Error-Fare bei Qatar Airways?

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StefanNRW

Erfahrenes Mitglied
30.08.2011
312
0
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Ich empfehle die Lektüre von §119 BGB. Vielleicht verstehst du es dann ;)

Das sollte aber dann für beide Seiten gelten und nicht einseitig für die Fluggesellschaft.

§ 119
Anfechtbarkeit wegen Irrtums

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

edit: Allerdings habe ich durchaus ein Problem damit, dass du den Fluggesellschaften/OTAs hier im Prinzip einen Freibrief für praktisch alles ausstellst. Wenn die Fluggesellschaft/OTA mir auf ihrer Buchungsseite an verschiedenen Stellen den Preis bestätigt und mir sogar eine E-Mail schickt, in der nochmal alles bestätigt wird, dann muss ich davon ausgehen können, dass ausreichend Kenntnis der Sachlage vorhanden ist.

Wenn das Buchungssystem jetzt automatisiert ist, dann muss man auch die Verantwortung dafür übernehmen. Du kannst doch nicht jeden, der Vorgänge so ablaufen lässt, dass er nicht direkt davon Kenntnis erhält, von der Verantwortung freisprechen.

Finde ich nach wie vor in doppelter Hinsicht seltsam. Erst, dass man das überhaupt so sehen kann und dann, dass man das auch noch einseitig zugunsten der Fluggesellschaft auslegt, während ein Irrtum des Kunden nicht durchgeht...
 
Zuletzt bearbeitet:

Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.757
2.619
FRA
aber sowahr ich XT600 heisse - Preisfehler können vorkommen - ein ehrlicher Geschäftsmann gesteht den Fehler ein lässt dem Kunden aber sein Freude am "Schnäppchen" und vermarktet ggf. das ganze öffentlichkeitswirksam - was Oman Air hier machte, zeigt eindeutig wie dieses Pack den Kunden sieht: solange der Kunde nicht-stornierbare Tarife bucht, wird auf die Akzeptanz der Geschäftsbedingungen gepocht und ein Anfechten auf "Irrtum" seitens des Kunden dürfte niemals durchkommen - wenn Oman Air durch eine crappy IT oder einen unfähigen Mitarbeiter für 24h einen Preisfehler im System hat, wird der Kaufvertrag angefochten mit der Begründung "Irrtum" seitens des Airline" - ich finde das arrogant:yes:

Ich bin mir ganz sicher, dass Du, falls Du mal einen Fehler machen solltest, auch Deinem Gegenüber die Freuda daran lässt.

Kann ja mal sein, dass Du beim Online-Banking statt 119,99 EUR 11.999 EUR überweist (weil unfähig vorm Rechner oder crappy Tastatur, bei der das Komma klemmt). Du würdest sicher nichts anfechten und dem anderen die Freude lassen.

Ich würde darauf wetten, dass Du alle Instanzen ziehen würdest, falls Du Dich mal irrst.
 

StefanNRW

Erfahrenes Mitglied
30.08.2011
312
0
Ich würde darauf wetten, dass Du alle Instanzen ziehen würdest, falls Du Dich mal irrst.

Ich glaube XT600 hätte kein Problem damit, wenn es so wäre, dass man als Kunde einen eigenen Irrtum (sei es bei der Abflugzeit, beim Abflugdatum oder bei manchen Zielen auch der Name des Zielortes - allen, die viel fliegen passiert so etwas natürlich nicht, aber es gibt tatsächlich auch Menschen, die sich weniger auskennen und weniger gut mit dem Internet zurecht kommen) ähnlich unkompliziert beheben könnte. Ein solcher Irrtum ist für den Kunden aber in aller Regel recht teuer, während die Fluggesellschaft sich das Leben hier sehr einfach macht.
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
11
EDLE 07
Ich glaube XT600 hätte kein Problem damit, wenn es so wäre, dass man als Kunde einen eigenen Irrtum (sei es bei der Abflugzeit, beim Abflugdatum oder bei manchen Zielen auch der Name des Zielortes - allen, die viel fliegen passiert so etwas natürlich nicht, aber es gibt tatsächlich auch Menschen, die sich weniger auskennen und weniger gut mit dem Internet zurecht kommen) ähnlich unkompliziert beheben könnte. Ein solcher Irrtum ist für den Kunden aber in aller Regel recht teuer, während die Fluggesellschaft sich das Leben hier sehr einfach macht.
Nicht notwendigerweise.
Ein solcher Irrtum ist für den Kunden, der eine flexible Buchungsklasse wählt, i.d.R. vollkommen unkompliziert.
 

