EU Fluggastrechte / Annullierung

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flughunter

Neues Mitglied
06.09.2023
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Hallo ihr Lieben,
ich habe auch eine Frage ob in meinem Fall eine Flugkostenerstattung über WIZZ-Air möglich wäre:

Bei dem Rückflug habe ich eingecheckt und meinen Koffer aufgegeben, habe diesen mit einer Freundin geteilt. Diese hat nach mir eingecheckt und stand auf der Standby Liste- Flug überbucht (Alternative 6 Tage später). Alle Klamotten waren in meinem aufgegebenen Koffer. Die Dame am Check In meinte, dass wir in 10 Minuten unseren Koffer zurück haben können; damit meine Freundin ihre Sachen herausnehmen könne. Danach müsse ich den Koffer wieder aufgeben und könne den Flug nehmen. Allerdings hat die Kofferaktion 50 Min gedauert (der Koffer ging auf dem Weg verloren). Das Arrangement, dass der Koffer kurz zu uns zurück kommt, wurde von der Frau am Schalter gemacht. Da mir kein Flughafen Mitarbeiter versichern konnte , ob der Koffer nun im Flugzeug oder am Flughafen verweilt, konnte ich nicht vorher das Boarding betreten- als der Koffer dann da war, war es zu spät und ich hab das Boarding um 5 Minuten verpasst.

Danke schonmal im Voraus :)
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.292
1.938
ne andere sache:

du würdest deine freundin alleine am flughafen zurück lassen während du in den urlaub oder nach hause fliegst??
 

flughunter

Neues Mitglied
06.09.2023
2
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ne andere sache:

du würdest deine freundin alleine am flughafen zurück lassen während du in den urlaub oder nach hause fliegst??
wir waren zwei Mädels am Reisen, am Flughafen hätten sich unsere Wege dann am Zielort getrennt. Ich habe allerdings auch die Frau am Schalter gefragt ob sie mich nicht auch auf standby stellen kann, damit wer anders meinen Platz im Flieger bekommt (insgesamt waren 8 Leute überbucht). Das wollte sie jedoch nicht und den Rückflug hätte ich dann nur allein angetreten, da ich am Folgetag Brautjunger auf einer Hochzeit gewesen wär
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
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Link zum eigenen Blog.
Schadensminderungspflicht, Ok.
Aber die Sache ist jetzt schon wieder ne Woche her, aufgetaucht ist der Koffer noch nicht. Kann es also sein vermutlich 2 Wochen Einwegrasierer zu benutzen, auch bei Vollbart?? Stichwort Barttrimmer. Und am Wochenende fahren wir baden und wandern. Ist kein Businessanzug den ich dafür brauche, aber die entsprechende Kleidung ist im Koffer und nicht doppelt daheim.
Kann man also davon ausgehen, auch solche Ersatzbeschaffungen erstattet zu bekommen?
 

Rennois

Erfahrenes Mitglied
24.11.2010
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Deutschland
meine.flugstatistik.de
Schadensminderungspflicht, Ok.
Aber die Sache ist jetzt schon wieder ne Woche her, aufgetaucht ist der Koffer noch nicht. Kann es also sein vermutlich 2 Wochen Einwegrasierer zu benutzen, auch bei Vollbart?? Stichwort Barttrimmer. Und am Wochenende fahren wir baden und wandern. Ist kein Businessanzug den ich dafür brauche, aber die entsprechende Kleidung ist im Koffer und nicht doppelt daheim.
Kann man also davon ausgehen, auch solche Ersatzbeschaffungen erstattet zu bekommen?
Ich hatte letztes Jahr den fall das der Koffer auf den Weg nach AMS verloren ging und bis ich nachhause geflogen bin noch nicht bei mir. 1 Tag nach dem ich heim bin musste ich auf Dienstreise.
Daher habe ich da kein 2 Trocken Rasierer vorhanden ist der war im Koffer einen neuen gekauft und wurde anstandslos erstatte.
War von Freitag bis Sonntag in Amsterdam. Koffer kam dann auch erst Freitag als ich in Singapur war an.
Hatte proaktiv des Öfteren versucht an den Koffer zu kommen der auch schon in Amsterdam war aber irgend wie waren die nicht fähig ihn mir zu bringen.

Hatte auch in AMS mir Hygiene Artikel und Kleidung und ne kleine Tasche gekauft die erstattet wurde.
 
