EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
ANZEIGE
Dies ist prinzipiell möglich, kommt allerdings auf den Einzelfall an. Bei 65 Minuten denke ich ist nicht von einem Anwendungsfall auszugehen. Hatte erst kürzlich ein unterinstanzliches Urteil dazu hier gepostet.
 
  • Like
Reaktionen: kexbox

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.301
475
Dies ist prinzipiell möglich, kommt allerdings auf den Einzelfall an. Bei 65 Minuten denke ich ist nicht von einem Anwendungsfall auszugehen. Hatte erst kürzlich ein unterinstanzliches Urteil dazu hier gepostet.
oh hast du das grad parat wenns nicht lang her ist?

was wär denn so ein Einzelfall die Airline schreibt die Mindestumsteigezeit wären 50 Minuten also noch deutlich drüber darum nein.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Beitrag #9688

 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.301
475
Beitrag #9688

danke.

Aber wir mir nicht viel bringen die Airline sagt ja gerade ich muss die Reise ja gar nicht früher beginnen ich komm nur früher an.
Mal gucken was die Juristen hier dazu sagen.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.452
3.172
Neuss
www.drboese.de
Na das dem guten Nik gerne mal die Sicherungen durchkanllen ist ja jetzt nichts neues.
Aber teilweise schreibt der doc schon einen Schmarren zusammen.
Da haben sich zwei gefunden.


Aber mal wieder eine echte Frage:
Ist es auch ein Fall nach EU Recht wenn der Anflussflug nach vorne verlegt wird?
Aus fast zwei Stunden sind jetzt 65 Minuten geworden die Airline sagt wo ist das Problem der erste Abflug ist nicht früher sondern immer noch gleich und ich komme dadurch ja noch früher an da kann man nichts machen.

Ich würd gerne umbuchen wollen die aber nicht oder genauer nur gegen sehr viel Zaster wer hat recht?
Auf Basis von 261/2004/EG ginge das nur, wenn man gut darstellen kann, dass das nicht nur ein Umstieg, sondern sogar ein Ziel der Reise ist. Bei FRA und dem FCT könnte man das vielleicht darstellen. Aber im Übrigen sehe ich das kritisch.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Dann würde ichden Anwalt wechseln, weil in der Regel versucht es dieser auch noch die Fluggesellschaft aussergerichtlich zum Zahlen zu bringen.
Ich habe, sind aber alles Fälle vor Corona, noch nie bestritten bekommen, dass die Fluggesellschaft meinen Wunsch nach einer Ausgleichszahlung bekommen hat. Meistens versuchen sie eher außergewöhnliche Umstände mit allen Mitteln und Wegen zu konstruieren, als sie bestreiten, dass sie was erhalten haben.
War in Hannover schon vor Covid in Mode und ist es nun bei vielen Playern. Putzig, wenn es Airlines sind, die ausführlichen Autoreply schicken, wie z.B. die Speedbird-Boys. Auch "Wir lieben Lügen" fällt mir in mehreren Fällen dabei auf, übrigens ausgehend vom In-House legal counsel.

Die Airline muss Dir zumindest vorgerichtlich die außergewöhnlichen Gründe nennen.
Ansonsten kannst Du klagen und KLM muss in jedem Fall (egal ob Sie verlieren oder obsiegen) alle Gerichts- und Anwaltkosten tragen.
Ist das so? Ich habe oft über die materiell-rechtliche Lösung für dieses Problem nachgedacht. Ich meine, dass es keine Pflichten zur Aufklärung über Gründe gibt, soweit geht Art. 14 der VO nicht und § 242 BGB hilft mir nicht für's OB, sondern ggf. für die Höhe einer Forderung.
 
