EU Fluggastrechte / Annullierung

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Sailor1981

Reguläres Mitglied
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Hallo! Ich kämpfe mich gerade über die Lufthansa Homepage. Hat jemand einen Tipp wie ich meine Entschädigung online einreichen kann für 20 Stunden Verspätung und Hotelübernachtung da das Hotel in den USA den Voucher nicht akzeptiert hat. Start war in Charlotte und Ziel über München nach Düsseldorf. Die Hotline läuft auch gerade schon seit einer halben Stunde in der Warteschleife.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Lufthansa zahlt durchaus wenn sie merken es muss sein aber oft braucht es dazu einen Anwalt.
Also, wenn ich mir den Text vom Fragesteller so anschaue, habe ich nicht den Eindruck, dass Dieser NICHT weiss, dass Lufthansa nur bei Klage/Anwalt zahlt.
Man benötigt eine beweisbare Kommunikation der Forderung an Lufthansa.

Und Forderungen über Formulare einzureichen, ist ziemlich untauglich. Am Ende kann die Fluggesellschaft immer fleißig behaupten, nichts erhalten zu haben.
 
Zuletzt bearbeitet:

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
884
441
Und Forderungen über Formulare einzureichen, ist ziemlich untauglich. Am Ende kann die Fluggesellschaft immer fleißig behaupten, nichts erhalten zu haben.
Meine Fresse damit beweist du wieder was für eine Pfeife du bist!
Selbst beim Kontaktformular kommt eine Bestätigung mit einer Bearbeitungs-ID!

Nochmal wer keine Ahnung hat Fresse halten! und nicht das Forum zumüllen!
 
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Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.253
Also, wenn ich mir den Text vom Fragesteller so anschaue, habe ich nicht den Eindruck, dass Dieser NICHT weiss, dass Lufthansa nur bei Klage/Anwalt zahlt.
Man benötigt eine beweisbare Kommunikation der Forderung an Lufthansa.

Und Forderungen über Formulare einzureichen, ist ziemlich untauglich. Am Ende kann die Fluggesellschaft immer fleißig behaupten, nichts erhalten zu haben.

Wann hast du deine ReNo Ausbildung beendet?
 

Schtingi

Erfahrenes Mitglied
17.03.2010
594
71
BSL
Ihr könnt mich gerne weiter beleidigen - Ich bleibe bei meinem Ratschlag, bei EC261/2004 Forderungen keine Kontaktformulare der Airlines zu nutzen.
Wo er recht hat, hat er recht! Habe mich mit LH 4 Jahre rumgeschlagen und erst als das Oberlandesgericht der LH eine klare Indikation des Falles gab, haben sie bezahlt!
 

Schtingi

Erfahrenes Mitglied
17.03.2010
594
71
BSL
Für einen Ratschlag braucht es Fachwissen! das hast du nicht deine Scheisse braucht hier niemand dafür gibt es genug Leute die richtig Ahnung haben!
Also Spam die Themen nicht voll!

Fakt ist:
Kontaktformulare funktionieren oft nicht aber es kann funktionieren! und wenn mans zuerst so probiert verliert man absolut gar nix!
Das zeugt aber auch nicht von Fachwissen.....
 
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Schtingi

Erfahrenes Mitglied
17.03.2010
594
71
BSL
Hat die Pfeife nicht!
Wenn man das Formular ausgefüllt hat kann man später immer noch zum Anwalt und dessen Kosten müssen dann auch voll gezahlt werden! Wenn man gleich zum Anwalt rennt dann muss man gewisse Kosten selber zahlen! und genau da ist das Problem wenn sich unwissende Leute durch eine Epfehlung von so einem Vollpfosten das tun und Geld verlieren!
No, die haben mit den Formular gar nichts gemacht, erst als der Anwalt sich einschaltete bewegte sich die Sache.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Wenn man das Formular ausgefüllt hat kann man später immer noch zum Anwalt und dessen Kosten müssen dann auch voll gezahlt werden! Wenn man gleich zum Anwalt rennt dann muss man gewisse Kosten selber zahlen! und genau da ist das Problem wenn sich unwissende Leute durch eine Epfehlung von so einem Vollpfosten das tun und Geld verlieren!
Meine Güte!
Wenn man ein Kontaktformular ausfüllt und abschickt und meinetwegen 4 Wochen später zum Anwalt rennt und dieser die Airline verklagt -> Dann kann die Airline sehr leicht behaupten, von der Forderung nichts gewusst zu haben, d.h. selbst bei Obsiegen des Klägers/Fluggast muss Dieser die Anwaltskosten beider Seiten + Gerichtskosten zahlen.

