Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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hier dürfte Diskussionsbedarf bestehen?!
Nun ja die Sache ist ja klar, wenn die neu gewählte Verbindung zum Zeitpunkt der Ausübung des Wahlrechts pünktlich war dann gibt es kein Anspruch.

Man hat ja bewusst die längere Fahrzeit gewählt. dass es natürlich taktich Klug wäre mit Kulanzgutscheinen zu arbeiten, dürfte jedem klar sein.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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15.081
hier dürfte Diskussionsbedarf bestehen?! ;)


Den Bedarf haben wir hier schon oft gestillt ;) Ich meine, dass die Bahn unrecht hat, weil sie die Verspätung nach dem neuen Fahrplan berechnet. Sie müsste sie aber nach dem Fahrplan berechnen, und nach dem wäre man bei früherer Abfahrt auch früher angekommen. Die Bahn sieht es anders, andere Diskussionsteilnehmer sehen es anders - letztlich müsste es ein Gericht entscheiden. Wozu es angesichts der im Feuer stehenden Summen nicht kommen wird.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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2.294
weil sie die Verspätung nach dem neuen Fahrplan berechnet.
Warum sollte es auch anders sein?

Beide Parteien einigen sich auf neue Vertragsbedingungen die dann auf dem in diesem Moment gültigen Fahrplan beruhen.

Willst du eigentlich im Flugrecht genauso argumentieren wenn der Reisende zur Buchung am 01.09.2024 die Auswahl zwischen Flug LH 1234 Abflug 12:00 Uhr und Ankunft 14:00 Uhr und LH 5678 Abflug 8:00 Uhr Ankfunt 10:00 Uhr hat und den LH Flug bucht, dann aber am 21.05.2025 LH mitteilt Flug 1234 findet nicht statt aber man bucht auf LH 5678 der aber am 01.12.2024 mit neuen Zeiten Abflug 12:30 Ankunft 14:30 Uhr in den Flugplan aufgenommen wurde, nach der Logik müsste dann LH für eine Verspätung von 4h 30 Min Entschädigung bezahlen.

Wenn die Bahn jedoch schlau wäre, würde sie eine formale Möglichkeit zur "Umbuchung" in solchen Fällen, um dann die genauen Details der neuen Verbindung eindeutig zu bestimmen.
 

infotimbo

Aktives Mitglied
26.07.2009
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Nun ja die Sache ist ja klar, wenn die neu gewählte Verbindung zum Zeitpunkt der Ausübung des Wahlrechts pünktlich war dann gibt es kein Anspruch.

Man hat ja bewusst die längere Fahrzeit gewählt. dass es natürlich taktich Klug wäre mit Kulanzgutscheinen zu arbeiten, dürfte jedem klar sein.
edit: ja habe das Beispiel wohl falsch verstanden, oder der Artikel wurde mittlerweile geändert.

Hatte es so aufgefasst, dass bei Verspätungen der neuen Verbindung nicht bezahlt wird, wenn diese weniger als 60 Minuten nach der ursprünglichen Ankunftszeit ankommt. Aber so ist das natürlich eine non-Story.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Cool, nie wieder Verspätungen, nie wieder Verspätungsentschädigungen. Einfach nur Fahrplanänderungen :LOL:
Was für ein absoluter Unsinn.

Aber vielleicht schaffst du es ja doch noch mit Sachargumenten?
Hatte es so aufgefasst, dass bei Verspätungen der neuen Verbindung nicht bezahlt wird, wenn diese weniger als 60 Minuten nach der ursprünglichen Ankunftszeit ankommt.
Der Artikel spricht ja von der längeren Fahrzeit, wahrscheinlich fällt der ursprünglich gebuchte Zug ganz aus und andere Verbindungen werden umgeleitet die dadurch eben länger unterwegs sind, was aber im Moment der Auswahl der neuen Verbindung bekannt war.

