EU Fluggastrechte / Annullierung

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marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.231
3.246
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Übersetzt:
Die Antwort vom Remoteserver ist:
554 5.7.1 <customer-relations@pec.airdolomiti.it>: Recipient address rejected: Message rejected by the system. Recipient address unknown or not authorized to receive uncertified mail.


--> Damit ist bestätigt, dass die E-Mail den Mailserver von Air Dolomiti erreicht hat.
Der Umstand, dass Air Dolomiti diese E-Mail Adresse nicht korrekt eingerichtet hat, fällt in den Machtbereich von Air Dolomiti.
Diese Interpretation halte ich für gewagt.

Die Meldung zeigt ja genau, dass die Email NICHT zugestellt werden konnte.

Das wäre ja, als würde man einen Fax Sendebericht in dem "Nicht zugestellt wegen Übermittlungsfehler" als Beweis der Zustellung sehen würde. Genau das Gegenteil ist ja der Fall.

Oder würdest Du einen Brief der mit dem Hinweis "Empfänger unbekannt" zurückkommt rechtlich als zugestellt werten????
 
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Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
5.767
3.698
Das ist die Antwort vom Mail-Server von airdolomiti:

554 5.7.1 <customer-relations@pec.airdolomiti.it>: Recipient address rejected: Messaggio rifiutato dal sistema. Indirizzo destinatario sconosciuto o non abilitato alla ricezione di posta non certificata.

Übersetzt:
Die Antwort vom Remoteserver ist:
554 5.7.1 <customer-relations@pec.airdolomiti.it>: Recipient address rejected: Message rejected by the system. Recipient address unknown or not authorized to receive uncertified mail.


--> Damit ist bestätigt, dass die E-Mail den Mailserver von Air Dolomiti erreicht hat.
Der Umstand, dass Air Dolomiti diese E-Mail Adresse nicht korrekt eingerichtet hat, fällt in den Machtbereich von Air Dolomiti.


Ok, Jura ist nicht dein Spezialgebiet. IT offenbar auch nicht. Wobei hier eigentlich halbwegs sattelfeste Kenntnisse der englischen Sprache (oder alternativ deepl/google translate/...) reichen.

Aber kein Problem: Übersetzen wir mal ins Deutsche. Ist ja schließlich das einzig Wahre ;-).

554 5.7.1 [...] Nachricht wurde vom System abgelehnt. [...]

Faktisch ist die Nachricht damit nicht angekommen. Der Server war sogar so "nett" den Absender darüber zu informieren ;-).
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.816
6.872
Grundsatzfrage zu Verspätung und Verpflegung, folgende Situation (Wetter):

Flug #1 verspätet, Anschlussflug #2 weg. Airline bucht brav und eigenständig auf Flug #3 um. Dieser ist ebenfalls eine Stunde verspätet, Gesamtverspätung am Ziel ca. 4h. Airline speist mich mit mickrigem Verzehrgutschein ab, weil ja nur ca. eine Stunde, der Rest zählt nicht. Korrekt oder Bullshit?
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
5.767
3.698
Grundsatzfrage zu Verspätung und Verpflegung, folgende Situation (Wetter):

Flug #1 verspätet, Anschlussflug #2 weg. Airline bucht brav und eigenständig auf Flug #3 um. Dieser ist ebenfalls eine Stunde verspätet, Gesamtverspätung am Ziel ca. 4h. Airline speist mich mit mickrigem Verzehrgutschein ab, weil ja nur ca. eine Stunde, der Rest zählt nicht. Korrekt oder Bullshit?
Meiner Meinung nach korrekt, wenn auch unkulant. Die Frage ist eher, ob grundsätzlich mehr als der "mickrige" Gutschein rausgekommen wäre.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Ok, Jura ist nicht dein Spezialgebiet. IT offenbar auch nicht. Wobei hier eigentlich halbwegs sattelfeste Kenntnisse der englischen Sprache (oder alternativ deepl/google translate/...) reichen.

Aber kein Problem: Übersetzen wir mal ins Deutsche. Ist ja schließlich das einzig Wahre ;-).

554 5.7.1 [...] Nachricht wurde vom System abgelehnt. [...]

Faktisch ist die Nachricht damit nicht angekommen. Der Server war sogar so "nett" den Absender darüber zu informieren ;-).

Genau diese Ablehnung beweist doch gerade die Zustellung. Das sagt doch der Mailserver vom Empfänger (Air Dolomiti).