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STRflieger

Erfahrenes Mitglied
02.10.2015
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203
BSL
Ich habe mal eine Frage zu einem Swiss-Flug hier in die Runde:

Am 28. August wurde LX1791 ca. 3h vor Abflug storniert. Am Flughafen hieß es, dass es an der Italienischen Flugsicherung lag. Per E-Mail kam nun auch die Ablehnung mit dem Verweis auf "Folgen von Restriktionen der Flugsicherung" und "behördliche Anweisungen". Das merkwürdige ist, dass an dem Abend in Malta von allen Flügen nur unser Flug nach Zürich und ein weiterer Flug nach London storniert wurden. Alle anderen Flüge, inkl. diverse Flüge nach Italien haben wie geplant stattgefunden. Daher möchte ich es einfach nicht glauben.

Jetzt habe ich zwei konkrete Fragen:

Wenn ich die Rückerstattung der Auslagen jetzt annehme, hat das in irgendeiner Weise einen Einfluss auf die (nicht-) Anerkennung der 2x250 EUR Entschädigung?

Wie würdet ihr jetzt weiter fortfahren? Ich könnte einmal zurückschreiben. Alternativ scheint es auch eine Möglichkeit eine Beschwerde beim Bundesamt für Zivilluftfahrt einzureichen (https://www.bazl.admin.ch/fluggastrechte). Über Erfahrungsberichte wäre ich sehr dankbar!
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
3.186
2.815
Ich hatte letztes Jahr den fall das der Koffer auf den Weg nach AMS verloren ging und bis ich nachhause geflogen bin noch nicht bei mir. 1 Tag nach dem ich heim bin musste ich auf Dienstreise.
Daher habe ich da kein 2 Trocken Rasierer vorhanden ist der war im Koffer einen neuen gekauft und wurde anstandslos erstatte.
War von Freitag bis Sonntag in Amsterdam. Koffer kam dann auch erst Freitag als ich in Singapur war an.
Hatte proaktiv des Öfteren versucht an den Koffer zu kommen der auch schon in Amsterdam war aber irgend wie waren die nicht fähig ihn mir zu bringen.

Hatte auch in AMS mir Hygiene Artikel und Kleidung und ne kleine Tasche gekauft die erstattet wurde.
Danke für deine Erfahrungswerte. So ist das sehr pragmatisch gehandelt worden.
Halte euch auf dem laufenden.
 

negros

Erfahrenes Mitglied
30.06.2014
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Wie würdet ihr jetzt weiter fortfahren? Ich könnte einmal zurückschreiben. Alternativ scheint es auch eine Möglichkeit eine Beschwerde beim Bundesamt für Zivilluftfahrt einzureichen (https://www.bazl.admin.ch/fluggastrechte). Über Erfahrungsberichte wäre ich sehr dankbar!

Das BAZL kann ich dir nicht empfehlen, bringt aus meiner Sicht gar nichts. Die haben keine Durchsetzungsmöglichkeiten gegenüber einer Airline.
 
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insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
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jwd
Kann mich bitte mal jemand vom Schlauch nehmen?

DUB-BER-DUB mit Aer Lingus am 7.9. hin kein Thema, aber der 8.9. lief nicht rund.

BER-DUB um 21.45 ist gegen 21.40 wegen eines technischen Defekts annulliert worden. Über die 250 € gibt es keine zwei Meinungen.

Damit ist mein Hotel in DUB für die erste von 2 Nächten futsch, wird aber komplett für 2 Tage berechnet. Stornierung war bis 18 Uhr möglich. Hinzu kommt die spontane Buchung eines Hotels in Berlin, 220 € (IHG, Funkausstellung läuft noch).

Welche Hotelkosten reiche ich bei Aer Lingus zur Erstattung ein?

Aer Lingus bucht mich noch am 8.9. auf eine indiskutable Verbindung am Folgetag um, über LHR mit Ankunft in DUB gegen 18 Uhr. 24/7-Hotline zäh und langwierig, letztlich aber mit einer Umbuchung auf BA981 am nächsten Morgen nach LHR mit Ankunft 08:40 und Weiterflug mit EI155 um 09:50.

