EU Fluggastrechte / Annullierung

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mosher2k

Erfahrenes Mitglied
01.11.2009
471
40
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Hallo zusammen,

hätte einer von Euch noch einen Tipp für mich, wie ich herausbekommen kann, was mit dem Flug EZY5065 (korrigiert) am 13.7.2023 losgewesen ist ?
Strecke BER-PSA.
Bei Flightaware fehlt der Flug für diesen Tag gänzlich, da steht nicht einmal ein "ausgefallen".

Danke für Eure Hilfe !
 
Zuletzt bearbeitet:

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
11.733
4.375
Paralleluniversum
Hallo zusammen,

hätte einer von Euch noch einen Tipp für mich, wie ich herausbekommen kann, was mit dem Flug EZY5056 am 13.7.2023 losgewesen ist ?
Bei Flightaware fehlt der Flug für diesen Tag gänzlich, da steht nicht einmal ein "ausgefallen".

Danke für Eure Hilfe !
Unter EZY5056 finde ich überhaupt keinen Flug? Sicher, dass das Richtig ist und es nicht vielleicht U25056 ist?
1690381095525.png
 
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mosher2k

Erfahrenes Mitglied
01.11.2009
471
40
Vielen vielen Dank für Eure schnelle Prüfung und Hilfe.

Ich hatte einen Zahlendreher, korrekt muss es lauten: EZY5065 / U25065
Es geht um die Strecke BER-PSA,
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.096
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Flieger der scheinbar geplant war kam 70min zu spät aus VCE. Interessant, dass man allein deswegen schon gestrichen hat. Aber bei 22:55 Ankunft des Rückfluges aus PSA hat man vielleicht keine Chance gesehen.
 
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mosher2k

Erfahrenes Mitglied
01.11.2009
471
40
Flieger der scheinbar geplant war kam 70min zu spät aus VCE. Interessant, dass man allein deswegen schon gestrichen hat. Aber bei 22:55 Ankunft des Rückfluges aus PSA hat man vielleicht keine Chance gesehen.
prima, Dankeschön.
Kannst Du mir dafür irgendeinen Link geben, damit ich mir das sichern kann ?

Und seht Ihr da eine Chance, eine Entschädigung in Höhe von 250€ geltend zu machen ?
Zwei Freunde von mir wurden da quasi im "Regen" stehengelassen.
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
11.733
4.375
Paralleluniversum
prima, Dankeschön.
Kannst Du mir dafür irgendeinen Link geben, damit ich mir das sichern kann ?
Rechtssicher wird das sicherlich nicht sein, aber zum Beispiel Flightradar24 hat die Daten, siehe unten.
Und seht Ihr da eine Chance, eine Entschädigung in Höhe von 250€ geltend zu machen ?
Kommt auf den *tatsächlichen* Grund an, aber die Chancen stehen gut.
Zwei Freunde von mir wurden da quasi im "Regen" stehengelassen.
1690382677081.png
 
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mosher2k

Erfahrenes Mitglied
01.11.2009
471
40
Flieger der scheinbar geplant war kam 70min zu spät aus VCE. Interessant, dass man allein deswegen schon gestrichen hat. Aber bei 22:55 Ankunft des Rückfluges aus PSA hat man vielleicht keine Chance gesehen.
Das heißt: die Vermutung ist, Easyjet wolllte den Flieger nicht mehr nach Pisa losschicken, weil dieser nicht mehr rechtzeitig bis Flughafenschließung Berlin zurückgekommen wäre ?
 

Nordlicht78

Aktives Mitglied
04.03.2014
156
0
HAJ
Hallo,

ich bräuchte von euch mal eine kurze Einschätzung ob hier eine Entschädigung nach EU261 vorliegt und es sich lohnt bei QR eine Reklamation anzustossen.

Wir hatten am 15.07.2023 folgenden Flug:

QR68 FRA – DOH planmäßig 17.20 Uhr
16.07.2023
QR1499 DOH – JRO planmäßig 01.45 Uhr

Kurz vor Abflug in Frankfurt war ein kurzes Gewitter (30 Minuten), bei dem wohl die Aktivitäten auf den Vorfeld eingestellt wurden. Beladung fand somit erst im Anschluss wieder statt.

Abflug war dann erst um 19.11 Uhr.