Ein Empfänger darf natürlich den Empfang einer Sendung ablehnen. Aber trotzdem gilt die Zusendung dann als zugestellt.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.231
3.246
Genau diese Ablehnung beweist doch gerade die Zustellung. Das sagt doch der Mailserver vom Empfänger (Air Dolomiti).

Ein Empfänger darf natürlich den Empfang einer Sendung ablehnen. Aber trotzdem gilt die Zusendung dann als zugestellt.

Für die juristischen Folgen dieser Zustellung müsste aber der Empfänger die Möglichkeit haben, die Nachricht zu lesen und in irgendeiner Weise darauf einzugehen - und wenn es ein Widerspruch ist. All dies ist aber nicht möglich, da er nachweislich nicht die Möglichkeit hatte, die Nachricht überhaupt zu lesen.

Übertragen auf das gute, alte Faxgerät würde das ja bedeuten, dass alle Nachrichten, die versucht wurden zuzustellen während das Papier alle war als zugestellt gelten.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Für die juristischen Folgen dieser Zustellung müsste aber der Empfänger die Möglichkeit haben, die Nachricht zu lesen und in irgendeiner Weise darauf einzugehen - und wenn es ein Widerspruch ist. All dies ist aber nicht möglich, da er nachweislich nicht die Möglichkeit hatte, die Nachricht überhaupt zu lesen.

Natürlich hatte der Empfänger die Möglichkeit zu lesen. Er hat aber das Mailkonto einfach abgestellt. Selbst Schuld.

Wie gesagt -> Die Nachricht kam vom Mail-Server, der unter der Kontrolle des Empfänger steht.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.231
3.246
Natürlich hatte der Empfänger die Möglichkeit zu lesen. Er hat aber das Mailkonto einfach abgestellt. Selbst Schuld.
Das wissen wir überhaupt nicht. Das ist eine sehr generische Fehlermeldung, die viele Ursachen haben kann.

Wie gesagt -> Die Nachricht kam vom Mail-Server, der unter der Kontrolle des Empfänger steht.
Selbst das ist nicht sicher. Meist wird so etwas an einen externen Dienstleister ausgelagert. Natürlich kann man sich so nicht vollständig aus der Verantwortung ziehen aber es gibt durchaus auch technische Probleme die nicht bösartiger Natur sind.

Leider gehst Du aber nicht auf meine genannten Parallelen mit dem Faxgerät ein. Da ist es in der Rechtsprechung ganz klar so, dass ein Fax als zugestellt gilt, wenn ein positiver Sendebericht vorliegt. Bei einer Email soll es jetzt genau umgekehrt sein? Schwer vorstellbar.
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.483
430
Flug #1 verspätet, Anschlussflug #2 weg. Airline bucht brav und eigenständig auf Flug #3 um. Dieser ist ebenfalls eine Stunde verspätet, Gesamtverspätung am Ziel ca. 4h. Airline speist mich mit mickrigem Verzehrgutschein ab, weil ja nur ca. eine Stunde, der Rest zählt nicht. Korrekt oder Bullshit?
Das ist Quatsch: Gemessen werden sollte das Delta der tatsaechlichen Ankunftszeit von Flug #3 und der geplanten Ankunft von Flug #2.
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
918
319
HAM - PRM
LH hat die Ablehnung meines Antrags auf Kompensation damit begründet, dass es einen Vogelschlag gab. Da ich diesem Laden keinen Millimeter mehr traue, gibt es eine Möglichkeit dies nachzuprüfen?

Ja klar, kannst Du problemlos nachprüfen.
Verschaffe Dir Zugang zu den LH-internen Wartungsdaten etc. Dann hast Du alles, was Du brauchst.

Moin,

der Vorschlag von @hippo72 klappt natürlich nicht ohne direkt zu klagen. Nur jetzt kommt wirklich die Frage - gibt es außer der Klage keine andere Chance heraus zu bekommen woran das nun lag ?

Gruss
Hans
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
11.732
4.374
Paralleluniversum
Moin,

der Vorschlag von @hippo72 klappt natürlich nicht ohne direkt zu klagen. Nur jetzt kommt wirklich die Frage - gibt es außer der Klage keine andere Chance heraus zu bekommen woran das nun lag ?

Gruss
Hans
Nein, nicht wirklich.
Nur….. was interessiert den Fluggast der tatsächliche Grund? Im Rahmen einer Klage muss LH eh nachweisen. Nicht der Fluggast ist beweispflichtig.