Aber wenn du ICE 1234 mit Abfahrt 18:00 Uhr Ankunft 20:00 Uhr gebucht hast und nach der Ankündigung dir ICE 4321 mit 8:00 Uhr Abfahrt und Ankunft 10:00 Uhr aussuchst und dann mit ICE 4321 das Ziel um 12:15 Uhr erreichst, hast du natürlich Anspruch auf 50% Erstattung des Fahrpreises wegen Verspätung von 135 Minuten.

Das ist auch bei der DB kein Problem und geht sogar im automatischen Verfahren durch, wenn man dann natürlich die Daten der neuen Verbindung einträgt und nicht die der Fahrkarte drin stehen lässt.
 

jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
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TXL
Frage zu Widersprüchen bei FGR-Entscheidung:
sowohl das EBA als auch SÖP verlangen bei einem Antrag die vorherige schriftliche Beschwerde beim Verkehrsunternehmen.
In meinem Fall hatte ich telefonisch das Servicecenter FGR kontaktiert, das den Fall dann nochmals geprüft hat.
Ergebnis war eine nochmalige Ablehnung. Kann ich im Onlineformular das Datum des Tefonats angeben ?

Hintergrund: über 2 Stunden Verpätung durch Entschärfung einer Fliegerbombe. Klar, das es alleine deshalb keine Entschädigung gibt.
Nur dauerte die Umleitung 1,5 Stunden statt 30-40 Minuten, dazu kamen 3 lange lange Wartezeiten unterwegs, weil man jedesmal auf die
neuen Fahrpläne der FDL warten musste.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Aber wenn du ICE 1234 mit Abfahrt 18:00 Uhr Ankunft 20:00 Uhr gebucht hast und nach der Ankündigung dir ICE 4321 mit 8:00 Uhr Abfahrt und Ankunft 10:00 Uhr aussuchst und dann mit ICE 4321 das Ziel um 12:15 Uhr erreichst, hast du natürlich Anspruch auf 50% Erstattung des Fahrpreises wegen Verspätung von 135 Minuten.

Natürlich. Aber das bestreitet die Bahn ja, indem sie sich auf den Standpunkt stellt, 1215 sei die planmäßige Ankunft und nicht eine Verspätung. Weil sie - zu unrecht - nicht auf den Fahrplan zum Zeitpunkt des Fahrkartenkaufs abstellt, sondern auf den zum Zeitpunkt der Fahrt.
 
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alinakl

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15.07.2016
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Natürlich. Aber das bestreitet die Bahn ja, indem sie sich auf den Standpunkt stellt, 1215 sei die planmäßige Ankunft und nicht eine Verspätung. Weil sie - zu unrecht - nicht auf den Fahrplan zum Zeitpunkt des Fahrkartenkaufs abstellt, sondern auf den zum Zeitpunkt der Fahrt.
Du drehst es dir immer gerade so hin wie es dir passt oder?

Ansonsten solltest du es nochmal mit lesen versuchen, wir haben im Beispiel die geplante Ankunft für ICE 4321 um 10:00 Uhr definiert, erreicht jetzt ICE 4321 das Ziel erst um 12:15 Uhr ist er verspätet.
 

alinakl

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15.07.2016
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Oder um es zu präzieren:

Fahrgast bekommt bekommt am 29.12.2024 die Nachricht dass am 28.01.2025 sein ICE 1234 der in A Stadt um 18:00 Uhr abfahren und in B Dorf um 20:00 Uhr ankommen sollte verkehrt nicht mehr.

Fahrgast bestimmt dann am 30.12.2024 eine neue Verbindung am 28.01.2025 mit ICE 4321 Abfahrt in A Stadt um 08:00 Uhr und Ankunft in B Dorf um 10:00 Uhr.

Kommt nun am 28.01.2025 ICE 4321 in B Dorf erst um 12:15 Uhr an, ist eine Verspätung von 135 Minuten entstanden, daran ist nichts unklar oder diskutabel.
 
