EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE

TheTraveller15

Reguläres Mitglied
22.10.2021
40
15
Ja, Mutter ist geflogen mit einem Meilen Ticket welches ich gesponsert habe. Buchung erfolgte durch mich.

Das bedeutet also dass wir jeweils 600€ erhalten.

So wie es scheint ist nur die Gesamtverspätung am Zielort entscheidend, jedoch nicht die 3h Verspätung ab JNB, korrekt?
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.055
TXL
Aber, aber, aber da sind doch noch die zwei Telefonanrufen oder Telefaxe/Telexe! ;-)
 

mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
1.976
3.760
STR
EW hat mir heute HAJ-STR für den 1.12. gestrichen und ungefragt auf BRE-STR am selben Tag umgebucht.
BRE-STR wird mir wohl nichts bringen, daher werde ich das erstatten lassen.
Die Frage ist, ob auch eine Ausgleichszahlung fällig wird. Nach meinem Verständnis ja, da der Flug in 13 Tagen geht. Oder rechne ich falsch?
Bei der Frage der Höhe würde ich von 250€ ausgehen, da sie mir zwar eine Alternative bieten, aber von einem gänzlich anderen Startpunkt. Liege ich damit richtig oder sind es nur 125€, weil sie mir ja immerhin einen taggleichen Flug anbieten?
 
  • Like
Reaktionen: kexbox

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.944
2.338
Liege ich damit richtig oder sind es nur 125€, weil sie mir ja immerhin einen taggleichen Flug anbieten?
Aus meiner Sicht sind 250 Euro berechtigt, die Annullierung des Fluges erfolgte wenniger als zwei Wochen vor Abflug erfolgt und es nicht möglich ist in einer Zeit von zwei Stunden vor dem Ursprünglichen Abflug ab Hannover die Reise an zu treten und mit einer Verspätung von maximal 4 Stunden Stuttgart zu erreichen.
Das ist aufgrund der reinen Umbuchung BRE-STR schlicht unmöglich.

Für eine Halbierung der Ausgleichszahlung dürfte der notwendige Tatbestand nicht vorliegen denn hier dürfte die Verspätung nicht mehr als zwei Stunden betragen.

Zu einem anderen Ergebnis könnte man kommen falls EW einen Transfer zwischen HAJ und BRE anbieten würde welcher eine Reise im Rahmen von -2 bis +4 Stunden zu den ursprünglich gebuchten Flugzeiten ermöglicht.
Wobei auch hier zu bedenken wäre dass zwar die EU VO den Fall vorsieht dass der Zielflughafen geändert wird und dann der Transfer zum ursprünglich gebuchten Flughafen erfolgt.
 
  • Like
Reaktionen: kexbox und mf_2

mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
1.976
3.760
STR
Ich habe denen jetzt die entsprechende Mail geschickt. Mal sehen, was sie sagen (wenn sie überhaupt reagieren).
Danke für das Feedback.
 

Sasayo

Neues Mitglied
22.11.2021
3
0
Hallo zusammen,

ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

Es geht um zwei Flugtickets die 2019 direkt bei aeroflot online gebucht wurden. Der Flug wurde nicht angetreten und es stehen in der Abrechnung 144€ pro Person drin für Steuern und Gebühren. Wie kann ich diese nun wieder erstattet bekommen? Ich finde bei Aeroflot keine Kontaktmöglichkeit oder ein Formular dafür. Nur eine Möglichkeit gegen einen Gutschein einen Antrag einzureichen aber das möchte ich nicht.

Vielen Dank für eure Hilfe!
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Es geht um zwei Flugtickets die 2019 direkt bei aeroflot online gebucht wurden. Der Flug wurde nicht angetreten und es stehen in der Abrechnung 144€ pro Person drin für Steuern und Gebühren.
Wurden die Flüge durchgeführt?

Sog. "Carrier imposed surcharges" (Aeroflot nennt das ggf. anders) sind bei nicht-erstattbaren Ticket regelmäßig nicht erstattbar.
 

Sasayo

Neues Mitglied
22.11.2021
3
0
Wurden die Flüge durchgeführt?

Sog. "Carrier imposed surcharges" (Aeroflot nennt das ggf. anders) sind bei nicht-erstattbaren Ticket regelmäßig nicht erstattbar.
Hallo, danke für die rasche Antwort. Die Flüge sollten durchgeführt worden sein, wir konnten sie wegen familiären Angelegenheiten nicht wahrnehmen
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Hallo, danke für die rasche Antwort. Die Flüge sollten durchgeführt worden sein, wir konnten sie wegen familiären Angelegenheiten nicht wahrnehmen
Dann bitte zunächst einmal prüfen, ob die Flüge durchgeführt wurden?

Oder wurden die Tickets Ihrerseits vor Abflug storniert?

und es stehen in der Abrechnung 144€ pro Person drin für Steuern und Gebühren.

Wann hat Aeroflot diese Abrechung erstellt? Wie sieht Diese genau aus?
 

Sasayo

Neues Mitglied
22.11.2021
3
0
Dann bitte zunächst einmal prüfen, ob die Flüge durchgeführt wurden?