Zuletzt bearbeitet:

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Ist das so? Ich habe oft über die materiell-rechtliche Lösung für dieses Problem nachgedacht. Ich meine, dass es keine Pflichten zur Aufklärung über Gründe gibt, soweit geht Art. 14 der VO nicht und § 242 BGB hilft mir nicht für's OB, sondern ggf. für die Höhe einer Forderung.
Meinst du damit über die außerg. Umstände en details, oder nur die Tatsache, dass es solche gegeben haben soll? Wenn letzteres von der Airline nicht erklärt wird, dürfte man ja wohl davon ausgehen, Anlass zur Klage habt zu haben, meine ich.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.452
3.172
Neuss
www.drboese.de
Meinst du damit über die außerg. Umstände en details, oder nur die Tatsache, dass es solche gegeben haben soll? Wenn letzteres von der Airline nicht erklärt wird, dürfte man ja wohl davon ausgehen, Anlass zur Klage habt zu haben, meine ich.
Außergewöhnliche Umstände sind eine Einwendung, keine Einrede (anders als z.B. Art. 7 Abs. 2 der VO). Für Letzteres hat es z.B. AF immer wieder versucht, meinen Mandanten 50% der Kosten aufzubrummen, bisher aber ohne Erfolg.

Hast Du dazu eine Entscheidung?
 

vikingX

Erfahrenes Mitglied
01.11.2012
275
8
Bin gespannt auf eure Inputs für folgendes Problem:

Flug gebucht diesen Sommer auf LX First ZRH nach Indien für Januar. Wie sich nun herausstellt, nimmt LX den Direktflug erst wieder im Feb oder März auf. Wenn ich meine Buchung aufrufe sehe ich, dass das Segment auf CNL steht; informiert worden bin ich von der Airline aber nicht.

Sehe ich richtig, dass:

- LX entschädigungspflichtig wird wegen cancellation, wenn sie sich nicht bis 2 Wochen vor Abflug bei mir meldet und mich über die CNL informiert? Das Ticket wurde mir ja verkauft, als Covid längst da war und es keine Garantie gab, dass es bis dahin wieder DIrektflüge geben wird. Höhere Gewalt dürfte hier also kaum als Argument gelten
- LX mich auf eine Alternativ am selben Tag umbuchen muss in der selben Reiseklasse, also F?
- Ich keine Anspruch auf Entschädigung dafür habe, dass ich nun umsteigen muss, da bspw. der LH Flug weniger als 3h später in Indien ankommt, obwohl sich meine Reisezeit mehr als 3h verlängert, da ich ja früher abfliegen muss?

Und wie würdet ihr vorgehen; proaktiv bei LX anrufen und umbuchen, damit es sicher noch Platz gibt? Oder bis 2 Wochen vorher warten?

Thx und Grüsse!
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.452
3.172
Neuss
www.drboese.de
Sehe ich richtig, dass:

- LX entschädigungspflichtig wird wegen cancellation, wenn sie sich nicht bis 2 Wochen vor Abflug bei mir meldet und mich über die CNL informiert?
Nach eigenen Angaben wurdest Du informiert. Verschweigst Du das, machst Du Dich wegen Betruges strafbar.

Zu Deinen weiteren Fragen: Den Spaß müsstest Du in der Schweiz durchsetzen. Hast Du eine RSV, die das abdeckt und einen Anwalt, der auch im Rahmen der bezahlten Gebühren tätig wird? Das ist die praktische Antwort, bei der 9 von 10 Passagieren aussteigen.
 

vikingX

Erfahrenes Mitglied
01.11.2012
275
8
Nach eigenen Angaben wurdest Du informiert. Verschweigst Du das, machst Du Dich wegen Betruges strafbar.

Zu Deinen weiteren Fragen: Den Spaß müsstest Du in der Schweiz durchsetzen. Hast Du eine RSV, die das abdeckt und einen Anwalt, der auch im Rahmen der bezahlten Gebühren tätig wird? Das ist die praktische Antwort, bei der 9 von 10 Passagieren aussteigen.
Evt hast du dich verlesen, aber ich wurde *nicht* informiert.
 

vikingX

Erfahrenes Mitglied
01.11.2012
275
8
Ich bleibe bei meiner Rechtsansicht: Ziehst Du das durch und behältst einen ganz kleinen aber wesentlichen Informationsbrocken für Dich, ist das nach deutschem Recht (versuchter) Betrug.

Okay, dann hab ich dich falsch verstanden, das ist interessant. Denn spielt man das ganze in Gedanken weiter, und die Airline würde gefragt, ob sie den Passagier informiert hat, müsste sie eigentlich wahrheitsgemäss ‚nein‘ antworten.

