oh hast du das grad parat wenns nicht lang her ist?Dies ist prinzipiell möglich, kommt allerdings auf den Einzelfall an. Bei 65 Minuten denke ich ist nicht von einem Anwendungsfall auszugehen. Hatte erst kürzlich ein unterinstanzliches Urteil dazu hier gepostet.
danke.Beitrag #9688
EU Fluggastrechte / Annullierung
1. ein Economy Flex Ticket bei Website von Lufthansa am 14.08.2021 Okay. Was die Umbuchungsmöglichkeiten bei deinem gebuchten Tarif hergeben, fragst du besser vor dem Anruf hier nach, wo sich die Experten tummeln...www.vielfliegertreff.de
Auf Basis von 261/2004/EG ginge das nur, wenn man gut darstellen kann, dass das nicht nur ein Umstieg, sondern sogar ein Ziel der Reise ist. Bei FRA und dem FCT könnte man das vielleicht darstellen. Aber im Übrigen sehe ich das kritisch.Na das dem guten Nik gerne mal die Sicherungen durchkanllen ist ja jetzt nichts neues.
Aber teilweise schreibt der doc schon einen Schmarren zusammen.
Da haben sich zwei gefunden.
Aber mal wieder eine echte Frage:
Ist es auch ein Fall nach EU Recht wenn der Anflussflug nach vorne verlegt wird?
Aus fast zwei Stunden sind jetzt 65 Minuten geworden die Airline sagt wo ist das Problem der erste Abflug ist nicht früher sondern immer noch gleich und ich komme dadurch ja noch früher an da kann man nichts machen.
Ich würd gerne umbuchen wollen die aber nicht oder genauer nur gegen sehr viel Zaster wer hat recht?
War in Hannover schon vor Covid in Mode und ist es nun bei vielen Playern. Putzig, wenn es Airlines sind, die ausführlichen Autoreply schicken, wie z.B. die Speedbird-Boys. Auch "Wir lieben Lügen" fällt mir in mehreren Fällen dabei auf, übrigens ausgehend vom In-House legal counsel.Dann würde ichden Anwalt wechseln, weil in der Regel versucht es dieser auch noch die Fluggesellschaft aussergerichtlich zum Zahlen zu bringen.
Ich habe, sind aber alles Fälle vor Corona, noch nie bestritten bekommen, dass die Fluggesellschaft meinen Wunsch nach einer Ausgleichszahlung bekommen hat. Meistens versuchen sie eher außergewöhnliche Umstände mit allen Mitteln und Wegen zu konstruieren, als sie bestreiten, dass sie was erhalten haben.
Ist das so? Ich habe oft über die materiell-rechtliche Lösung für dieses Problem nachgedacht. Ich meine, dass es keine Pflichten zur Aufklärung über Gründe gibt, soweit geht Art. 14 der VO nicht und § 242 BGB hilft mir nicht für's OB, sondern ggf. für die Höhe einer Forderung.Die Airline muss Dir zumindest vorgerichtlich die außergewöhnlichen Gründe nennen.
Ansonsten kannst Du klagen und KLM muss in jedem Fall (egal ob Sie verlieren oder obsiegen) alle Gerichts- und Anwaltkosten tragen.
Meinst du damit über die außerg. Umstände en details, oder nur die Tatsache, dass es solche gegeben haben soll? Wenn letzteres von der Airline nicht erklärt wird, dürfte man ja wohl davon ausgehen, Anlass zur Klage habt zu haben, meine ich.Ist das so? Ich habe oft über die materiell-rechtliche Lösung für dieses Problem nachgedacht. Ich meine, dass es keine Pflichten zur Aufklärung über Gründe gibt, soweit geht Art. 14 der VO nicht und § 242 BGB hilft mir nicht für's OB, sondern ggf. für die Höhe einer Forderung.
Außergewöhnliche Umstände sind eine Einwendung, keine Einrede (anders als z.B. Art. 7 Abs. 2 der VO). Für Letzteres hat es z.B. AF immer wieder versucht, meinen Mandanten 50% der Kosten aufzubrummen, bisher aber ohne Erfolg.Meinst du damit über die außerg. Umstände en details, oder nur die Tatsache, dass es solche gegeben haben soll? Wenn letzteres von der Airline nicht erklärt wird, dürfte man ja wohl davon ausgehen, Anlass zur Klage habt zu haben, meine ich.
