Hey zusammen, kurze Frage an euch bei folgendem Fall:
Von Dus nach JFK über LHR mit BA. Zubringer kam eine Std zu spät, angeblich wegen technischer Probleme im Terminal. Anschlussflug verpasst, Umbuchung erfolgte auf AA. Dieser Flug hatte dann aber 13 Stunden Verspätung. Ich kam also am Ziel 15 Std zu spät an.
BA zahlte Hotel in London sowie Aufwendungen für Essen sowie einen Teil des Hotels in NY (komischerweise deutlich mehr als diese eine verpasste Nacht wert war), weil ich das ja nicht direkt wahrnehmen konnte. Hinsichtlich EU261 oder dem britischen Pendant verweisen sie auf American Airlines.
Seht ihr das auch so oder soll ich mich direkt ans CEDR wenden? Hätte lieber BA als AA für die Entschädigung, hab in den letzten Jahren bessere Erfahrung mit BA gemacht was dies betrifft. Die ursprünglichen Tickets waren alles British Airways Tickets, BA 941 und BA 179 am 27.6.23.
Warum ich frage ist vor allem, dass ich bei AA ja UK261 anwenden muss und bei BA EU261. Ich hasse es, wenn die Verantwortung einfach abgegeben wird. Übrigens wurde Boarding in LHR verweigert, obwohl es noch knapp hätte passen können. Kann man zB neben der Entschädigung bei American Airlines bei British noch S&G für BA179 geltend machen?
LG und vielen Dank
Hey zusammen, ich bins nochmal.
Heute kam eine Nachricht von einem der Flugentschädigungspauschale (von AA habe ich nichts mehr gehört).
„herzlichen Dank für Ihr Vertrauen und dass Sie uns Ihren Fall übergeben haben. Leider können wir Ihren für Ihren Flug vom 27.06.2023 keine Sofortentschädigung anbieten. Dies hat folgenden Grund: Leider war laut unseren Daten der Anschlussflug auch verspätet und die minimale Umstiegszeit in LHR gewahrt. Aufgrund dessen ist der Anspruch vor Gericht nicht durchsetzbar, weil die Airline sich hierauf berufen wird. Uns sind somit leider die Hände gebunden.“
Was meinen die wohl damit? BA hat uns ja von sich umgebucht.
Nochmal kurz der Verlauf:
BA 941 Dus - LHR verspätet
BA 179 LHR - JFK liess man uns nicht boarden, Umbuchung auf AA141 erfolgte.
AA141 flog statt am 27.6.23 um 7:55 pm dann am 28.6.23 um 8 a.m.
Hab das Gefühl, es würde Dinge erleichtern, wenn man nur AA141 erwähnt. Weiss aber nicht, ob das dann Konsequenzen haben könnte. Was meint ihr ? Was sind nun meine mögliche Optionen noch? CEDR und dann Claim British Airways? Oder Bundesamt für Justiz? Hat da jemand positive Erfahrungen gemacht? Und wenn ja, gegen BA oder AA? Wäre ja mega blöd, wenn die nach 5 Monaten sagen: „diese Airline war nicht zuständig“
Liebe Grüsse
edit: ich habe ja lange überlegt, wer nun Compensation zahlen müsste. Klar, AA ist die ausführende Airline gewesen. Aber kann BA einfach so auf einen Flug umbuchen, der zu 100% verspätet sein wird? Weil als BA um 18 Uhr umgebucht hat, war AA141 evtl. noch nicht mal in der Luft vom JFK aus…
edit 2:
Was auch komisch ist - seit neustem, wenn ich die Daten zB auf flightright eingebe in allen möglichen Konstellationen, zB mit der Umbuchung, aber auch nur AA141 steht jetzt: nicht anspruchsberechtigt. Obwohl das System die 13 Stunden Verspätung sieht. Letzte Woche stand das noch nicht da