Ich war seit 20 Jahren nicht mehr in Heathrow, T5 gab es damals noch nicht. Hab mir also gar nichts dabei gedacht. Meine Aer Lingus-App zeigt mir auch nicht an, dass BA 981 im T5 ankommt und EI 155 im T2 befüllt wird. Da spielen die 20 min. Verspätung in LHR auch keine Rolle mehr. Am BER kein Online- und kein self check-in möglich, langes Anstehen am Schalter und die Ansage, dass ich komischerweise nur bis LHR eingecheckt werden kann.

Aer Lingus hat mich also auf eine Verbindung gebucht, die objektiv gar nicht zu schaffen war. Die immer noch unheimlich freundlichen Engländer/ Briten haben mich auf 12 Uhr umgebucht, EI 159. Die hatte dann einen technischen Defekt und steckte in DUB fest (tatsächlich erst kurz vor 18 Uhr gestartet). Mit Handgepäck Glück gehabt und wieder umgebucht auf EI161 und letztlich um 16.40 gelandet, Türen waren 10 Minuten später offen.

Sind jetzt weitere 250 € fällig, weil Aer Lingus auch die umgebuchte Verbindung um mehr als 4 Stunden überzogen hat und die Ursache dafür in einer Verbindung zu suchen ist, die von vornherein nicht realistisch war?
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.922
3.814
FRA

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.483
430
Im Grunde wäre sogar noch ein drittes mal 250 EUR fällig, oder?
1. Unstrittig, Vortag
2. nicht erreichte Verbindung
3. der 12 Uhr Flug mit Technical
 
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steroidpsycho

Erfahrenes Mitglied
03.12.2010
732
166
Hallo an die anwesenden Juristen,

mich interessiert eure Meinung zu folgenden Sachverhalt:

Flüge am 29.08.2022 (Abflug: 15.50 Uhr, Ankunft: 18.35 Uhr) werden gecancelt, es erfolgt eine Umbuchung (Abflug: 15.00 Uhr, Ankunft: 23.10 Uhr).

Unstreitig erfolgt die Information darüber am 15.08.2022 gg. 10.25 Uhr, also 14 Tage und 4 Stunden vor geplantem Abflug.

Anspruchsgegner und SÖP argumentieren, dass keine Entschädigung zu zahlen wäre, da mehr als 14 Tage vor Abflug die Information erfolgte; gem. VO ist von „Information 14 Tage vor AbflugZEIT“ die Rede, hieraus leidet man eine minutengenaue Fristberechnung ab.

Besten Dank!
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Ich kenne die Verbindung nicht aber statt 2:45 Std. 8:10? Weiß nicht ob ich das gemacht hätte. Gab es denn da keine andere Alternative mit anderer Airline?
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.230
3.246
Nein, § 187 (1) BGB:

Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.

Die Frage ist, ob dieser Paragraf des BGB auf EU261 anwendbar ist.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Die EU-Fristenverordnung führte zum gleichen Ergebnis.

Die Frage ist, ob es sich bei “es sei denn, sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet”, um eine entsprechende Frist handelt.
 
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ArnoldB

Erfahrenes Mitglied
17.09.2016
3.225
1.945
VIE
TAP1271 gestern mit Verspätung, Abflug 14:26 statt 13:25 und Ankunft 16:41 statt 16:05. Zuerst hieß es vom Captain, dass dies auf Grund einer Verspätung des vorherigen Fluges so ist und weil man viel Handgepäck verladen musste. Kurz vor der Landung dann auf einmal die Durchsage, dass sie sich für etwaige Unannehmlichkeiten entschuldigen möchten und betonen wollen, dass die frz. Air Traffic Control schuld dran sei.

Jedenfalls dadurch den Weiterflug TP83 verpasst (Abflug 17:05, tatsächlich 17:36), waren nach Ankunft in Lissabon bereits auf TP87 umgebucht worden und sind daher mit 6,5 Stunden Verspätung in GRU angekommen.

Wie seht ihr die Chancen auf Ausgleichszahlungen? Wenn ich mir ansehe, wie regelmäßig der Flug verspätet ist, und TAP das trotzdem weiterhin so verkauft, kann man da doch kaum von Unvorhersehbarkeit reden?
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.638
5.893
Hallo zusammen,

ich möchte euch gern mal um eine Einschätzung zum Thema Verjährungsfristen bitten.

