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Rechtlich ist die Lage sehr gut dargestellt, gemäß der EU Fluggastrechte Verordnung entspricht der Eurowings Flug den Anforderungen daher ist der Anspruch aus der EU Verordnung erschöpft.Dürfen sie nicht. Wir sind hier aber im EU-Fluggastrechtethread. Art. 8 I b und c hatte ich dir bereits oben zitiert. Was b angeht, erfüllt der 4Y-Flug dessen Anforderungen. Was c angeht, kommt nur ein Flug nach dem 1.12. in Frage. Alles andere ist eine Frage von Vertrag und Kulanz (dazu der verlinkte Thread) oder nationalem Recht.
Der Rest ergibt sich aus dem deutschen Schuldrecht hier kann man durchaus in Frage stellen ob ein 4Y mit einem LH Flug gleichwertig ist, das kann allerdings nur ein Gericht klären.
Es gibt sicher einige Punkt die dafür sprechen, dass die Leistung nicht gleichwertig ist.
Allerdings ist es durchaus in der Regel so dass, Umbuchungen zu einem anderen Datum bei eigenem Metall kein Problem sind. (Leider konnte ich es bei LH bisher selbst nicht testen bei AF/KL/DL/MH/AB/A3/IB war das kein Problem auch wenn der Flug leicht vorverlegt wurde)
Daher die Empfehlung Kontakt mit dem Service Center aufnehmen und die Sache freundlich und sachlich neutral vortragen und die Lufthansa eigene Lösung mit den neuen Flugdaten anbieten, die Erfolgschancen sollten nicht all zu schlecht sein.
Sollte der erste Agent kategorisch ablehnen es einfach zu einem späteren Zeitpunkt nochmal versuchen.