EU Fluggastrechte / Annullierung

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mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
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1. ein Economy Flex Ticket bei Website von Lufthansa am 14.08.2021
Okay. Was die Umbuchungsmöglichkeiten bei deinem gebuchten Tarif hergeben, fragst du besser vor dem Anruf hier nach, wo sich die Experten tummeln: https://www.vielfliegertreff.de/for...en-von-lufthansa-tickets-kulanzregeln.140673/

2. Dresden - Frankfurt - Hurghada - Frankfurt - Stuttgart Hbf
3.1 gebucht: LH209, LH1484, LH1485, LH3400 also der Zug
3.2 angeboten: LH209, LH4374, LH4375, LH3400 aber LH4374 und LH4375 sind halt keine Lufthansaflüge
4. Hin 01.12.2021 zurück 18.12. der Zug 19.12.
5. was passiert keine Ahnung, jetzt ist der Reiseplan zumindest im Webkonto leer
Sieht aus aus, als gäbe es LH209 nicht mehr. Sicher, dass man dir den neu angeboten hat? LH1485 ebenfalls nicht mehr auffindbar.

Wie sieht es denn aus wenn die Airline Flüge streicht weil sie die Strecke nicht mehr fliegt sondern ein anderer?
Also die Strecken fliegen sie ja schon noch, nur eben nicht an dem betreffenden Tag. Daher handelt es sich "lediglich" um eine Annullierung.

Ich hoffe ich hab alle deine Fragen abgedeckt?
Es fehlen leider die ursprünglichen Flugzeiten, denn rechtlich hast du die Wahl zwischen:

b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren
Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren
Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach
Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.
Auf welche Verbindungen demnach ein Rechtsanspruch besteht, lässt sich ohne o.g. Informationen nicht sagen.

Vielleicht klärst du erstmal im LH Thread, ob du ohne gerichtliche Klärung zu einer vertretbaren Lösung kommst.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
25.304
15.081
www.red-travels.com
Ich habe gerade mit der dt. Hotline von LOT telefoniert, weil unsere Flüge NUE-WAW-KRK gestrichen wurden.

Der Inhalt des Gesprächs zusammengefasst:
"LOT fliegt bis März nicht nach Nürnberg, aber wir können Sie auf einen anderen Flughafen mit Zuzahlung umbuchen"

Beim Verweis auf die EU261
"wir müssen Sie nicht auf eine andere Airline umbuchen, weil die Flüge 2 Monate vor Abflug gestrichen wurden, aber wir können einen Voucher ausstellen"
Damit endete das Gespräch

2. Versuch Englische Hotline "wir können erst auf andere Airlines umbuchen, wenn die Flüge weniger als 24h vorher gestrichen wurden, aber du kannst das Ticket auch offen lassen und wir können es später umbuchen oder auf +-30 Tage"

bringt mir alles ja nichts...

Die Flüge haben ges. 290€ direkt bei LOT gekostet, die Alternativen KLM ges. 315€ oder LH ges. 360€ - wie kann ich weiter gegen LOT vorgehen, denn a) will ich nicht nochmal 300€ Vorstrecken und auf Mehrkosten sitzen bleiben und b) wollen wir schließlich auch fliegen.
 
Zuletzt bearbeitet:

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
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In Deutschland auf Erfüllung der 261 klagen und hoffen, dass das Urteil vor dem Abflug durch ist. Ansonsten erstatten lassen und die Mehrkosten selber tragen.
Letzlich die einfachste Alternative ist vorstrecken und dann in Deutschland einklagen.
 
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mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
In Deutschland auf Erfüllung der 261 klagen und hoffen, dass das Urteil vor dem Abflug durch ist. Ansonsten erstatten lassen und die Mehrkosten selber tragen.
Das Urteil bis März rechtskräftig zu bekommen dürfte schwierig werden, unter Umständen muss man es danach noch zwangsvollstrecken... Und so ein Urteil geschweige denn die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bekommt man auch nicht ohne in Vorleistung zu gehen.
 
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red_travels

Reisender
16.09.2016
25.304
15.081
www.red-travels.com
Danke für eure Antworten. +1 hat auf Klagewege auch keinen Bock und ewig auf das Geld warten will auch keiner, sind ja schließlich keine Bank. ;)

Lasse mir das Geld erstatten und buche eine Alternative, bei 25€ lacht mich wohl der Anwalt auch aus... o_O
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Danke für eure Antworten. +1 hat auf Klagewege auch keinen Bock und ewig auf das Geld warten will auch keiner, sind ja schließlich keine Bank. ;)

Lasse mir das Geld erstatten und buche eine Alternative, bei 25€ lacht mich wohl der Anwalt auch aus... o_O
Das weiss auch LOT, genau deshalb verhalten die sich so auch.
 
