Moin zusammen!
Ich habe eine Frage zur ausführenden Airline im Sinne des EG 261/2004 in einem Fall der Nichtbeförderung einer Drittstaatairline (Copa) auf einem zusammen gebuchten Rückflug, zum größten Teil durch KLM durchgeführt und über KLM gebucht.
Beziehen tue ich mich auf das folgende Urteil als Referenz/ Auslegungsansatz:
"Demnach kann eine Airline auch dann schon ausführende Airline sein, wenn sie die Gesamtheit der Flugsegmente auf einem Ticket verkauft hat und mindestens einen Teilflug auch selbst durchführt. (vgl. Urteil vom 11.07.2019 (Az C-502/18)."
Wenn der Fall genau andersherum aussieht (rein in die EU) und kein Codeshare vorliegt, könnte man dann auch bei der gebuchten, europäischen Airline Ausgleich und Erstattung anfordern?
Hinflug alles OK:
BRE-AMS-MEX-CUN mit KLM
Rückflug (Nichtbeförderung):
CUN-PTY-AMS-BRE auch mit KLM (mit Hinflug eine Buchung)
CUN-PTY führte Copa Airlines ohne Codeshare als erste Teilstrecke durch, alle anderen Flüge KLM.
In diesem Fall: Nichtbeförderung in CUN aufgrund Irrtums des Bodenpersonals durch Copa (wer es wissen möchte: Grund - fälschlicherweise Annahme, dass ein 24-Std.-Antigen-Test für PTY-AMS vorliegen müsse, obwohl nur Transit in AMS).
Ersatzflug durch Selbstabhilfe aufgrund mangelhafter System-Alternativen (KLM bot diese an).
Es geht mir hier nur darum, wer ausführende Airline ist/ sein könnte? Nicht ob der Irrtum sachlich begründet ist (was er meiner Meinung nach aber ist).
Nachtrag:
///Nach Einreichen des Claims gestern bei KLM mit eben dieser "Unterstellung, dass KLM ausführend sei", habe ich telefonisch nochmal bei KLM nachgefragt, da ich die Notiz von Copa als Beleg haben wollte, die Sie nach Verweigern des Boardings in meine Reservierung als Grund für "Denied Boarding" hinein geschrieben haben.
(nicht viel anscheinend: due test)
Allerdings machte mich der KLM Mitarbeiter schon darauf aufmerksam, dass KLM wohl die zwei Teilflüge ausgeführt von KLM erstatten würden, aber ich mich für Ausgleich und Erstattungsforderungen für meine Selbstabhilfe an Copa wenden müsse. Er sagte ausdrücklich, dass Copa (wenn sie denn ausführend wären) auch unter die EG 261/2004 falle. Das halte ich allerdings für sehr fraglich, da sie eine Drittstaatairline ist, ohne, in diesem Falle, Berührung mit der EU.///
VIELEN DANK!
Grüße aus Bremen
Alex