ANZEIGE
Ja, zweifelsfrei. Eine Anfechtung kann auch konkludent (= schlüssiges Handeln) erklärt werden. Es muss sich lediglich aus den Umständen ergeben, dass sich QR nicht am Vertrag festhalten lassen möchte. Daher Stornierung = Anfechtung.
Schon klar, aber von den Umständen, also der Stornierung muss man ja wohl Kenntnis erlangen? Ich bin ja nicht verpflichtet dauernd zu checken ob die Buchung noch Bestand hat, noch checke ich für gewöhnlich Nachrichten im SPAM Filter.
Wie auch immer - für mich hat's sich's erledigt. Fand das Angebot von QR recht fair - auch wenn's für mich nicht in Frage kommt.