EU Fluggastrechte / Annullierung

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Ladida

Neues Mitglied
16.01.2013
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2
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Guten Morgen!
Mir/uns wurde heute Morgen gegen 5.xx Uhr der Flug LH1028 FRA-CDG Abflug 08.30 Uhr annulliert. Telefonisch wurde mir ein Flug mit Zwischenstopp um 20.xx Uhr angeboten sowie ein Flug um 12.20 Uhr. Ich habe beide Flüge abgelehnt, wir fahren nun alternativ mit dem Auto. Der Rückflug dazu wurde vom LH-Agent storniert. Die zugesagte Mailbestätigung ist bisher ausgeblieben, ich habe aber auch keinen online-Zugriff mehr auf die Buchung.
Habe ich nun überhaupt noch irgendwelche Rechte? Wahrscheinlich war das alles etwas übereilt heute Früh, aber in der Panik/Hektik... Nunja...

Edit: und wie verhält es sich mit dem gebuchten Parkplatz, den wir nun auch nicht angetreten haben? Pech?
 
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AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
Hat hier eigentlich schon jemand ein Urteil zu dem IT-Problem (durchgeschnittenes Glasfaserkabel) der Lufthansa am 15.02.2023 am Frankfurter Flughafen erstritten?
 

StefanR

Erfahrenes Mitglied
17.07.2016
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Planet Earth
Hat hier eigentlich schon jemand ein Urteil zu dem IT-Problem (durchgeschnittenes Glasfaserkabel) der Lufthansa am 15.02.2023 am Frankfurter Flughafen erstritten?
Ist nicht inzwischen mehrfach durchgesickert, dass das durchgeschnittene Kabel nicht nur ein paar Tage vorher war, sondern auch gar nicht das eigentliche Problem an diesem Tag?
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.483
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Guten Morgen!
Mir/uns wurde heute Morgen gegen 5.xx Uhr der Flug LH1028 FRA-CDG Abflug 08.30 Uhr annulliert. Telefonisch wurde mir ein Flug mit Zwischenstopp um 20.xx Uhr angeboten sowie ein Flug um 12.20 Uhr. Ich habe beide Flüge abgelehnt, wir fahren nun alternativ mit dem Auto. Der Rückflug dazu wurde vom LH-Agent storniert. Die zugesagte Mailbestätigung ist bisher ausgeblieben, ich habe aber auch keinen online-Zugriff mehr auf die Buchung.
Habe ich nun überhaupt noch irgendwelche Rechte? Wahrscheinlich war das alles etwas übereilt heute Früh, aber in der Panik/Hektik... Nunja...

Edit: und wie verhält es sich mit dem gebuchten Parkplatz, den wir nun auch nicht angetreten haben? Pech?

Ich denke:
  • Rückerstattung beantragt/vereinbart: Damit keine Rechte mehr auf Ersatz der alternativen Beförderung.
  • Kompensation (also zB 250 EUR pro Person): Hier wird LH auf das Wetter und den Starkregen als außergewöhnliche Umstände verweisen und nicht zahlen wollen.
  • Nicht angetretener Parkplatz: Würde durch die Kompensation abdeckt (aber siehe vorheriger Punkt).
  • Den Rückflug hättet Ihr behalten können, allerdings ist das, wenn Ihr mit dem eigenen Auto fahrt, ja auch gar nicht erstrebenswert.


Ich würde:
  • (Dennoch) Bei LH die Kompensation für die Stornierung des Fluges einfordern.
 
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AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
Ist nicht inzwischen mehrfach durchgesickert, dass das durchgeschnittene Kabel nicht nur ein paar Tage vorher war, sondern auch gar nicht das eigentliche Problem an diesem Tag?

Tatsächlich wurde es am Vorabend durchgeschnitten. LH hat dann erstmal mit einem Back-Up-System weitergemacht, das am 15.02.2023 zusammengebrochen ist. Dennoch würde mir ein Urteil dazu helfen. Insbesondere eins, das sich auf Annullierungen von Tochtergesellschaften, wie Brussels bezieht.
 

red_travels

Megaposter
16.09.2016
24.654
14.013
www.red-travels.com
Ich denke:
  • Rückerstattung beantragt/vereinbart: Damit keine Rechte mehr auf Ersatz der alternativen Beförderung.
  • Kompensation (also zB 250 EUR pro Person): Hier wird LH auf das Wetter und den Starkregen als außergewöhnliche Umstände verweisen und nicht zahlen wollen.
  • Nicht angetretener Parkplatz: Würde durch die Kompensation abdeckt (aber siehe vorheriger Punkt).
  • Den Rückflug hättet Ihr behalten können, allerdings ist das, wenn Ihr mit dem eigenen Auto fahrt, ja auch gar nicht erstrebenswert.


