EU Fluggastrechte / Annullierung

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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
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Gibt es denn „Muster“ Mahnbescheide ?
Es gibt durchaus ausfüllhilfen allerdings ist ein MB-Antrag weit fernab von Raketenwissenschaft.

Es gibt nur zwei Punkte die ich unter Umstaenden als schwierig einstufen wuerde:
1. der genaue Prozessgegner sprich das Unternehme und die Vertretungsberechtigten
2. die Auswahl der Fallkennzahl bei der Beschreibung der Anspruchsart

Ist 1. fehlerhaft kommt es zu einer Monierung und der Antragsteller hat Gelegenheit zur Korrektur.
Ist 2. passiert in der Regel absolut gar nichts es sei denn man hat es etwas völlig abwegiges ausgewählt
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Der Weg über den Mahnbescheid beschert der Airline noch einige Monate Zeit.
Dem Bescheid wird einfach widersprochen und man ist als Fluggast genauso weit wie vorher.

Der 08/15 Mahnbescheid funktioniert auch nur bei Airlines mit Sitz in Deutschland.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
Der Weg über den Mahnbescheid beschert der Airline noch einige Monate Zeit.
Logisches Denken mit Mathematik zu verbinden scheint offenkundig nicht zu deinen Kernkompetenzen zu gehören?

Wo sollen die einige Monate herkommen?

Wir der Mahnbescheid online erstellt und übermittelt was mit einem neuen BPA mit aktivierten Onlinefunktionen möglich ist, wird dieser innerhalb wenigen Tagen zugestellt. (aktuelles Beispiel Antrag auf Erlass des Mahnbescheids von mir am 14.09.2021 um 00:57 Uhr MEZ gestellt, inzwischen wurde mir mitgeteilt dass bereits die Information des Gerichts zugegangen ist, dass der Mahnbescheid beim Gegner bereits am Vormittag des 17.09.2021 zugestellt wurde)
Selbst wenn man den in Parpierform und Postweg wählt, kommt es zu einer Verzögerung von allenfalls einigen Tagen, rechnet man nun die Frist von 14 Tagen und die Zeit bis zur Benachrichtigung über den Widerspruch von weniger als einer Woche dazu, kommt man zum Ergebnis dass ein Widerspruch im Mahnverfahren das ganze um maximal 6 Wochen verzögert, von daher weit entfernt von "einigen Monaten"

Dazu kommt hat der Antragssteller abgesehen von einem Insolsenzrisiko keine Nachteile die Verjährung ist gehemmt und das Verfahren ist deutlich vereinfacht beendet wenn kein Widerspruch erfolgt.

Der 08/15 Mahnbescheid funktioniert auch nur bei Airlines mit Sitz in Deutschland.
Irrtum es ist auchreichend wenn die Gesellschaft eine ladungsfähige Adresse besitzt, ist das nicht der Fall entsteht das selber Problem wie im Falle einer Klage.
Innerhalb der EU gibt es noch das Instrument des europäischen Zahlungsbefehls das ist etwas komplexer aber durchaus eine Alternative zur Klage.
 

Flygzeug

Reguläres Mitglied
16.02.2021
62
61
Bislang war ich hier in diesem Thread eigentlich auch nur stiller Mitleser, bin jetzt aber auch mal in den Genuss einer Annullierung gekommen mit Ersatzbeförderung und späterer Ankunft jenseits von 2 Stunden.

Ist der Weg zunächst über das Formular und parallel per E-Mail seinen Anspruch einzuforden derjenige, den man als Laie hier wählen sollte?
(wenn notwendig, kann ich da auch noch ein paar Parameter bereitstellen, aber ich gehe erstmal davon aus, dass ich den Inhalt der Verordnung verstanden habe)

VG
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
Ist der Weg zunächst über das Formular und parallel per E-Mail seinen Anspruch einzuforden derjenige, den man als Laie hier wählen sollte?
Ja das sollte im allgemeinen ausreichend, wenn möglich vielleicht zusätzlich per Fax übermitteln (so manche Amtsrichter sind vom rein elektronischen Weg nicht begeistert und diskutieren manchmal)
Aber wichtiger ist dass die Forderung klar und strukturiert ist und die nötigen Informationen zur Zuordnung enthält und Frist nach Datum setzen (wird das ganze heute eingereicht mit Fristende zum 18.10.2021 ansonsten später)

Sollte keine Reaktion bis zum Fristende erfolgen kommt es natürlich darauf welche der möglichen Vorgehensweisen man nutzen möchte.
 

