EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.714
6.101
ANZEIGE
Ich muss den Thread nochmal für meine Zwecke in Beschlag nehmen, EW hat mir nämlich noch eine Buchung zerschossen.

War: ARN-DUS, 05.08., 19:25-21:30
Ist jetzt: ARN-DUS, 05.08., 15:45-17:50, gleiche Flugnummer wie zuvor.

Dass ich Anspruch auf die nächste Verbindung nach der ursprünglichen habe, weiß ich. Das wäre, wenn man nur EW-Direktflüge betrachtet, am 06.08. 13:55-16:00 (auf Fremdmetall buchen die ja nicht um und wäre mir in dem Fall auch recht). Dass ich mich per Invol auf den Flug buche, sollte kein Problem sein (EW ruft zwar online 1000 SEK = ca. 100€ auf, aber Invol klappt ja auch bei LH nicht online), aber hätte ich hier Anspruch auf die Hotelkosten für die Nacht von Donnerstag auf Freitag, sollte ich erst am Freitag zurückfliegen? Und falls ja, würde auch hier vermutlich ein Anwalt notwendig sein, um EW zur Zahlung zu motivieren, oder?

Das sollte jetzt aber erstmal die letzte Angelegenheit sein, die ich hier präsentiere. Hoffe ich zumindest. :rolleyes:
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.455
3.179
Neuss
www.drboese.de
War: ARN-DUS, 05.08., 19:25-21:30
Ist jetzt: ARN-DUS, 05.08., 15:45-17:50, gleiche Flugnummer wie zuvor.

Dass ich Anspruch auf die nächste Verbindung nach der ursprünglichen habe, weiß ich.
Nicht in diesem Fall, zumindest nicht aus 261/2004/EG, da wohl keine Annullierung vorliegt. Aus nationalem Werkvertragsrecht könnte man darüber nachdenken.
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.714
6.101
Nicht in diesem Fall, zumindest nicht aus 261/2004/EG, da wohl keine Annullierung vorliegt. Aus nationalem Werkvertragsrecht könnte man darüber nachdenken.

Vermutlich wegen der gleich gebliebenen Flugnummer, oder? Ergo könnte ich höchstens auf andere EW-Flüge umbuchen, vermute ich?
 

cokurwa

Erfahrenes Mitglied
31.05.2017
420
135
Nicht in diesem Fall, zumindest nicht aus 261/2004/EG, da wohl keine Annullierung vorliegt. Aus nationalem Werkvertragsrecht könnte man darüber nachdenken.
Ich hätte den Sachverhalt aufgrund der deutlichen Vorverlegung auch wie eine Annullierung gesehen (wohl fälschlicherweise). Sähe es bei einer Verlegung nach hinten (gleiche Größenordnung) hier anders aus?
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.714
6.101
Ich würde ja zu gerne mal wissen, was den Gesetzgeber zu der Annahme veranlasst, dass eine Verlegung nach hinten den Kunden zur Umbuchung oder Stornierung berechtigt, eine Verlegung nach vorne aber absolut okay ist und man dann gar nichts tun darf.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.455
3.179
Neuss
www.drboese.de
Der Gesetzgeber hat das gar nicht geregelt. Der EuGH ist aber der Ansicht, dass eine Verspätung um mehrere Stunden einer Annullierung gleichkommt, weil die zu erheblichen Unannehmlichkeiten für den Passagier führt. Früher abfliegen eher nicht so. Der EuGH hat zu der Frage der Vorverlegung aber meines Wissens nach noch nicht entschieden.
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.315
1.965
Die Richter sind anscheinend der Meinung, dass 2-3 Stunden früher noch im Rahmen des "akzeptablen" ist...

bei einer Vor-Verlegung von Abflug 18:00 auf Abflug 10:00 würde ich es aber so sehen, dass dies schon eine gravierende Änderung ist man folglich kostenfrei Umbuchen, stornieren etc dürfte..

wo da genau die Grenze ist (3, 4, 5 oder vllt 8 Stunden???), ist noch nicht entschieden worden
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: kexbox

bivinco

Erfahrenes Mitglied
03.08.2014
2.402
134
BSL
Kurze Frage. Hat man Anspruch auf Entschädigung wenn auf einem 11h Langstreckenflug das komplette Inflight-Entertainment Programm einschließlich WiFi nicht funktioniert? Das einzige was ging war die Karte. Aussenkamera ging ebenfalls nicht. Zeitungen etc gab es natürlich auch nicht. Besten Dank!
 

A320

Erfahrenes Mitglied
30.12.2014
933
212
Kurze Frage. Hat man Anspruch auf Entschädigung wenn auf einem 11h Langstreckenflug das komplette Inflight-Entertainment Programm einschließlich WiFi nicht funktioniert? Das einzige was ging war die Karte. Aussenkamera ging ebenfalls nicht. Zeitungen etc gab es natürlich auch nicht. Besten Dank!
Ich habe vor 4 Jahren bei LH in C 15.000 M&M Meilen erhalten und 25€ Gutschein für den Worldshop. Allerdings erhielt ich den Gutschein direkt vom Purser und die Meilen sagte er mir auch zu. Nach wenigen Tagen waren diese tatsächlich auf meinem Konto. Für mich war das in Ordnung.
 
