Eröffnung von BER, wer ist dabei?

ANZEIGE

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
ANZEIGE
"AirBerlin macht das nicht, ist ja ein Spartarif."
Kann ich gut verstehen. Bei meinem Flug handelte es sich um einen 59€-Tarif, also so gesehen auch ein Spartarif. Und auch wenn ich etwas nachhaken musste (auf freundliche Weise natürlich), hat sich LH in meinen Augen schon ziemlich flexibel aufgestellt.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.531
2.159
PIX, BER, ZRH
Meine Anfrage bei AirBerlin, meinen Flug zu stornieren wurde mit Hinweis auf die Buchungsbedingungen abgelehnt.

Mein Hinweis darauf, dass das die direkte Konkurrenz das anbietet und es die Kundenzufriedenheit deutlich erhöhen könnte, wurde mit "AirBerlin macht das nicht, ist ja ein Spartarif." beantwortet. Es wäre ja nicht die Schuld von AB und an der Buchung habe sich ja nichts geändert. Auf meinen Hinweis, dass sich der Flughafen geändert hat, wurde sinngemäß "stimmt ja gar nicht" geantwortet.

Der "Hinweis darauf, dass das die direkte Konkurrenz das anbietet und es die Kundenzufriedenheit deutlich erhöhen könnte" ist natürlich kein Argument. Hier muss man auf die EU-Verordnung verweisen, völlig unabhängig von den fare restrictions. Hatte schon mal hier was dazu geschrieben, was für Dich wahrscheinlich genau so auch zutrifft.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Warum das? Sie haben sich nur an geltendes Gesetz gehalten...
Bei mir hat die Stornierung von meinem LH-Flug mit Verweis auf die VO 261/04 problemlos funktioniert. :)

Naja, welche Airline hält sich schon regelmäßig an das geltende Gesetz? Stornierungen müssen sie ja auch durchführen. Aber eine Buchung 3 Std. nach hinten verschieben in eine höhere Buchungsklasse, das ist m.E. Auslegungssache. Es wäre eher so, dass ich aufgrund meines Beförderungsvertrags einen Transport von BER nach TXL von LH einfordern könnte.
Aber wie auch immer, LH stellt sich nach Erfahrungen dieses Forums wohl etwas kundenfreundlicher auf als AB.
 

AUA772

Erfahrenes Mitglied
10.08.2011
4.252
44
Naja, welche Airline hält sich schon regelmäßig an das geltende Gesetz?
Das stimmt. :D

Stornierungen müssen sie ja auch durchführen. Aber eine Buchung 3 Std. nach hinten verschieben in eine höhere Buchungsklasse, das ist m.E. Auslegungssache.
Aso, nein, ich bezog mich oben nur darauf, dass sich AB weigert das Tix kostenfrei zu stornieren. Das müssen sie nämlich eigentlich.
 
Zuletzt bearbeitet:

Monty_GER

Reagenzglaskellner
21.11.2010
1.383
3
42
Niederrhein
Der "Hinweis darauf, dass das die direkte Konkurrenz das anbietet und es die Kundenzufriedenheit deutlich erhöhen könnte" ist natürlich kein Argument. Hier muss man auf die EU-Verordnung verweisen, völlig unabhängig von den fare restrictions. Hatte schon mal hier was dazu geschrieben, was für Dich wahrscheinlich genau so auch zutrifft.

Danke. Du hast aus rechtlicher Sicht natürlich Recht. Für einen guten Kundenservice wäre das aber ganz sicher ein Argument, denn ich möchte ja Kunden an die Firma binden. Und ja, mir ist bewußt, dass diese Einstellung in dem Zusammenhang ziemlich naiv klingen dürfte.

S.
 
  • Like
Reaktionen: TAPulator

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.531
2.159
PIX, BER, ZRH
Stornierungen müssen sie ja auch durchführen. Aber eine Buchung 3 Std. nach hinten verschieben in eine höhere Buchungsklasse, das ist m.E. Auslegungssache.

Das stimmt. :D
Aso, nein, ich bezog mich eher darauf, dass sich AB weigert das Tix kostenfrei zu stornieren. Das müssen sie nämlich eigentlich.

Mensch Mädels, ist doch wirklich nicht so schwer. Im Falle der Annullierung habt Ihr Anspruch auf vollständige Erstattung des Tickets oder ersatzweise Beförderung, auch wenn diese nur in einer höheren Buchungsklasse möglich ist als ursprünglich gebucht. Der Anspruch hat mit Auslegungssache nichts zu tun.
 

AUA772

Erfahrenes Mitglied
10.08.2011
4.252
44
Mensch Mädels, ist doch wirklich nicht so schwer. Im Falle der Annullierung habt Ihr Anspruch auf vollständige Erstattung des Tickets oder ersatzweise Beförderung, auch wenn diese nur in einer höheren Buchungsklasse möglich ist als ursprünglich gebucht. Der Anspruch hat mit Auslegungssache nichts zu tun.
Habe ich jemals etwas anderes geschrieben?! :confused:
 
M

Mr.Burns

Guest
Ich habe heute mit Klaus Wowereit telefoniert und er sagt

a) TXL kein Problem, tiefere Gebühren als der neue, die Airlines ausser AB hätten nicht gross interveniert
b) Neue Planung sollte nach heutigen Stand ok sein.


Das klingt ja mal gut.

Bist du aber sicher, dass Wowereit "interveniert" sagte und nicht etwa "investiert"? Uns ist ja bekannt, dass es Wowereit nicht so mit Fremdwoertern hat.