Ich würde:
  • (Dennoch) Bei LH die Kompensation für die Stornierung des Fluges einfordern.

die geplante Maschine war heute morgen wieder pünktlich in FRA, auf das Wetter vom Vortag wird man da bestimmt nicht gehen können, dass die AIUI stattdessen nach MRS geflogen ist, ist ja das Bier von LH https://www.flightradar24.com/data/aircraft/d-aiui

In CDG sind andere zwischen 9 und 10 wie geplant gelandet.

1692268145219.png
 
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Ladida

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16.01.2013
4
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Ich denke:
  • Rückerstattung beantragt/vereinbart: Damit keine Rechte mehr auf Ersatz der alternativen Beförderung.
  • Kompensation (also zB 250 EUR pro Person): Hier wird LH auf das Wetter und den Starkregen als außergewöhnliche Umstände verweisen und nicht zahlen wollen.
  • Nicht angetretener Parkplatz: Würde durch die Kompensation abdeckt (aber siehe vorheriger Punkt).
  • Den Rückflug hättet Ihr behalten können, allerdings ist das, wenn Ihr mit dem eigenen Auto fahrt, ja auch gar nicht erstrebenswert.


Ich würde:
  • (Dennoch) Bei LH die Kompensation für die Stornierung des Fluges einfordern.

Danke, so sehe ich das eigentlich auch. Kann die Lufthansa sich denn auch auf das Wetter beziehen, wenn sämtliche ihrer anderen Flüge nach Paris an dem Tag gehen? Bzw ist das dann überhaupt eine Argumentationsgrundlage?
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.938
7.011
HAM
Danke, so sehe ich das eigentlich auch. Kann die Lufthansa sich denn auch auf das Wetter beziehen, wenn sämtliche ihrer anderen Flüge nach Paris an dem Tag gehen? Bzw ist das dann überhaupt eine Argumentationsgrundlage?
Können schon. Im Zweifel muss sie das vor Gericht beweisen. Allerdings sind nicht andere Flüge nach PAR der Maßstab, sondern andere Flüge im gleichen Zeitraum des Abfluges/Ankunft.
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
3.186
2.816
Eine hypothetische Frage, wie sollte man reagieren: gesetzt den Fall LH würde den innerdeutschen Zubringer zum Langstreckenflug streichen, sehr knapp, also man wäre schon auf dem Weg zum Flughafen. Es gibt keinen anderen LH Flug mit dem die Langstrecke noch erreichbar wäre. Würde LH dann auf Bahn umbuchen oder dies ggf. im Chat/App vorschlagen, was dann aber laut Fahrplan ziemlich stressig wäre mit knappen Anschluss? Müsste man das akzeptieren? Oder hat man das Recht, so eine stressige Aktion (Taxi zum Bhf, knapper Langstreckenflug) abzulehnen und gleich auf den nächsten Tag umbuchen zu lassen? Danke für eure Hinweise zum Vorgehen.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.938
7.011
HAM
Eine hypothetische Frage, wie sollte man reagieren: gesetzt den Fall LH würde den innerdeutschen Zubringer zum Langstreckenflug streichen, sehr knapp, also man wäre schon auf dem Weg zum Flughafen. Es gibt keinen anderen LH Flug mit dem die Langstrecke noch erreichbar wäre. Würde LH dann auf Bahn umbuchen oder dies ggf. im Chat/App vorschlagen, was dann aber laut Fahrplan ziemlich stressig wäre mit knappen Anschluss? Müsste man das akzeptieren? Oder hat man das Recht, so eine stressige Aktion (Taxi zum Bhf, knapper Langstreckenflug) abzulehnen und gleich auf den nächsten Tag umbuchen zu lassen? Danke für eure Hinweise zum Vorgehen.
Du hast Anspruch auf eine anderweitige Beförderung unter vergleichbaren Bedingungen. Daher nein, Du musst es nicht akzeptieren.
 
