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Erfahrungen mit Crypto.com (MCO) Kreditkarte mit Loungekey?

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myxa

Erfahrenes Mitglied
26.08.2016
250
13
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Ich habe eine kleine Frage: entstehen irgend welche Kosten bei Advancia oder Barclays, wenn ich Cryro.com Karte über diese Karten auflade?
 

BR 612

Erfahrenes Mitglied
08.01.2020
5.211
2.608
Oberpfalz

Lt. Ancels Tabelle ist der TopUp bei beiden gebührenfrei möglich. Allerdings ist das immer noch eine Bargeldähnliche Transaktion, es kann also sein, dass Advanzia irgendwann den Schalter umlegt und auch die Aufladungen sofort verzinst (wie es ja mittlerweile z. B. bei Revolut und Wise der Fall ist)
Bei Barclays ist es auch kostenfrei, da die 4 % ja nur bei Lotterie, Casino, Wettbüro und Wertpapierhandel anfällt.
 
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jojodat

Aktives Mitglied
25.08.2020
169
130
Wieder einmal zu dem immer wieder aufkommenden Thema mit den Steuern auf das Cashback.

Einfach hier https://help.crypto.com/en/articles/5848254-tax-rules-in-germany lesen, wenn man dort nach "cashback" sucht, was Crypto.com selber dazu sagt.
Bzw. für die Faulen:

Rebate

Rebate means “cashback” from credit cards and staking. In general, the reward income is taxable at the time of receipt. Similar to airdrop, users will have other income equal to the FMV of the new cryptocurrency when it is received. Also, they are subject to profits/losses at dispositions. The cost basis of the received coins is equal to the FMV at the time of receipt. The calculation of profits/losses is the same as mining.

Hoffe, dass sich damit endlich mal der Reflex "Steuerfrei" zu schreien, wenn sie das Wort "Cashback" hören, obwohl es hier schon mehrmals von Leuten, die sich professionell beraten haben lassen, anders sagen, endlich mal erledigt.
Das "Cashback von CDC ist einfach kein klassisches Cashback, wie es viele von für den deutschen Markt gestalteten Produkten kennen.
Wobei der Begriff "Rebate" von CDC auch wieder unglücklich gewählt wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
878
88
BSL

Lt. Ancels Tabelle ist der TopUp bei beiden gebührenfrei möglich. Allerdings ist das immer noch eine Bargeldähnliche Transaktion, es kann also sein, dass Advanzia irgendwann den Schalter umlegt und auch die Aufladungen sofort verzinst (wie es ja mittlerweile z. B. bei Revolut und Wise der Fall ist)
Bei Barclays ist es auch kostenfrei, da die 4 % ja nur bei Lotterie, Casino, Wettbüro und Wertpapierhandel anfällt.
Das ist korrekt, das kann ich bestätigen.
Laut Auskunft der DKB bucht Crypto.com als Bargeldauszahlung ab, d.h. Bargeldähnliche Transaktion. Betrifft auch die Limite.
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.079
1.523
Das "Cashback von CDC ist einfach kein klassisches Cashback, wie es viele von für den deutschen Markt gestalteten Produkten kennen.
Wobei der Begriff "Rebate" von CDC auch wieder unglücklich gewählt wurde.
Meines Wissens nach werden doch von den anderen Anbietern die Punkte pauschal versteuert. Wenn CDC dies nicht macht, dann muss man das natürlich individuell machen.
 

mimiku

Neues Mitglied
15.08.2021
6
1
Hoffe, dass sich damit endlich mal der Reflex "Steuerfrei" zu schreien, wenn sie das Wort "Cashback" hören, obwohl es hier schon mehrmals von Leuten, die sich professionell beraten haben lassen, anders sagen, endlich mal erledigt.
Offenbar haben aber auch nicht alle Steuerberater die selbe Meinung wie deiner, siehe z.B.
 
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abcdefg

Erfahrenes Mitglied
09.09.2014
395
116
Offenbar haben aber auch nicht alle Steuerberater die selbe Meinung wie deiner, siehe z.B.
Interessant, danke für den Link.

Selbst wenn ich also das Cashback in der Steuererklärung eintragen würde, so würde das unter Sonstige Einkünfte fallen, richtig? Da hier ja aber eine Freigrenze von mehr als 250€ besteht, muss ich das aber theoretisch überhaupt nicht tun, wenn mein gesammeltes Cashback darunter liegt und ich sonst keine weiteren sonstigen Einkünfte hätte, soweit auch korrekt?

 

Phönix75

Neues Mitglied
29.11.2016
21
5
Interessant, danke für den Link.