Oliigel

Erfahrenes Mitglied
02.03.2019
546
824
Guten Abend zusammen,

mein TAP-Flug wurde verschoben.

Ursprünglich geplant war:
Hinflug: 08.12 FRA-LIS 06:00-08:10 LIS-PDL 22:20-23:45
Rückflug: 12.12 PDL-LIS 13:35-16:50 LIS-FRA 18:50-23:00
der Rückflug hat sich verschoben: PDL-LIS 19:25-22:40 +1 LIS-FRA 08:00-12:30

Schlecht, da am 13. ab allerspätestens 11:30 die Arbeit ruft und ich nicht für die Nacht in Lissabon aufkommen möchte.

Der Link, mit dem ich angeblich meine Flüge ändern kann, führt immer zu einer Fehlermeldung, egal welchen Browser oder welches Endgerät ich verwende.
Telefonisch konnte ich in meinen Versuchen in den letzten vier Wochen niemanden erreichen, weder in deutsch, noch in englisch, noch in portugiesisch mithilfe eines Bekannten zum übersetzen. Meinen Sightseeing-Trip würde ich prinzipiell auch auf die Rückreise legen, wenn ich jemanden erreichen würde.

Jetzt gibt es durchaus Ersatzverbindungen, die mich am 12.12. NACH 13:45 in PDL starten lassen, allerdings komme ich trotzdem erst am nächsten Tag in FRA an. Aber eben um 07:35 oder 08:00 und nicht um 12:30.
Diese viereinhalb Stunden würden mir aber nunmal die Reise ermöglichen, würde TAP jedoch (hohe) Kosten verursachen da Hotelübernachtung für zwei in LUX oder BCN dazukäme + Kosten für die Ersatzbeförderung mit FR, LG und LH.

Zusätzlich sehe ich es schon kommen dass mir ohne die neuen Flüge bei TAP bestätigt zu haben mir der OLCI für den Hinflug verweigert wird.

Prinzipiell sind die Auslagen kein Problem, aber über TAP liest man eben nichts Gutes. Wie "einfach" ist es, mithilfe der Forenanwälte meine Auslagen für zwei Paxe zu bekommen? Das Prozedere der Ersatzbeförderung mit einer anderen Airline ist mir bekannt und hat letztes Jahr auch ohne Anwalt bei Easyjet funktioniert, dort wurden mir noch vor meiner Reise die Auslagen für den neuen Ausflug erstattet.

Wie sind Eure Gedanken dazu?
Zur Not wird halt die Reise komplett storniert (was ja kein Problem machen dürfte!?) und sich ein neues Ziel gesucht. Gefreut habe ich mich aber halt schon über den Schnapper und die Reise auf die Azoren...:(

Freundliche Grüße

Oliigel
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
Wie sind Eure Gedanken dazu?
Die pragmatisch einfachste Lösung dürfte ein Storno sein oder eben Planung für 2022 mit neuen Daten.
Wenn man die Verbindungen ab PDL analysiert, sieht es am 12.12.2021 sehr düster aus, muss es zwingend FRA als Endziel sein? es gibt ja noch eine Ankunft mit DUS am 12.12. allerdings mit Azores Airlines von daher ist nicht klar ob TAP das machen wird, allerdings hat 2017 TAP zwei Kollegen für unseren Auftrag auf Azores Airlines umgebucht vielleicht besteht dort ein Kooperationsabtommen.
Alternativ kommt vielleicht noch eine Vorverlegung der Reise in Betracht bedeutet Hin- und Rückflug einen Tag früher.

Im übrigen müsste TAP für die Übernachtung aufkommen da diese ein Teil der Betreuungsleistungen sind wenn durch Änderungen der Fluggesellschaft zusätzliche Übernachtungen notwendig werden.
 
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Oliigel

Erfahrenes Mitglied
02.03.2019
546
824
Warum bucht man ein TAP-Ticket mehr als 3 Monate im voraus?