Wenn ich also deiner Argumentation folge, dann bleibt mir nur in den sauren Apfel zu beissen und darauf umzubuchen, was mir LX dann potentiell als Alternative anbietet, oder eine Rückerstattung einzufordern?
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
müsste sie eigentlich wahrheitsgemäss ‚nein‘ antworten
Niemand hat gesagt, dass eine Information nicht auch versteckt in der hintersten Ecke einer Webseite erfolgen kann. Wenn du sie dort nicht entdeckst.und auch nicht entdecken musstest, wurdest du nicht informiert. Hast du sie trotzdem entdeckt, wurdest du informiert und bist nicht mehr schutzbedürftig.

Die Ausgleichszahlung schreibst du also besser ab, die anderen Ansprüche wie Ersatzbeförderung oder alternativ Erstattung bestehen auch trotz der Information. Ich denke du wirst eine Einigung mit Swiss für einen passablen Flug erzielen können, ansonsten muss die Ersatzbeförderung nicht zwingend am gleichen Tag erfolgen, sondern zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach der ursprünglichen Abflugzeit, bzw. Zu einem Zeitpunkt deiner Wahl, sofern Swiss zu diesem Zeitpunkt den Flug wieder bedient und noch Plätze frei hat.
 
  • Like
Reaktionen: kexbox und vikingX

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
- LX entschädigungspflichtig wird wegen cancellation, wenn sie sich nicht bis 2 Wochen vor Abflug bei mir meldet und mich über die CNL informiert? Das Ticket wurde mir ja verkauft, als Covid längst da war und es keine Garantie gab, dass es bis dahin wieder DIrektflüge geben wird. Höhere Gewalt dürfte hier also kaum als Argument gelten
- LX mich auf eine Alternativ am selben Tag umbuchen muss in der selben Reiseklasse, also F?
- Ich keine Anspruch auf Entschädigung dafür habe, dass ich nun umsteigen muss, da bspw. der LH Flug weniger als 3h später in Indien ankommt, obwohl sich meine Reisezeit mehr als 3h verlängert, da ich ja früher abfliegen muss?

Geht Dein Flug ab Deutschland mit Umsteigen in ZRH?
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.116
1.549
Flug EDI-ZRH wegen technical auf den nächsten Tag verschoben. WK stellt sich auf den Standpunkt “UK261” gilt nicht, da es in der CH ja noch kein Gerichtsurteil gibt. Mein Standpunkt ist, dass bei Abflug UK/EU ja die EU/UK Verordnung gilt, weil es ja auf den Abflugort zielt.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.452
3.172
Neuss
www.drboese.de
Kein juristischer, sondern ein praktischer Hinweis:

WK könnte auch sagen "ES WAR VOLLMOND!"

Praktisch führt das zum gleichen Ergebnis, außer Du kämpfst Dich selbst durch Schweizer / UK Gerichte oder lässt für wenig Anspruch deine RSV tanzen (die in diesen Fällen oft einfach die 250,00 € zahlt).
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.116
1.549
Kein juristischer, sondern ein praktischer Hinweis:

WK könnte auch sagen "ES WAR VOLLMOND!"

Praktisch führt das zum gleichen Ergebnis, außer Du kämpfst Dich selbst durch Schweizer / UK Gerichte oder lässt für wenig Anspruch deine RSV tanzen (die in diesen Fällen oft einfach die 250,00 € zahlt).
Oder ich verkaufe den Anspruch ;)
 
  • Like
Reaktionen: kexbox

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Tach, wo erreicht ihr Aeroflot?

Sitzen die immernoch in Berlin unter den Linden 51-53, oder ist die Anschrift veraltet?
Die sitzen in Adlershof.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Praktisch führt das zum gleichen Ergebnis, außer Du kämpfst Dich selbst durch Schweizer / UK Gerichte oder lässt für wenig Anspruch deine RSV tanzen (die in diesen Fällen oft einfach die 250,00 € zahlt).

In UK existiert ein ziemlich effektiver Prozess, um Kleinforderungen gerichtlich durchzusetzen. Google mal nach MCOL und CEDR
 
  • Like
Reaktionen: AirForce und DUSZRH

TheTraveller15

Reguläres Mitglied
22.10.2021
40
15
Hallo Kollegen!

