mit solchen Begrifflichkeiten wäre ich etwas vorsichtiger. Immerhin hast du mit dieser Firma ein Geschäft machen wollen, warst zu faul oder naiv deren Gebührenstruktur zu lesen und hast dort sicherlich ein günstigeres Flugangebot (aka Schnäppchen) bekommen, als auf der Lufthansa Seite direkt.Ich habe (damals unwissender Weise) die Rückerstattung nach einer Email bei Lastminute.de beantragt - und somit ja leider diese Abzocker damit beauftragt.
Und da springt uns das deutsche AGB-Recht zur Seite. Ich meine, dass es gute Argumente gegen diverse "Bearbeitungsgebühren" gibt, wobei da auch je nach Fall noch der Sachverhalt helfen kann. Wer rechtswidrig (z.T. heftige) Gebühren von der Erstattung einbehält, den darf man ruhig etwas gröber behandeln.mit solchen Begrifflichkeiten wäre ich etwas vorsichtiger. Immerhin hast du mit dieser Firma ein Geschäft machen wollen, warst zu faul oder naiv deren Gebührenstruktur zu lesen und hast dort sicherlich ein günstigeres Flugangebot (aka Schnäppchen) bekommen, als auf der Lufthansa Seite direkt.
So ganz kann ich deshalb deine Entrüstung nicht nachvollziehen!
Nach Aufassung der Scheizer Freunde ist die Verordnung auf diese Verbindung überhaupt nicht anwendbar.Hallo Zusammen
Ich habe auch eine Anfrage zum leidigen Thema 261/2004 Auslegung von Swiss.
Mein Flug JNB-ZRH hatte eine Verspätung von 6h aufgrund eines technischen Defekts:
Anhang anzeigen 154252
Wie muss ich vorgehen für eine Erfolgschance auf Entschädigung? BAZL oder besser flightright?
Falls es relevant ist: Ich habe Ursprünglich CPT-FRA-ZRH direkt bei Lufthansa gebucht, welche annuliert und auf LX umgebucht wurde.
BAZL bringt leider überhaupt nichts...Hallo Zusammen
Ich habe auch eine Anfrage zum leidigen Thema 261/2004 Auslegung von Swiss.
Mein Flug JNB-ZRH hatte eine Verspätung von 6h aufgrund eines technischen Defekts:
Anhang anzeigen 154252
Wie muss ich vorgehen für eine Erfolgschance auf Entschädigung? BAZL oder besser flightright?
Falls es relevant ist: Ich habe Ursprünglich CPT-FRA-ZRH direkt bei Lufthansa gebucht, welche annuliert und auf LX umgebucht wurde.
War das nicht nur gegenüber den Airlines (die mit der Erstattung ja eine Rechtspflicht umsetzen) eindeutig oder hat sich auch gegenüber den Vermittlern mittlerweile was geändert an der Rechtslage? Wo siehst Du genau den Ansatzpunkt bei den Vermittlern? Überraschende Klausel weil nur im Kleingedruckten auf die Gebühr hingewiesen wird?Und da springt uns das deutsche AGB-Recht zur Seite. Ich meine, dass es gute Argumente gegen diverse "Bearbeitungsgebühren" gibt, wobei da auch je nach Fall noch der Sachverhalt helfen kann. Wer rechtswidrig (z.T. heftige) Gebühren von der Erstattung einbehält, den darf man ruhig etwas gröber behandeln.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann werde ich es mal direkt bei der Airline probieren und mich ggf. melden, sofern sich jemand querstellen sollte.Ob man hier nach §§ 187 ff. BGB nationales Recht anwendet oder die Fristen-VO (VO (EWG) 1182/71 anwendet, ist umstritten. In jedem Fall geht es aber um ganze Tage, und der Tag, an dem ein Ereignis eintritt oder eine Handlung vorgenommen wird, wird nicht mitgerechnet.
Damit dürfte Deine Info hier zu spät gewesen sein.