Hinterher ist man immer schlauer...
Preis und neuer A321neo war einfach zu verlockend

Die pragmatisch einfachste Lösung dürfte ein Storno sein oder eben Planung für 2022 mit neuen Daten.
Wenn man die Verbindungen ab PDL analysiert, sieht es am 12.12.2021 sehr düster aus, muss es zwingend FRA als Endziel sein? es gibt ja noch eine Ankunft mit DUS am 12.12. allerdings mit Azores Airlines von daher ist nicht klar ob TAP das machen wird, allerdings hat 2017 TAP zwei Kollegen für unseren Auftrag auf Azores Airlines umgebucht vielleicht besteht dort ein Kooperationsabtommen.
Alternativ kommt vielleicht noch eine Vorverlegung der Reise in Betracht bedeutet Hin- und Rückflug einen Tag früher.

Im übrigen müsste TAP für die Übernachtung aufkommen da diese ein Teil der Betreuungsleistungen sind wenn durch Änderungen der Fluggesellschaft zusätzliche Übernachtungen notwendig werden.

Wegen mir muss es nicht FRA sein, aber für irgendeine Änderung müsste ich jemanden bei TAP erreichen. Rückflug nach BSL ist vermutlich keine Ersatzbeförderung im Sinne der EU-Verordnung, wäre jedoch das mit am pragmatischsten (15:00-22:45 via OPO)?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
Rückflug nach BSL ist vermutlich keine Ersatzbeförderung im Sinne der EU-Verordnung, wäre jedoch das mit am pragmatischsten (15:00-22:45 via OPO)?
Im Sinne der EU-VO wäre es keine das stimmt, aber meine Erfahrung zeigt dass bei den Gesellschaften gerade zurzeit sehr vieles geht wenn man beim eigenen Metall bleibt.
letztendes kann es TAP ja egal sein in welcher Maschine der Pax sitzt im Moment duerften vollausgebuchtet Maschinen die Ausnahme sein.

Von daher wenn es eine Möglichkeit anfragen mehr als ein nein kann nicht passieren.
 

Oliigel

Erfahrenes Mitglied
02.03.2019
546
824
Im Sinne der EU-VO wäre es keine das stimmt, aber meine Erfahrung zeigt dass bei den Gesellschaften gerade zurzeit sehr vieles geht wenn man beim eigenen Metall bleibt.
letztendes kann es TAP ja egal sein in welcher Maschine der Pax sitzt im Moment duerften vollausgebuchtet Maschinen die Ausnahme sein.

Von daher wenn es eine Möglichkeit anfragen mehr als ein nein kann nicht passieren.

Dann bleib ich mal dran und versuche weiter, Kontakt aufzunehmen. Vielen Dank für deiner Einschätzung.


Was ist an dem A321neo so toll - das sind doch am Ende die gleichen Sitze.
Warum bucht man ein TAP-Ticket mehr als 3 Monate im voraus?

Danke für deine Beiträge ;)
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Grundsätzlich bevor ich weiter beleidigt werde:
Wer nach bestimmten u.g. Rahmenbedingungen TAP-Flüge bucht, der wartet nur auf Ärger:
- Buchung via OTA (Schwierigkeiten bei Umbuchungen und Erstattungen);
- Buchung lange im voraus (wg. Flugplanänderungen);
- Buchung bestimmter Maschinen (z.B. A321neo mit der Langstrecken Business Class), da häufig der Flugzeugtyp gewechselt wird;
 

KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
1.036
2.474
Grundsätzlich bevor ich weiter beleidigt werde:
Wer nach bestimmten u.g. Rahmenbedingungen TAP-Flüge bucht, der wartet nur auf Ärger:
- Buchung via OTA (Schwierigkeiten bei Umbuchungen und Erstattungen);
- Buchung lange im voraus (wg. Flugplanänderungen);
- Buchung bestimmter Maschinen (z.B. A321neo mit der Langstrecken Business Class), da häufig der Flugzeugtyp gewechselt wird;
Mag sein, dass das generell hilfreiche Hinweise sind (kann ich nicht beurteilen, da ich quasi nie mit TAP fliege).

Aber es bringt halt recht wenig, wenn hier in diesem Thread unter irgendwelche Fragen zu Stornos/Ausfällen geschrieben wird: "Bei denen bucht man nicht"

Was soll der Fragende damit anfangen um sein konkretes Problem zu lösen?

