Erfahrungen mit Sixt...

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emafuzzi

Aktives Mitglied
24.12.2020
205
96
MUC
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Wenn da keine Anspruchgrundlage steht, ignorieren. Magst Du das Schreiben - natürlich anonymisiert um Deine Daten - verlinken ?
 
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Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
7.302
2.829
Von Widerspruch, Anzeige usw. hat er ja nichts außer Aufwand. Bringt ihm keinerlei Vorteil.
Viele Leute machen sich ins Hemd, wenn irgendwo "Inkasso" steht, weil das so offiziell und schlimm klingt. Ist aber in der Regel nichts weiter als ne Firma, die einem Briefe schickt...

Solche Dinge kann man prinzipiell einfach ignorieren, Reaktion ist erst erforderlich, wenn ein Mahnbescheid kommt.
Wenn es sich um was unberechtigtes handelt, kommt der nicht.
 
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red_travels

Megaposter
16.09.2016
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www.red-travels.com
Von Widerspruch, Anzeige usw. hat er ja nichts außer Aufwand. Bringt ihm keinerlei Vorteil.
Viele Leute machen sich ins Hemd, wenn irgendwo "Inkasso" steht, weil das so offiziell und schlimm klingt. Ist aber in der Regel nichts weiter als ne Firma, die einem Briefe schickt...

Solche Dinge kann man prinzipiell einfach ignorieren, Reaktion ist erst erforderlich, wenn ein Mahnbescheid kommt.
Wenn es sich um was unberechtigtes handelt, kommt der nicht.

Ignorieren ist das denkbar schlechteste, irgendwann steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür.
 

handymaxi

Aktives Mitglied
21.03.2013
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Erstmal Widerspruch einlegen. https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/falsche-rechnung/

Dann vielleicht mal an eine Anzeige denken... Klingt ja schon nach betrügerischer Absicht, wenn Sixt nichts offenes bei dir vorliegen hat, btw. schau mal ins 123Recht.de Forum

https://www.123recht.de/forum/inkas...Mahnung-ueber-Inkasso-eCollect-__f571471.html

Vielen dank für die Links, ähnlich gestaltet sich das bei mir ja auch. Anzeige halte ich nicht wirklich Zielführend.

Wenn da keine Anspruchgrundlage steht, ignorieren. Magst Du das Schreiben - natürlich anonymisiert um Deine Daten - verlinken ?

Werde ich die Tage gerne machen. Sixt arbeitet oder arbeitete wirklich mit dieser Inkassofirma zusammen soviel weiß ich jetzt durch die Internetrecherche.

Von Widerspruch, Anzeige usw. hat er ja nichts außer Aufwand. Bringt ihm keinerlei Vorteil.
Viele Leute machen sich ins Hemd, wenn irgendwo "Inkasso" steht, weil das so offiziell und schlimm klingt. Ist aber in der Regel nichts weiter als ne Firma, die einem Briefe schickt...

Solche Dinge kann man prinzipiell einfach ignorieren, Reaktion ist erst erforderlich, wenn ein Mahnbescheid kommt.
Wenn es sich um was unberechtigtes handelt, kommt der nicht.

Ähnlich sehe ich das auch.
Heute kam Post von einem Anwaltsbüro die die Forderung nun Gerichtlich eintreiben wollen. Es wird nochmals erinnert an die Kosten die ich zu tragen habe usw.... Ich fühle mich weiterhin im Recht durch das Schreiben von Sixt das keine offenen Forderungen gegen mich bestehen. Auch in dem Schreiben der Anwälte wird die Forderung nicht genauer beschrieben. Ich weiß noch immer nicht worum es geht.

Meint Ihr ich kann mich mit sowas auch an die hier vertretenden Forumsanwälte wenden ?
 
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red_travels

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Heute kam Post von einem Anwaltsbüro die die Forderung nun Gerichtlich eintreiben wollen. Es wird nochmals erinnert an die Kosten die ich zu tragen habe usw.... Ich fühle mich weiterhin im Recht durch das Schreiben von Sixt das keine offenen Forderungen gegen mich bestehen. Auch in dem Schreiben der Anwälte wird die Forderung nicht genauer beschrieben. Ich weiß noch immer nicht worum es geht.

Meint Ihr ich kann mich mit sowas auch an die hier vertretenden Forumsanwälte wenden ?