StefanNRW

Erfahrenes Mitglied
30.08.2011
312
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Hast du es gelesen? Wo steht da, dass es nur einseitig für Fluggesellschaften gilt?

bei der Frage muss ich dich fragen, ob du den Ausgangsbeitrag von XT600, den du kritisiert hast, überhaupt gelesen hast!? (mal abgesehen davon, dass du auf den Rest offenbar keine Antwort hast)

XT600 hat genau das kritisiert, dass die Fluggesellschaft sich das Leben sofort leicht macht und alle Ansprüche ablehnt, während der Kunde bei einem eigenen Irrtum oft ein sehr teures Problem hat. Übrigens scheint das Gericht es ja in diesem Fall auch der Ansicht zu sein, dass das so nicht funktioniert...

Nicht notwendigerweise.
Ein solcher Irrtum ist für den Kunden, der eine flexible Buchungsklasse wählt, i.d.R. vollkommen unkompliziert.

Das ist klar. Ein Irrtum ist aber genauso möglich, wenn ich eine unflexible Buchungsklasse gewählt habe...
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
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EDLE 07
Das ist klar. Ein Irrtum ist aber genauso möglich, wenn ich eine unflexible Buchungsklasse gewählt habe...
Sicher.
Dann bin ich mir aber über die starken Limitierungen dieser Buchungsklasse (hoffentlich) bewusst.
Was viele immer wieder gerne vergessen: Der billige Flugpreis ist mit Unflexibilität erkauft.
 

StefanNRW

Erfahrenes Mitglied
30.08.2011
312
0
Sicher.
Dann bin ich mir aber über die starken Limitierungen dieser Buchungsklasse (hoffentlich) bewusst.
Was viele immer wieder gerne vergessen: Der billige Flugpreis ist mit Unflexibilität erkauft.

Das ist völlig ok, solange die gleichen Bedingungen für beide Seiten gelten.

Dann ist sich die Fluggesellschaft/OTA hoffentlich auch der Risiken einer komplizierten Tarifstruktur und eines automatischen Buchungssystems bewusst.
Die Personaleinsparungen sind mit niedrigerer Sicherheit erkauft und dürfen dabei ganz sicher nicht zu niedrigerer Verantwortung führen.
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Ich glaube XT600 hätte kein Problem damit, wenn es so wäre, dass man als Kunde einen eigenen Irrtum (sei es bei der Abflugzeit, beim Abflugdatum oder bei manchen Zielen auch der Name des Zielortes - allen, die viel fliegen passiert so etwas natürlich nicht, aber es gibt tatsächlich auch Menschen, die sich weniger auskennen und weniger gut mit dem Internet zurecht kommen) ähnlich unkompliziert beheben könnte. Ein solcher Irrtum ist für den Kunden aber in aller Regel recht teuer, während die Fluggesellschaft sich das Leben hier sehr einfach macht.

Eine Anfechtung ist für beide Seiten genauso schwer bzw. einfach. Das Problem ist eben nur, dass der Pax jeweils das Geld bzw. die Leistung einklagen muss. Das ist aber nicht die Schuld der Fluggesellschaften, sondern des Gesetzgebers.

Es gibt übrigens genügend Erfahrungen mit Fluggesellschaften, die sich trotz unflexiblen Ticket bei Fehlern/unvorhersehbaren Ereignissen sehr kulant gezeigt haben...

Wie willst du im Übrigen nachweisen bzw. glaubhaft darlegen, dass du dich im Buchungsdatum "geirrt" hast und dein unflexibles Billigticket wann anders fliegen willst? Wie grenze ich dann die Paxe ab, die nur einfach umbuchen wollen, weil sich die Pläne geändert haben?

Eine EF ist hingegen recht gut als solche zu erkennen ;)
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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9.872
Anfechtung wegen Irrtums ist keine beliebige Option. Es bestehen harte Voraussetzungen, damit eine Willenserklärung wegen Irrtums angefochten werden kann. Denn generell gilt: Verträge sind einzuhalten.