Selbst wenn ich also das Cashback in der Steuererklärung eintragen würde, so würde das unter Sonstige Einkünfte fallen, richtig? Da hier ja aber eine Freigrenze von mehr als 250€ besteht, muss ich das aber theoretisch überhaupt nicht tun, wenn mein gesammeltes Cashback darunter liegt und ich sonst keine weiteren sonstigen Einkünfte hätte, soweit auch korrekt?

Stimmt. Wobei da auch Spotify/Netflix reinfällt, was alleine schon die 255EUR überschreiten würde.
 

abcdefg

Erfahrenes Mitglied
09.09.2014
395
116
Stimmt. Wobei da auch Spotify/Netflix reinfällt, was alleine schon die 255EUR überschreiten würde.
Da ich nur die gratis Variante mit 1% Cashback habe und auch erst Mitte letzten Jahres damit angefangen habe, handelt es sich bei meinem gesammelten Cashback tatsächlich nur um wenige Euros. Aber stimmt, wenn man eine größere Variante der Karte besitzt, ist man da wohl schnell über der Freigrenze.
 

mimiku

Neues Mitglied
15.08.2021
6
1
Meines Wissens nach werden doch von den anderen Anbietern die Punkte pauschal versteuert. Wenn CDC dies nicht macht, dann muss man das natürlich individuell machen.
Für die AMEX/Payback Business Karten ist das i.d.R. zutreffend. Für die privaten Karten habe ich davon noch nichts gelesen. Und warum sie es dort nicht extra machen kann man sich wohl selbst zusammenreimen...
 

jojodat

Aktives Mitglied
25.08.2020
169
130
Offenbar haben aber auch nicht alle Steuerberater die selbe Meinung wie deiner
Immerhin schreibt es crypto.com auch selbst so.
Und ich denke mal schon, dass mein Steuerberater und die auf Krypto spezialisierte Kanzlei, die ich ebenfalls fragte (und die das Angebot von CDC schon bestens kennen) sowie wer auch immer crypto.com beraten hat, das besser wissen, als irgend eine nicht näher benannte Steuerkanzlei von irgend einem Youtuber, der dann anscheinend die üblichen auf das Wort "Cashback" reflexartig ausgespuckten Aussagen zu den deutschen Cashback Modellen runtergeleiert hat.
(zumindest gehe ich durch die Erklärungen mit Business vs Privat usw. aus, weil es da vor allem zu Flugmeilen ein wohl ein wichtiges Urteil gab, das den Steuerberatern besonders im Gedächtnis hängen geblieben ist)

Aber soll jeder halten, wie er es meint.
Meistens kommt man ja auch ohne Probleme damit durch, weil halt kaum einer - auch normale Sterbeamte selber - das genau und richtig wissen.
Und bei kleinen Beträgen knapp über oder sogar noch kleinem vielfachen der Freigrenze schaut da auch keiner genauer hin.
 

nukin

Erfahrenes Mitglied
26.06.2019
644
170
Topup über Amazon Visa scheint ja nicht zu gehen, aber über Curve. Funktioniert also der Umweg über Curve > Amazon KK?
 

myxa

Erfahrenes Mitglied
26.08.2016
250
13
Meine Faru hat einen ausländischen Pass (nicht EU), wohnt aber dauerhaft in DE. Wird es Probleme bei der Beantragung der KK geben?
 

Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.383
1.555
Du könntest ja schon mal die Daten eintragen, bis du beim Identprozess bist. Dort siehst du ja, welche Ausweisarten gestattet sind.
Ich denke, es geht nur mit EWR-Ausweisen. Außerdem mit einem Ausweis aus den USA, Singapur, Brasilien, Australien oder der Türkei.
 

myxa

Erfahrenes Mitglied
26.08.2016
250
13
Du könntest ja schon mal die Daten eintragen, bis du beim Identprozess bist. Dort siehst du ja, welche Ausweisarten gestattet sind.
Ich denke, es geht nur mit EWR-Ausweisen. Außerdem mit einem Ausweis aus den USA, Singapur, Brasilien, Australien oder der Türkei.
Meine Frau hat einen russischen Pass und deutsche Niederlassungserlaubliss. Es wäre Cool, wenn es irgend wo eine Liste gäbe. Hat jemand vielleicht positiver Erfahrungen mit Supportanfragen?
 

jojodat

Aktives Mitglied
25.08.2020
169
130
Offenbar haben aber auch nicht alle Steuerberater die selbe Meinung wie deiner, siehe z.B.
Ich in seinen Videos hab ich übrigens ein Update dazu gesehen:
 
Zuletzt bearbeitet:

Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.383
1.555
Habe rein interessenhalber mal die Werte für 2021 zusammengerechnet:

es waren über 175.000 € Ausgaben in über 1600 Transaktionen (exkl. Topups)

Wer bietet mehr :D