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Das ist entscheidend. Die Ankunftsverspätung betrug mehr als 4 Stunden.Ankunft GRZ 13:42 statt 09:25 des verpassten Ursprungsfluges.
Sie und Ihrer Mutter stehen EUR 600 pro Person zu.
Das ist entscheidend. Die Ankunftsverspätung betrug mehr als 4 Stunden.Ankunft GRZ 13:42 statt 09:25 des verpassten Ursprungsfluges.
Korrekt.So wie es scheint ist nur die Gesamtverspätung am Zielort entscheidend, jedoch nicht die 3h Verspätung ab JNB, korrekt?
Das verstehe ich leidee nicht?Aber, aber, aber da sind doch noch die zwei Telefonanrufen oder Telefaxe/Telexe! ;-)
1200€ klingen ja nicht schlecht! Danke für euer Feedback.
Aus meiner Sicht sind 250 Euro berechtigt, die Annullierung des Fluges erfolgte wenniger als zwei Wochen vor Abflug erfolgt und es nicht möglich ist in einer Zeit von zwei Stunden vor dem Ursprünglichen Abflug ab Hannover die Reise an zu treten und mit einer Verspätung von maximal 4 Stunden Stuttgart zu erreichen.Liege ich damit richtig oder sind es nur 125€, weil sie mir ja immerhin einen taggleichen Flug anbieten?
Wurden die Flüge durchgeführt?Es geht um zwei Flugtickets die 2019 direkt bei aeroflot online gebucht wurden. Der Flug wurde nicht angetreten und es stehen in der Abrechnung 144€ pro Person drin für Steuern und Gebühren.
Hallo, danke für die rasche Antwort. Die Flüge sollten durchgeführt worden sein, wir konnten sie wegen familiären Angelegenheiten nicht wahrnehmenWurden die Flüge durchgeführt?
Sog. "Carrier imposed surcharges" (Aeroflot nennt das ggf. anders) sind bei nicht-erstattbaren Ticket regelmäßig nicht erstattbar.
Dann bitte zunächst einmal prüfen, ob die Flüge durchgeführt wurden?Hallo, danke für die rasche Antwort. Die Flüge sollten durchgeführt worden sein, wir konnten sie wegen familiären Angelegenheiten nicht wahrnehmen
und es stehen in der Abrechnung 144€ pro Person drin für Steuern und Gebühren.
Dann bitte zunächst einmal prüfen, ob die Flüge durchgeführt wurden?
Oder wurden die Tickets Ihrerseits vor Abflug storniert?
Wann hat Aeroflot diese Abrechung erstellt? Wie sieht Diese genau aus?
Ist das noch im "gesetzlich vorgesehen Umfang"?
NACH 21:10 Uhr wird es keinen Flug am selben Tag geben, der späteste ist am 16.12 geht 14:40 via MUC und hat 7 (sic!) Stunden Aufenthalt in MUC.Es gibt im Gesetz keinen festgelegten finanziellen Umfang.
Es muss halt der nächstmögliche Flug nach (!) dem ursprünglichen Flug zum möglichst günstigsten Preis sein. 5min früher für den doppelten Preis zu fliegen könnte da unangemessen sein. Gibt es keine anderen Flüge ist auch der doppelte Preis nicht zu beanstanden.
Was mich an der ganzen Sache wundert ist:
schön, dass EW schriftlich bestätigt, dass sie die Kosten übernehmen wollen/werden.
Nur laut EU Fluggastrecht müssen die das mWn gar nicht, da Storno über 14d vor Abflug.
Nur laut EU Fluggastrecht müssen die das mWn gar nicht, da Storno über 14d vor Abflug. Oder gibt es da Neues?