Nach eigenen Angaben wurdest Du informiert. Verschweigst Du das, machst Du Dich wegen Betruges strafbar.Sehe ich richtig, dass:
- LX entschädigungspflichtig wird wegen cancellation, wenn sie sich nicht bis 2 Wochen vor Abflug bei mir meldet und mich über die CNL informiert?
Evt hast du dich verlesen, aber ich wurde *nicht* informiert.Nach eigenen Angaben wurdest Du informiert. Verschweigst Du das, machst Du Dich wegen Betruges strafbar.
Zu Deinen weiteren Fragen: Den Spaß müsstest Du in der Schweiz durchsetzen. Hast Du eine RSV, die das abdeckt und einen Anwalt, der auch im Rahmen der bezahlten Gebühren tätig wird? Das ist die praktische Antwort, bei der 9 von 10 Passagieren aussteigen.
Ich bleibe bei meiner Rechtsansicht: Ziehst Du das durch und behältst einen ganz kleinen aber wesentlichen Informationsbrocken für Dich, ist das nach deutschem Recht (versuchter) Betrug.
Niemand hat gesagt, dass eine Information nicht auch versteckt in der hintersten Ecke einer Webseite erfolgen kann. Wenn du sie dort nicht entdeckst.und auch nicht entdecken musstest, wurdest du nicht informiert. Hast du sie trotzdem entdeckt, wurdest du informiert und bist nicht mehr schutzbedürftig.müsste sie eigentlich wahrheitsgemäss ‚nein‘ antworten
- LX entschädigungspflichtig wird wegen cancellation, wenn sie sich nicht bis 2 Wochen vor Abflug bei mir meldet und mich über die CNL informiert? Das Ticket wurde mir ja verkauft, als Covid längst da war und es keine Garantie gab, dass es bis dahin wieder DIrektflüge geben wird. Höhere Gewalt dürfte hier also kaum als Argument gelten
- LX mich auf eine Alternativ am selben Tag umbuchen muss in der selben Reiseklasse, also F?
- Ich keine Anspruch auf Entschädigung dafür habe, dass ich nun umsteigen muss, da bspw. der LH Flug weniger als 3h später in Indien ankommt, obwohl sich meine Reisezeit mehr als 3h verlängert, da ich ja früher abfliegen muss?
Oder ich verkaufe den AnspruchKein juristischer, sondern ein praktischer Hinweis:
WK könnte auch sagen "ES WAR VOLLMOND!"
Praktisch führt das zum gleichen Ergebnis, außer Du kämpfst Dich selbst durch Schweizer / UK Gerichte oder lässt für wenig Anspruch deine RSV tanzen (die in diesen Fällen oft einfach die 250,00 € zahlt).
Die sitzen in Adlershof.Tach, wo erreicht ihr Aeroflot?
Sitzen die immernoch in Berlin unter den Linden 51-53, oder ist die Anschrift veraltet?
Praktisch führt das zum gleichen Ergebnis, außer Du kämpfst Dich selbst durch Schweizer / UK Gerichte oder lässt für wenig Anspruch deine RSV tanzen (die in diesen Fällen oft einfach die 250,00 € zahlt).
Lufthansa muss Ihnen EUR 600 zahlen (Ausgleichsleistung gemäß Artikel 7 EC261/2004).1.) Welche Entschädigung/Anspruch habe ich mit dem First Class Ticket für die 3h und 4h Verspätung bzw. verpassten Anschlussflug?
Ihre Mutter besitzt auch den Anspruch auf die Ausgleichsleistung.2.) Welchen Anspruch hat meiner Mutter, wenn überhaupt aufgrund des Meilen Tickets welches ich mit meinen Meilen gebucht hatte?
Bitte werfen Sie die Begriffe nicht durcheinander.3.) An wen am Besten wenden für Refund/Entschädigung?
JNB-FRA LH573 von 19:40 auf 22:40 verschoben aufgrund von „minimum duty and rest times.“ Neuer Pilot musste von 16. auf 17.11 eingeflogen werden und aufgrund von Ankunft am gleichen Tag wie Abflug, dann Minimum rest time, dadurch 3h Verspätung.