@Kexbox hatte in der Vergangenheit Erfolg gegen SixtShare, er ist bestimmt der beste AP hier.
 

frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
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Warum denn, wenn er für dich tätig wird, ist er entsprechend RVG zu vergüten. Durch dich oder im Prozess dann durch den Verlierer, also möglicherweise Sixt.
 
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drusnt

Erfahrenes Mitglied
02.12.2013
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Mal ein kleines Problem, vor dem ich gerade stehe, was wahrscheinlich schnell zu lösen ist: Ich bin gerade dabei fürs Wochenende im Sommer ein Cabrio zu buchen. Hier würde ich gerne einen Gutschein einlösen, den ich auf Grund vergangener Probleme von SIXT bekommen habe. Allerdings bin ich scheinbar zu schusselig, in der App das Feld zu finden, in welches ich den Gutscheincode kopieren kann. Vielleicht kann mir einer auf die Schnelle sagen, in welchem Buchungsschritt ich den Gutschein einlösen kann? :eek:
 

red_travels

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Mal ein kleines Problem, vor dem ich gerade stehe, was wahrscheinlich schnell zu lösen ist: Ich bin gerade dabei fürs Wochenende im Sommer ein Cabrio zu buchen. Hier würde ich gerne einen Gutschein einlösen, den ich auf Grund vergangener Probleme von SIXT bekommen habe. Allerdings bin ich scheinbar zu schusselig, in der App das Feld zu finden, in welches ich den Gutscheincode kopieren kann. Vielleicht kann mir einer auf die Schnelle sagen, in welchem Buchungsschritt ich den Gutschein einlösen kann? :eek:

Gutschein im letzten Schritt
IMG_4892.JPG
 
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drusnt

Erfahrenes Mitglied
02.12.2013
1.129
1.781
Hmm interessant. Dieses Feld gibt es bei mir nicht. Aber der Reservieren-Button hat mich dazu verleitet, das ganze mal durchzuspielen, indem ich Bezahlung vor Ort wähle und damit auf den Online-Rabatt verzichte. Und siehe da, ich kann den Gutschein eingeben.

War mir so nicht bewusst, dass die Einlösung nur geht bei der teureren Bezahlung vor Ort. Damit ist die Kulanz auf Grund diverser Probleme, weswegen ich den Gutschein bekam, nun doch nicht ganz so wie erwartet, da von 100€ Ersparnis „nur“ 67€ übrig bleiben.

Dennoch danke für die Hilfe. Wieder was gelernt. :)
 

red_travels

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Hmm interessant. Dieses Feld gibt es bei mir nicht. Aber der Reservieren-Button hat mich dazu verleitet, das ganze mal durchzuspielen, indem ich Bezahlung vor Ort wähle und damit auf den Online-Rabatt verzichte. Und siehe da, ich kann den Gutschein eingeben.

War mir so nicht bewusst, dass die Einlösung nur geht bei der teureren Bezahlung vor Ort. Damit ist die Kulanz auf Grund diverser Probleme, weswegen ich den Gutschein bekam, nun doch nicht ganz so wie erwartet, da von 100€ Ersparnis „nur“ 67€ übrig bleiben.

Dennoch danke für die Hilfe. Wieder was gelernt. :)

Die paar € mehr waren mir die Vor Ort Zahlung immer wert, will keinem Vermieter einen zinslosen Kredit geben und verschiebe/storniere hin und wieder Reservierungen, Geld hinterherzulaufen ist nicht mein Job.
 

drusnt

Erfahrenes Mitglied
02.12.2013
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Da bin ich prinzipiell bei dir und diesen Ansatz fahre ich für gewöhnlich auch. Versteh mich da nicht falsch. Deswegen hatte ich mich ja auch so gewundert, warum ich auf einmal das Gutscheinfeld nicht mehr finde. Allerdings gibt es doch das ein oder andere seltene Ereignis, wo ich von vornherein weiß, dass ich das Fahrzeug auf jeden Fall nutzen werde. Dann nehme ich die gut 20% Ersparnis gerne mit.

Den Gutschein löse ich dann einfach wann anders sein. Hätte hier nur ganz gut gepasst, da es derzeit nicht allzu viele Anlässe gibt für mich, ein Auto zu mieten.
 
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lifetime.b.c.

Erfahrenes Mitglied
18.11.2013
594
65
Die alte Leier...

