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Flug EU-EU bewirkt, daß Du selbstverständlich auch an Deinem Wohnort in AT klagen kannst. Und das wirst Du wahrscheinlich müssen, TAP ist bekannt für seine notorische Verweigerungshaltung.
Und natürlich hast Du aus EU261/04 das Recht auf den nächstmöglichen Flug, auch mit einer anderen Gesellschaft. Aber der muss NACH Deinem gestrichenen Flug liegen und nicht davor.
Alt wäre:
FNC 11:05 - 12:45 LIS
LIS 14:35 - 18:55 VIE
Neu wäre:
FNC 15:00 - 20:30 VIE
Sollte also von den Zeiten her passen, oder? Kommt es bei "nach dem gestrichenen Flug" auf den Abflug am Ausgangsort oder auf die Ankunft am Endziel an? Es gäbe nämlich auch noch Verbindungen über MUC (13:00-20:35) und ZRH (11:10-19:10).
Die Verbindung über ZRH hat der Hotlinemitarbeiter auch erwähnt, meinte dann aber, dass er darauf auch nicht umbuchen kann. Denn "dann müsste TAP an die andere Fluglinie zahlen".
Noch ne Frage: Wahrscheinlich muss ich jetzt zuerst probieren, diese Verweigerung auch schriftlich einzuholen, oder? Den Inhalt des Telefonats kann ich ja schwer beweisen im Streitfall. Wie lange müsste ich da eine Antwort abwarten, bevor ich den Alternativflug (mit der AUA) buchen kann zwecks späterer (Differenz-)Kostenerstattung?
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