Wegen des konkreten Verdachts auf Vogelschlag: wann genau flog der Flieger wieder? Das kann man ja idR einsehen. Ein Vogelschlag wird nicht in 5 Minuten repariert sein. Sonst hätte der Flieger ja auch fliegen können.
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.095
1.535
LH hat die Ablehnung meines Antrags auf Kompensation damit begründet, dass es einen Vogelschlag gab. Da ich diesem Laden keinen Millimeter mehr traue, gibt es eine Möglichkeit dies nachzuprüfen?
Wenn du in dem Flieger saßt, müsstest du das doch mitbekommen haben?

Am Hub ist das ja kein Grund, da sie ja Reserven vorhalten müssen.

An der Außenstation musst du gucken, was mit dem Inbound passiert ist.
 
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offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.483
430
Mit deiner Logik müsste man dort nahezu unbegrenzt Reserven vorhalten.
Dazu gibt es aber keine Pflicht ;-), theoretisch kannst du ganz ohne Reserve operieren.

Naja, die Logik ist eher, dass ein Vogelschlag zum üblichen Geschäftsbetrieb einer Airline gehört und sie damit zu rechnen hat, und es damit keinen außergewöhnlichen Grund darstellt. Was also auf das gleiche hinausläuft. Ob die Airline jetzt mittels Reserve oder schwarzer Magie sicherstellt, dass sie einen Flugbetrieb auch bei ganz normalen Kleinigkeiten aufrecht erhalten kann, bleibt dann wohl tatsächlich ihr überlassen.
 

Champuslümmel1

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
1.472
1.212
Düsseldorf
Wenn du in dem Flieger saßt, müsstest du das doch mitbekommen haben?

Am Hub ist das ja kein Grund, da sie ja Reserven vorhalten müssen.

An der Außenstation musst du gucken, was mit dem Inbound
Die Flüge FRA-DUS und DUS-FRA (auf dem ich gebucht war) wurden annulliert. Der Vogelschlag muss also auf dem Umlauf vorher passiert sein.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist nur auf dem Klageweg zu ermitteln, ob es tatsächlich einen Vogelschlag gab. Und wenn ja,ist dies höhere Gewalt.
 

infotimbo

Aktives Mitglied
26.07.2009
185
89
Die Flüge FRA-DUS und DUS-FRA (auf dem ich gebucht war) wurden annulliert. Der Vogelschlag muss also auf dem Umlauf vorher passiert sein.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist nur auf dem Klageweg zu ermitteln, ob es tatsächlich einen Vogelschlag gab. Und wenn ja,ist dies höhere Gewalt.

für FRA-DUS ggf. Ob für dich von Interesse ist, was auf irgendwelchen Umläufen vorab passiert ist, ist nochmal ne ganz andere Frage.
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.095
1.535
Die Flüge FRA-DUS und DUS-FRA (auf dem ich gebucht war) wurden annulliert. Der Vogelschlag muss also auf dem Umlauf vorher passiert sein.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist nur auf dem Klageweg zu ermitteln, ob es tatsächlich einen Vogelschlag gab. Und wenn ja,ist dies höhere Gewalt.
Aber du siehst doch, ob der Flug FRA-DUS gestartet ist? Wenn der den Vogelschlag hatte, wird er ja umgedreht sein (bei Start) oder in DUS gelandet sein (bei Landung). Alles was vorher am Tag (auf anderen Umläufen passiert ist), kann dir erst einmal egal sein.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.895
3.009
CGN / MUC / ZRH / EWR
LH hat die Ablehnung meines Antrags auf Kompensation damit begründet, dass es einen Vogelschlag gab. Da ich diesem Laden keinen Millimeter mehr traue, gibt es eine Möglichkeit dies nachzuprüfen?
Bei mir gab's vorletzte Woche Freitag angeblich eine nächtliche Ausgangssperre in Frankfurt... Wusste gar nicht, dass es schon so schlimm um Frankfurt steht :LOL:
(Haben mir mittlerweile aber drei Inder nochmal entsprechend bestätigt, scheinbar steht man bei Lufthansa zum konstanten Service- Lügenerlebnis...)
 

conaly

Erfahrenes Mitglied
16.10.2016
433
219
NUE
www.anisearch.de
Frage zum Thema Kompensation für Flugstreichung UND verpassten Anschluss auf dem Ersatzflug:

Gebucht war Direktflug MUC-CTA. Wurde zwei Tage vor Abflug ohne Angabe von Gründen gestrichen. Umbuchung auf MUC-ZRH-CTA einen Tag später. Abflug in MUC verzögert sich massiv, Anschluss in ZRH wurde verpasst. Vor Ort in ZRH Umbuchung auf nächsten Tag nach Palermo statt Catania (mit Zustimmung der Reisenden, da der nächste Flug nach CTA noch viel später ginge).