  • Like
Reaktionen: bivinco

handymaxi

Aktives Mitglied
21.03.2013
249
27
Guten Morgen liebes Forum,
beim Versuch Online einzuchecken erhalte ich jetzt folgende Mitteilung.
Wenn ich dem jetzt in der App zustimme trete ich damit dann das Recht auf Kompensation usw. ab da der Umbuchungswunsch von mir gekommen ist?

Bildschirmfoto 2021-07-12 um 08.50.51.jpg
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.239
884
Wenn ich dem jetzt in der App zustimme trete ich damit dann das Recht auf Kompensation usw. ab da der Umbuchungswunsch von mir gekommen ist?
Nein, "der Flug ist nicht mehr erreichbar" kommt ja nicht von dir. Wähle einfach die nächstmögliche Alternative. Und wenn da nix Akzeptables angeboten wird, selber checken. Die werden dir vermutlich nur die der Airline genehmen sprich billigen Alternativen anbieten. Das ist so der Nachteil mit automatisierten Prozessen: Ist zu einfach die einseitig zu manipulieren / programmieren.
 

handymaxi

Aktives Mitglied
21.03.2013
249
27
Laut App Umbuchung nur auf AF KL möglich jeweils auf Warteliste für den 14.
….
Am Airport gefragt ob man uns nicht einfach auf ZRH >VIE>LUX buchen kann

Nein nicht nötig sie haben 35 min das reicht ganz locker

Na dann wollen wir mal sehen
 

handymaxi

Aktives Mitglied
21.03.2013
249
27
Interessant zu wissen aber wir haben Flug und Hotel selbst gebucht
Ich Versuch jetzt abermals mein Glück an der Hotline
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Bezieht sich wie geschrieben nicht auf deinen Fall; ist zur allgemeinen Kenntnisnahme all derer gedacht, die öfter in diesem Thread verkehren. ;-)
 

handymaxi

Aktives Mitglied
21.03.2013
249
27
Interessant zu wissen aber wir haben Flug und Hotel selbst gebucht
Ich Versuch jetzt abermals mein Glück an der Hotline
Also an der Hotline war kein durchkommen
Ende vom Lied war folgendes
Anschluss in FRA verpasst, welch wunder, umgebucht worden über VCE nach LUX
Verpflegungsgutschein gab es nicht Lounge war zu
Wir sollen die Rechnungen aufheben und einreichen
Auf dem Weg ist dann noch der Koffer verloren gegangen.
Am Rande sei noch erwähnt
Der Flughafen in LUX war auf so einen Fall nicht vorbereitet
Zahnbürste oder Ähnliches hätten sie nicht sollen wir uns in der Stadt besorgen
Na mal sehen wann und wo der Koffer wieder auftaucht
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.218
602
LEJ
Also an der Hotline war kein durchkommen
Ende vom Lied war folgendes
Anschluss in FRA verpasst, welch wunder, umgebucht worden über VCE nach LUX
Verpflegungsgutschein gab es nicht Lounge war zu
Wir sollen die Rechnungen aufheben und einreichen
Auf dem Weg ist dann noch der Koffer verloren gegangen.
Am Rande sei noch erwähnt
Der Flughafen in LUX war auf so einen Fall nicht vorbereitet
Zahnbürste oder Ähnliches hätten sie nicht sollen wir uns in der Stadt besorgen
Na mal sehen wann und wo der Koffer wieder auftaucht
Wäre da von FRA nach LUX nicht eine Fahrt mit dem Zug schneller?
 

DirtyDancer

Erfahrenes Mitglied
26.01.2014
455
25
STR
SAS hat den Flugplan kräftig durchgewischt, von meiner Island-Buchung ist keiner (!) der 4 Flugsegmente übrig geblieben.

Gebucht war:
STR-CPH SK 658 16.8. 1005-1135
CPH-KEF SK 2595 16.8. 1615-1730

KEF-CPH SK 2596 23.8. 1820-2325
CPH-STR SK 1655 24.8. 1630-1805

War alles bewusst so gebucht, um
(a) auf dem Hinflug nicht erst zwischen 2300 und 0000 (also 0100-0200 nach der "inneren Uhr" deutscher Zeit) anzukommen wie z.B. bei LH (und auch bei einem alternativen SK-Flug), da am nächsten Tag schon eine recht große Etappe auf der Island-Mietwagenrundreise ansteht.
(b) am Rückflugtag 1 den Tag noch auf Island nutzen zu können.
(c) am Rückflugtag 2 noch einen Abstecher nach Kopenhagen machen zu können und nicht direkt nach dem Frühstück weiterfliegen zu müssen.

Der SAS-Umbuchungs-Computer hat jetzt folgendes daraus gemacht:
CPH-KEF SK 595 16.8. 0830-0945
KEF-CPH SK 596 23.8. 1030-1535
also die Zubringer STR-CPH und zurück verschwinden lassen (klar, weil es zu den "neuen" KEF-Flügen keine passenden STR-Zubringer mehr gibt).

