Heute haben wir aber echt ein Verständigungsproblem, wo schrieb ich etwas von 100 Minuten Wartezeit?
Nun das war der Kollege, indem er Bezug auf die EU Fahrgastrechte Verordnung nahm, dort sind Rechte der Reisenden bestimmt wenn innerhalb von 100 Minuten den Reisenden keine Alternative bereit gestellt wird.
Das Problem bleibt eben immer noch, dass dein Fall ein ganz normaler Standard-FGR Fall ist, auch wenn die Verspätung konstruiert sein mag.