EU Fluggastrechte / Annullierung

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coeln77

Erfahrenes Mitglied
05.10.2011
925
498
CGN
Also auf der MUC Seite steht für diesen Flug mittlerweile Haupflugnummer EN 8237, aber WTF ich habe bei LH gebucht mit einer LH Flugnummer und 220 er Ticket! Gebe das dann mal an Kexbox ab....
Hatte den selben Fall vor einiger Zeit, dachte zuerst auch immer nur an LH, LH und noch mal LH.
Trotzdem Antrag auf Entschädigung dann auf der EN Website gestellt, 1 Tag später Anerkennung, ca. 10 Tage später Geld auf dem Konto.
 
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Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.177
720
Hatte den selben Fall vor einiger Zeit, dachte zuerst auch immer nur an LH, LH und noch mal LH.
Trotzdem Antrag auf Entschädigung dann auf der EN Website gestellt, 1 Tag später Anerkennung, ca. 10 Tage später Geld auf dem Konto.
super Idee, danke, ABER habe jetzt 10 min Zeit investiert und alles in das onlineformular eingegeben. Eine 220 er Ticketnummer wird aber für das formular nicht akzeptiert. Abschicken geht als nicht. NUR EN Ticketnummern werden akzeptiert. Super Laden.....schnauze voll , aber zum Anwalt damit.
 

Terry McKay

Neues Mitglied
19.07.2023
2
0
Liebe Forums-Experten,

ich bin Neuling hier, aber sehe hier geballte Kompetenz, so dass ich auf ein bisschen Hilfe von Euch hoffe :).

Folgendes Problem habe ich:

- gebuchter Flug BA951 mit British Airways am 13.06.2023 von MUC nach LHR um 12:40 Uhr
- online eingechecked am Abend vorher
- am 13.06.2023 kam um 06:27 Uhr eine SMS von BA mit folgendem Text: "BA951 am 13 Jun 2023 MUC-LHR wurde storniert. Sie wurden auf BA2619 13 Jun 2023 SZG 1505 LGW 1610 umgebucht. Bitte akzeptieren Sie den Flug unter ba.com/mmb Ref ... Durch die Änderung von Abföug- oder Zielort können zusätzliche Kosten entstehen, die BA nicht übernimmt.

Begründung für die kurzfristige Stornierung gab es keine. Wir haben dann letztendlich online umgebucht auf den Flug BA947 MUC - LHR um 07:20 Uhr am 14. Juni.

Ich habe BA kontaktiert mit der Forderung nach Entschädigung. Die wurde abgelehnt mit der Begründung "Außergewöhnliche Umstände". Es gab keinerlei nähere Angaben.

Was mache ich denn jetzt als nächstes? Es gab meiner Kenntnis nach kein schlechtes Wetter. Allerdings sagte uns eine BA-Angestellte beim Check-In am 14.06., dass am Sonntag vorher ein starkes Unwetter im Bereich London war und daher bei BA noch alles durcheinander sei. Kommt mir aber als Grund für eine Nicht-Entschädigung sehr lasch vor.

Habt Ihr Tipps oder vielleicht Kenntnisse, was am 13.06. das Problem gewesen sein könnte. Lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten, denkt Ihr?

Liebe Grüße und vielen Dank vorab!
Terry
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Habt Ihr Tipps oder vielleicht Kenntnisse, was am 13.06. das Problem gewesen sein könnte. Lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten, denkt Ihr?
Schlechtes Wetter zwei Tage vorher ist ganz sicher kein außergewöhnlicher Umstand, den die Airline nicht vermeiden konnte, auch wenn so etwas in der Praxis auch noch Tage später zu Annullierungen führt.

Es kann natürlich andere außergewöhnliche Umstände gegeben haben. Solche sind aber selten. Der Umstand, dass eine Airline darauf verweist, hat nichts zu bedeuten. Das machen die Airlines schon zur Abschreckung.

Du kannst erstmal die SÖP bemühen, wenn Du das Risiko klein halten möchtest. Du kannst aber auch zum RA, hast dann aber ein Restrisiko.
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.177
720
Liebe Forums-Experten,

ich bin Neuling hier, aber sehe hier geballte Kompetenz, so dass ich auf ein bisschen Hilfe von Euch hoffe :).