Auf Grund der Verspätung haben wir unseren Anschluss in Doha verpasst und wurden auf den nächst möglichen Flug umgebucht -> 17.07.2023 um 01.45 Uhr DOH – JRO

Mir ist bewusst das es bei Verspätungen auf Grund Wetters keine Entschädigung gibt, allerdings war unsere Ankunft nun mal eben auch erst 1 Tag später als geplant.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Hat Euch QR eine Unterkunft in DOH kostenfrei zur Verfügung gestellt?
Unterstützungsleistungen müssen auch bei Vorliegen von Höherer Gewalt gewährt werden.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
11.571
9.323
Da kommen in Kürze einige Urteile rein.
Ich packe es mal hierhin:
Zusatzgebühren oft illegal - BGH trifft wichtiges Urteil bei Flugannullierung
Reisende, deren Flug annulliert wird, können selber bestimmen, wann sie einen kostenlosen Ersatzflug antreten und müssen dafür keine Zuzahlung leisten.

Nach dem Urteil zu Erstattungsgebühren (Air Berlin) jetzt auch eins zu Umbuchungsgebühren (Lufthansa).
Fazit: wo ein EU261-Recht besteht, besteht dies ohne Gebühren.
 

Reisinger850

Aktives Mitglied
29.04.2020
202
236
Hey zusammen, kurze Frage an euch bei folgendem Fall:
Von Dus nach JFK über LHR mit BA. Zubringer kam eine Std zu spät, angeblich wegen technischer Probleme im Terminal. Anschlussflug verpasst, Umbuchung erfolgte auf AA. Dieser Flug hatte dann aber 13 Stunden Verspätung. Ich kam also am Ziel 15 Std zu spät an.

BA zahlte Hotel in London sowie Aufwendungen für Essen sowie einen Teil des Hotels in NY (komischerweise deutlich mehr als diese eine verpasste Nacht wert war), weil ich das ja nicht direkt wahrnehmen konnte. Hinsichtlich EU261 oder dem britischen Pendant verweisen sie auf American Airlines.
Seht ihr das auch so oder soll ich mich direkt ans CEDR wenden? Hätte lieber BA als AA für die Entschädigung, hab in den letzten Jahren bessere Erfahrung mit BA gemacht was dies betrifft. Die ursprünglichen Tickets waren alles British Airways Tickets, BA 941 und BA 179 am 27.6.23.
Warum ich frage ist vor allem, dass ich bei AA ja UK261 anwenden muss und bei BA EU261. Ich hasse es, wenn die Verantwortung einfach abgegeben wird. Übrigens wurde Boarding in LHR verweigert, obwohl es noch knapp hätte passen können. Kann man zB neben der Entschädigung bei American Airlines bei British noch S&G für BA179 geltend machen?

LG und vielen Dank
Hey zusammen, ich bins nochmal.

Heute kam eine Nachricht von einem der Flugentschädigungspauschale (von AA habe ich nichts mehr gehört).
„herzlichen Dank für Ihr Vertrauen und dass Sie uns Ihren Fall übergeben haben. Leider können wir Ihren für Ihren Flug vom 27.06.2023 keine Sofortentschädigung anbieten. Dies hat folgenden Grund: Leider war laut unseren Daten der Anschlussflug auch verspätet und die minimale Umstiegszeit in LHR gewahrt. Aufgrund dessen ist der Anspruch vor Gericht nicht durchsetzbar, weil die Airline sich hierauf berufen wird. Uns sind somit leider die Hände gebunden.“

Was meinen die wohl damit? BA hat uns ja von sich umgebucht.

Nochmal kurz der Verlauf:
BA 941 Dus - LHR verspätet
BA 179 LHR - JFK liess man uns nicht boarden, Umbuchung auf AA141 erfolgte.
AA141 flog statt am 27.6.23 um 7:55 pm dann am 28.6.23 um 8 a.m.


Hab das Gefühl, es würde Dinge erleichtern, wenn man nur AA141 erwähnt. Weiss aber nicht, ob das dann Konsequenzen haben könnte. Was meint ihr ? Was sind nun meine mögliche Optionen noch? CEDR und dann Claim British Airways? Oder Bundesamt für Justiz? Hat da jemand positive Erfahrungen gemacht? Und wenn ja, gegen BA oder AA? Wäre ja mega blöd, wenn die nach 5 Monaten sagen: „diese Airline war nicht zuständig“

Liebe Grüsse

edit: ich habe ja lange überlegt, wer nun Compensation zahlen müsste. Klar, AA ist die ausführende Airline gewesen. Aber kann BA einfach so auf einen Flug umbuchen, der zu 100% verspätet sein wird? Weil als BA um 18 Uhr umgebucht hat, war AA141 evtl. noch nicht mal in der Luft vom JFK aus…

edit 2:
Was auch komisch ist - seit neustem, wenn ich die Daten zB auf flightright eingebe in allen möglichen Konstellationen, zB mit der Umbuchung, aber auch nur AA141 steht jetzt: nicht anspruchsberechtigt. Obwohl das System die 13 Stunden Verspätung sieht. Letzte Woche stand das noch nicht da
 
