ANZEIGE
Nun ja die Sache ist ja klar, wenn die neu gewählte Verbindung zum Zeitpunkt der Ausübung des Wahlrechts pünktlich war dann gibt es kein Anspruch.hier dürfte Diskussionsbedarf bestehen?!
Man hat ja bewusst die längere Fahrzeit gewählt. dass es natürlich taktich Klug wäre mit Kulanzgutscheinen zu arbeiten, dürfte jedem klar sein.