Wie sieht es jetzt aus mit der Kompensation nach EU261/2004? Ich gehe NICHT von höherer Gewalt aus, da andere Airlines diese Flüge planmäßig bedient haben, daher sollte es pro Person doch sogar zweimal 250€ geben. Einmal für den gestrichenen Direktflug am ursprünglichen Flugtag und einmal für den von der Airline verursachten verpassten Anschluss (MCT wurde planmäßig nicht unterschritten, die Airline hat diesen Flug auch so im Angebot) und die Umbuchung auf den nächsten Tag. Ist diese Annahme korrekt?


Theoretische Anschlussfrage: Hätte die Airline auch einen Oneway-Mietwagen ggf. sogar mit Abholung am Ziel weil weit weg vom Flughafen zahlen müssen, da man ja auch nicht nach Catania sondern nach Palermo gebracht wurde, oder hat man mit der freiwilligen Zustimmung zu diesem Zielort dies quasi verspielt? Theoretisch, weil ein Bekannter vor Ort die Gruppe selbst abgeholt hat (dass man das nicht in Rechnung stellen kann, ist mir bewusst).
 

AlexT

Neues Mitglied
04.08.2023
21
14
Ist eine LH-Flugnummer, hat die LH aber nicht interessiert. Die Dame am Schalter sagte "... hört sich zwar komisch an, sind aber zwei verschiedene Töpfe ...".
Den ICE den ich genommen habe, hatte übrigens zusätzlich auch eine LH-Flugnummer, so dass m.E. auch Umbuchung auf den Zug hätte gehen können.
Mail an Air Dolomiti ist zwar raus, konnte aber nicht zugestellt werden!
"customer-relations@pec.airdolomiti.it:
SMTP error from remote server..."
Jetzt gehts an die LH... können das ja gerne intern weiterleiten.

Mail an LH wegen Erstattung der Bahnfahrkarte erfolglos: "Es wird wegen Datensicherheit keine unverschlüsselte Mail bearbeitet." Datensicherheit liegt denen sehr am Herzen.

Dafür was neues bei Air Dolomiti:
"Dear Passenger, our Customer Relations online form is currently unavailable due to technical issues.
We are working to restore it as soon as possible.
For the moment please send your claim to customer-feedback@airdolomiti.it.
We apologize for any inconvenience.
Your Customer Relations team"


Da funktioniert dann wenigstens mal die Email-Adresse :) Mal sehen, was da die Datensicherheit sagt?
 

_aqua_sports_

Erfahrenes Mitglied
15.05.2017
635
508
Grundsatzfrage zu Verspätung und Verpflegung, folgende Situation (Wetter):

Flug #1 verspätet, Anschlussflug #2 weg. Airline bucht brav und eigenständig auf Flug #3 um. Dieser ist ebenfalls eine Stunde verspätet, Gesamtverspätung am Ziel ca. 4h. Airline speist mich mit mickrigem Verzehrgutschein ab, weil ja nur ca. eine Stunde, der Rest zählt nicht. Korrekt oder Bullshit?
Reich einfach die Rechnung hinterher ein. Ich hatte einen Rechnungsbetrag von 40 Euro für 2 Personen bei 4 Std. Verspätung eingereicht und LH hat anstandslos gezahlt. I.d.R. sind die kulant. Übertreiben solle man es natürlich auch nicht. Bei Air Dolomiti zahlt LH und Air Dolomiti -je nach Lust und Laune anscheinend jedenfalls war es bei einer Person so und bei zwei anderen genau anders herum.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.895
3.009
CGN / MUC / ZRH / EWR
Frage zum Thema Kompensation für Flugstreichung UND verpassten Anschluss auf dem Ersatzflug:

Gebucht war Direktflug MUC-CTA. Wurde zwei Tage vor Abflug ohne Angabe von Gründen gestrichen. Umbuchung auf MUC-ZRH-CTA einen Tag später. Abflug in MUC verzögert sich massiv, Anschluss in ZRH wurde verpasst. Vor Ort in ZRH Umbuchung auf nächsten Tag nach Palermo statt Catania (mit Zustimmung der Reisenden, da der nächste Flug nach CTA noch viel später ginge).

