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Ich sehe eine Anfechtung eher etwas lockerer entgegen, da dadurch die Airline in so einem Fall Schadensersatz leisten müsste.
Schadensersatz schon, aber nur auf das negative Interesse ("Vertrauensschaden"). Konkret: Du buchst eine Error-Fare, der Vertrag wird irgendwann später durch Anfechtung beseitigt. Wenn dann z.B. ein Prepaid gezahltes Hotel nicht mehr wahrgenommen wird (oder wenn man umsonst zum Flughafen gefahren ist), müsste dies bezahlt werden. Es müsste auch bezahlt werden, wenn du einen Schäppchentarif dazwischen nicht gebuchst hat, der mittlerweile weg ist, weil du auf den Vertrag vertraut hast.
Wenn dies alles (und ähnliches) nicht der Fall ist, dann liegt auch kein Vertrauenssschaden vor, und damit ist der Schadensersatz gem. § 122 I BGB exakt ZERO.