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Gute Frage das kann ich nur von zu Hause klären, wenn ich es richtig in Erinnerung habe waren Komentatoren zu einer höchstgerichtlichen Entscheidung.Wer vertritt diese Sichtweise? Käme mir recht gelegen
Es ist glaube ich sogar auch in diesem Thema hier schon diskutiert worden.
Das Kernargument dabei ist dass zu einem Flug im rechtlichen Sinne eine bestimmte Abflugs- und Ankunftszeit gehört und dass eben durch eine Änderung selber diese Flugverbindung aufgegeben und eine neue angeboten wird.
Richtig, das Kernargument ist ja auch dass Verspätungen in der Luftfahrt zumindest bis zu einer gewissen Grenze zum allgemeinen Lebensrisiko gehören.Sorry, aber was ist das bitte für ein Argument? Termine kann man sowohl vor als auch nach einem Flug haben, manchmal sogar beides.
Es hat ja auch durchaus Gründe warum die Ausgleichszahlung erst ab gewissen Zeitspannen fällig wird.
Dazu kommt dass der Reisende Verspätungen besser einplanen kann/ möglicherweise sogar muss, aber ein plötzlich früherer Abflug eben nicht in die übliche Terminplan eingearbeitet werden kann.
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