Kontaktformulare fungieren gerne als Schwarzes Loch!

Selbst beim Kontaktformular kommt eine Bestätigung mit einer Bearbeitungs-ID!
Die mag es geben - oder eben nicht geben.
Die Airline kann weiterhin behaupten, unter der Bearbeitungs-ID keine Forderung gefunden zu haben. Das Gegenteil ist schwer bis fast unmöglich zu beweisen.
Regelmäßig steht ja neben dieser ominösen Bearbeitungs-ID nicht der Text der Forderung. Also auch ein Screenshot hilft dabei wenig.


Wenn man gleich zum Anwalt rennt dann muss man gewisse Kosten selber zahlen! und genau da ist das Problem wenn sich unwissende Leute durch eine Epfehlung von so einem Vollpfosten das tun und Geld verlieren!

Das habe ich mitnichten empfohlen.

Ich schrieb:

Warum? Lufthansa zahlt eh nichts.

Um es zu konkretisieren:
1. Forderungen über Kontaktformulare führen im Regelfall nicht einer Ausgleichszahlung (was der TE ja möchte);
2. Forderungen über Kontaktformular sind im Streitfall nur schwer nachweisbar;
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
Leute bitte sachlich bleiben.

zur Sache:
zunächst ist es wichtig den Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft zu erklären damit überhaupt der Verzug der Fluggesellschaft ausgelöst werden kann.
Ein Kontaktformular kann dafür durchaus der geeignete Weg sein.
Andere Alternativen wären eben E-Mail, Fax, Brief wichtig ist in diesem Fall nur, dass der Zugang der Forderung beibehalten werden kann.

meine eigenen Erfahrungen zum Thema Kontaktformular:
KLM/Airfrance: die Fälle werden recht zeitnah geprüft und eindeutige Forderungen werden entsprochen in Fällen der EU-VO zum Beispiel durch 800 Euro Gutscheine welche aber auch gegen 600 Euro Überweisung erstattet werden können.
Airberlin: auch hier hat das Kontaktformular eigentlich funktioniert, allerdings meistens lief dann schon das Mahnverfahren (vielleicht eine Taktik seitens AB)
Swiss zwei Fälle wurden per KF eingereicht einer wurde unberechtigt abgelehnt der andere wurde nach etwa drei Wochen in meinem Sinne bearbeitet.
Austrian: der eine Anspruch wurde Widersprochen nach Abgabe an die SÖP dort sofort anerkannt
Delta: auch hier waren die Lösungen über das Kontaktformal immer problemlos gegen Gutscheine möglich, in meinem Fall da diese für weitere Buchungen genutzt werden können mit Bargeld vergleichbar.
Lufthansa: 2019 wurde eine Annullierung per Kontaktformular innerhalb von etwa 3,5 Wochen erfolgreich erledigt, seit 2020 zeigt das Einreichen der Ansprüche weniger erfolg, allerdings ist das wohl eher überlangen Bearbeitungszeiten geschuldet, da zum Beispiel im letzten Monat eine Antwort auf einen Anspruch aus dem März kam, aber auch für diesen Fall bereits der Mahnbescheid beantragt wurde.

Es gibt noch einige andere Beispiele.

Taktsache ist ein Kontaktformular ist ein einfaches Mittel den Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft zu erklären, eine Chance zur erfolgreichen Lösung des Sachverhalts besteht auf jeden Fall eine Garantie gibt es nicht.
Negative Folgen oder Nachteile durch die Nutzung estehen auf jeden Fall keine, gegebenfalls ist nur die Wartezeit von 2-3 Wochen eingetreten die sich aber nicht negativ auswirkt.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
Dann kann die Airline sehr leicht behaupten, von der Forderung nichts gewusst zu haben, d.h. selbst bei Obsiegen des Klägers/Fluggast muss Dieser die Anwaltskosten beider Seiten + Gerichtskosten zahlen.
Keine Falschinformation verbreiten!