Zuletzt bearbeitet:

TS236

Aktives Mitglied
21.07.2013
239
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Eine Antwort, die einem Summa-cum-laude-Absolventen der Google-Universität für seltsame Rechtswissenschaft zur Ehre gereicht (y)

Es dürfte höchst diskutabel sein, ob eine nicht abgeflogene Buchung der Wahlalternative "anderweitige Beförderung zum Endziel" unterfällt - schließlich findet die anderweitige Beförderung ja gerade nicht statt. Ich meine deshalb nein, was man sicherlich wie gesagt diskutieren kann und muss. Einfach nur "nein" wird der Komplexität der Fragestellung aber schlicht nicht gerecht.
Kurze Rückmeldung:
Eurowings hat den nicht angetretenen Ersatzflug erstattet.
 

JohnDoe52

Reguläres Mitglied
18.07.2016
87
19
So wir haben jetzt auch eine lustige Situation mit einer M&M Buchung. Gebucht war: URT (Surat Thani) - BKK mit WE252 am 5.2.24, dann am 6.2.24 mit EVA Air BKK-VIE und direkt danach mit OS von VIE nach DUS. Die Segmente BKK-VIE-DUS in Business, das erste Segment nur in Economy, da Thai Smile nix besseres hat.

Ticket (220er) wurde in der Form von M&M auch schon vor Monaten ausgestellt für 2 Erwachsene und ein Baby.
Gestern kam dann von der LH die E-Mail, daß das erste Segment URT-BKK storniert wurde von Thai Smile Airways.

Ca. 5 Anrufe bei M&M haben jedes Mal das gleiche Ergebnis gehabt, daß Miles & More hier nicht zuständig wäre, da dies einen Thai Smile Flug betreffen würde. Ich sollte mich an Thai Smile wenden für mögliche Umbuchungen.

Thai Smile Airways wiederum hatte mir eben an der Hotline mitgegeben, daß die aktuell den Flugplan umbauen würden und ggf. Ende August es einen neuen Flugplan geben würde. Man könnte mich jetzt aber von Phuket aus nach Bangkok umbuchen. Da wir mit einem Baby auf Ko Samui sind und nur für den Rückflug nach Surat Thani wollten macht das keinen Sinn.

Ich bin jetzt ziemlich unsicher,
  1. was genau nach LHG IRROP Regulation für uns gelten sollte...?
  2. ob die EU Fluggastrechte in dem Fall greifen würden, da dies ja eine durchgehende Buchung (mit weniger als 24 Stunden Stopp in BKK) nach Deutschland ist?
Idealerweise wäre es, wenn wir auf einen der vielen Bangkok Airways Flüge direkt von Samui aus umgebucht werden könnten. Allerdings verweigert dies M&M kategorisch, da Bangkok Airways kein Star Alliance Partner ist und auch kein M&M Partner. Die Möglichkeit diese Flüge ohne Probleme über LH.com zu finden (Oneway USM-DUS) hat keinen interessiert.
Wenn die Fluggastrechte greifen sollten (siehe Frage oben) dann könnten wir im Notfall den Bangkok Airways Flug selbst buchen, die Frage wäre nur, wer hier für die Kosten aufkommen müsste...?

Danke Sehr für die Hilfe/Unterstützung!
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Praktischerweise würde ich M&M jetzt schriftlich und nachweisbar mit einer 30-tägigen Frist auffordern, eine Ersatzverbindung kostenfrei einzubuchen.
Danach empfehle ich, selbst die neuen Flüge URT-BKK zu buchen. So teuer ist das ja nicht.

Nach Deinem Urlaub kannst Du selbst entscheiden, ob Du die Nerven aufbringen möchtest, die Kosten des Ersatztickets bei M&M einzuklagen.
 
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JohnDoe52

Reguläres Mitglied
18.07.2016
87
19
Praktischerweise würde ich M&M jetzt schriftlich und nachweisbar mit einer 30-tägigen Frist auffordern, eine Ersatzverbindung kostenfrei einzubuchen.
Danach empfehle ich, selbst die neuen Flüge URT-BKK zu buchen. So teuer ist das ja nicht.

Nach Deinem Urlaub kannst Du selbst entscheiden, ob Du die Nerven aufbringen möchtest, die Kosten des Ersatztickets bei M&M einzuklagen.
Danke sehr! Werde dies schriftlich einreichen.
Austrian wird sich freuen :LOL:
Mir ist hier aber immer noch nicht klar, ob die EU Passagierrechte greifen würden. Und falls ja gegenüber welcher Airline/Vertragspartner?
Und auch ob ggf. M&M entsprechend in Revenue Buchungsklassen uns umbuchen müsste…?