Folgendes Problem habe ich:

- gebuchter Flug BA951 mit British Airways am 13.06.2023 von MUC nach LHR um 12:40 Uhr
- online eingechecked am Abend vorher
- am 13.06.2023 kam um 06:27 Uhr eine SMS von BA mit folgendem Text: "BA951 am 13 Jun 2023 MUC-LHR wurde storniert. Sie wurden auf BA2619 13 Jun 2023 SZG 1505 LGW 1610 umgebucht. Bitte akzeptieren Sie den Flug unter ba.com/mmb Ref ... Durch die Änderung von Abföug- oder Zielort können zusätzliche Kosten entstehen, die BA nicht übernimmt.

Begründung für die kurzfristige Stornierung gab es keine. Wir haben dann letztendlich online umgebucht auf den Flug BA947 MUC - LHR um 07:20 Uhr am 14. Juni.

Ich habe BA kontaktiert mit der Forderung nach Entschädigung. Die wurde abgelehnt mit der Begründung "Außergewöhnliche Umstände". Es gab keinerlei nähere Angaben.

Was mache ich denn jetzt als nächstes? Es gab meiner Kenntnis nach kein schlechtes Wetter. Allerdings sagte uns eine BA-Angestellte beim Check-In am 14.06., dass am Sonntag vorher ein starkes Unwetter im Bereich London war und daher bei BA noch alles durcheinander sei. Kommt mir aber als Grund für eine Nicht-Entschädigung sehr lasch vor.

Habt Ihr Tipps oder vielleicht Kenntnisse, was am 13.06. das Problem gewesen sein könnte. Lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten, denkt Ihr?

Liebe Grüße und vielen Dank vorab!
Terry
Frist setzten zurZahlung. Danach stressfrei zum Fachanwalt geben. Die Frage "lohnt" es sich einen Anwalt ein zu schalten?.... wird dir dann der Anwalt beantworten
 
Zuletzt bearbeitet:

Terry McKay

Neues Mitglied
19.07.2023
2
0
Vielen Dank, Ihr beiden für Eure netten Antworten.

Das mit SÖP wäre eine gute Idee, aber soweit ich das sehe, ist British Airways da außen vor.

Was mir noch einfällt, an dem Tag war die Air Defender Luftoperation. Aber soweit ich das sehen konnte, sind keine anderen Flüge annulliert worden in dem Zeitfenster.

VG Terry
 

Reisinger850

Aktives Mitglied
29.04.2020
202
236
Vielen Dank, Ihr beiden für Eure netten Antworten.

Das mit SÖP wäre eine gute Idee, aber soweit ich das sehe, ist British Airways da außen vor.

Was mir noch einfällt, an dem Tag war die Air Defender Luftoperation. Aber soweit ich das sehen konnte, sind keine anderen Flüge annulliert worden in dem Zeitfenster.

VG Terry
BA hat eine gute Claims-Kontaktformular Maske. Bei mir erst letztens genutzt und sie antworten recht schnell.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
super Idee, danke, ABER habe jetzt 10 min Zeit investiert und alles in das onlineformular eingegeben. Eine 220 er Ticketnummer wird aber für das formular nicht akzeptiert. Abschicken geht als nicht. NUR EN Ticketnummern werden akzeptiert. Super Laden.....schnauze voll , aber zum Anwalt damit.
Nimm die E-Mail Adresse aus dem Impressum !
 

coeln77

Erfahrenes Mitglied
05.10.2011
925
498
CGN
super Idee, danke, ABER habe jetzt 10 min Zeit investiert und alles in das onlineformular eingegeben. Eine 220 er Ticketnummer wird aber für das formular nicht akzeptiert. Abschicken geht als nicht. NUR EN Ticketnummern werden akzeptiert. Super Laden.....schnauze voll , aber zum Anwalt damit.
Ja, ruhig... das dachte ich auch zuerst und hab damals genau so aufgeregt bei den freundlichen Damen von EN angerufen um mich darüber aufzuregen, die Lösung ist aber einfach nach der 220 bei der Ticketnummer auch den Bindestrich einzugeben, so wie es als Beispiel darunter steht, dann funktioniert es.

Sonst bin ich ja auch gerne selbst schnell beim Gericht oder Anwalt, hier lohnt das aber nicht.
 

TS236

Aktives Mitglied
21.07.2013
239
53
Hi,
kurze Frage:
Flug über travelstart gebucht, Flug storniert wurden. Airline um Umbuchung gebeten, was ignoriert wurde. Daher Ersatzflug auf eigene Faust gebucht und um Erstattung gebeten.
Wenn ich nun den gebuchten Ersatzflug nicht antrete, ändert das was daran, dass mir die Kosten dieses Fluges erstattet werden müssen?

Danke schon Mal!
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Airline um Umbuchung gebeten, was ignoriert wurde.
Kannst Du nachweisen, dass die Airline Deine Aufforderung erhalten hat?