Ein Kostenrisiko besteht nur dann, falls nach Zustellung der Klage sofort anerkannt und eben nicht die Verteidigung angezeigt wird.
Dann und nur dann, sind die bisher angefallenen eigenen Anwaltskosten und gegenbenfalls die bis dahin angefallen Gerichtskosten zu zahlen.

Wird hingegen die Verteidigungsbereitschaft angezeigt und eine Klageerwiderung eingereicht sind die dann verursachen Kosten von der unterlegenen Partei zu tragen.
Nachteil besteht hier vorallem darin dass der Zeitpunkt des Verzugs mit dem Zugang der Klage gleichgesetzt wird und daher sich geringere Zinsanspruch auswirkt.
Gegebenfalls werden auch vorgerichtliche Anwaltskosten und Auslagen nicht anerkannt aber das hängt vom Einzelfall ab.

Im übrigen erfolgt bei der Verwendung des Kontaktformulars die Erteilung einer Vorgangsnummers/Aktenzeichen/Fall-ID und Bestätigung per E-Mail das pauschale Bestreiten des Zugangs dürfte daher kaum erfolgreich sein.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Keine Falschinformation verbreiten!
Vielleicht tust Du das auch, wie z.B. mit diesem Text (mit "Vollpfosten" meinst Du wohl mich).
und genau da ist das Problem wenn sich unwissende Leute durch eine Epfehlung von so einem Vollpfosten das tun und Geld verlieren!

Ein Kostenrisiko besteht nur dann, falls nach Zustellung der Klage sofort anerkannt und eben nicht die Verteidigung angezeigt wird.

Airlines mögen vor Corona so agiert haben. Mit Ausbruch der Pandemie ist das Motto "Zeit-Schinden" und "Prozess-Tricksen" bei den Airlines zur Mode geworden.

Dann und nur dann, sind die bisher angefallenen eigenen Anwaltskosten und gegenbenfalls die bis dahin angefallen Gerichtskosten zu zahlen.
+ ggf. die Anwaltskosten der Airline

Wird hingegen die Verteidigungsbereitschaft angezeigt und eine Klageerwiderung eingereicht sind die dann verursachen Kosten von der unterlegenen Partei zu tragen.

Nein! Nicht immer, z.B. dann wenn die Beklagtenseite erfolgreich argumentiert, dass es keinen Anlass zur Klage gab -> eben weil es keine außergerichtliche Forderung gab oder weil die Airline doch eine Zahlung zugesichert hat (ein beliebter Trick der Airline-Anwälte); Dann gewinnt zwar der Kläger die Hauptsache aber unterliegt bei der Kostenentscheidung;
Nachteil besteht hier vorallem darin dass der Zeitpunkt des Verzugs mit dem Zugang der Klage gleichgesetzt wird und daher sich geringere Zinsanspruch auswirkt.

Über ein paar Cent oder Euros müssen wir uns hier nicht streiten.

Gegebenfalls werden auch vorgerichtliche Anwaltskosten und Auslagen nicht anerkannt aber das hängt vom Einzelfall ab.
Vorgerichtliche Anwaltskosten der Klägerseite ist sowieso immer eine heiße Nummer. Die bekommt die Beklagtenseite in einem Streitverfahren meist gestrichen.
Ein auf Fluggastrechte-spezialisierter Anwalt wird regelmäßig empfehlen, dass Dieser eben keine außergerichtlichen Zahlungsaufforderungen verschickt.

Im übrigen erfolgt bei der Verwendung des Kontaktformulars die Erteilung einer Vorgangsnummers/Aktenzeichen/Fall-ID und Bestätigung per E-Mail das pauschale Bestreiten des Zugangs dürfte daher kaum erfolgreich sein.
Du scheinst Dich hier ja gut auszukennen. Steht in der Bestätigungsemail der Forderungstext?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, trifft https://dejure.org/gesetze/DRiG/5.html auf @alinakl zu
ja das ist korekt, nur dass ich dann im Anschluss einige Zeit lang bei den Strafverfolgungsbehörden tätig war, bis wir ja nun etwas ganz anderes machen.

Airlines mögen vor Corona so agiert haben. Mit Ausbruch der Pandemie ist das Motto "Zeit-Schinden" und "Prozess-Tricksen" bei den Airlines zur Mode geworden.
solche Pauschalisierungen sind nicht richtig.