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Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
3.186
2.816
Du hast Anspruch auf eine anderweitige Beförderung unter vergleichbaren Bedingungen. Daher nein, Du musst es nicht akzeptieren.
Danke. Vergleichbare Bedingung.
Wäre ein Taxi welches man anstelle des Zubringers bestellen würde vergleichbar und hinterher bei LH einforderbar? Denn ausser Taxi (oder ggf. Mietwagen) würde sich in diesem Fall keine Beförderungsalternative zur Langstrecke anbieten. Würde dann also selbst aktiv werden (ok, obligatorische Fristsetzugnsmail an LH vorher schicken).
Wäre dann das Langstreckenleg noch gültig, wenn man selbst in FRA aufschlägt, da man ja den (hypothtisch) gestrichenen Zubringer nicht abfliegen konnte oder könnte das zu Problemen in FRA führen?
 

Ladida

Neues Mitglied
16.01.2013
4
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Guten Morgen!
Mir/uns wurde heute Morgen gegen 5.xx Uhr der Flug LH1028 FRA-CDG Abflug 08.30 Uhr annulliert. Telefonisch wurde mir ein Flug mit Zwischenstopp um 20.xx Uhr angeboten sowie ein Flug um 12.20 Uhr. Ich habe beide Flüge abgelehnt, wir fahren nun alternativ mit dem Auto. Der Rückflug dazu wurde vom LH-Agent storniert. Die zugesagte Mailbestätigung ist bisher ausgeblieben, ich habe aber auch keinen online-Zugriff mehr auf die Buchung.
Habe ich nun überhaupt noch irgendwelche Rechte? Wahrscheinlich war das alles etwas übereilt heute Früh, aber in der Panik/Hektik... Nunja...

Edit: und wie verhält es sich mit dem gebuchten Parkplatz, den wir nun auch nicht angetreten haben? Pech?

Kleines Update: Der annullierte Hinflug und der dann stornierte Rückflug wurde heute bereits seitens Lufthansa erstattet. Damit hatte ich nicht gerechnet.
Kompensation werde ich nach der Reise in Angriff nehmen.
 
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Minowa

Erfahrenes Mitglied
29.05.2011
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DUS, NRT/HND
Flug TLL-WAW-DUS. TLL-WAW war verspätet, so dass der Anschluss nach DUS verpasst wurde und es erst am Folgetag weiter ging.

Wie wird hier die Entfernung berechnet:
A) TLL-WAW-DUS
B) TLL-DUS (gibt allerdings keine Direktflüge)

B) wäre knapp unter der 1.500 km Grenze... 😉
 

red_travels

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16.09.2016
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www.red-travels.com
Flug TLL-WAW-DUS. TLL-WAW war verspätet, so dass der Anschluss nach DUS verpasst wurde und es erst am Folgetag weiter ging.

Wie wird hier die Entfernung berechnet:
A) TLL-WAW-DUS
B) TLL-DUS (gibt allerdings keine Direktflüge)

B) wäre knapp unter der 1.500 km Grenze... 😉

Entfernung geht immer nach Start-Ziel, egal ob es da Flüge gibt.
 

joubin81

Erfahrenes Mitglied
07.09.2016
2.556
1.680
So Discover hat nun geantwortet und bezahlt mir großzügig die 85 Dollar Verpflegung am Airport. Die Zufahrt von FRA nach QDU jedoch nicht.
Was tun? Angebot annehmen und klagen, oder Angebot ablehnen und klagen?
 

JeanK

Reguläres Mitglied
18.12.2018
59
81
SCN
Guten Morgen,

Kollege von mir ist mit QR von FRA via DOH nach NBO gereist. Das zweite Leg hatte letztlich 3,5h Verspätung. Er hat bei QR 600€ pP eingefordert, diese bieten lediglich die Hälfte, also 300€ pP. Soweit ich weiß gilt die Reduzierung um die Hälfte bei unter 4h auf Langstrecke nur, wenn die Airline bei Anullierung einen Alternativflug anbietet, der mit unter 4h Verspätung das Ziel erreicht, bei Verspätung des ursprünglichen Flugs gibt es wiederum bereits ab 3h den vollen Betrag. Wer hat Recht, QR oder ich?
 

daddycooool4

Erfahrenes Mitglied
25.02.2017
329
136
Wird denn verlangt, dass er sich mit 300 abgefunden erklärt ? Wenn nein, kann er ja trotzdem später nachhalten.
 

