EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE

Champuslümmel1

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
1.472
1.212
Düsseldorf
ANZEIGE
Ich hatte eine ähnliche Situation vor 4 Wochen: Flug ORD-FRA war verspätet, Anschlussflug wurde automatisch umgebucht. Ich würde auf alle Fälle bis München fliegen und dann das weitere vor Ort klären. Mietwagen kann man dann immer noch buchen. Aber ohne der LH die Chance der Umbuchung gegeben zu haben, befürchte ich bleibst Du auf den Kosten sitzen.
 
Zuletzt bearbeitet:

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Nabend.

Hat jemand eine kreative Idee, wie ich einen bisher nicht erfüllten Beförderungsanspruch (aus ursprünglichem Vertrag oder alternativ aus Art. 8 I c der VO) über die Verjährungsfrist hinaus retten kann?

Habe da noch ein Schnäppchen-Ticket offen (keine Errorfare, aber dennoch sehr attraktiv). Airline müsste gerichtlich zur Erfüllung oder zum Schadenersatz bewegt werden. Innerhalb der Verjährungsfrist habe ich jetzt jedoch absehbar keinen Reisebedarf.

Danke für eure Vorschläge.
 
  • Like
Reaktionen: L4ibsch

ex5umo

Neues Mitglied
18.09.2023
6
1
Endlich sinnvolle Antworten, danke. Ich habe jetzt den Mietwagen erst einmal storniert und fliegen bis MUC. Mal gucken was die LH uns dann vorschlägt.
 
  • Like
Reaktionen: Champuslümmel1

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Wann beginnt denn die Verjährungsfrist? Der Anspruch auf Beförderung besteht ja erst mit Ausübung des Wahlrechts.

Bzgl. des Anspruchs aus Vertrag:
Beginn der Verjährungsfrist 31.12.2020 (Flug lag inmitten der Pandemie).

Bzgl. des Wahlrechts aus der VO:
Dieses habe ich schon in 2020 ausgeübt zugunsten einer Beförderung zum Wunschzeitpunkt meinerseits.
Seit der Annullierung bietet die Airline jedoch keine Flüge mehr zu dem betreffenden Ziel an, es mangelt also an "verfügbaren Plätzen".
Ergo nur Beförderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus der VO herleitbar? Hilft mir dann nichts.


Bei Deutschlandbezug -> söp einschalten; das hemmt die Verjährung.

Von der söp halte ich zwar nichts, aber dafür kann sie gut sein.
Für einen Nichtzahlungsanspruch? Hmmm

Daran hatte ich in der Tat noch gar nicht gedacht. Ja, Deutschland. Grundlage ist § 203 BGB? Woran könnte dieser Ansatz scheitern?
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Für einen Nichtzahlungsanspruch? Hmmm
Wäre es nicht der richtige Weg, wenn der Fluggast die Airline gerichtsfest unter Fristsetzung auffordert, die Ersatzverbindung (zu einem Zeitpunkt bis 31.12.2023) kostenfrei zu buchen? Erst wenn die Frist abläuft, kauft der Fluggast sich diese neuen Flüge selbst und fordert von der Airline das Geld für die Flüge

Also ich glaube, die Verjährungsfrist würde dann erst ab dem Kauf der Ersatztickets gelten (falls das bis zum 31.12.2023 erfolgte) - und es wäre ein Zahlunganspruch. Aber ich bin kein Anwalt.

Habe da noch ein Schnäppchen-Ticket offen (keine Errorfare, aber dennoch sehr attraktiv).
Die Airline hat den Flugpreis noch nicht erstattet?
 

mb85

Erfahrenes Mitglied
20.06.2021
1.312
1.046
Hallo folgendes Problem:

Gebucht für den 16.11.2023 die Strecke FRA-MUC-GIG auf ein Ticket bei LH.

Jetzt schau ich in die APP und das Ticket sieht wie folgt aus:
16.11 FRA-MUC und weiter am 17.11. von FRA-GIG.
Ankunft in GIG anstatt am 16.11 erst am 18.11.

Von LH noch keine Mail.
Am 16.11 gibts nur Flüge mir KLM/AF/TAP/IB und EK

Was sind hier meine Rechte?
 

