EU Fluggastrechte / Annullierung

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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.017
634
.de
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Ich werde beim Googeln nicht fündig, evtl. falsche Suchbegriffe. Bei Erstattung von Steuern und Gebühren sind Bearbeitungsgebühren in DE unzulässig, oder bin ich nicht auf dem neusten Stand? Wenn doch, gilt das auch für Flüge ohne Berührung zu DE?

FR teilt offen mit:

In accordance with Article 4.2 of our General Terms and Conditions of Carriage, we refund only the government taxes that may be included in the ticket price and, thus, passed on to our passenger’s subject to a deduction by us of an administration charge of £17/20EUR.

In this case, the administration fee exceeds the total amount of government taxes included in the price and clearly indicated in the price break-down at the time you made your booking, unfortunately, no refund is due in this instance.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.455
3.180
Neuss
www.drboese.de
Das OLG Köln und viele Landgerichte finden die AGB von Ryanair doof. Ohne .de-Berührung musst du das jeweilige nationale anwendbare Zivilrecht hinzuziehen. Das FR aber sehr sicher nicht freiwillig zahlt und in den meisten Ländern eine gerichtliche Geltendmachung wenig wirtschaftlich ist....
 
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daddycooool4

Erfahrenes Mitglied
25.02.2017
329
136
Ist inzwischen Rechtssprechung bekannt, betreffend pauschale Entschädigungszahlungen für sehr kurzfristig ausgefallene Inlandsflüge ( - cancellation due to covid-19 - ) innerhalb Deutschlands am 19.03.20 ?

EW beruft sich auf aussergewöhnliche Umstände, die Schlichtungsstelle schließt sich dem an: " Angesichts der ... Reisebeschränkungen ... erscheint die Einschränkung des regulären Flugbetriebs nachvollziehbar ".

Ich habe eine andere Theorie, nämlich könnte mangelnde Auslastung ursächlich gewesen sein. Denn es gab am 19.03.20 keine Beschränkung von Inlandsflügen, oder ?

Möchte natürlich nicht ohne Erfolgsaussichten klagen, daher wollte ich gerne Eure Meinung wissen.
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.055
TXL
März 2020? Rrrrreeally? Die Airline sieht es so, die Europäische Kommission sieht es so, die Schlichtungsstelle sieht es so, aber du brauchst noch eine weitere Meinung...?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.455
3.180
Neuss
www.drboese.de
Naja, die SÖP ist an der Stelle eher wenig sinnvoll und nicht aussagekräftig.

Das AG Köln sieht es anders. Lag aber an mangelhaftem anwaltlichen Vortrag der Airline.
Ich denke, dass es - sollte die Kommissionsansicht sich durchsetzen - für März 2020 schwierig werden könnte. Ausgenommen möglicherweise kurzfristig gebuchte Flüge. Solche Verfahren habe ich an mehreren Gerichten noch laufen. Bisher knickten die Luftfahrtunternehmen in vielen Fällen ein, ein paar streitige Entscheidungen stehen aber noch aus.
 
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TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.055
TXL
Vielleicht kann man ja auch sein eigenes Gewissen und Gerechtigkeitsgefühl bemühen, wenn es um den März 2020 (!) geht, als plötzlich die Seuche über uns hereinbrach und der Luftverkehr in kürzester Zeit praktisch zum Stillstand kam und in der Folgezeit durch Milliardenpakete öffentlichen Geldes gerettet werden musste...
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Vielleicht kann man ja auch sein eigenes Gewissen und Gerechtigkeitsgefühl bemühen, wenn es um den März 2020 (!) geht, als plötzlich die Seuche über uns hereinbrach und der Luftverkehr in kürzester Zeit praktisch zum Stillstand kam und in der Folgezeit durch Milliardenpakete öffentlichen Geldes gerettet werden musste...

Und in solchen Situationen sollen sich Kunden von Airlines nicht drauf verlassen dürfen, beispielsweise nach Hause transportiert zu werden?
 
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DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.116
1.549
Und in solchen Situationen sollen sich Kunden von Airlines nicht drauf verlassen dürfen, beispielsweise nach Hause transportiert zu werden?

Bei außergewöhnlichen Umständen geht es ja nicht um Ersatztransport. Der ist ja immer fällig, sondern um die Ausgleichszahlung. Meines Erachtens waren das damals außergewöhnliche Umstände, insbesondere international. Ich hatte zB am 15.3. (mittags) für den 18.3. ZRH-GRU-EZE für eine Freundin gebucht. Ist dann am 16.3. spät abends annuliert worden (ZRH-GRU), konnte es dann dank SEN Hotline nachts noch auf ZRH-FRA-GIG-EZE buchen. (FRA-GRU hatte Warteliste, wäre dort evtl auch noch mitgekommen, jedoch war schon angekündigt, dass ARG am 20. komplett in Lockdown geht, sprich letzter Flug). Ich käme da nie auf die Idee, Ausgleichszahlung zu fordern. Auch wenn es durch den längeren Aufenthalt in GIG nicht mehr auf den letzten Flug ab BUE gereicht hat. Aber der Nachtbus fuhr dann noch quer durchs Land.
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.455
3.180
Neuss
www.drboese.de
Bei außergewöhnlichen Umständen geht es ja nicht um Ersatztransport.
Das stimmt. Es geht um die Unannehmlichkeiten, die der Passagier durch Verzögerung / Annullierung erfährt. Die finde ich durchaus gravierend.
Ob die mangelnde Wirtschaftlichkeit von Flügen wirklich ein außergewöhnlicher Umstand ist, wird sich sicher zeigen.
 