Oder wurden die Tickets Ihrerseits vor Abflug storniert?



Wann hat Aeroflot diese Abrechung erstellt? Wie sieht Diese genau aus?

Flüge wurden durchgeführt. Tickets wurden nicht storniert, wir sind einfach nicht erschienen.

Abrechnung war wohl eine falsche Wortwahl von mir. Ich meinte die Buchungsbestätigung ( Flug ging am 31.8 hin und am 7.9 zurück)

1637589387174.png

Reicht das oder benötigen sie detailierte Informationen? Vielen Dank für ihre Mühe!
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Ja, bitte das nächste Mal präzise vortragen, was genau vorgefallen ist.

Zu den EUR 144,81 -> der Großteil dieser Summe wird aus sog. "carrier-imposed surcharges" bestehen. Diese sind nicht erstattbar.
Liegt Ihnen noch eine genau Kalkulation vor, woraus sich diese Summe ergibt?
 
  • Like
Reaktionen: kexbox

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.452
3.171
Neuss
www.drboese.de
ITA Matrix kann bei der Höhe des Erstattungsanspruchs eine groben Anhaltspunkt geben. Das werden aber voraussichtlich nicht mehr als ca. 40-70 € pro Person sein.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Spannend zu wissen gewesen wäre überdies die Flugstrecke bzw. der Gerichtsstand. Düsseldorf nach Moskau, oder Krasnodar nach Ulan Bator? Im letzten Falle viel Erfolg ;-)
 
  • Like
Reaktionen: bere und kexbox

maxn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2011
1.373
80
muc
Hallo zusammen, mal was neues von der Eurowings:
Meine Flüge DRS-STR-DRS am 16&19.12 wurden ersatzlos gestrichen.

Mail von EW:

"...Da wir Ihnen an diesem Flugdatum leider keine Alternative anbieten können, bitten wir sie höflich, einen gleichwertigen Ersatzflug eigenständig zu buchen.
Sofern ihnen dadurch Mehrkosten entstehen sollten, werden wir ihnen diese Kosten im gesetzlich vorgesehenen Umfang selbstverständlich bezahlen."

Das finde ich ja mal grundsätzlich nett - nur der nächstgünstigste Flug DRS-STR geht mit KL über AMS (oder LH via FRA/MUC) und kostet 240€-320€ pP (ca das doppelte). Ist das noch im "gesetzlich vorgesehen Umfang"?

Gibt es da Erfahrungswerte? Hab ehrlich gesagt nicht wirklich Lust, monatelang meinem Geld hinterher zu rennen...

Danke 🤗
 
  • Like
Reaktionen: kexbox

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.454
3.539
Ist das noch im "gesetzlich vorgesehen Umfang"?

Es gibt im Gesetz keinen festgelegten finanziellen Umfang.

Es muss halt der nächstmögliche Flug nach (!) dem ursprünglichen Flug zum möglichst günstigsten Preis sein. 5min früher für den doppelten Preis zu fliegen könnte da unangemessen sein. Gibt es keine anderen Flüge ist auch der doppelte Preis nicht zu beanstanden.
 

maxn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2011
1.373
80
muc
Es gibt im Gesetz keinen festgelegten finanziellen Umfang.

Es muss halt der nächstmögliche Flug nach (!) dem ursprünglichen Flug zum möglichst günstigsten Preis sein. 5min früher für den doppelten Preis zu fliegen könnte da unangemessen sein. Gibt es keine anderen Flüge ist auch der doppelte Preis nicht zu beanstanden.
NACH 21:10 Uhr wird es keinen Flug am selben Tag geben, der späteste ist am 16.12 geht 14:40 via MUC und hat 7 (sic!) Stunden Aufenthalt in MUC.
Die sinnvollste Verbindung ist 11:00-13:40 Uhr via FRA. Geht ja um Zeit, sonst kann ich auch das Auto oder Zug nehmen...
Zurück das gleiche: Originalflug ging 14:25, spätester jetzt 14:20 (ebenfalls mit 6h Stop...)
Sinnvoll wäre aus meiner Persoektive hier 11:00-14:05.
Dieser Flug kostet aber eben das 2,6 fache (was mir Wurscht wäre).

Was mich an der ganzen Sache wundert ist:
schön, dass EW schriftlich bestätigt, dass sie die Kosten übernehmen wollen/werden.
Nur laut EU Fluggastrecht müssen die das mWn gar nicht, da Storno über 14d vor Abflug. Oder gibt es da Neues?
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.454
3.539
Was mich an der ganzen Sache wundert ist:
schön, dass EW schriftlich bestätigt, dass sie die Kosten übernehmen wollen/werden.
Nur laut EU Fluggastrecht müssen die das mWn gar nicht, da Storno über 14d vor Abflug.

Das ist falsch. Für eine Ersatzbeföderung haben sie immer zu sorgen (oder zu zahlen). Lediglich eine pauschale Ausgleichszahlung gibt es nur bei < 14 Tagen.
 
  • Like
Reaktionen: kexbox und maxn