ZRH_47°27′30″N_8°32′

Erfahrenes Mitglied
07.10.2021
762
1.074
ZRH
Hallo folgendes Problem:

Gebucht für den 16.11.2023 die Strecke FRA-MUC-GIG auf ein Ticket bei LH.

Jetzt schau ich in die APP und das Ticket sieht wie folgt aus:
16.11 FRA-MUC und weiter am 17.11. von FRA-GIG.
Ankunft in GIG anstatt am 16.11 erst am 18.11.

Von LH noch keine Mail.
Am 16.11 gibts nur Flüge mir KLM/AF/TAP/IB und EK

Was sind hier meine Rechte?
Dein Recht ist: Umbuchung auf eine der ursprünglichen Buchung möglichst nahe kommende Flugverbindung. LH behauptet oft und gerne, dass sie nicht auf konzernfremde Airlines umbuchen dürfen... So versuchen sie Kunden zu verarschen, die sich davon beeindrucken lassen. Bestehe freundlich aber bestimmt auf Dein Recht und fordere zur Umbuchung auf eine geeignete (dem ursprünglichen Flug möglichst nahe kommende) Verbindung um (egal, ob Fremdairline) und setze eine Frist. Bei Verstreichen, buchst Du selbst und holst Dir anschliessend mit Anwalt (dessen Kosten LH am Ende tragen muss) die Kohle zurück (plus Zinsen). Für das genaue Vorgehen: Siehe im Blog von @kexbox unter www.drboese.de
 

mb85

Erfahrenes Mitglied
20.06.2021
1.312
1.046
Danke für die fixe Antwort.
Ich weiß, das wäre dreist vielleicht und manche würden mich für verrückt halten.
Der Flug ab Frankfurt sollte ursprünglich um 9:15Uhr losgehen. Ich könnte jetzt nicht auf EK über DXB pochen, der Abends los geht.

Grade kommen die Annullierungen per Mail.
Auch der Rückflug ist betroffen. Dieser soll jetzt 12 Stunden vorher stattfinden. Muss ich das akzeptieren oder kann ich hier auch auf eine Umbuchung pochen?
 

ZRH_47°27′30″N_8°32′

Erfahrenes Mitglied
07.10.2021
762
1.074
ZRH
Danke für die fixe Antwort.
Ich weiß, das wäre dreist vielleicht und manche würden mich für verrückt halten.
Der Flug ab Frankfurt sollte ursprünglich um 9:15Uhr losgehen. Ich könnte jetzt nicht auf EK über DXB pochen, der Abends los geht.

Grade kommen die Annullierungen per Mail.
Auch der Rückflug ist betroffen. Dieser soll jetzt 12 Stunden vorher stattfinden. Muss ich das akzeptieren oder kann ich hier auch auf eine Umbuchung pochen?
Bei Flügen der LH Group hast Du freie Wahl. Da sind sie kulant. Bei Umbuchung auf eine konzernfremde Airline muss die Wahl der Ersatzverbindung gut begründbar sein (ähnliche Abflug- oder Antwortzeit bzw. ähnliche Flugdauer). Alles andere wäre vor Gericht sonst schwierig.

Natürlich kannst Du jetzt auch den Rückflug kostenfrei umbuchen lassen. Auch hier: Entweder eine beliebige andere Flugverbindung der LH Group oder eine Verbindung, die dem ursprünglich gebuchten Flug möglichst nahe kommt (auch mit konzernfremden Airlines).

Hast Du inzwischen im Blog von @kexbox auf www.drboese.de gelesen? Dort wird für genau solche Fragen sehr viel nützliches Wissen vermittelt!
 

mb85

Erfahrenes Mitglied
20.06.2021
1.312
1.046
Habe mir das gestern noch durchgelesen.
Wenn ich das richtig verstanden habe habe ich folgende Optionen für den Hinflug:

1. Umbuchung auf ein Wunschdatum bei LH
2. Umbuchung auf Fremdairline am gleichen Tag (LH Konzern gibt es hier eh nicht), jedoch muss das Verhältnis passen (Beispiel KLM kostet knapp 2k während EK 7k kostet, somit würde EK nie durchgehen).

Könnte ich auch für den Hinflug bei LH statt GIG z.B. EZE einfordern? Oder muss der Zielflughafen der gleiche sein?
 