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Du kannst ja definieren, dass im Himmel Jahrmarkt ist - nur das hat mit dem Szenario aus dem zitierten Artikel nichts zu tun. Nämlich dem, dass zwischen Fahrkartenkauf und Reisezeitpunkt eine euphemistisch als "Fahrplananpassung" bezeichnete Verspätung auch der Alternativverbindung auftritt.
 

alinakl

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Du kannst ja definieren, dass im Himmel Jahrmarkt ist - nur das hat mit dem Szenario aus dem zitierten Artikel nichts zu tun. Nämlich dem, dass zwischen Fahrkartenkauf und Reisezeitpunkt eine euphemistisch als "Fahrplananpassung" bezeichnete Verspätung auch der Alternativverbindung auftritt.
Ja was in dem Artikel passiert ist ist folgendes:

ICE 9999 sollte nach gebuchter Fahrtkarte um 17:41 Uhr ankommen, wurde dann aber auf 19:11 Uhr geändert.

Das war dem Fahrgast zu spät hat sich zum Zeitpunkt X=Y Tage nach Fahrkartenbuchung + Z Tage vor gebuchter Abfahrt ICE 8888 ausgesucht der um 10:08 Uhr abgefahren und um 17:11 Uhr angekommen ist, der Zug war pünktlich also keinen Anspruch.

Es ist einfach irrelevant ob ICE 8888 für die Fahrt länger gebraucht hat wenn schon zum Zeitpunkt X Abfahrt 10:08 Uhr und 17:11 Uhr Ankunft bekannt war.
 
Zuletzt bearbeitet:

alinakl

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15.07.2016
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Alles andere wäre für unseren Fachexperten für Fahrgastrechte ein Fest dann könnte der sich ja immer einen Abbruch irgendwo zusammen basteln.
 

Airsicknessbag

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In Zeiten von Taktfahrplänen und Baustellen, die ganze Strecken und nicht nur einzelne Züge betreffen, kann man davon ausgehen, dass der (frühere) Alternativzug die gleiche Verspätung erleidet, wie der ursprünglich gebuchte Zug.

Beispiel: ich will 1000-1500 fahren, der Zug wird verspätet auf 1000-1600. Deswegen fahre ich stattdessen 0900-1400, verspätet 0900-1500. Und ja, ich weiß, die Bahn sagt, 0900-1500 war planmäßig, keine Verspätung (zu unrecht, weil der Fahrplan zum Zeitpunkt der Buchung zählt), und Du wirst Ihr beipflichten. Ist nicht notwendig, das auszuwalzen, das war ja das, was ich eingangs meinte: Das wird ein Gericht entscheiden müssen, was unwahrscheinlich ist.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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zu unrecht, weil der Fahrplan zum Zeitpunkt der Buchung zählt
Warum sollte das der Fall sein? (vielleicht bekommst du ja mal eine sachlich geeignete Begründung hin)

Zum Zeitpunkt der Buchung war ICE 1234 relevant und nicht ICE 5678.

Wenn das Wahlrecht ausgeübt wird ist auch der in dem Moment gültige Fahrplan entscheidend.

Alles andere würde die Fahrgastrechte uferlos ausdehnen und dann dürft ihr euch absolut nicht über den Fahrexperten beschweren der sich dann ja einfach jeden Zug aussuchen kann den er dann angibt.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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vielleicht bekommst du ja mal eine sachlich geeignete Begründung hin

Bei dem letzten, der mir so dumm gekommen ist, habe ich schlicht mitgeteilt, dass ich angesichts des Mangels an Umgangsformen weitere schriftsätzliche Kommunikation für vergebene Liebesmüh halte. So halte ich es mit Dir auch. Habe dann einfach in der mündlichen Verhandlung meinen Abweisungsantrag gestellt, das führte ebenfalls zum Ziel.
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
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Wollt ihr echt behaupten wenn ich eine Fahrkarte gekauft hab und mir dann wegen was die Zugbindung aufgehoben wird dann kann ich fahren wie ich will und das Bahnpersonal zu faul zur Kontrolle ist such ich mir einfach einen Zug aus der nach dem Plan im Dezember noch keine Umleitung wegen Baustellen hatte.
Dann fahr ich damit so ewig wie ich lustig bin mit dem Ticket durch die Gegend oder hol mir das Geld zurück?
Hmm dann gleich mal den großen Meister fragen welche Züge dafür am besten taugen.