kommt es darauf an wieviel Masse der Insolvenzverwalter vorfindet. Von den ersten 25.000€ Masse die der Insoverwalter vorfindet bekommt er 40% als Honorar. Danach wird das Honorar degressiv gestaltet. Somit hat der Insoverwalter ein Interesse an ca. 25000€ Masse.

Und was genau gehört zur Insolvenzmasse? Schuldet jeder Kunde, der Verträge mit dem insolventen Unternehmen hatte, die Zahlung? Auch wenn nicht geleistet wird? Denn nur auf eine solche Zahlungspflicht könnte sich doch eine Rückzahlungsforderung des IV beziehen.
 
S

sonne6269

Guest
..nachdem ich jetzt hier erst mal Stunden mit Lesen verbracht habe möchte ich mich auch zu Wort melden.

Ja genau, auch getroffen :( .. wir hatten mit 5 Personen das Glück im Hotel (Barcelo Pueblo Park in Mallorca)angekommen zu sein mit dem Prepaid Voucher. Mir wurde der Voucher am 23.08.2013 um 12.39 Uhr zugesandt. Nach langem hin- und her an der Rezeption hat man uns mitgeteilt, dass unser Anbieter Navelar Insolvenz angemeldet hat. Leider wurde mir keine (Storno)-Mail geschickt, sodass wir völlig unvorbereitet quasi "ins offene Messer gelaufen" sind.
Der Hotelier wollte dann von uns noch mal das Zimmer bezahlt haben, dann könnten wir die Zimmer beziehen, was wir dann doch nicht gemacht haben, weil es uns definitiv zu teuer gewesen ist.
Haben uns dann ein Ausweichhotel besorgt und zum Glück auch was gefunden. Reisedatum: 04.-08.09.2013 (Anzahlung Okt. 2012 - Restzahlung 04.07.2013)
Auch bei uns steht die Hotelbeds Product S.L.U. mit drauf, was ich zuvor gar nicht so vernommen hatte.

Genauso bin auch ich über Trivago an Clever-Hotels / Navelar gelangt. Und muss schon sagen, dass es auch für uns erstaunlich ist, wer an so einer Buchung doch alles beteiligt ist.

Also für ALLE - ruft beim Hotel an und lasst Euch euro Buchung schriftlich bestätigen. Spätestens in einem Land mit Verständigunsschwierigkeiten sieht man völlig ins Leere und ist mit jeglichen Vorhaben überfordert.

Werde mich jetzt hier auch vermehrt aufhalten, denn auch ic/wir sind selbstverständlich daran interessiert, die Zahlung von rund 1200€ wirder zurück zu erhalten.
 

AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
Zur Abwechslung mal positive Erfahrungen bei reinen Hotelbuchungen?
Nun, interessant für jeden dürfte doch sein, welche Vermittler / OTAs denn empfehlenswert sind, und warum.

Schon genannt: Travel Republic - Häufig gestellte Fragen - Antwortseite
TR meinte:
.. Eine besondere Promotion erlaubt Ihnen mit nur 1€ Anzahlung Ihre Unterkunft zu reservieren, ..
Zahlung des Restbetrags dieser Buchungen mindestens 21 Tage vor Ankunft am Hotel ...
Meiner Erfahrung nach gilt dies per se für erstattbare und kurzfristig stornierbare Raten.

News - www.fti.de
FTI meinte:
.. Als erster Reiseveranstalter bietet FTI ab 1. November 2012 das kostenfreie Stornieren von Hotelbuchungen für das gesamte Portfolio im Städtereisenprogramm an. Kunden haben fortan die Möglichkeit, von einer Buchung bis 14 Uhr am Vortag des bestätigten Reisezeitraumes ohne Stornostaffel zurückzutreten. Dies gilt für alle Neubuchungen mit Ausnahme von im Paket gebuchten Übernachtungen und Buchungen über Feier-, Messe- und Eventtage am Zielort. ...
Solche Städtereisen-Hotelbuchungen sind meiner Erfahrung nach ohne jegliche Anzahlung erst ca. 4 Wochen vor Anreise zu zahlen.

Motto: 0 bzw. 1 Euro Anzahlung (und nicht, wie bei vielen OTAs, bis zu 40%) bei hoher Flexibilität.
Ach ja, weder bei Travel Republic noch FTi besteht IMHO derzeit Anlass zur (Insolvenz-)Sorge.

Gibt es weitere Empfehlungen?
 

narossa

Aktives Mitglied
16.04.2010
182
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Barclaycard hat mir erfreulicherweise "meine" 592 Euro zurückgebucht.... Paris in Vegas hat die Rate gematched...
habe mit keinem von beidem gerechnet und dementsprechend erst einmal erleichtert...
 