ZRH_47°27′30″N_8°32′

Erfahrenes Mitglied
07.10.2021
762
1.074
ZRH
Habe mir das gestern noch durchgelesen.
Wenn ich das richtig verstanden habe habe ich folgende Optionen für den Hinflug:

1. Umbuchung auf ein Wunschdatum bei LH
2. Umbuchung auf Fremdairline am gleichen Tag (LH Konzern gibt es hier eh nicht), jedoch muss das Verhältnis passen (Beispiel KLM kostet knapp 2k während EK 7k kostet, somit würde EK nie durchgehen).

Könnte ich auch für den Hinflug bei LH statt GIG z.B. EZE einfordern? Oder muss der Zielflughafen der gleiche sein?
Ja, grundsätzlich richtig verstanden. (Betr. Wunschdatum ist LH Group aber auch nicht mehr ganz so kulant wie noch vor einiger Zeit.) Aber alle Wunschverbindungen (mit Flügen von Konzern-Airlines) am ursprünglichen Reisetag (oder nahe dran) sind in der Regel problemlos wählbar und werden eingebucht.

Präzisierung zu 2) Grundsätzlich müssen unnötig hohe Kosten vermieden werden. ABER falls eine Flugverbindung, die sehr teuer ist, fast die gleichen Eigenschaften (ähnliche Abflugszeit/Flugdauer/Ankunftszeit) hat wie die ursprünglich gebuchte Verbindung, dann KANN es durchaus begründbar sein, dass diese (teure) Flugverbindung von LH zu stellen ist, obwohl es günstigere Verbindungen gibt. Hier den gesunden Menschenverstand einsetzen!

Und, der Zielflughafen muss grundsätzlich identisch bleiben. Alles andere wäre Kulanz (welche insbesondere bei Umbuchung auf Flüge mit Fremdairlines sehr selten/unwahrscheinlich ist). Re-Routings sind selten möglich, insbesondere, wenn der neue Zielflughafen weiter entfernt sein soll (oder gar in einem anderen Land liegt). Da gibt es extrem geringe Chancen.
 

mb85

Erfahrenes Mitglied
20.06.2021
1.312
1.046
Super danke dir für die ausführliche Antwort.
In der Tat wäre EZE sogar mit LH auch und die Kapazitäten sind dort in der 747-8 täglich deutlich höher. Mal gucken, ob Sie darauf eingehen.

Wie verhält es sich mit dem Rückflug? Der wurde von 22Uhr auf 14Uhr verschoben. Hab ich da auch eine Möglichkeit mich auf eine Verbindung die Identisch ist umbuchen zu lassen, oder muss ich die Pille hier schlucken?
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.585
1.650
Super danke dir für die ausführliche Antwort.
In der Tat wäre EZE sogar mit LH auch und die Kapazitäten sind dort in der 747-8 täglich deutlich höher. Mal gucken, ob Sie darauf eingehen.

Wie verhält es sich mit dem Rückflug? Der wurde von 22Uhr auf 14Uhr verschoben. Hab ich da auch eine Möglichkeit mich auf eine Verbindung die Identisch ist umbuchen zu lassen, oder muss ich die Pille hier schlucken?
Fällt auch unter die EU/VO, wenn er durch LH durchgeführt wird. Diese Rechte wurden dir hier auch erläutert.
 

Tasha

Neues Mitglied
20.09.2023
21
15
Guten Morgen,
ich bin gerade etwas "ratlos". Unser Flug wurde annulliert, erst hieß es wegen schlechtem Wetter in Frankfurt, da sind aber jederzeit Flüge gelandet (Monatg 18.9) In Dublin wussten sie erst nichts davon, dann hieß es die Annulierung wäre ein technischer Fehler, dann wiederum wäre es doch richtig wegen dem Wetter in FFM. Das war ein echtes Kuddelmuddel. Ich habe dann über die Homepage der Lufthansa meine Fluggastrechte angemeldet, es kam prompt die Antwort das ich keinen Anspruch hätte, die Behörden hätten den Dubliner Flughafen stundenlang gesperrt. Dies stimmt nicht, der Lufthansa Flug nach München fand ja zeitnah zu unserem annullierten Flug statt. Auch AerLingus ist gefloggen (DUB- FRA). Daher habe ich das jetzt schon 3x per Mail reklamiert und angefragt was der tatsächliche Grund ist. Kommt die standardisierte Antwort: Wir haben es erneut geprüft (was?) es gibt kein Geld. Die Telefonhotline sagt: Nicht mein Job, müssen sie über die Homepage (Mail) klären. jau, und jetzt steh ich hier mit meinem "Talent" wie man so schön sagt. Ich lieben Profis, was kann ich da noch unternehmen? Liebe Grüße
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.585
1.650
Einen Profi (nennt sich Anwalt z.B. User Kekbox oder Umsteiger sind spezialisierte Anwälte) oder die SÖP einschalten. Alternativ kann man immer auch eine Brieffreundschaft mit LH pflegen ;).
 