Im Dezember mietete ich einen 7,5t-LKW zwecks eines Umzugs. Der Wagen hatte bei Übergabe schon eine Liste von >50 Eintragungen, ich versuchte akribisch die Macken der Liste mit dem Fahrzeug abzugleichen. Das war aber mehr oder weniger Zwecklos, denn der ganze LKW war voll mit Macken, Kratzern, Schrammen. Diverse Dinge ließ ich dann noch vom örtlichen Mitarbeiter eintragen, der mit seinem Mobilen Dateneingabegerät maßlos überfordert war. Bei den kleineren Schrammen weigerte er sich...

Im Januar kam dann eine Aufforderung zur Stellungnahme, wo ich schrieb, dass sämtliche Schäden schon im Vorhinein vorhanden waren, was auch der Wahrheit entsprach, da wir das Fahrzeug genauso schrott wieder abgaben wie wir es vorfanden.

Nun kommt eine Zahlungsaufforderung - Der Schaden wird weiterhin mir zugeordnet, mir werden in 14 Tagen 1000€ SB von der Kreditkarte abgebucht.

Wie wäre hier das sinnvolle weitere Vorgehen?
Sofort Widerspruch per Einschreiben einlegen?

Würde hier ein Chargeback der Kreditkartenfirma greifen? (AMEX)
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.704
25.964
MUC
Im Dezember mietete ich einen 7,5t-LKW zwecks eines Umzugs. Der Wagen hatte bei Übergabe schon eine Liste von >50 Eintragungen, ich versuchte akribisch die Macken der Liste mit dem Fahrzeug abzugleichen. Das war aber mehr oder weniger Zwecklos, denn der ganze LKW war voll mit Macken, Kratzern, Schrammen. Diverse Dinge ließ ich dann noch vom örtlichen Mitarbeiter eintragen, der mit seinem Mobilen Dateneingabegerät maßlos überfordert war. Bei den kleineren Schrammen weigerte er sich...

Im Januar kam dann eine Aufforderung zur Stellungnahme, wo ich schrieb, dass sämtliche Schäden schon im Vorhinein vorhanden waren, was auch der Wahrheit entsprach, da wir das Fahrzeug genauso schrott wieder abgaben wie wir es vorfanden.

Nun kommt eine Zahlungsaufforderung - Der Schaden wird weiterhin mir zugeordnet, mir werden in 14 Tagen 1000€ SB von der Kreditkarte abgebucht.

Wie wäre hier das sinnvolle weitere Vorgehen?
Sofort Widerspruch per Einschreiben einlegen?

Würde hier ein Chargeback der Kreditkartenfirma greifen? (AMEX)

Zu welchem Schaden wurde denn im Januar eine Stellungnahme von Dir angefordert? Ist der entsprechende Schade denn eindeutig im Mietvertrag als Vorschaden aufgeführt? Oder handelt es sich tatsächlich um einen zusätzlichen neuen Schaden, der im Mietvertrag nicht aufgeführt war?

Unabhängig davon würde ich erklären (ggf. per Einschreiben), dass der Schaden nicht von mir verursacht wurde. Auf Details, dass es sich um einen Vorschaden gehandelt hat, würde ich nur eingehen, wenn dies auch zweifelsfrei im Mietvertrag dokumentiert war. Ansonsten würde ich da eher Nachweise bei Sixt einfordern, die Deine Schuld belegen.

Solande Sixt Deine Schuld nicht nachweisen kann, würde ich entsprechende Abbuchungen zurückbuchen lassen.

Solltest Du diesbezüglich mit Sixt nicht weiterkommen bzw. sie auf Deiner Schuld beharren und Dich entsprechend anmahnen oder die Rückbuchung scheitert, würde ich den Fall einem Anwalt geben. Hier im Forum soll es ja jemand geben, der Erfahrungen mit unberechtigten Sixt-Forderungen hat.

Kreditkarte sofort sperren bzw. den Verfügungsrahmen auf EUR 0 runtersetzen!

Was aber nicht ausreicht. Parallel sollte man die Forderungen von Sixt in jedem Fall bestreiten.
 

Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
7.302
2.829
Kann mich da anschließen: Kreditkarte blocken oder Limit sehr niedrig setzen, denn wenn da erstmal abgebucht wird bist du derjenige, der seinem Geld hinterherlaufen muss.

Forderung von Sixt außerdem kurz und knapp mit der hier geposteten Erklärung ablehnen.
Dann abwarten, ob was "richtiges" (Mahnbescheid) kommt, dann ggf. Anwalt einschalten.