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mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Danke für eure Antworten. +1 hat auf Klagewege auch keinen Bock und ewig auf das Geld warten will auch keiner, sind ja schließlich keine Bank. ;)

Naja, 5% Zinsen, da geht schon a bissl was ;-) Wenn +1 keine Lust hast, lass dir ihre Ansprüche doch abtreten und mache beides über dich geltend.

Hoffen wir mal, dass es bei 25€ bleibt, und du nicht noch den 290€ hinterherrennen musst.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
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Naja, 5% Zinsen, da geht schon a bissl was ;-) Wenn +1 keine Lust hast, lass dir ihre Ansprüche doch abtreten und mache beides über dich geltend.

Hoffen wir mal, dass es bei 25€ bleibt, und du nicht noch den 290€ hinterherrennen musst.

Guter Punkt! Anscheinend scheint LOT wohl freiwillig nur einen Voucher springen zu lassen.
 

KlausWagner

Aktives Mitglied
27.02.2019
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Sieht aus aus, als gäbe es LH209 nicht mehr. Sicher, dass man dir den neu angeboten hat? LH1485 ebenfalls nicht mehr auffindbar.
Also in der Mail von letzter Woche waren beide so drin schau selber:
Lufthansa.jpg
Aber wenn es die Flüge 209 und auch 1485 erwischt hat würde das natürlich erklären warum die Buchung jetzt total leer ist.
Vielleicht klärst du erstmal im LH Thread, ob du ohne gerichtliche Klärung zu einer vertretbaren Lösung kommst.
Welchen meinst du?

Kleines Update:
Stimmt als ich heute Mittag rein geschaut habe gab es den Hinweg noch jetzt gibt es nur eine Kombi aus Lufthansa und EgyptAir

verbesser das eigentlich meine Chancen zu sagen gebt uns die Flüge jeweils am Samstag vor über München mit Lufthansa?
Ich will da eigentlich erst morgen in Ruhe anrufen oder mich anrufen lassen
 
Zuletzt bearbeitet:

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Es wäre hilfreich, wenn du uns nicht immer in Salamitaktik Infos rausrücken würdest.

Da steht doch beim LH1484 explizit dabei, dass er storniert ist und stattdessen LH4374 op by EW fliegt. Die vorgeschlagene Verbindung befördert dich am gleichen Tag zur gleichen Zeit in derselben Reiseklasse an dasselbe Ziel.

Du fragst nach deinen Rechten. Worauf möchtest du hinaus? Eine Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt, wie von mir oben zitiert? Bittesehr. Hast du schon in deiner E-Mail drin - und zwar die bestmögliche Ersatzbeförderung die ich je gesehen habe. Oder willst du zuhause bleiben und das Geld zurück? Oder in einem Flugzeug mit anderer Lackierung sitzen?

Ich versteh's nicht. Einzig wegen des nicht auffindbaren LH209 würde ich mal den Hörer in die Hand nehmen und klären was Sache ist...
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Welchen meinst du?
Den, den ich oben in Beitrag #9676 verlinkt habe. Angeklickt und gelesen?
 
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mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Das ist sicherlich kein Fall der Verspätung und übrigens auch nicht der vieldiskutierten "Verfrühung", bei der (noch) strittig ist, ob eine Vorverlegung eines Fluges als "umgekehrte Verspätung" zu behandeln ist....

AG Hamburg​

Ausgleichszahlung auch bei verfrühtem Ersatzflug​

Werden Fluggäste auf eine Ersatzbeförderung umgebucht, deren planmäßige Ankunftszeit erheblich vor den Flugzeiten des annullierten Fluges liegt, steht ihnen ein Ausgleichanspruch in voller Höhe zu. Dies hat das Amtsgericht (AG) Hamburg entschieden und damit der Klage zweier Fluggäste stattgegeben (Urt. v. 23.07.2021, Az. 6 C 336/20).