Wenn ich nun den gebuchten Ersatzflug nicht antrete, ändert das was daran, dass mir die Kosten dieses Fluges erstattet werden müssen?
Nein

Es wäre gut, wenn Du uns verraten könntest, ob bei der Flugroute ein Deutschlandbezug existiert.
 
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TS236

Aktives Mitglied
21.07.2013
239
53
Kannst Du nachweisen, dass die Airline Deine Aufforderung erhalten hat?


Nein


Es wäre gut, wenn Du uns verraten könntest, ob bei der Flugroute ein Deutschlandbezug existiert.
Danke für deine Antwort.
Ja, ich habe eine Eingangsbestätigung von Eurowings bekommen.
Und ja, Deutschlandbezug liegt vor, es geht um STR-VIE
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.250
13.928

Eine Antwort, die einem Summa-cum-laude-Absolventen der Google-Universität für seltsame Rechtswissenschaft zur Ehre gereicht (y)

Es dürfte höchst diskutabel sein, ob eine nicht abgeflogene Buchung der Wahlalternative "anderweitige Beförderung zum Endziel" unterfällt - schließlich findet die anderweitige Beförderung ja gerade nicht statt. Ich meine deshalb nein, was man sicherlich wie gesagt diskutieren kann und muss. Einfach nur "nein" wird der Komplexität der Fragestellung aber schlicht nicht gerecht.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.585
1.650
Eine Antwort, die einem Summa-cum-laude-Absolventen der Google-Universität für seltsame Rechtswissenschaft zur Ehre gereicht (y)

Es dürfte höchst diskutabel sein, ob eine nicht abgeflogene Buchung der Wahlalternative "anderweitige Beförderung zum Endziel" unterfällt - schließlich findet die anderweitige Beförderung ja gerade nicht statt. Ich meine deshalb nein, was man sicherlich wie gesagt diskutieren kann und muss. Einfach nur "nein" wird der Komplexität der Fragestellung aber schlicht nicht gerecht.
Wir wissen doch, dass der User solche Themen mit absoluter Sicherheit richtig beantworten kann. Seine persönliche Meinung Gesetzt und Deutschlandbezug das Allerheilmitel ist. Wenn etwas nicht so eintrifft, wie er vorhersagt, liegt die Schuld natürlich bei den anderen und man hat ihm wichtige Infos unterschlagen ;)
 

TS236

Aktives Mitglied
21.07.2013
239
53
Eine Antwort, die einem Summa-cum-laude-Absolventen der Google-Universität für seltsame Rechtswissenschaft zur Ehre gereicht (y)

Es dürfte höchst diskutabel sein, ob eine nicht abgeflogene Buchung der Wahlalternative "anderweitige Beförderung zum Endziel" unterfällt - schließlich findet die anderweitige Beförderung ja gerade nicht statt. Ich meine deshalb nein, was man sicherlich wie gesagt diskutieren kann und muss. Einfach nur "nein" wird der Komplexität der Fragestellung aber schlicht nicht gerecht.
Danke für die Anmerkung.
Ich fände es merkwürdig, wenn ich den Anspruch durch Nichtnutzung der Ersatzbeförderung verliere, da Storno der ursprünglichen Verbindung und Buchung des Ersatzfluges schon vor 3 Monaten war. Der Flug ist nun morgen. Ich möchte ihn nicht mehr in Anspruch nehmen, da sich der Termin vor Ort kurzfristig erledigt hat.

Ich bin gerne für weitere Meinungen dankbar.
 

mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
1.947
3.699
STR
Folgender Sachverhalt:
Gebucht war BA222 (BNA-LHR) für heute (21.07.), dann weiter BA910 (LHR-FRA) - alles ein Tix.
BA222 wurde vor ein paar Stunden schon komplett gestrichen, BA hat mich auf den gleichen Flug morgen umgebucht. Taggleich war nichts zu machen.
Nichtmal die Variante "selber buchen und dann im Nachgang ab zu kexbox" hätte geklappt, da es schlichtweg keine buchbaren Oneways mehr gab nachdem ich mit den Hotlines durch war.

Nun ist der Layover in LHR arg lang (BA222 soll um 10:40 Uhr landen). Kann ich erreichen, dass das zweite Leg dann auf einen LH LHR-FRA umgebucht wird? LH fliegt z.B. schon um 13:30 Uhr statt wie BA erst um 16:05 Uhr. Laut EU/VO habe ich ja Anspruch auf die nächstmögliche Verbindung, nicht auf die für die Airline nächstgünstigste. Soweit ich das verstanden habe setzt UK die EU/VO ja auch um.
Ich hätte halt gerne zu Hause noch was vom Wochenende und das ist irgendwie nicht gegeben wenn ich erst sonntags um 18:45 Uhr in FRA lande.
Den BA um 11:05 Uhr werde ich wohl nicht erwischen.