Wenn die Planung jetzt endlich auch OK ist, dann koennen wir uns doch alle wieder freuen.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Mensch Mädels, ist doch wirklich nicht so schwer. Im Falle der Annullierung habt Ihr Anspruch auf vollständige Erstattung des Tickets oder ersatzweise Beförderung, auch wenn diese nur in einer höheren Buchungsklasse möglich ist als ursprünglich gebucht. Der Anspruch hat mit Auslegungssache nichts zu tun.

Hallo Mädel ;),
Wenn aber ein Flug zu den Ursprünglichen Zeiten angeboten wird, allerdings von einem anderen Flughafen, dann weiß ich nicht, ob die Airline wirklich einem abweichenden Wunsch entsprechen muss.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Allerdings hat LH womöglich doch alle Anforderungen der Richtlinie erfüllt: eine Erstattung wurde mir angeboten. Automatisch wurde ich auf einen Flug mit identischen An- und Abflugzeiten umgebucht. Theoretisch steht einem noch das Recht zu auf Ersatzbeförderung zu einem späteren Zeitpunkt vorbehaltlich freier Plätze. Und genau das ist doch das Problem, es ist mir noch kein Urteil bekannt, ob freie Plätze bedeutet, dass diese in der gleichen Buchungs- oder in der gleichen Serviceklasse verfügbar sein müssen. Persönlich hoffe ich ja, dass Gerichte zu Serviceklasse tendieren würden, aber wirklich Handfestes gibt's hier m.E. noch nicht.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.531
2.159
PIX, BER, ZRH
können Fluggäste wählen zwischen...

anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.

Mit vergleichbaren Reisebedingungen ist die gleiche Serviceklasse gemeint, was nicht zwangsläufig die identische Buchungsklasse sein muss.

Für mich ist die Verordnung hier eindeutig und es ist mir ziemlich egal, ob sich schon mal ein Gericht damit befasst hat. Wenn ein Luftfahrtunternehmen da mal anderer Meinung sein sollte, würde ich das sicher gerichtlich überprüfen lassen. Bis dahin gilt für mich, was in der Verordnung steht.
 
  • Like
Reaktionen: MANAL und Gulliver

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.217
8.552
Dahoam
Für mich ist die Verordnung hier eindeutig und es ist mir ziemlich egal, ob sich schon mal ein Gericht damit befasst hat. Wenn ein Luftfahrtunternehmen da mal anderer Meinung sein sollte, würde ich das sicher gerichtlich überprüfen lassen. Bis dahin gilt für mich, was in der Verordnung steht.

Und wenn die Airline schlau ist wird sie erstmal blocken um alle die nicht prozessieren wollen abzuwimmeln. Und diejenigen die mit Anwälte anmarschieren bekommen dann "aus Kulanz" gegenüber dem vielgeschätzten Kunden dann doch ausnahmsweise bessere Buchungsklassen... Hauptsache es gibt kein rechtsgültiges Urteil.
 
  • Like
Reaktionen: TAPulator

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.531
2.159
PIX, BER, ZRH
Und wenn die Airline schlau ist wird sie erstmal blocken um alle die nicht prozessieren wollen abzuwimmeln. Und diejenigen die mit Anwälte anmarschieren bekommen dann "aus Kulanz" gegenüber dem vielgeschätzten Kunden dann doch ausnahmsweise bessere Buchungsklassen... Hauptsache es gibt kein rechtsgültiges Urteil.

Ja, da hast Du recht. Das Kulanz-Gewäsch geht mir hier bei einigen im Vorum schon ganz schön auf den Zeiger. Kulanz bezeichnet ein freiwilliges Entgegenkommen und nicht ein widerwilliges Nachkommen gegenüber gesetzlichen Ansprüchen.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Serviceklassen sind der EU-VO schnuppe. Buchungsklassen erst recht.

"Vergleichbare Reisebedingungen" bezieht sich nicht auf "Flug", sondern auf "anderweitige Beförderung". Es bedeutet im Kern, dass nicht zwingend GEFLOGEN werden muss, sondern vergleichbar BEFÖRDERT.

Wobei eine bekannte deutsche Airline mal allen Ernstes im Prozess die Auffassung vertreten hat, auch die Fahrt im eigenen KFZ sei eine solche Beförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen, wenn die Kosten für Sprit und Parkplatz übernommen würden... :)
 
  • Like
Reaktionen: TAPulator

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.217
8.552
Dahoam
Wobei eine bekannte deutsche Airline mal allen Ernstes im Prozess die Auffassung vertreten hat, auch die Fahrt im eigenen KFZ sei eine solche Beförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen, wenn die Kosten für Sprit und Parkplatz übernommen würden... :)

Super, der Flug mit der NEK entspricht dann am ehesten der Fahrt in einem Trabbisitz.... :eek:
 

TilmanG

Erfahrenes Mitglied
26.05.2009
472
0
THF/TXL
Da die Berichte über das VFT-Treffen am 27.4. im 'Saigon and more' in der Geisbergstrasse 12 in Berlin-Schöneberg so positiv waren, werde ich zusammen mit farmer83 dort ab 20:00 Uhr die Speisekarte auf ein möglicherweise zur Auswahl stehendes TXL-Wiedereröffnungsmenue hin überprüfen.

Vielleicht hat ja noch jemand dazu Lust? Das Saigon and more ist nicht weit weg vom U-Bhf. Wittenbergplatz.