Es geht um Flüge aus Mai 2020. Die wurden ersatzlos gestrichen, meinen EU261-Claim hat Easyjet mit Verweis auf höhere Gewalt (Corona) abgelehnt. Im Juni 2023 habe ich die Flüge bei der SÖP eingereicht, und von dort vorgestern die Info erhalten, dass sie den Fall aufgrund hoher Belastung noch nicht bearbeiten konnten. Jedoch wäre die Verjährung mit dem Einreichen bei der SÖP gehemmt. Per se würden die Forderungen aus dem Fall ja am 31.12.2023 verjähren.

Jetzt meine Frage: Bezieht sich die Hemmung der Verjährung nur auf das Vorgehen der SÖP, oder auch auf eventuell beim Anwalt einzuleitende Schritte? Möchte ich dem Fall also einem Anwalt geben, müsste ich das so zeitnah tun, dass er bis zum 31.12. Klage erheben könnte, oder verzögert sich diese Frist um die Zeit, die der Fall bei der SÖP liegt?

Danke euch schon einmal!
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.938
6.997
HAM
TAP1271 gestern mit Verspätung, Abflug 14:26 statt 13:25 und Ankunft 16:41 statt 16:05. Zuerst hieß es vom Captain, dass dies auf Grund einer Verspätung des vorherigen Fluges so ist und weil man viel Handgepäck verladen musste. Kurz vor der Landung dann auf einmal die Durchsage, dass sie sich für etwaige Unannehmlichkeiten entschuldigen möchten und betonen wollen, dass die frz. Air Traffic Control schuld dran sei.

Jedenfalls dadurch den Weiterflug TP83 verpasst (Abflug 17:05, tatsächlich 17:36), waren nach Ankunft in Lissabon bereits auf TP87 umgebucht worden und sind daher mit 6,5 Stunden Verspätung in GRU angekommen.

Wie seht ihr die Chancen auf Ausgleichszahlungen? Wenn ich mir ansehe, wie regelmäßig der Flug verspätet ist, und TAP das trotzdem weiterhin so verkauft, kann man da doch kaum von Unvorhersehbarkeit reden?
Bei TAP ohne Klage genau 0%, Aktuell liegen drei Klagen von mir beim AG Hamburg. 5 weitere durch Versäumnisurteil zu meinen Gunsten entschieden.
 
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Gym Knopf

Aktives Mitglied
27.02.2023
138
370
Wir waren am 28.08. vom Ausfall bei der britischen Flugsicherung betroffen, unsere Flüge (LH) LHR-MUC-BRE sind annulliert worden, wir wurden dann auf Flüge über FRA am nächsten Tag umgebucht (ca. 24 Stunden verspätete Ankunft). Eine Ausgleichszahlung dürfte uns wohl nicht zustehen, da die Lufthansa sich wohl auf außergewöhnliche Umstände berufen dürfte. Uns sind natürlich Kosten entstanden (Hotel, Transfer, Verpflegung) i.H.v. ca. 405GBP entstanden (ca. 480€). Wir haben das Feedbackformular bei der Lufthansa ausgefüllt und alle Belege angehängt, nun wurde uns ein Kompensationsangebot i.H.v. 400€ als Antwort übermittelt. Hat jemand eine Idee wie die Lufthansa auf diesen Betrag kommt? Meiner Meinung nach müssten sie die kompletten 480€ erstatten, da die Airline uns keine Unterkunft stellen konnte.
Danke für eure Einschätzung!
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
nun wurde uns ein Kompensationsangebot i.H.v. 400€ als Antwort übermittelt. Hat jemand eine Idee wie die Lufthansa auf diesen Betrag kommt? Meiner Meinung nach müssten sie die kompletten 480€ erstatten, da die Airline uns keine Unterkunft stellen konnte.
Sachlich geht es um die Frage, welche Ausgaben angemessen waren. Dazu gibt es keine eindeutige Antwort. Hilfreich ist es, wenn Du dokumentiert hast, wie teuer die Hotels rund um den LHR zu haben waren. Zu solchen Chaoszeiten ist ja vieles ausgebucht und die verbleibenden Zimmer sind sehr teuer.

Taktisch geht es um die Frage, wie viele der Kunden versuchen werden, eine solche Differenz einzuklagen. Dazu gibt es auch keine eindeutige Antwort.
 

AtomicLUX

Erfahrenes Mitglied
06.03.2010
1.760
1.672
Ich wäre damit mehr als zufrieden - zumal nach dieser für LH rekordverdächtigen Bearbeitungszeit (positiv (y))