Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.977
2.356
Heute haben wir aber echt ein Verständigungsproblem, wo schrieb ich etwas von 100 Minuten Wartezeit?
Nun das war der Kollege, indem er Bezug auf die EU Fahrgastrechte Verordnung nahm, dort sind Rechte der Reisenden bestimmt wenn innerhalb von 100 Minuten den Reisenden keine Alternative bereit gestellt wird.

Das Problem bleibt eben immer noch, dass dein Fall ein ganz normaler Standard-FGR Fall ist, auch wenn die Verspätung konstruiert sein mag.
 
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JayOnRails

Erfahrenes Mitglied
12.06.2022
340
476
Ludwigshafen am Rhein
Was hier tagsüber ziehen würde wäre vmtl. die 100min Regelung

Denn die DB Info am Bahnhof oder Hotline schickt die Leute dann mit den NV Zügen los, man müsste also die Aufforderung schriftlich senden und dann warten ob in den 100 Minuten eine Antwort kommt.


noi noi, da muss ma goa nix schreibba. Der Beförderer muss proaktiv informieren.

Als Kunde muss man nicht betteln gehen.

Praktischerweise ist dazu auch vor einigen Tagen ein Urteil vom Amtsgericht auf meinen Schreibtisch gefallen.
Siehe dazu den letzten Satz aus dem Screenshot.

Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
 

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