Wäre dankbar für ein Feedback von euch, da bestimmt jemand weiß, welche Entschädigung/Anspruch es hier geben wird.

17.11.2021:

JNB-FRA LH573 von 19:40 auf 22:40 verschoben aufgrund von „minimum duty and rest times.“ Neuer Pilot musste von 16. auf 17.11 eingeflogen werden und aufgrund von Ankunft am gleichen Tag wie Abflug, dann Minimum rest time, dadurch 3h Verspätung.

Dadurch ging auch der geplante Anschlussflug flöten, dies wäre FRA-GRZ LH1260 gewesen um 08:10Uhr, neuer Flug LH1262 um 12:20Uhr.

Somit haben wir einmal 3h Verspätung und einmal über 4h verspätete Weiterreise.
Ich war gebucht First Class und meine Mutter mit einem Meilen Ticket Business, First gab es kein Kontingent mehr.

Wer von den Experten hier weiß:

1.) Welche Entschädigung/Anspruch habe ich mit dem First Class Ticket für die 3h und 4h Verspätung bzw. verpassten Anschlussflug?

2.) Welchen Anspruch hat meiner Mutter, wenn überhaupt aufgrund des Meilen Tickets welches ich mit meinen Meilen gebucht hatte?

3.) An wen am Besten wenden für Refund/Entschädigung?

Danke für euer Feedback!

LG
Alex
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
1.) Welche Entschädigung/Anspruch habe ich mit dem First Class Ticket für die 3h und 4h Verspätung bzw. verpassten Anschlussflug?
Lufthansa muss Ihnen EUR 600 zahlen (Ausgleichsleistung gemäß Artikel 7 EC261/2004).
Ggf. verringert sich der Anspruch um 50%. Wir müssten die geplante und tatsächliche Ankunftszeit in GRZ wissen.

Handelte es sich bei JNB-FRA-GRZ um ein durchgehendes Ticket?
2.) Welchen Anspruch hat meiner Mutter, wenn überhaupt aufgrund des Meilen Tickets welches ich mit meinen Meilen gebucht hatte?
Ihre Mutter besitzt auch den Anspruch auf die Ausgleichsleistung.
3.) An wen am Besten wenden für Refund/Entschädigung?
Bitte werfen Sie die Begriffe nicht durcheinander.
Sie und Ihre Mutter verlangen jeweils EUR 600 an Ausgleichsleistung gemäß Artikel 7 der EU-Fluggastrechteverordnung.
Anspruchsgegner ist die Lufthansa. Ich würde zunächst das Formular auf der LH-Webseite nutzen - und dann ein paar Wochen abwarten - und sich dann wieder hier melden.

 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.452
3.172
Neuss
www.drboese.de

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
JNB-FRA LH573 von 19:40 auf 22:40 verschoben aufgrund von „minimum duty and rest times.“ Neuer Pilot musste von 16. auf 17.11 eingeflogen werden und aufgrund von Ankunft am gleichen Tag wie Abflug, dann Minimum rest time, dadurch 3h Verspätung.

Vermutung:
Pilot ist vom 15. auf den 16.11 von FRA nach JNB geflogen.
Am 17.11 war geplant, dass der Pilot wieder von JNB nach FRA zurückfliegt.
Dieser wurde aber irgendwann tagsüber am 16.11 krank (viell. Corona).
Lufthansa hat dann am 16.11 Abends einen Ersatzpiloten von FRA nach JNB geschickt. Da dieser Flug erst am 17.11 früh in JNB landet, konnte dieser Pilot die "minimum duty and rest times" nicht einhalten.

Das wäre kein ausßergewöhnlicher Umstand.
 

TheTraveller15

Reguläres Mitglied
22.10.2021
40
15
Danke für das Feedback.

Pilot des ursprünglichen Fluges wurde krank, ob Corona oder nicht, dazu hatte man sich nicht geäußert.

Ankunft FRA 08:24 statt 05:30. dass wir noch 30min am Gate standen und dann über Treppen aussteigen mussten spielt wohl keine Rolle.

Ankunft GRZ 13:42 statt 09:25 des verpassten Ursprungsfluges.

Dies bedeutet, dass meine Mutter den Anspruch auf 600€ hat, und keinen Refund für Meilen?