So, jetzt mal wieder zu etwas relevanteren Fragestellungen:


Daraus:

VI. Ergebnis

Nach alledem schlage ich dem Gerichtshof vor, auf die Vorlagefragen des Landgerichts Düsseldorf (Deutschland) und des Landesgerichts Korneuburg (Österreich) wie folgt zu antworten:

1. Art. 3 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 ist dahin auszulegen, dass ein Fluggast über eine „bestätigte Buchung“ verfügen kann, wenn er von einem Reiseunternehmen, mit dem er in einer Vertragsbeziehung steht, einen „anderen Beleg“ im Sinne von Art. 2 Buchst. g dieser Verordnung erhalten hat, der eine Beförderungszusage für einen bestimmten, durch Abflugs- und Ankunftsort, Abflugs- und Ankunftszeit und Flugnummer individualisierten Flug enthält, auch wenn das Reiseunternehmen eine Platzreservierung für diesen Flug bei dem betreffenden Luftfahrtunternehmen weder vorgenommen noch von diesem bestätigt erhalten hat; dies ist nicht der Fall, wenn der Fluggast ein als „Reiseanmeldung“ bezeichnetes Dokument erhalten hat, das nicht Ausdruck einer verbindlichen Zusage des Reiseunternehmens ist, die in diesem Dokument spezifizierte Reiseleistung zu erbringen.

2. Der bloße Umstand, dass die für den betreffenden Flug vorgenommene Buchung des Reiseunternehmens beim Luftfahrtunternehmen nicht mit den Abflug- oder Ankunftszeiten bestätigt wurde, die in der Buchung des Fluggasts beim Reiseunternehmen angegeben waren, oder dass diese Buchung des Reiseunternehmens erst nach der Buchung des Fluggasts vorgenommen wurde, schließt es nicht aus, dass das Luftfahrtunternehmen im Verhältnis zu einem solchen Fluggast „ausführendes Luftfahrtunternehmen“ im Sinne von Art. 2 Buchst. b der Verordnung Nr. 261/2004 sein kann.

3. Die „planmäßige Ankunftszeit“ eines Fluges im Sinne von Art. 2 Buchst. h, Art. 5 Abs. 1 Buchst. c und Art. 7 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Verordnung Nr. 261/2004 kann sich je nach den Umständen des Falles auch aus einem „anderen Beleg“ im Sinne von Art. 2 Buchst. g dieser Verordnung ergeben, den ein Reiseunternehmen einem Fluggast ausgestellt hat.

4. Eine Annullierung eines Fluges im Sinne von Art. 2 Buchst. l und Art. 5 Abs. 1 der Verordnung Nr. 261/2004 liegt vor, wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen den im Rahmen einer Pauschalreise gebuchten Flug um mindestens zwei Stunden vorverlegt.

5. In den Fällen, in denen die Vorverlegung eines Fluges eine „Annullierung“ darstellt, darf das ausführende Luftfahrtunternehmen die in Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 261/2004 vorgesehene Ausgleichszahlung nicht auf der Grundlage von Art. 7 Abs. 2 dieser Verordnung kürzen.


6. Das Angebot einer anderweitigen Beförderung im Sinne von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 261/2004 kann unter den in diesem Artikel festgelegten Voraussetzungen in einer vor Reisebeginn erteilten Information über die Vorverlegung eines Fluges bestehen.

7. Art. 14 Abs. 2 der Verordnung Nr. 261/2004 verpflichtet das ausführende Luftfahrtunternehmen, den Fluggast über die genaue Bezeichnung des Unternehmens und die Anschrift zu unterrichten, unter der er seinen Ausgleichsanspruch geltend machen kann, und gegebenenfalls klarzustellen, welche Unterlagen er seinem Antrag beizufügen hat. Was den Umfang des Entschädigungsanspruchs betrifft, reicht es für die Einhaltung der Bestimmungen von Art. 14 Abs. 2 aus, wenn die schriftliche Information die insoweit in dieser Verordnung vorgesehenen Regeln darlegt; es ist nicht erforderlich, dass nach Maßgabe des Einzelfalls ein konkreter Betrag berechnet wird.

Warum er nun zwei und nicht drei Stunden vorgeschlagen hat? Man weiß es nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

KlausWagner

Aktives Mitglied
27.02.2019
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Du fragst nach deinen Rechten. Worauf möchtest du hinaus?
Na das steht doch schon in einem früheren Teil weiter oben:
Ja richtig 01.12 und 22./23.12. waren gebucht am 27.11. und 18.12. gibt es eben Lufthansa Flüge über München

mir wärs fast egal aber meine beiden anderen Leute lehnen das total ab, allein schon weil Eurowings weniger Gepäck bedeutet und keine Sonderbehandlung.
Da gibts dan doch mehr Unterschiede als die Lackierung.