  • Like
Reaktionen: shortfinal und Tasha

ZRH_47°27′30″N_8°32′

Erfahrenes Mitglied
07.10.2021
762
1.074
ZRH
Wie verhält es sich mit dem Rückflug? Der wurde von 22Uhr auf 14Uhr verschoben. Hab ich da auch eine Möglichkeit mich auf eine Verbindung die Identisch ist umbuchen zu lassen, oder muss ich die Pille hier schlucken?
@mb85 Dies hatte ich Dir bereits beantwortet. Hier nochmal: "Natürlich kannst Du jetzt auch den Rückflug kostenfrei umbuchen lassen. Auch hier: Entweder eine beliebige andere Flugverbindung der LH Group oder eine Verbindung, die dem ursprünglich gebuchten Flug möglichst nahe kommt (auch mit konzernfremden Airlines)."
 
  • Like
Reaktionen: mb85

Tasha

Neues Mitglied
20.09.2023
21
15
Einen Profi (nennt sich Anwalt z.B. User Kekbox oder Umsteiger sind spezialisierte Anwälte) oder die SÖP einschalten. Alternativ kann man immer auch eine Brieffreundschaft mit LH pflegen ;).
Danke für die Antwort, ich kläre das mit meiner Rechtschutzversicherung und würde dann die von dir erwähnten User anschreiben. Ich hatte das Support Team der Lufthansa (hier im Forum) auch mal angeschrieben. Nennt mich naiv, aber ich bin echt etwas fassungslos ob dieser Antwortschreiben seitens der LH
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.585
1.650
Ich sehe das inzwischen so: LH will das manchmal nicht anders und testet die Reaktion der Kunden, weil die meisten aufgeben, wenn LH ihre Ansprüche ablehnt. Aus Sicht: Damit lässt sich viel Geld sparen. Aus Sicht des Kunden: Es ist nicht sehr freundlich und informierte Kunden sind dann ob der Antworten manchmal fassungslos.
 

Tasha

Neues Mitglied
20.09.2023
21
15
Ich sehe das inzwischen so: LH will das manchmal nicht anders und testet die Reaktion der Kunden, weil die meisten aufgeben, wenn LH ihre Ansprüche ablehnt. Aus Sicht: Damit lässt sich viel Geld sparen. Aus Sicht des Kunden: Es ist nicht sehr freundlich und informierte Kunden sind dann ob der Antworten manchmal fassungslos.
Ja, so kommt es mir vor. Gibt es Erfahungswerte wie oft man mit dem Customer "Service" dieses Spielchen betreiben muss?
 

Champuslümmel1

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
1.472
1.212
Düsseldorf
Ich sehe das inzwischen so: LH will das manchmal nicht anders und testet die Reaktion der Kunden, weil die meisten aufgeben, wenn LH ihre Ansprüche ablehnt. Aus Sicht: Damit lässt sich viel Geld sparen. Aus Sicht des Kunden: Es ist nicht sehr freundlich und informierte Kunden sind dann ob der Antworten manchmal fassungslos.
Wenn von 10 Anspuchsberechtigten 6 aufgeben,sind die restlichen 4 finanziert und es bleibt noch was über (kein Anspruch auf Richtigkeit).
 

Tasha

Neues Mitglied
20.09.2023
21
15
Ich find es halt echt dreist an der Lüge fest zu halten das der Flughafen stundenlang gesperrt gewesen wäre. Die sind alle fleißig bei schönem Wetter in DUB gestartet.