Wie sieht es jetzt aus mit der Kompensation nach EU261/2004? Ich gehe NICHT von höherer Gewalt aus, da andere Airlines diese Flüge planmäßig bedient haben, daher sollte es pro Person doch sogar zweimal 250€ geben. Einmal für den gestrichenen Direktflug am ursprünglichen Flugtag und einmal für den von der Airline verursachten verpassten Anschluss (MCT wurde planmäßig nicht unterschritten, die Airline hat diesen Flug auch so im Angebot) und die Umbuchung auf den nächsten Tag. Ist diese Annahme korrekt?


Theoretische Anschlussfrage: Hätte die Airline auch einen Oneway-Mietwagen ggf. sogar mit Abholung am Ziel weil weit weg vom Flughafen zahlen müssen, da man ja auch nicht nach Catania sondern nach Palermo gebracht wurde, oder hat man mit der freiwilligen Zustimmung zu diesem Zielort dies quasi verspielt? Theoretisch, weil ein Bekannter vor Ort die Gruppe selbst abgeholt hat (dass man das nicht in Rechnung stellen kann, ist mir bewusst).
Off Topic dazu: In CTA hat es letztens im Terminal gebrannt und seither ist der Flugbetrieb noch immer sehr ausgedünnt und es kommt zu regelmäßigen Umleitungen, da CTA Kapazitätsprobleme aufgrund des behördlich teils geschlossenen Flughafens hat.
 

nello1985

Erfahrenes Mitglied
20.06.2015
3.113
1.410
TXL
Also irgendwie verstehe ich Lufthansa auch nicht so richtig.

Ich bin vor zwei Jahren NAP - FRA geflogen. Der Flug wurde kurzfristig annulliert und ich wurde auf einen Flug am nächsten Tag umgebucht. Grund waren m.E. operative Gründe aufgrund von Streiks, die jedoch LH zu verschulden hat.

Ich habe natürlich LH ein paar Tage später aufgefordert, dass ich gerne meine Ausgleichszahlung i.H.v. 250 Euro hätte. Das haben sie natürlich abgelehnt und auf den Streik verwiesen. Dann habe ich mich an @kexbox gewandt, um eine Ersteinschätzung zu bekommen. Er meinte, dass das Risiko für eine Klage zu hoch wäre und ich lieber mich an Flightright wenden soll. Dies habe ich auch getan.

Nach zwei Jahren habe ich bzw. Flightright die Klage gewonnen. Ich habe mir aus Interesse mal das Urteil zu kommen lassen. In den Gründen steht, dass Lufthansa keine außergewöhnlichen Umstände geltend macht. Da frage ich mich, warum sie nicht gleich gezahlt haben und es bis dahin ankommen lassen mussten. Jetzt können sie zu den von uns geltend gemachten 500 Euro noch 400 Euro für Gerichts- und Rechtsanwaltskosten zahlen.

Die Urteilsbegründung habe ich in der Form auch noch nicht gesehen. Die Gründe behandeln hauptsächlich rechtliche Fragen über die Abtretung an Flightright sowie die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten. Über den Tatbestand bezüglich der Flugverspätung ist nur sehr wenig gesagt, vor allem besteht das Urteil hauptsächlich aus Copy und Paste und hat ganz viel aus einem ähnlichen Urteil zitiert. Es gab nur ein "So liegt der Fall hier.". Vor allem hat der Richter auch die falsche Norm zitiert. Die Normkette verweist auf die Entschädigung in Höhe von 600€.
 
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hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
11.732
4.374
Paralleluniversum
Da frage ich mich, warum sie nicht gleich gezahlt haben und es bis dahin ankommen lassen mussten. Jetzt können sie zu den von uns geltend gemachten 500 Euro noch 400 Euro für Gerichts- und Rechtsanwaltskosten zahlen.
Das wurde hier doch schon zigmal diskutiert. Zahlen sie gleich, ist es viel zu teuer. Könnte ja jeder kommen und Geld wollen.
Nur die allerwenigsten gehen den Weg wie Du.
So, nun rechne mal, was billiger ist…..