Und wieso Salamitaktik?
Das es den ersten LH 209 gibt weiß ich erst seit kurzem heut morgen war der noch auf der Website als buchbar angezeigt worden.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ich versteh's nicht. Einzig wegen des nicht auffindbaren LH209 würde ich mal den Hörer in die Hand nehmen und klären was Sache ist...
Ja schon aber die sagen am Anfang wenn man anruft doch selber das es ewig dauern kann.
Daher suche ich nach Input was ich denen vorschlagen kann was dann auch Aussicht auf Erfolg hat angenommen zu werden.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
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Und wieso Salamitaktik?
Hättest ja direkt sagen können, dass LH einfach einen deiner Flüge durch 4Y durchführen lässt. Ich ging jetzt von einem viel komplexeren Fall aus.

Da gibts dan doch mehr Unterschiede als die Lackierung.
Das mag sein, ist aber dann je nach Betrachtungsweise entweder kein Anwendungsfall der FluggastrechteVO, oder aber das, was dir nach der FluggastrechteVO zusteht, bietet man dir bereits an. (Was mit LH 209 nun ist, erstmal außen vorgelassen, da musst du mal anrufen und nachfragen).

Daher suche ich nach Input was ich denen vorschlagen kann was dann auch Aussicht auf Erfolg hat angenommen zu werden.
Ja was ist denn das Ziel überhaupt ?! Willst du an einem anderen Datum fliegen, Hauptsache nicht mit EW Discover? Oder willst du bei EW Discover das gleiche Gepäck wie bei LH? Und was ist mit Sonderbehandlung überhaupt gemeint? Oder willst du ausschließlich den ursprünglichen Vertrag erfüllt sehen, sprich, LH soll dich am 1.12. um 8:45 Uhr mit einer eigenen Maschine und eigenen Flugbegleitern abholen, und via FRA nach HRG bringen? Das müsstest du dann schon nach nationalem Recht einklagen, nicht nach der europäischen Fluggastrechteverordnung. Wird knapp bis zum 01.12.

Also nochmal: Was ist dein Ziel?
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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mir wärs fast egal aber meine beiden anderen Leute lehnen das total ab, allein schon weil Eurowings weniger Gepäck bedeutet und keine Sonderbehandlung.

Könntest Du uns das bzgl. Gepäck bitte erklären.

Und dann noch was -> Du schreibst wirre Romane, aber die wesentliche Info (gleicher LH Flug von Eurowings ersetzt) muss man Dir mühsam aus der Nase herausziehen.
 
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KlausWagner

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27.02.2019
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Ja was ist denn das Ziel überhaupt ?! Willst du an einem anderen Datum fliegen, Hauptsache nicht mit EW Discover? Oder willst du bei EW Discover das gleiche Gepäck wie bei LH? Und was ist mit Sonderbehandlung überhaupt gemeint? Oder willst du ausschließlich den ursprünglichen Vertrag erfüllt sehen, sprich, LH soll dich am 1.12. um 8:45 Uhr mit einer eigenen Maschine und eigenen Flugbegleitern abholen, und via FRA nach HRG bringen? Das müsstest du dann schon nach nationalem Recht einklagen, nicht nach der europäischen Fluggastrechteverordnung. Wird knapp bis zum 01.12.

Also nochmal: Was ist dein Ziel?
Das Ziel tja mir wär es egal, aber die anderen beiden sagen Eurowings geht absolut gar nicht. Total mieser Laden und so.
Naja das Gepäck ist auf jeden Fall der Punkt der Geld kostet, wenn in der Buchung erst 8 Koffer drin sind und dann nur noch drei dann kostet es richtig viel Asche wenn 7 gebraucht werden.
Sonderbehandlung meinte ich halt schnellere Checkin schnelle Sicherheitskontrolle schnelle Gepäck Lounge wenn die offen hat usw.

Von daher sollten es halt andere Lufthansa Flüge sein auch ein anderes Datum würde gehen, oder halt mit anderen Airlines wie Swiss oder Austrian aber auch Egypt Airlines wär laut den beiden Kollegen ok.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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Das Ziel tja mir wär es egal, aber die anderen beiden sagen Eurowings geht absolut gar nicht. Total mieser Laden und so.
Naja das Gepäck ist auf jeden Fall der Punkt der Geld kostet, wenn in der Buchung erst 8 Koffer drin sind und dann nur noch drei dann kostet es richtig viel Asche wenn 7 gebraucht werden.
Wenn Du laut Ticket 8 Koffer einchecken darfst und LH Dir das ab Dresden (bzw. EW ab HRG) verweigert, dann kannst Du die Mehrkosten hinterher bei Lufthansa gelten machen.