Es ist jedoch das gute Recht jeder Airline, ihren Standpunkt im Vorfeld deutlich zu machen, ohne den tatsächlichen Anforderungen an eine wirksame Anfechtung zu entsprechen. Jeder Betroffene kann sich und muss für sich selbst Prozessrisiko und Prozesschance abwägen. Eine Rechtsschutzversicherung kann eine solche Entscheidung erleichtern. M. E. dürfte es Qatar sehr schwer fallen, sich in einem Prozess erfolgreich durchzusetzen.

Die Frage der Werbewirksamkeit einer maximal kulanten Vorgehensweise sehe ich anders als der eine oder andere. Sicherlich hat ein beträchtlicher Teil der Buchenden unter der Überschrift "Error fare bei Qatar: Jetzt zuschlagen." das vermeintliche Angebot genutzt. Nun ist diese Klientel jedoch praktisch vollständig unattraktiv für ein seriöses Unternehmen. Man verliert Deckungsbeitrag, ist der Häme der "neuen Kunden" ausgesetzt, sieht diese neuen Kunden i. d. R. nie mehr wieder und die richtigen Kunden werden enttäuscht bzw. bewerten zukünftig mit einem anderen "Preisgefühl". Nein, einfach lächeln und die EF abfliegen lassen, dürfte allenfalls bei zu geringen EF-Buchungen eine vernünftige Alternative sein. Qatar geht da m. E. ausgewogen vor. Die Klagequote dürfte gering ausfallen, zumal der angesprochenen Klientel i. d. R. die Mittel und der Mut zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung fehlen dürften.
 

A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
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313
Singapore
Ich verstehe eigentlich nicht so recht weswegen ihr bei einem "irrtümlich" gekauften Ticket kein Stornorecht habt... Ich habe dass bei einem Ticket das in D gekauft wurde... Und zwar ziemlich genau 24h, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben! Und spätestens innerhalb der 24h sollte ja jedem ein Irrtum auffallen oder?
 
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XT600

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16.03.2009
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Ich verstehe eigentlich nicht so recht weswegen ihr bei einem "irrtümlich" gekauften Ticket kein Stornorecht habt... Ich habe dass bei einem Ticket das in D gekauft wurde... Und zwar ziemlich genau 24h, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben! Und spätestens innerhalb der 24h sollte ja jedem ein Irrtum auffallen oder?

sollte ich jetzt die Sprache der Vorumskollegen nutzen und sagen "Blödsinn"? Nein mache ich nicht, aber glaube es oder nicht, daß Irrtum auch nach 24h auffallen kann. Meine Schwägerin hat bei einem Return HEL-BRC-HEL den Rückflug BRC-HEL am 23.3. statt am 23.2 (gleiche Wochenetage!!) gebucht und das erst am Airport in MAD gemerkt - und dann??
 

danix

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16.03.2010
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Ich verstehe eigentlich nicht so recht weswegen ihr bei einem "irrtümlich" gekauften Ticket kein Stornorecht habt... Ich habe dass bei einem Ticket das in D gekauft wurde... Und zwar ziemlich genau 24h, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben! Und spätestens innerhalb der 24h sollte ja jedem ein Irrtum auffallen oder?
Richtig, also auch de Airline, wenn diese allerfings erst Wochen später annulieren oder gar ohne Info einfach umbuchen, so leisten diese sich das allenfalls auf Grund des Gerichtsstands, Wer will schon in Thailand oder Doha oder... klagen. Wären die Flüge mit Endziel USA gewesen, würden die Tickets wohl noch bestehen.
 

DrThax

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EDLE 07
sollte ich jetzt die Sprache der Vorumskollegen nutzen und sagen "Blödsinn"? Nein mache ich nicht, aber glaube es oder nicht, daß Irrtum auch nach 24h auffallen kann. Meine Schwägerin hat bei einem Return HEL-BRC-HEL den Rückflug BRC-HEL am 23.3. statt am 23.2 (gleiche Wochenetage!!) gebucht und das erst am Airport in MAD gemerkt - und dann??