2 Fragen:
(1) Wie verhält sich SK erfahrungsgemäß bei Wunsch nach Umbuchung auf Fremdairlines nach Annullierung gemäß EU 261/2004? Wird das abgelehnt und es hilft nur selbst buchen der Ersatz-Flüge und dann @kexbox beauftragen, das Geld von SK wieder zu beschaffen? Oder funktioniert die Erstattung der Ersatz-Flüge durch SK (nach Ablehnung einer Umbuchung durch SK) eher problemlos?
(2) Habe ich bei der Umbuchung Anspruch auf die Betrachtung der Rückflüge, so wie von mir bewusst gebucht, getrennt, also einen Flug KEF-CPH am 23.8. und einen Flug CPH-STR am 24.8.?

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Nur wer sich für Details (Umbuchungsoptionen) interessiert, mag weiterlesen:
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Wenn ich mich jetzt mit SK in Verbindung setze, werden die mir wohl nur folgende Möglichkeit anbieten (ohne die von mir bewusst eingeplante Zwischenübernachtung in CPH):
STR-CPH SK 1656 16.8. 1840-2010
CPH-KEF SK 6162 16.8. 2235-2350 (opb FI)

KEF-CPH SK 596 23.8. 1030-1535
CPH-STR SK 1655 23.8. 1630-1805

Aus oben genannten Gründen für mich weder für Hin- noch für Rückflug passend.

Alternativen (gemäß KAYAK):

Hinflug:

Nach EU 261/2004 wäre der Flug zum "frühestmöglichen" Zeitpunkt nach 1005 (Abflug Originalflug):
STR-CDG AF 1809 16.8. 1010-1135
CDG-KEF FI 543 16.8. 1415-1540
Würde ich nehmen, passt perfekt. Evtl. für SK akzeptabel, da der längere Teil durch den SK-Codesharepartner FI durchgeführt wird?

Rückflug:

Bei getrennter Betrachtung der Rückflüge:

Etappe 1 KEF-CPH:
Es gibt am 23.8. keinen Flug nach 1820. Hier könnte ich mit
KEF-CPH FI 216 23.8. 1610-2120
leben, aber das könnte dann wohl Probleme im Falle eines Rechtsstreits geben, weil der Flug nicht gemäß EU 261/2004 nach dem Originalflug ist. Andererseits erspare ich SK damit die Kosten für eine Übernachtung in KEF, die sie bei Umbuchung auf einen Flug nach dem Originalflug zu tragen hätten - und evtl. für SK akzeptabel, da der Flug durch den SK-Codesharepartner FI durchgeführt wird?

Etappe 2 CPH-STR:
Es gibt am 24.8. keine Direktflüge. Hier bleibt also nur nach 1630 ("frühestmöglicher" Zeitpunkt nach dem Originalflug)
CPH-AMS KL 1132 24.8. 1725-1850
AMS-STR KL 1879 24.8. 2125-2240
Nicht schön, aber es gibt leider nichts Passenderes.

Bei Betrachtung des Rückflugs nicht getrennt:

Es gibt am 23.8. keine passenden Flüge nach 1820 Uhr. Hier bleibt also nur ("frühestmöglicher" Zeitpunkt nach dem Originalflug), den Rückflug komplett auf den 24.8. zu verschieben und auf Kosten von SK vom 23.8. bis 24.8. noch eine Nacht in KEF zu verbringen.
Hier ist die sinnvollste Option (mit max. 1 x Umsteigen)
KEF-FRA LH 857 24.8. 1335-1910
FRA-STR LH 136 24.8. 2145-2225
Evtl. für SK akzeptabel, da die Flüge durch ein Star Alliance Mitglied durchgeführt werden?

Wenn ich das ganze erstmal auslegen muss, sind es (bei 3 Personen) locker 3.000 €, da habe ich nicht wirklich Lust drauf...
 

DirtyDancer

Erfahrenes Mitglied
26.01.2014
455
25
STR
Danke Matthias,

Deine Punkte 1.- bis 3. sind mir wohlbekannt ;).

(1) Wie verhält sich SK erfahrungsgemäß bei Wunsch nach Umbuchung auf Fremdairlines nach Annullierung gemäß EU 261/2004? Wird das abgelehnt und es hilft nur selbst buchen der Ersatz-Flüge und dann @kexbox beauftragen, das Geld von SK wieder zu beschaffen? Oder funktioniert die Erstattung der Ersatz-Flüge durch SK (nach Ablehnung einer Umbuchung durch SK) eher problemlos?

hast Du jetzt nur teilweise beantwortet, der Teil "Oder funktioniert [erfahrungsgemäß] die Erstattung der Ersatz-Flüge durch SK (nach Ablehnung einer Umbuchung durch SK) eher problemlos?" fehlt noch

(2) Habe ich bei der Umbuchung Anspruch auf die Betrachtung der Rückflüge, so wie von mir bewusst gebucht, getrennt, also einen Flug KEF-CPH am 23.8. und einen Flug CPH-STR am 24.8.?

Die Antwort auf die Frage ist viel wichtiger, davon hängt ab, was ich an SK schreibe.

Gruss,

Markus