Sonderbehandlung meinte ich halt schnellere Checkin schnelle Sicherheitskontrolle schnelle Gepäck Lounge wenn die offen hat usw.

Auf dem Hinflug solltest Du in FRA eigentlich nicht noch einmal durch die SiKo müssen - oder fliegt EW at Terminal C?
 
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KlausWagner

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27.02.2019
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Wenn Du laut Ticket 8 Koffer einchecken darfst und LH Dir das ab Dresden (bzw. EW ab HRG) verweigert, dann kannst Du die Mehrkosten hinterher bei Lufthansa gelten machen.



Auf dem Hinflug solltest Du in FRA eigentlich nicht noch einmal durch die SiKo müssen - oder fliegt EW at Terminal C?
naja was heißt laut Ticket?

Bei der Buchung steht je ein Koffer in der Verwaltung auf der Lufthansa Seite drei mal zwei Koffer angezeigt worden und weil die zwei Kollegen ja Goldkarten haben kommen noch zwei Koffer oben drauf
 

pcfabian

Erfahrenes Mitglied
12.02.2017
259
29
STR
Mein Hin- und Rückflug gebucht mit Amex Platinum Reiseguthaben wurden von Air France gestrichen. Sehe ich das richtig, dass ich den vollständigen Ticketpreis direkt von AF zurückfordern kann, da Amex ja Reiseguthaben nicht erstattet?
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
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Mein Hin- und Rückflug gebucht mit Amex Platinum Reiseguthaben wurden von Air France gestrichen. Sehe ich das richtig, dass ich den vollständigen Ticketpreis direkt von AF zurückfordern kann, da Amex ja Reiseguthaben nicht erstattet?
Ist eher eine Frage für den "Erstattung nur an OTA?" Thread.

Wie funktioniert die Bezahlung mit dem Reiseguthaben genau ? Vielleicht dort Mal posten.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
Mein Hin- und Rückflug gebucht mit Amex Platinum Reiseguthaben wurden von Air France gestrichen. Sehe ich das richtig, dass ich den vollständigen Ticketpreis direkt von AF zurückfordern kann, da Amex ja Reiseguthaben nicht erstattet?
Pragmatische Lösung wenn in Zukunft weitere AF/KL Flüge nicht ausgeschlossen sind, die Erstattung in einem AF Gutschein anfordern damit umgeht man die "OTA Problematik"

Ansonsten ist es auch möglich das Ticket später zu nutzen, wobei je nach genauer Fallkonstellation dann möglicherweise der Aufschlag eines höheren Flugpreises beglichen werden muss.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
naja was heißt laut Ticket?

Bei der Buchung steht je ein Koffer in der Verwaltung auf der Lufthansa Seite drei mal zwei Koffer angezeigt worden und weil die zwei Kollegen ja Goldkarten haben kommen noch zwei Koffer oben drauf
Dann einfach nach dem Flug die Kosten für das Zusatzgepäck (gekauft am Flughafen) einfordern.
 
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KlausWagner

Aktives Mitglied
27.02.2019
243
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Dann einfach nach dem Flug die Kosten für das Zusatzgepäck (gekauft am Flughafen) einfordern.
und dann darf ich wieder mehreren hundert Euro hinterher rennen mit Gepäck wird doch der große Reibach gemacht.
Außerdem ist mir nicht klar warum mir Lufthansa wenn ich die buchen dann plötzlich einen Billigflieger liefern darf dann kann ich gleich Pegasus nehmen die wollen für Sportgepäck kaum Geld.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
und dann darf ich wieder mehreren hundert Euro hinterher rennen mit Gepäck wird doch der große Reibach gemacht.
Ja. Das Risiko, dass der Schuldner nicht leistet und man eine Ersatzvornahme machen und sich die Kosten wiederholen muss, muss man halt tragen.

Außerdem ist mir nicht klar warum mir Lufthansa wenn ich die buchen dann plötzlich einen Billigflieger liefern darf
Dürfen sie nicht. Wir sind hier aber im EU-Fluggastrechtethread. Art. 8 I b und c hatte ich dir bereits oben zitiert. Was b angeht, erfüllt der 4Y-Flug dessen Anforderungen. Was c angeht, kommt nur ein Flug nach dem 1.12. in Frage. Alles andere ist eine Frage von Vertrag & Kulanz (dazu der verlinkte Thread) oder nationalem Recht (durchaus mit einigen rechtlichen Risiken verbunden, was die Wahl eines neuen Fluges angeht).