Aber das Problem hast Du doch bei nahezu jedem Geschäft.
Ich verstehe nicht ganz, warum hier ein Unterschied im Geschäftsverhältnis mit Airlines gemacht werden soll.
 

thbe

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27.06.2013
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Ich verstehe eigentlich nicht so recht weswegen ihr bei einem "irrtümlich" gekauften Ticket kein Stornorecht habt... Ich habe dass bei einem Ticket das in D gekauft wurde... Und zwar ziemlich genau 24h, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben! Und spätestens innerhalb der 24h sollte ja jedem ein Irrtum auffallen oder?

Welches Gesetz meinst Du?
 

FREDatNET

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11.07.2010
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VIE
Sicher.
Dann bin ich mir aber über die starken Limitierungen dieser Buchungsklasse (hoffentlich) bewusst.
Was viele immer wieder gerne vergessen: Der billige Flugpreis ist mit Unflexibilität erkauft.

Was aber wenn ich genau diese non flex fare irrtümlich gebucht habe? Gibt es eine Airline die mir diesen Irrtum zugesteht?
 

StefanNRW

Erfahrenes Mitglied
30.08.2011
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Eine Anfechtung ist für beide Seiten genauso schwer bzw. einfach. Das Problem ist eben nur, dass der Pax jeweils das Geld bzw. die Leistung einklagen muss. Das ist aber nicht die Schuld der Fluggesellschaften, sondern des Gesetzgebers.

Naja, es wäre ja auch eine Möglichkeit für die Fluggesellschaften, ihren Kunden einfach zu gewähren, was ihnen rechtlich zusteht. Aber aktuell müssen selbst sehr offensichtliche Fälle sehr oft eingeklagt werden. Es dürfte wenige Bereiche im Dienstleistungssektor geben, in denen Anbieter ihre Macht die Leistung trotz erfolgter Zahlung und mehrfacher Bestätigung einfach nicht zu gewähren, so schamlos ausnutzen. Einfach weil sie wissen, dass es sich lohnt, denn für viele ist es eine große Hürde zu klagen. Und darum freuen sich jetzt eben Leute, dass mal jemand geklagt hat, um sein Recht zu bekommen. Das Unverständnis darüber kann ich immer noch nicht nachvollziehen.

Aber das Problem hast Du doch bei nahezu jedem Geschäft.
Ich verstehe nicht ganz, warum hier ein Unterschied im Geschäftsverhältnis mit Airlines gemacht werden soll.

Der Punkt ist, dass die Airlines (in vielen Fällen offenbar rechtswidrig) versuchen den Unterschied völlig einseitig zu ihren Gunsten zu machen und dass sie die Macht dazu haben, weil die verlorenen Gerichtsverfahren sie weniger kosten als sie dadurch einsparen, dass viele keine Lust haben zu klagen.
 
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DrThax

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10.02.2010
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Der Punkt ist, dass die Airlines (in vielen Fällen offenbar rechtswidrig) versuchen den Unterschied völlig einseitig zu ihren Gunsten zu machen und dass sie die Macht dazu haben, weil die verlorenen Gerichtsverfahren sie weniger kosten als sie dadurch einsparen, dass viele keine Lust haben zu klagen.
Hast Du dafür ein konkretes Beispiel?
 
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StefanNRW

Erfahrenes Mitglied
30.08.2011
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Hast Du dafür ein konkretes Beispiel?

Ich weiß nicht ob es dir entgangen ist, aber der Ausgangspunkt dieser Diskussion ist ein solches Beispiel.

Aber um auch noch ein Beispiel zu nennen, wo wirklich systematisch versucht wird Fluggästen ihre Rechte nicht zu gewähren (auch wenn es hier das Thema nicht trifft): Kompensationszahlungen. Zeigt sich am offensichtlichsten daran, dass Geschäftsmodelle wie das von euclaim überhaupt funktionieren können.

Machen sie doch. Ich glaube nicht, dass sich eine Airline einem rechtkräftigen Urteil widersetzen wird ;) Zumindest wird sie damit keinen Erfolg haben.

Das fasse ich als Trolling auf. Es kann nicht das Ziel sein Kunden ihr Recht erst nach einer Klage zu gewähren. Ich denke hier ist jede weitere Diskussion verschwendete Zeit.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
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langsam habe ich den Eindruck, daß viele, die hier im Forum schreiben, von "Airlines" bezahlt werden, hier für diese zu sprechen!

Anders kann ich mit den Müll nicht erklären, der hier geschrieben wird!!:eek:
 
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