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Marco159

Erfahrenes Mitglied
15.05.2011
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Ich freue mich sehr, auch meine Kreditkarte wurde gestern mit einer Gutschrift beglückt! :D
 

mulder_fox

Reguläres Mitglied
02.11.2011
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Habe Mastercard auch um Rückbuchung gebeten, da Leistung nicht erbracht wurde (Reisetermin ist inzwischen verstrichen und ich musste auf eigene Kosten neu buchen) und auch eine Kopie der Strafanzeoge beigefügt. Gestern kam die Kreditkartenabrechnung und der Betrag wurde mir unter dem Vorbehalt der Nachprüfung wieder gutgeschrieben.
 

Sawyer

Erfahrenes Mitglied
16.02.2010
1.305
64
Habe Mastercard auch um Rückbuchung gebeten, da Leistung nicht erbracht wurde (Reisetermin ist inzwischen verstrichen und ich musste auf eigene Kosten neu buchen) und auch eine Kopie der Strafanzeoge beigefügt. Gestern kam die Kreditkartenabrechnung und der Betrag wurde mir unter dem Vorbehalt der Nachprüfung wieder gutgeschrieben.

Lief bei mir genau so? KK von M&M
Weiß einer wie es jetzt weitergeht? Versucht der Insolvenzverwalter sich das Geld jetzt trotzdem von der M&M KK wiederzuholen?
 
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mbvielflieger

Reguläres Mitglied
24.01.2012
42
2
Kann hier auch positives berichten: hab gerade die Kosten für 2 Hotelnächte von meiner M&M MC zurück erstattet bekommen.
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
Lief bei mir genau so? KK von M&M
Weiß einer wie es jetzt weitergeht? Versucht der Insolvenzverwalter sich das Geld jetzt trotzdem von der M&M KK wiederzuholen?

Tja so merkwürdig es sich anhören mag, man hat ja eine Zahlungspflicht erfüllt und "eigentlich" darf man nicht das Geld durch die Kreditkartenfirma sich zurück holen, also die Transaktion widerrufen. Man müsste seine Forderung im Verfahren geltend machen.

Wünsch Euch aber, dass ihr Glück habt, und so unter "normalen" Gesichtspunkten wäre das auch richtig und korrekt!
 
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flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.055
2.148
Gilt das eigentlich rechtlich auch, wenn die Airline oder das Reiseportal von sich aus vorschlägt, dass man das Geld von der Kreditkartenfirma gutschreiben lassen soll bzw. die Abbuchung widerufen soll?

So ganz glaube ich es das genannte nämlich noch nicht. Es gab nämlich schon in der Vergangenheit schon die ein oder andere Airline, die im Insolvenzfall im Statement genannt hat, dass man sich bei der KK-Gesellschaft den Refund holen soll.

Tja so merkwürdig es sich anhören mag, man hat ja eine Zahlungspflicht erfüllt und "eigentlich" darf man nicht das Geld durch die Kreditkartenfirma sich zurück holen, also die Transaktion widerrufen. Man müsste seine Forderung im Verfahren geltend machen.

Wünsch Euch aber, dass ihr Glück habt, und so unter "normalen" Gesichtspunkten wäre das auch richtig und korrekt!
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Clever hotels hat nichts mehr zu sagen, ausschließlich der Insolvenz Verwalter. Und der wir sowas nicht sagen.
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
Also ich würde auch versuchen, es über die Kreditkartenfirma wieder zu holen.

Meine auch, einige Kreditkartenfirmen, bzw bei einigen Karten, ist auch eine Art Versicherung gleich mit enthalten, aber wo und wann das gilt,weiss ich nicht. Vielleicht hat man Glück und das Geld wird wieder gutgeschrieben, schlimmstenfalls fordert einen der Insolvenzverwalter auf, das Geld wieder zu zahlen, halte ich für sehr unwahrscheinlich, dass es da auch noch eine rechtliche Würdigung des Rückholers geben wird.
 

pepone100

Erfahrenes Mitglied
06.12.2011
1.494
127
Also ich würde auch versuchen, es über die Kreditkartenfirma wieder zu holen.

Meine auch, einige Kreditkartenfirmen, bzw bei einigen Karten, ist auch eine Art Versicherung gleich mit enthalten, aber wo und wann das gilt,weiss ich nicht. Vielleicht hat man Glück und das Geld wird wieder gutgeschrieben, schlimmstenfalls fordert einen der Insolvenzverwalter auf, das Geld wieder zu zahlen, halte ich für sehr unwahrscheinlich, dass es da auch noch eine rechtliche Würdigung des Rückholers geben wird.

wenn man in Vorkause getreten ist kann man nicht einfach zurückbuchen ! Man muss sich an den Insolvenzverwalter wenden und dort seine Ansprüche geltend machen. Alles andere ist Ünfug und strafbar!