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Als Privatperson darfst Du innerhalb der EU auch an Deinem Wohnsitz klagen.
Anwalt (unsteiger, kexbox etc) nehmen und los.
Anwalt (unsteiger, kexbox etc) nehmen und los.
Wie kommst du drauf? Du hast ein Ticket ab DUS gehabt, also darfst du OS auch in DUS verklagen. Kontaktiere kexbox, er wird dir bestimmt helfen können.Da sich EU261 immer gegen den operating carrier richtet und nur VIE-MOW annulliert wurde und DUS-VIE ja von EW durchgeführt wurde, kann ich OS nicht in DUS verklagen, sondern nur am Abflugort VIE oder Firmensitz (auch Österreich)
Grundsätzlich ja.Als Privatperson darfst Du innerhalb der EU auch an Deinem Wohnsitz klagen.
Anwalt (unsteiger, kexbox etc) nehmen und los.
leider eben nicht, da sich die Forderung immer gegen die durchführende Airline richtet.Wie kommst du drauf? Du hast ein Ticket ab DUS gehabt, also darfst du OS auch in DUS verklagen. Kontaktiere kexbox, er wird dir bestimmt helfen können.
Noch einmal: Hast Du mit einem Anwalt gesprochen und der hat das so gesagt?leider eben nicht, da sich die Forderung immer gegen die durchführende Airline richtet.
Falls EW DUS-VIE auch annulliert worden wäre, wäre das easy, aber war es leider nicht.
Daher nur EU261 gegen OS für Strecke VIE-MOW und da kannst du dann nur am Firmensitz oder Sitz des Abflughafens klagen.
Ja, habe ich und es ist eben nicht klar.Noch einmal: Hast Du mit einem Anwalt gesprochen und der hat das so gesagt?
Meiner Meinung nach liegst Du falsch.
Wieso?Ja, habe ich und es ist eben nicht klar.
EW kann ich nicht verklagen, sie haben ja nichts falsch gemacht. Und OS verklagen in OS, obwohl der Flug erst ab VIE ging, sehr kritisch.
Was wäre denn hiermit:- FMM --> RHO (19:55-23:59 / 20.07.2021)
Die Mehrkosten für den Zug/Autofahrt nach Bergamo übernimmst Ryanair selbstverständlich, oder?Guten Abend Zusammen!
Da ich sehr positiven Input vom Forum erhalten haben und auch mich bei allen für die Infos bedanken möchte hier noch ein kleines Update.
Ich konnte mich mit Ryanair auf eine Umbuchung Mailand Bergamo - Rhodos einigen. Die Zeiten sind gut und da ich eh aus der Bodenseeregion komme, geht die Strecke auch i.O. Bin positiv überrascht von Ryanair und wünsche euch allen einen guten nächsten Flug.
LG
Flug EU-EU bewirkt, daß Du selbstverständlich auch an Deinem Wohnort in AT klagen kannst. Und das wirst Du wahrscheinlich müssen, TAP ist bekannt für seine notorische Verweigerungshaltung.Bräuchte bitte einen schnellen Rat.
TAP-Flug von Funchal (über LIS) nach Wien wurde annulliert und ich wurde automatisch auf den Folgetag umgebucht, was für mich nicht möglich ist. Wenn ich umbuchen möchte, zeigt er mir online keine Möglichkeit am gleichen Tag an, obwohl auf flytap.com ein Direktflug mit Austrian (Holidays) von Funchal nach Wien angezeigt wird, das wäre gleichzeitig auch die schnellste Alternativbeförderung. Laut dem Hotlinemitarbeiter können Sie nur auf TAP-eigene Flüge umbuchen.
Ich weiß dass es in Österreich eine OGH-Entscheidung gibt, dass auch auf andere Airlines umgebucht werden muss. Aber gibt es so eine Rechtsprechung auch in Portugal oder vom EuGH? Welches Recht wäre anwendbar? Es ist ein One-Way-Flug mit Beginn in Funchal, also zumindest müsste ich mich an die portugiesische Schlichtungsstelle wenden im Streitfall, das weiß ich.
Danke!