Allerdings hat LH womöglich doch alle Anforderungen der Richtlinie erfüllt: eine Erstattung wurde mir angeboten. Automatisch wurde ich auf einen Flug mit identischen An- und Abflugzeiten umgebucht. Theoretisch steht einem noch das Recht zu auf Ersatzbeförderung zu einem späteren Zeitpunkt vorbehaltlich freier Plätze. Und genau das ist doch das Problem, es ist mir noch kein Urteil bekannt, ob freie Plätze bedeutet, dass diese in der gleichen Buchungs- oder in der gleichen Serviceklasse verfügbar sein müssen. Persönlich hoffe ich ja, dass Gerichte zu Serviceklasse tendieren würden, aber wirklich Handfestes gibt's hier m.E. noch nicht.