Und das Wichtigste: Bitte draus lernen. Hohe CDW-SB niemals unversichert lassen. Externe CDW-Versicherungen bekommt man für 'nen Appel und 'n Ei, bei manchen Kreditkarten ist auch eine dabei. Dann kann dir so was vollkommen egal sein, lohnt sich.
 

3LG

Erfahrenes Mitglied
04.07.2019
7.007
11.176
teureren Bezahlung vor Ort. Damit ist die Kulanz auf Grund diverser Probleme, weswegen ich den Gutschein bekam, nun doch nicht ganz so wie erwartet, da von 100€ Ersparnis „nur“ 67€ übrig bleiben.

Kann man häufig auch entgehen wenn man ein höhere Kategorie bucht die erst angefragt werden muss. Habe jetzt ein paar mal einen A6 gebucht, später zahlen ohne Aufschlag. Die Differenz zu einem A4 ist dadurch ziemlich gering. Die Fahrzeuge waren innerhalb von ein paar Stunden bestätigt.
 

lifetime.b.c.

Erfahrenes Mitglied
18.11.2013
594
65
Für Lkw eher nicht..


Das ist genau das Problem. Ansonsten lasse ich Mietwagen ausschließlich per Kreditkarte absichern...



Zu welchem Schaden wurde denn im Januar eine Stellungnahme von Dir angefordert? Ist der entsprechende Schade denn eindeutig im Mietvertrag als Vorschaden aufgeführt? Oder handelt es sich tatsächlich um einen zusätzlichen neuen Schaden, der im Mietvertrag nicht aufgeführt war?

Also das Fahrzeug (Kilometerstand knapp 50.000 Km) war ein einziger Schaden, Kratzer, Macken, Beschädigungen überall. Der Mietvertrag wies bereits über 30 Einträge auf, der Agent an der Station weigerte sich nachdem er fünf weitere aufgenommen hatte, wie er sagte weitere "lappalien" aufzunehmen.

Stellungnahme von wurde mir dann zu neun weiteren Schäden (allesamt Kratzer) gefordert.

-

Nun ja, Sixt hat sich gemeldet und möchte die Abbuchung der 1000€ aussetzen, bis der Fall geklärt ist.
Dafür fordern sie nun Nachweise, dass ich nicht der Verursacher bin. Nach meinem Rechtsverständnis müssten sie aber doch mir nachweisen, dass ich der Verursacher war :rolleyes:
Fotos liegen mir vor, aber ist es taktisch klug, diese zu versenden?
 

red_travels

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16.09.2016
24.212
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www.red-travels.com
Das ist genau das Problem. Ansonsten lasse ich Mietwagen ausschließlich per Kreditkarte absichern...





Also das Fahrzeug (Kilometerstand knapp 50.000 Km) war ein einziger Schaden, Kratzer, Macken, Beschädigungen überall. Der Mietvertrag wies bereits über 30 Einträge auf, der Agent an der Station weigerte sich nachdem er fünf weitere aufgenommen hatte, wie er sagte weitere "lappalien" aufzunehmen.

Stellungnahme von wurde mir dann zu neun weiteren Schäden (allesamt Kratzer) gefordert.

-

Nun ja, Sixt hat sich gemeldet und möchte die Abbuchung der 1000€ aussetzen, bis der Fall geklärt ist.
Dafür fordern sie nun Nachweise, dass ich nicht der Verursacher bin. Nach meinem Rechtsverständnis müssten sie aber doch mir nachweisen, dass ich der Verursacher war :rolleyes:
Fotos liegen mir vor, aber ist es taktisch klug, diese zu versenden?

Direkt zum Anwalt. Solange Sixt keine Beweise über die Schäden liefern kann, behalt deine Fotos.

Hast du einen Zeugen, der das Verhalten vom Mitarbeiter mitbekommen hat?
 
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drusnt

Erfahrenes Mitglied
02.12.2013
1.129
1.781
Einfach Aussitzen, SIXT ist in der Beweispflicht. Also eindeutig erklären, dass man den Schaden nicht verursacht hat und entsprechend nicht haften wird. Für weitere Kommunikation an den Anwalt des Vertrauens verweisen. Dann erledigt sich das eigentlich recht schnell. Die Nachweispflicht würde ich SIXT nicht abnehmen, solange es nicht nötig ist.
 
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TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
3.937
2.594
ZRH
Darauf hinweisen, dass du Bilder bei der Übernahme gemacht hast, aber diese nicht schicken. Sie sollen merken, dass sie Schwierigkeiten haben werden, dir die konkrete Verursachung nachzuweisen.