Aber ja, persönliche Beleidigungen braucht keiner...
 

northernStar

Reguläres Mitglied
06.10.2021
41
58
Hallo,

bin langjähriger Mitleser in diesem Thread, und konnte dank den Tipps hier schon einige Buchungen retten oder zumindesst Kompensation für Stornierungen erhalten. Stehe nun vor einem Problem, bei dem ich mir nicht ganz sicher bin:

Gebucht war Air Baltic BT 191 am 27. Oktober TLL - ARN 07:50-07:50, über ein Online-Buchungs-Portal. Air Baltic hat den Flug storniert und mich auf den 29. umgebucht, und nach telefonischer Nachfrage mir eine E-Mail geschickt in dem alternative Routings (am 27. Oktober TLL-RIX-ARN von 09:35-18:40 oder 29. Oktober TLL-ARN 07:50-07:50), aber ausdrücklich ausgeschlossen, dass man mich auf eine Fremd-Airline umbuchen kann. Die angebotenen Alternativen sind für mich leider nicht möglich. Es gibt einen Flug von SAS/Xfly SK1783 am 27. Oktober TLL - ARN 07:00-07:00, darf ich diesen selbst buchen, und kann dann die Kosten von Air Baltic zurückfordern, obwohl der von mir gebuchte Flug eine Stunde früher geht?
 

Oliigel

Erfahrenes Mitglied
02.03.2019
546
824
Hallo,

bin langjähriger Mitleser in diesem Thread, und konnte dank den Tipps hier schon einige Buchungen retten oder zumindesst Kompensation für Stornierungen erhalten. Stehe nun vor einem Problem, bei dem ich mir nicht ganz sicher bin:

Gebucht war Air Baltic BT 191 am 27. Oktober TLL - ARN 07:50-07:50, über ein Online-Buchungs-Portal. Air Baltic hat den Flug storniert und mich auf den 29. umgebucht, und nach telefonischer Nachfrage mir eine E-Mail geschickt in dem alternative Routings (am 27. Oktober TLL-RIX-ARN von 09:35-18:40 oder 29. Oktober TLL-ARN 07:50-07:50), aber ausdrücklich ausgeschlossen, dass man mich auf eine Fremd-Airline umbuchen kann. Die angebotenen Alternativen sind für mich leider nicht möglich. Es gibt einen Flug von SAS/Xfly SK1783 am 27. Oktober TLL - ARN 07:00-07:00, darf ich diesen selbst buchen, und kann dann die Kosten von Air Baltic zurückfordern, obwohl der von mir gebuchte Flug eine Stunde früher geht?

Meiner Meinung nach nicht, weil er eben früher geht.

Den Flug habe ich über Kiwi gefunden, würde dir natürlich auch die direktbuchung empfehlen. Ob dir die Ankunftszeit schon zu spät ist weiß ich natürlich nicht, aber immerhin noch besser als das, was AirBaltic anbietet
 

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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Über welchen OTA hast Du TLL-ARN gebucht? Wer hat das Geld eingezogen?

Das ist wichtig zu wissen.

Du kannst zwar die Kosten für eine Ersatzbuchung bei Air Baltic einreichen. Air Baltic wird Diese aber nicht bezahlen. Und eine Klage in Schweden oder Lettland sehe ich als aussichtslos an.

Der bessere Weg ist, eine Erstattung der ursprünglichen Flugkosten in Form von Geld zu erwirken. Dazu müssen wir aber den Buchungsweg kennen. Wenn da ein OTA (z.B. Kiwi) dazwischen hängt, dann wird sich auch das als schwierig gestalten.
 
Zuletzt bearbeitet:

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678

Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 ist dahin auszulegen, dass Streikmaßnahmen zur Durchsetzung von Gehaltsforderungen und/oder Sozialleistungen der Beschäftigten, die durch den Streikaufruf einer Gewerkschaft von Beschäftigten eines ausführenden Luftfahrtunternehmens aus Solidarität mit einem Streik eingeleitet wurden, der gegen die Muttergesellschaft geführt wird, zu deren Tochtergesellschaften dieses Unternehmen gehört, an denen sich eine für die Durchführung eines Fluges unerlässliche Beschäftigtengruppe dieser Tochtergesellschaft beteiligt und die über die ursprünglich von der zum Streik aufrufenden Gewerkschaft angekündigte Dauer hinaus fortgeführt werden, obwohl inzwischen eine Einigung mit der Muttergesellschaft erzielt wurde, nicht unter den Begriff „außergewöhnliche Umstände“ im Sinne dieser Bestimmung fallen.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Nochmal klarstellend:



Wie der Senat in der zuletzt angeführten Entscheidung ebenfalls nochmals
näher dargelegt und begründet hat, gehört zu dem im Falle einer Verletzung der
Informationspflicht nach Art. 14 Abs. 2 FluggastrechteVO zu ersetzenden Schaden auch eine Geschäftsgebühr für die außergerichtliche Vertretung (BGH, RRa
2020, 291 Rn. 34 ff.)
 

northernStar

Reguläres Mitglied
06.10.2021
41
58
Meiner Meinung nach nicht, weil er eben früher geht.