SQ948

Reguläres Mitglied
01.09.2015
87
149
STR
Mein LH-Zubringer morgen früh nach FRA wurde heute annulliert. Der Weiterflug ist Interkontinental mit 4Y. Nun habe ich Gutscheine zur Einlösung für Bahn Flex-Tickets auf lhg.good4train.com erhalten. Eine Umbuchung auf Express Rail war weder mit dem Chatbot noch mit Hilfe der Hotline möglich.
Auf was hätte ich Anspruch, vorausgesetzt ich komme rechtzeitig am Zielort an? 125€ pro Person (50% von 250 €) oder zählt doch die Langstrecke?
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
11.732
4.374
Paralleluniversum
Auf was hätte ich Anspruch, vorausgesetzt ich komme rechtzeitig am Zielort an?
Äh. Nichts.

Außer ein Empfangskomitee mit Blasmusik und Luftballons ;)

Wie komme ich zu meiner Aussage? Erfahrung.

FRA-LHR-JFK gebucht, umgebucht auf FRA-EWR, nicht später angekommen. Laut BA und Forenmeinung kein Anspruch auf irgendwas, weil keine Verspätung durch die Flugstreichung entstand. Mehrere Stunden Aufwand wegen Umbuchung -> persönliches Schicksal.
 

SQ948

Reguläres Mitglied
01.09.2015
87
149
STR
Der Bahngutschein geht nicht? Ich tippe auf 600€. Alles gut dokumentieren.

Vielen Dank für die Antwort, ich habe alles dokumentiert. Der Gutschein funktioniert. Nur lässt sich der Startbahnhof (Stuttgart Flughafen/Messe statt Hauptbahnhof) nicht ändern und ich kann die gewünschte Bahnverbindung um 5:51 Uhr ab Hauptbahnhof damit gar nicht buchen. Ich habe daher jetzt die unsinnige Verbindung ab 3:30 Uhr Stuttgart Flughafen - Stuttgart Vaihingen - Stuttgart Hauptbahnhof - Frankfurt Flughafen buchen müssen, steige aber natürlich erst um 5:01 Uhr am Stuttgarter Hbf ein. Mit dem Flex Ticket könnte ich zwar auch den Zug später nehmen, habe aber Bedenken dass sich die LH querstellt, falls der Zug Verspätung haben sollte.

FRA-LHR-JFK gebucht, umgebucht auf FRA-EWR, nicht später angekommen. Laut BA und Forenmeinung kein Anspruch auf irgendwas, weil keine Verspätung durch die Flugstreichung entstand. Mehrere Stunden Aufwand wegen Umbuchung -> persönliches Schicksal.

Dass dort kein Anspruch entstanden sein soll, kann ich mir aber auch nur schlecht vorstellen, JFK und EWR liegen ja auch nicht gerade nebeneinander.
Hätte die LH mich direkt auf die Express Rail - Zugverbindung umgebucht und hätte die Hotline bei meinem Umbuchungswunsch nicht einfach aufgelegt, würde ich an eine Kompensation gar nicht erst denken.
 

ATUSA

Neues Mitglied
01.03.2023
22
1
Hallo,

ich habe bei American Airlines gebucht. Hinflug war alles super. Auf dem Rückflug von MIA-LHR-BER nicht mehr.

Flug MIA-LHR war pünktlich und wurde durch AA durchgeführt. Strecke LHR-BER war zuerst verspätet, dann gecancelt und sollte mit BritishAriways erfolgen.

Ich musste eine Nacht in LHR verbringen und flog dann am nächsten Tag mit LH die Strecke LHR-FRA-BER. Was auch sehr knapp geklappt hat.

Meine Frage:

Habe ich einen Anspruch auf die Strecke LHR-BER von BritishAriways? Habe gelesen, wenn der Start aus den USA stattfindet und die Gesellschaft keine europäische Airline ist, dann nicht. Gilt das auch für Teilstrecken? Auch wenn ich bei AA gebucht habe.

Danke und Schönen Gruß
AT