Hat man das selbst 2 Monate vorher?
Ja denn man muss die Ansprüche trennen:
Es gibt den einen Anspruch auf Ausgleichszahlung (250/400/600 Euro) bei Annullierungen und Verspätungen
Bei Annullierungen entsteht der Anspruch nur, wenn 14 oder je nach Fall 7 Tage vor Abflug annulliert wird.
Verspätungen entstehen natürlich am Flugtag selbst.
Und dann den Anspruch auf Ersatzbeförderung und Betreuungsleistungen
Der Anspruch entsteht so zusagen sofort nachdem die Buchung bestätigt und das Ticket ausgestellt ist, egal wann der Flug statt findet.
Oha. Danke, das werde ich mir für die Zukunft merken. Wie geht man da vor, besteht man da im Telefonat darauf und bekommt Recht? Gerade bei den Low-Cost-Airlines stelle ich mir das schwierig vor.
Das ist eine Frage für die Glaskugel.
Bei AF/KLM hat es schon mehrfach nur durch Anruf/Webformular geklappt in anderen Fällen war deutlich mehr Aufwand nötig.
FR stellt sich besonders gerne und eigentlich immer quer, beliebte Masche von denen einfach das Ticket erstatten.
A3 macht teilweise mehr als sie eigentlich müssten solange man bei einem A3/OA Flug bleibt.
SkyExpress hat das Problem beim anruf auch in 5 Minuten + 10 wegen der Genehmigung durch den Supervisor erledigt, hier war eher das Problem einen englischsprachigen Agenten zu bekommen.
so kann man die Liste sicher unendlich fortsetzen es kommt auch teilweise drauf an welchen Agenten man dran hat.
Bei LH wollte der erste Agent rund 50 Euro Aufpreis haben als mehr die ganzen Details durchgeben wollte (ich wollte alles dokumentieren da LH erst kurz vorher eine Schlappe vor Gericht eingefahren hatte genau das nicht zu dürfen) brach die Verbindung ab.
Also nochmal angerufen und beim nächsten Agenten war es plötzlich kein Problem mehr.
HUATA-Prinzip kann also auch immer helfen.