Ein paar Fälle von KLM sowie Swiss und Austrian sind 2020 entstanden, bis mitte des Jahres war alles heillos überlastet aber diese pauschale Aussage ist einfach nicht korrekt.

meine Empfehlung an die Leute ist und bleibt immer noch besonders bei deutschen Fluggesellschaften oder mit Sitz im Inland in eindeutigen Fällen:
1. am Tag des Flugs wird die Forderung per Kontaktformular und Fax eingereicht mit Fristsetzung von 14 Tagen
2. am Tag 15 erfolgt die schriftliche Mahnung per Brief und Zustellung per Postzustellungsauftrag, EInwurfeinschreiben, Zustellung per Gerichtsvollzieher sind auch möglich.
Die Mahnung erhält eine Fristsetzung nach Datum dies 17 Tage in der Zukunft liegt und falls die Frist versäumt wird den Mahbescheid ankündigt.
3. Am Tag nach Fristablauf meist zwischen 0:05 und 0:30 Uhr geht der elektronische Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ein
4. in den weit überwiegenden Teil der Fälle ist die Sache damit beendet weil die Zahlung erfolgt ansonsten ist eben das reguläre Klageverfahren nötig.

die Schritte 1-3 kann auch der rechtsunkundige Laie bestreiten, der Antrag auf Erlass des Mahnbescheids ist zum Großteil nur einfach lesen und Eintragen nur ist gegebenfalls die genaue Bezeichnung des Antragsgegners und Vertreters sowie die Auswahl der Fallart schwierig aber hier kommt es höchsten zu einer Monierung die korrigiert werden kann.
(im Zweifelsfall kann hier im Forum erfragt werden wie der Antragsgegner korrekt benannt wird)

Noch ein kleiner ganz allgemeiner Hinweis:
Besonders im Bereich Jura/Recht sind Pauschalisierung grundsätzlich immer eine ganz schlechte Idee, da Fall und Umstände immer unterschiedlich sind, daher sind pauschale Aussagen immer suboptimal.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
Du scheinst Dich hier ja gut auszukennen. Steht in der Bestätigungsemail der Forderungstext?
Da dieser Teil fehlt eine Ergänzung:
In vielen Fällen ja ob, das bei LH auch so ist kann ich gerade nicht beantworten.

Aber selbst wenn der Text nicht enthalten ist, riskiert die Fluggesellschaft einen Antrag nach §421 ZPO wenn der Sachverhalt bestritten wird.
Spätestens dann wird der Vorgang auffallen sollten die Daten hierzu "plötzlich verschwunden" sein so wird das vom Gericht auch entsprechend gewürdigt werden.

Jedoch aus eigener Erfahrung wurde bisher nur ein einziges Mal seitens damals AB der Zugang des Kommunikation vor dem Mahnbescheid betritten, die vorhandene Zustellungsurkunde des PZA lag vor damit die Sache für die Vorsitzende des AG Nürtingen sehr schnell erledigt und der Vertreter von AB in sehr großer Erklärungsnot.
Ansonsten wurde der Zugang irgendwelcher Erklärungen nie bestritten.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Besonders im Bereich Jura/Recht sind Pauschalisierung grundsätzlich immer eine ganz schlechte Idee, da Fall und Umstände immer unterschiedlich sind, daher sind pauschale Aussagen immer suboptimal.
ok

Ansonsten wurde der Zugang irgendwelcher Erklärungen nie bestritten.

aha! Das klingt ziemlich pauschal.
Lese Dir mal den Twitter-Feed von Dr. Böse für die letzten 18 Monate durch.

Das sind "Zeit-Schinderei", "Prozess-Tricks" und "Bestreitung von Zustellungen" schön dokumentiert.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Die Dame hat doch schön beschrieben wies geht!

Für mich ist es aber unklar, ob man als Fluggast die Kosten für eine PZU (Postzustellungsurkunde) am Ende überhaupt ersetzt bekommt. Das ist eher nicht so.
Und wie alinakl richtig geschrieben hat, funktioniert die PZU nur für Airlines mit einem Sitz in Deutschland.

Ach übrigens welche Anwaltskosten soll man zahlen müssen wenns kein Verfahren gibt? auch doof gelle?

z.B. wenn man als Fluggast zum Anwalt rennt und dieser Anwalt eine außergerichtliche Forderung an die Airline stellt. Diese Kosten bekommt man oftmals nicht ersetzt.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.599
1.659
Airlines mögen vor Corona so agiert haben. Mit Ausbruch der Pandemie ist das Motto "Zeit-Schinden" und "Prozess-Tricksen" bei den Airlines zur Mode geworden.


