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Merci, das ist mir bekannt - aber hast Du schon mal versucht, Entschädigung für einen verspäteten US/CH Flug durchzusetzen? LX antwortet dann nach der zweiten Email einfach nicht mehr. Es gibt zig Beispiele von Airhelp etc. die dann die Segel gestrichen haben und auch nicht vor Gericht gingen. Es gibt auch genug Geschichten bei denen LX scheinbar vor Gericht bis kurz vor dem Präzedenz-Urteil gesträubt hat.Fluggastrechte – Wikipedia
de.wikipedia.org
"Die Fluggastrechte-VO findet Anwendung auf sämtliche Flüge, die in der EU angetreten werden. Ebenso gilt die Verordnung für Flüge, die von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU, in anderen EWR-Mitgliedstaaten wie Island und Norwegen oder in der Schweiz durchgeführt werden und einen Flughafen in der EU als Ziel haben.
[...]
Der Abschluss des Handels- und Kooperationsabkommens änderte die Anwendbarkeit der Fluggastrechte-VO jedoch ab 1. Januar 2021 dahingehend, dass das Vereinigte Königreich wie ein Staat außerhalb der EU behandelt wird und nicht mehr wie ein Mitgliedsstaat."
Probleme sehe ich daher nur in Teilbereichen, die von Schweizer Gerichten anders ausgelegt werden und in denen man das UK als "Anker" nutzen konnte.
//edit: wo ich nochmal draufschaue, ist die obige Formulierung missverständlich: ein Flug London-Zürich berührt gar keinen EU-Boden, weder bei Start oder Landung - ich bin mir aber sicher, dass EU261 auch bei Flügen USA->CH (mit LX) gilt? Siehe auch https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/air/index_de.htm:
"Unter EU sind hier die 27 EU-Länder einschließlich Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Réunion, Mayotte, Saint Martin (Französische Antillen), die Azoren, Madeira und die Kanarischen Inseln (jedoch nicht die Färöer) zu verstehen. Die EU-Vorschriften gelten auch für Flüge aus Island, Norwegen und der Schweiz sowie für Flüge in diese Länder."
Die Frage darum eben, ob jemand mit Bezug zu UK post-Brexit in der Praxis Erfolg vermelden kann, oder ob es schlicht zu einem non-EU/CH-Flug degradiert ist.