Dänemark klappte zuletzt problemlos, nach Zustellung der Klage ging auch das Geld ein.Gibt es aktuelle sachdienliche Hinweise zum Thema ladungsfähige Anschrift der SAS? Ich hatte im Hinterkopf, dass ein Mitinsasse mitteilte, man versuche dort, die Zustellung in Deutschland erhobener Klagen möglichst zu verhindern, ich wüsste allerdings nicht ganz, wie das klappen soll, immerhin bietet die Webseite neben der norwegischen und der dänischen auch noch eine schwedische Adresse zur Auswahl.
Für sachdienliche Hinweise wäre ich dankbar
Erstattung schließt die Ausgleichszahlung nicht aus; d.h. beides ist (nebeneinander) möglich.Ich habe am Donnerstag 2 Flüge von Vueling annulliert bekommen. Beide ohne Angabe eines Grundes. Der erste am 06. Mai, also 7 Tage vorher und ein weiterer am 11. Mai, d.h. über 7 Tage im voraus. Beide mit absurden Alternativen die nicht akzeptabel sind.
Konkret geht es am 06. Mai um MUC-BCN und am 11. Mai um BCN-PMI.
Wenn ich mir die Flüge erstatten lasse, bleibt dann Anspruch auf Ausgleichszahlung?
Da die Zeit drängt würde ich dann nämlich mich lieber selbst um einen Ersatzflug bemühen. Das Vueling ohne weiteres auf LH umbuchen wird glaub ich nämlich kaum...
Da ist man sprachlos, was die Airlines da für Begründungen raussuchen.Hallo zusammen,
SQ hat heute morgen meinen Flug FRA-JFK storniert (ohne Grund=, anscheinend alle Flüge bis einschliesslich Oktober.
Nun rief ich bei der Hotline an und meinte, dass ich ja einen Beförderungsvertrag hätte und dann gerne auf ein Star Alliance Mitglied umgebucht werden wollen. Es hiess dann, ich hätte ja einen super günstigen tarif gebucht, da ginge sowas nicht. Ich war verwundert, da ich so eine Begründung ja noch nie gehört habe.
Ich könne mir das Geld auszahlen lassen oder bis 4.2.22 einen neuen Flug buchen. Aber ich möchte nach New York und LH ist aktuell teurer.
Die müssen mich doch umbuchen, oder? Danke.
vielen Dank. Wow tolle Hilfe. Welchen Anwalt darf ich denn mal cc mit in die email setzen? Erstmal möchte ich aber keinen Rechtsfall draus machen. Vielen Dank.Da ist man sprachlos, was die Airlines da für Begründungen raussuchen.
Ja, EU261 gilt, da Abflug aus der EU (Deutschland).
Somit hast du ein Wahlrecht von
a) refund
b) Umbuchung auf nächst verfügbaren Flug, auch mit einer anderen Airline, muss noch nicht mal Star Alliance sein
--> nächst verfügbare heißt, es muss min. eine Minute nach dem SQ Flug sein. Nur mit Ausnahmen früher, wenn es überhaupt keinerlei andere Verbindungen gibt, was für FRA-JFK aber kein Problem sein sollte.
c) Umbuchung auf ein Wunschdatum ohne Zuzahlung
Vorgehen:
Du schreibst jetzt eine email an SQ: https://www.singaporeair.com/de_DE/imprint/ und setzt einen Freund / Forenanwalt in cc / bcc und forderst zur Umbuchung auf den nächst verfügbaren Flug um inkl. Fristsetzung
Da deren email Adresse nur für deren Hauptsitz gilt, wäre es gut, wenn die Forenanwälte hier mal schreiben würden, ob das so passt, oder ob lieber ein Einschreiben Einwurf an die deutsche Adresse gewählt werden soll.
Ein Musterschreiben findest du hier: https://www.drboese.de/fluggastrechte/fluggastrechte-musterschreiben
Nach Ablauf der Frist, nimmst du dir einen Forenanwalt und lässt deine Forderungen durchsetzen, ich kann Dr. Böse sehr empfehlen, der hat schon so einigen Airlines Dampf unterm Hintern gemacht.