+ ggf. die Anwaltskosten der Airline



Nein! Nicht immer, z.B. dann wenn die Beklagtenseite erfolgreich argumentiert, dass es keinen Anlass zur Klage gab -> eben weil es keine außergerichtliche Forderung gab oder weil die Airline doch eine Zahlung zugesichert hat (ein beliebter Trick der Airline-Anwälte); Dann gewinnt zwar der Kläger die Hauptsache aber unterliegt bei der Kostenentscheidung;


Über ein paar Cent oder Euros müssen wir uns hier nicht streiten.
Dann würde ichden Anwalt wechseln, weil in der Regel versucht es dieser auch noch die Fluggesellschaft aussergerichtlich zum Zahlen zu bringen.
Ich habe, sind aber alles Fälle vor Corona, noch nie bestritten bekommen, dass die Fluggesellschaft meinen Wunsch nach einer Ausgleichszahlung bekommen hat. Meistens versuchen sie eher außergewöhnliche Umstände mit allen Mitteln und Wegen zu konstruieren, als sie bestreiten, dass sie was erhalten haben.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Dann würde ichden Anwalt wechseln, weil in der Regel versucht es dieser auch noch die Fluggesellschaft aussergerichtlich zum Zahlen zu bringen.
Ich habe, sind aber alles Fälle vor Corona, noch nie bestritten bekommen, dass die Fluggesellschaft meinen Wunsch nach einer Ausgleichszahlung bekommen hat. Meistens versuchen sie eher außergewöhnliche Umstände mit allen Mitteln und Wegen zu konstruieren, als sie bestreiten, dass sie was erhalten haben.
Also ich will hier keine unerlaubte Werbung machen - aber bitte liest Euch den Twitter Feed von Dr. Böse vor. Dort werden viele aktuelle EC261/2004 Fälle beschrieben.


Das sieht man zwei Tendenzen:
1) Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Anwalt eine Fluggesellschaft außergerichtlich zur Zahlung bringt, ist seit Beginn der Pandemie erheblich gesunken;
2) Airlines versuchen sich (oft) mit dem Argument "wir haben keine Forderung erhalten" dann vor Gericht herauszuwinden;

alinakl mag mit seiner Strategie, die Airline außergerichtlich (also vor einem Klageverfahren) mit einer PZU so zu erschrecken, dass Diese zahlt, punktuell erfolgreich gewesen sein.
Ich bezweifele allerdings das diese Strategie nachhaltig funktioniert, eben weil die Airlines immer abgebrühter werden.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.461
15.107

Meine Fresse damit beweist du wieder was für eine Pfeife du bist!

deine Scheisse braucht hier niemand

Hat die Pfeife nicht!

[...] eine Epfehlung von so einem Vollpfosten
Beitrag automatisch zusammengeführt:


du Pfeife

Hahaha du bist einfach der Hit zu doof

Herzlich willkommen im youTube-Kommentarbereich.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.469
8.435
Herzlich willkommen im youTube-Kommentarbereich.
Wie war das noch gleich mit #6 der Nutzungsbedingungen?
Vielfliegertreff soll eine freundliche und hilfsbereite Gemeinschaft bilden. Aus diesem Grund sollten Beiträge freundlich und mit Respekt den anderen Benutzern gegenüber verfasst werden. Unfreundliche, abfällige oder höhnische Beiträge sind zu unterlassen. Dies gilt insbesondere auch gegenüber neuen Benutzern, die in der Forengemeinschaft willkommen geheißen werden.

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SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.301
475
Na das dem guten Nik gerne mal die Sicherungen durchkanllen ist ja jetzt nichts neues.
Aber teilweise schreibt der doc schon einen Schmarren zusammen.
Da haben sich zwei gefunden.


Aber mal wieder eine echte Frage:
Ist es auch ein Fall nach EU Recht wenn der Anflussflug nach vorne verlegt wird?
Aus fast zwei Stunden sind jetzt 65 Minuten geworden die Airline sagt wo ist das Problem der erste Abflug ist nicht früher sondern immer noch gleich und ich komme dadurch ja noch früher an da kann man nichts machen.

Ich würd gerne umbuchen wollen die aber nicht oder genauer nur gegen sehr viel Zaster wer hat recht?