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sweet

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25.02.2014
568
100
Vielleicht kann man ja auch sein eigenes Gewissen und Gerechtigkeitsgefühl bemühen, wenn es um den März 2020 (!) geht, als plötzlich die Seuche über uns hereinbrach und der Luftverkehr in kürzester Zeit praktisch zum Stillstand kam und in der Folgezeit durch Milliardenpakete öffentlichen Geldes gerettet werden musste...

Ist halt immer noch eine Frage, warum die Airlines alle Flüge Mitte-Ende März pauschal annulliert haben. Bei einigen Ländern bestand Einreiseverbot (ist ja jetzt aber immer noch so, EU, USA,...), Crew hätte man durch Masken schützen können, also warum haben die Airlines die Flüge annulliert? Viele meinen aus wirtschaftlichen Gründen, weil eh keiner mehr geflogen wäre.
Aber da sind die Airlines dann selber schuld, dass sie die Flüge annulliert haben, hätten sie diese nämlich nur mit ein paar Passagieren (oder sogar komplett leer) bedient, hätten sie kein einziges Individual gebuchtes Ticket erstatten müssen (bis auf die paar rechtlichen Ausnahmen), dann müssten sie auch keine 600€ zahlen, da der Flug ja ging. So haben sie sich doppelt ins Fleisch geschnitten, full refund und evtl Kompensationszahlung.

Wirklich aus Interesse meinerseits, was hätte denn dagegen gesprochen, dass die Flüge weiterhin bedient werden mit den nötigen Schutzmaßnahmen?
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.055
TXL
Wirklich aus Interesse meinerseits, was hätte denn dagegen gesprochen, dass die Flüge weiterhin bedient werden mit den nötigen Schutzmaßnahmen?
Im März 2020 wusste man so gut wie gar nichts, auch nicht über Schutzmaßnahmen. Damals hieß es: Abstand halten, keine Hände schütteln und bitte zuhause bleiben! Über Sinn und Unsinn von Masken wurde noch gestritten, im Übrigen waren solche auch nicht verfügbar. Mit dem Wissen aus dem Frühjahr 2021 lässt sich kaum die (allgemeine) Panik aus dem Frühjahr 2020 bewerten.
 
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daddycooool4

Erfahrenes Mitglied
25.02.2017
329
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Ich sehe schon, man kann sehr unterschiedlicher Meinung sein.
Und ich verstehe auch die Argumentation von TXL3000.

Mit ungenügender Kommunikation von Seiten der Airline, auch angesichts fehlender Unterstützung hinsichtlich der Organisation von Betreuungsleistungen im konkreten Fall, und einer sehr zähen (Teil-)Regulierung der Übernachtungskosten hat sich EW in dem Fall das Verständnis des Passagiers verspielt.
 
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frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.684
781
Im März 2020 wusste man so gut wie gar nichts, auch nicht über Schutzmaßnahmen. Damals hieß es: Abstand halten, keine Hände schütteln und bitte zuhause bleiben! Über Sinn und Unsinn von Masken wurde noch gestritten, im Übrigen waren solche auch nicht verfügbar. Mit dem Wissen aus dem Frühjahr 2021 lässt sich kaum die (allgemeine) Panik aus dem Frühjahr 2020 bewerten.
Absolut.
Und dass selbst FFP2 Masken oder Mund Nasenschutz jetzt mal verpflichtend für alle ist hat knapp bis Anfang 2021 gedauert.
Zumal die Fluggesellschaften ja auch teilweise immernoch FFP2 Masken für ihre Mitarbeiter aus Arbeitsschutz Gründen (Pause nach x Stunden tragen vorher) verweigern.
Also zumindest das Schutz Argument zieht hier nicht aus meiner Sicht.
Dass das Streichen für die Passagiere aus wirtschaftlichen Gründen nicht sein kann ist auch richtig.
 

mucwaw

Neues Mitglied
31.03.2021
2
0
Mir wurde von LOT der Rückflug mit einem Monat Vorlauf wegen Corona Flugplanänderung annuliert (aber als ich schon in Warschau war) und ich habe auf den nächsten Tag umbuchen lassen. Laut LOT steht mir kein Hotel zu. Ich dachte bei Annullierung des Rückflugs stehen mir Betreuungsgsleistingen zu, egal wieviel vorher annuliert wird. Kann das jemand bestätigen? Vielen Dank!
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.455
3.180
Neuss
www.drboese.de
Ist auch so.
- Per Whatsapp / FB zur Stellung der Übernachtung mit Fristsetzung auffordern (https://www.lot.com/be/de/contact) (Ein Musterschreiben habe ich hier eingestellt)
- Nach Fristablauf selbst buchen
- Per Whatsapp / FB zur Erstattung auffordern
- Klagen oder Anwalt einschalten

Spätestens nach Zustellung der Klage zahlt LOT in allen mir bekannten Fällen.