Den Flug habe ich über Kiwi gefunden, würde dir natürlich auch die direktbuchung empfehlen. Ob dir die Ankunftszeit schon zu spät ist weiß ich natürlich nicht, aber immerhin noch besser als das, was AirBaltic anbietet
Danke, leider bin ich auch mit diesem Flug später in Stockholm als gewünscht. Aber gut zu wissen dass der frühere Flug nicht übernommen wird.


Über welchen OTA hast Du TLL-ARN gebucht? Wer hat das Geld eingezogen?
Gebucht habe ich über FlygCity.se.
 

Flygzeug

Reguläres Mitglied
16.02.2021
62
61
Bislang war ich hier in diesem Thread eigentlich auch nur stiller Mitleser, bin jetzt aber auch mal in den Genuss einer Annullierung gekommen mit Ersatzbeförderung und späterer Ankunft jenseits von 2 Stunden.

Ist der Weg zunächst über das Formular und parallel per E-Mail seinen Anspruch einzuforden derjenige, den man als Laie hier wählen sollte?
(wenn notwendig, kann ich da auch noch ein paar Parameter bereitstellen, aber ich gehe erstmal davon aus, dass ich den Inhalt der Verordnung verstanden habe)

VG
Ich antworte mir mal entspannt selbst: nachdem über das Formular eine Eingangsbestätigung seitens Eurowings versendet worden ist, kam dann heute Nachmittag die Rückmeldung, dass die Entschädigungsanfrage geprüft worden sei und eine Zahlung innerhalb von 2 Wochen ohne weitere Kommunikation stattfinden würde. 🥳

Ein Danke an alle, die den Thread hier am laufen halten. Auch wenn die Posts von den Meisten hier wohl auf einen ärgerlichen Grund zurückfallen, so ist er als Informationsquelle trotzdem gut.
 

ibaf12

Erfahrenes Mitglied
08.10.2012
417
184
FRA
Wie sollte man bei folgendem Fall am besten vorgehen?

Gebucht direkt bei Vueling: VY BER-BCN am 10.November um 15 Uhr -> Zufällig beim Online Check-In gesehen, dass man am dem Tag nicht mehr fliegt.
Umbuchung wird online nur auf den 9. November oder 12. November angeboten.

Möglichkeiten wären folgende (leider bei Neubuchung weitaus teurer):
Austrian via Wien um 15:05 Uhr oder Eurowings über DUS um 14:30 Uhr…

Sehe keine großen Chancen, dass Vueling auf Fremdmetall umbucht, oder?
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.315
1.965
Wie sollte man bei folgendem Fall am besten vorgehen?

Gebucht direkt bei Vueling: VY BER-BCN am 10.November um 15 Uhr -> Zufällig beim Online Check-In gesehen, dass man am dem Tag nicht mehr fliegt.
Umbuchung wird online nur auf den 9. November oder 12. November angeboten.

Möglichkeiten wären folgende (leider bei Neubuchung weitaus teurer):
Austrian via Wien um 15:05 Uhr oder Eurowings über DUS um 14:30 Uhr…

Sehe keine großen Chancen, dass Vueling auf Fremdmetall umbucht, oder?

die "sicherste" Möglichkeit ist Umbuchung via Wien um 15:05, da dieser nach deinem 15:00 flug abfliegt... musst halt in Vorleistung treten und dann nachher (gerichtlich) die Kostenübernahme geltend machen...

ansonsten entweder die Umbuchung akzeptieren oder stornieren
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Aus taktischen Gründen ich mit einer Ersatzbuchung und Kommunikation an Vueling bis zum 28.10. warten.
Somit müsste Vueling noch einer Ausgleichszahlung i.d.H. von EUR 250 leisten.
 
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