Und Kinderwagen. Bei der Meldung des Zugpersonals wird dann immer auch deren Anzahl mitgeteilt, "3 Kinderwagen, 1 Rolli".es müssen auch Alte, Kinder und Behinderte rauskommen
BC100 (2.Klasse) oder BC100 1. Klasse?Ich bekomme seit 2 Wochen keine email - Eingangs- Bestätigung mehr für meine FGR- Anträge. Gezahlt wurde trotzdem immer binnen 2 Tagen. Weiß jemand, was das los ist?
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Zweites Thema: ich habe (nach weniger als 6 Monaten) bald 25% meines BC100 Preises über FGR zurückerhalten. Merkt die Bahn das überhaupt oder wird man weiter zahlen? Wenn man sonst nix auf die Reihe bekommt, würde es mich wundern, wenn sie es hinbekommen hätten, die 25%- Grenze zu impelemntieren.
Korrekt 10 EUR, trotzdem dürfte ich nach 6 Monaten die 1090 EUR erreicht haben. Es fehlt nicht mehr viel.BC100 (2.Klasse) oder BC100 1. Klasse?
Bei der BC100 2.Klasse gibt es doch nur 10€, oder?
Weltenbummler
Aus Interesse gibt es dafür inzwischen Online die Möglichkeit oder darf man noch das Papier ausfüllen? wobei wenn der Zug Verspätung hat ist ja Zeit vorhanden.Korrekt 10 EUR, trotzdem dürfte ich nach 6 Monaten die 1090 EUR erreicht haben. Es fehlt nicht mehr viel.
Online. Geld ist in der Regel am übernächsten Tag auf dem Konto.Aus Interesse gibt es dafür inzwischen Online die Möglichkeit oder darf man noch das Papier ausfüllen? wobei wenn der Zug Verspätung hat ist ja Zeit vorhanden.
Ansonsten eben Anträge einreichen bis eben die Antwort wegen erreichen des Höchstbetrags kommt, sind es dann mehr als 1090 Euro ist das deren Verschulden.
Interessant, ist das ein eigenes Portal oder wie ist diese Lösung integriert?Online. Geld ist in der Regel am übernächsten Tag auf dem Konto.
Ich bin mehrfach betroffen und habe jetzt mal den Statusservice mit der Bitte um eine Lösung kontaktiert. Mal sehen was sie vorschlagen. Ich gebe hier ein Update wenn ich eine Rückmeldung erhalten habe.Anhang anzeigen 252177 Heute in der Baustellen-Mail gefunden, ggf holt es ja jemandem dem noch ein paar Punkte zum Statuserhalt fehlen.
In diesem Fall sollte man schon differenzieren ob bei der Kontrolle eine Bescheinigung über den Ausfall vorgelegt wurde, denn das Zugpersonal kann ja nur die den Zeitraum der letzten beiden Tage direkt überprüfen und verifizieren.Gerade wieder so einen Vogel im ICE1579 gehabt wollte einen auf Clown machen und eins meiner Tickets die ich für 12.3 gespamt hatte nicht akzeptieren.
Wieso muss ich als Fahrgast den Job des ZuB übernehmen? Soll der ZuB doch gängige Webseiten wie Bahn.Expert oder Zugfinder nutzen, wenn seine IT-Infrastruktur das nicht hergibt.In diesem Fall sollte man schon differenzieren ob bei der Kontrolle eine Bescheinigung über den Ausfall vorgelegt wurde, denn das Zugpersonal kann ja nur die den Zeitraum der letzten beiden Tage direkt überprüfen und verifizieren.
War eine Bescheinigung zum Ausfall vorhanden, dann war das Verhalten desjenigen sehr fragwürdig.
Aber auf die BPol hättet ihr wohl nur wenige Minuten warten müssen, denn die BPol ist am Bahnhof Marburg (Lahn) gleich um die Ecke stationiert bin ich zu meiner Studienzeit in Maburg oft genug vorbei gekommen.
Soll er nicht, für den gemeinen Reisenden der eben keinen Stress haben will sollte sich vielleicht doch eine Bescheinigung beschaffen.Wieso muss ich als Fahrgast den Job des ZuB übernehmen?
Wie kommt es denn zu dieser Annahme?In diesem Fall sollte man schon differenzieren ob bei der Kontrolle eine Bescheinigung über den Ausfall vorgelegt wurde, denn das Zugpersonal kann ja nur die den Zeitraum der letzten beiden Tage direkt überprüfen und verifizieren.
Wenn sich deine Frage auf "das Zugpersonal kann ja nur die den Zeitraum der letzten beiden Tage direkt überprüfen und verifizieren." war, dann ist mir das von einem ICE Zugchef und einer IC Zugchefin mitgeteilt worden.Wie kommt es denn zu dieser Annahme?
Das ist eine sehr interessant und insbesondere entscheidende Information,RIS-Communicator kann eine Fahrplanperiode zurück schauen. Man hat dir eine Falschinformation untergeschoben.
Dazu muss das Zugpersonal aber diese Funktion kennen. Und das scheinen viele nicht zu tun. Ich würde dann eher dem Arbeitgeber etwas vorwerfen, als dem Mitarbeiter.Das ist eine sehr interessant und insbesondere entscheidende Information,
Dann sind wir eindeutig beim vollendeten Betrug durch das Zugpersonal zu Gunsten des EVUs zum Nachteil des Reisenden.
Denn wenn dem Zugpersonal die Möglichkeit gegeben wird zu spüfen ob die Voraussetzungen der Fahrgastrechte erfüllt sind, dann handelt derjenige in voller Absicht, dann gibt es keine Chance mehr auf der Ebene des subjektiven Tatbestands raus zu kommen, denn dann funktioniert das Herausreden nicht mehr.
Nun ja, es gehören wohl zwei dazu.Dazu muss das Zugpersonal aber diese Funktion kennen. Und das scheinen viele nicht zu tun. Ich würde dann eher dem Arbeitgeber etwas vorwerfen, als dem Mitarbeiter.