#klagenhilft
 
Zuletzt bearbeitet:

pcfabian

Erfahrenes Mitglied
12.02.2017
259
29
STR
Mein Flug mit DL (CDG-JFK) wurde umgebucht (bzw gestrichen, da Flugnummer geändert wurde). Laut Amex (mit Reiseguthaben gebucht) weigert sich aber DL eine Rückerstattung durchzuführen, da innerhalb von 2h ein DL/AF Flug fliegen würde.

Wenn ich mich richtig erinnere, sollte ich anrecht auf eine vollständige Rückerstattung haben, oder?
 

muelljanek

Neues Mitglied
03.10.2013
9
1
Mir wurde von LOT der Rückflug mit einem Monat Vorlauf wegen Corona Flugplanänderung annuliert (aber als ich schon in Warschau war) und ich habe auf den nächsten Tag umbuchen lassen. Laut LOT steht mir kein Hotel zu. Ich dachte bei Annullierung des Rückflugs stehen mir Betreuungsgsleistingen zu, egal wieviel vorher annuliert wird. Kann das jemand bestätigen? Vielen Dank!

Wie sieht die Sache denn aus wenn man erst zwei Tage spaeter fliegt obwohl am naechsten Tag ein Flug gehen wuerde. Kann man da nur fuer die Nacht vor dem Flug eine Uebernachtung gestellt bekommen? Oder geht nur die Nacht nach dem urspruenglichen Flug? Auf zwei Naechte hat man wohl keinen Anspruch.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Wieso fliegst du zwei Tage später, wenn es einen Flug einen Tag später gibt? Hat man dich nicht auf den ersten gebucht? Freiwillig auf den zweiten umgebucht?
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Die Klage von Fluggästen gegen ein insolventes Flugunternehmen auf Rückerstattung des Ticketpreises ist auch dann noch zulässig, wenn die Annullierung des maßgeblichen Fluges nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das unternehmerische Vermögen erfolgte.

Das hat das Amtsgericht Frankfurt am Main in einem heute veröffentlichten Fall vom November 2020 entschieden, AG Frankfurt a. M., Urteil vom 27.11.2020 - 31 C 2352/20 (15). Das Urteil ist rechtskräftig.

Im zugrunde liegenden Rechtsstreit verfügten die Kläger über bestätigte Flugbuchungen bei der Beklagten – einem deutschen Luftfahrtunternehmen – von Frankfurt am Main nach Kapstadt und zurück. Hierfür bezahlten sie insgesamt 1.079,96 Euro. Im Anschluss an die Zahlung wurde über das Vermögen der Beklagten durch das AG Frankfurt am Main das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet. Die streitgegenständlichen Flüge wurden seitens der Beklagten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens annulliert. Die Kläger erhoben nun Klage gegen die Beklagte auf Rückzahlung der Flugscheinkosten.

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/m...-auch-nach-insolvenzeroeffnung-noch-zulaessig
 
Zuletzt bearbeitet:
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muelljanek

Neues Mitglied
03.10.2013
9
1
Wieso fliegst du zwei Tage später, wenn es einen Flug einen Tag später gibt? Hat man dich nicht auf den ersten gebucht? Freiwillig auf den zweiten umgebucht?

Ich wurde nicht aktiv umgebucht, der Flug wurde einfach nur annuliert. Aufgrund der besseren Flugzeiten habe ich dann auf zwei Tage spaeter buchen lassen.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Mir ist diesbezüglich kein Urteil bekannt, vielleicht den anderen Insassen hier? Problematisch ist das Wörtchen "notwendig" in Art. 9 Abs. I lit. b erster Spiegelstrich, da du dich ohne Not gem. Art. 8 Abs. I lit. c für eine Beförderung zu deinem Wunschzeitpunkt entschieden hast.

Wenn überhaupt, sehe ich einen Anspruch hier nur für die erste Nacht.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Ja, für innerdeutsche Flüge bietet EW alternativ Gutscheine der Deutschen Bahn an. Gilt für eine Fahrt der 2. Klasse in allen Zügen (inkl. ICE / IC / EC / IRE / RE / RB / S-Bahn) vom Start- bis zum Zielflughafen. Alle Infos hierzu auf der Webseite.