1689996217319.png
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Kann ich erreichen, dass das zweite Leg dann auf einen LH LHR-FRA umgebucht wird?
Du hast nach UK261/EU261 das Recht darauf, solange Du keine Ersatzbeförderung bereits akzeptiert hast.

In Deinem Fall wird es der Wettlauf sein zwischen einerseits Deiner Kommunikation und der Bereitschaft von BA und, Dich auf LH umzubuchen und andererseits dem Druck, dass Du auf jeden Fall heute mal mindestens nach Europa möchtest. Solltest Du das erste Leg abfliegen, dann könnte man argumentieren, dass Du damit den ganzen neuen Reiseplan akzeptiert hast.

Wegen des zweiten Legs alles selbst zu buchen, wäre mir zu viel Risiko im Vergleich zum Nutzen. Ab LHR selbst einen früheren Flug zu buchen, wäre m. E. eine unklare Rechslage.

Du solltest bei BA anrufen und die Änderung beim zweiten Leg anfragen. Zwingen kannst Du sie leider nicht, auch wenn Du im Recht bist.
 

mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
1.947
3.699
STR
Du hast nach UK261/EU261 das Recht darauf, solange Du keine Ersatzbeförderung bereits akzeptiert hast.

In Deinem Fall wird es der Wettlauf sein zwischen einerseits Deiner Kommunikation und der Bereitschaft von BA und, Dich auf LH umzubuchen und andererseits dem Druck, dass Du auf jeden Fall heute mal mindestens nach Europa möchtest. Solltest Du das erste Leg abfliegen, dann könnte man argumentieren, dass Du damit den ganzen neuen Reiseplan akzeptiert hast.

Wegen des zweiten Legs alles selbst zu buchen, wäre mir zu viel Risiko im Vergleich zum Nutzen. Ab LHR selbst einen früheren Flug zu buchen, wäre m. E. eine unklare Rechslage.

Du solltest bei BA anrufen und die Änderung beim zweiten Leg anfragen. Zwingen kannst Du sie leider nicht, auch wenn Du im Recht bist.
Danke für deine Einschätzung. Aktuell haben sie die Hotline wegen Andrangs gesperrt nicht mal in die Warteschlange kommt man rein. Und demnächst schließt die hier eh (afaik um 11pm EST und das ist seit einer Stunde durch). Mal sehen, was morgen früh so geht.
 

mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
1.947
3.699
STR
Danke für deine Einschätzung. Aktuell haben sie die Hotline wegen Andrangs gesperrt nicht mal in die Warteschlange kommt man rein. Und demnächst schließt die hier eh (afaik um 11pm EST und das ist seit einer Stunde durch). Mal sehen, was morgen früh so geht.
Bin jetzt direkt zum Airport und AA hat mich nach etwas hin und her auf BNA-CLT-FRA mit Abflug in 30 Minuten umgebucht. Schön, dass sie BAs Fehler glätten, aber ich hoffe sie holen sich das von BA wieder.
 

northernStar

Reguläres Mitglied
06.10.2021
40
55
Ich habe einen rechtlich 100% klaren Fall zuerst an Ryanair gemeldet (an die Impressums-Adresse, weil Ryanair zuerst eine kostenpflichtige "Verifizierung" verlangt, wenn man ihn über deren "Hilfe bei vergangenen Reisen"-Formular einreichen will, obwohl der Flug direkt bei ryanair.com gebucht war). Nachdem ich außer der Eingangsbestätigung keine Antwort bekam, habe ich mich an die söp gewandt, die den Fall innerhalb weniger Tage an Ryanair weitergeleitet haben. Ryanair hat sich innerhalb von 24 Stunden sofort zur Zahlung der vollen Kosten für Ersatzbeförderung und Unterkunft bereit erklärt:
Ryanair DAC hat nun mitgeteilt, Ihre Forderung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht in vollem Umfang anzuerkennen (Zahlung 5XX,XX EUR).
(...)
Die konkrete Abwicklung der Angelegenheit erfolgt nun direkt zwischen Ihnen und dem Unternehmen. Ryanair DAC wird sich bei Ihnen melden oder direkt die Leistung vornehmen, weshalb von Ihrer Seite nichts zu veranlassen ist. Erfahrungsgemäß kann der Abwicklungsprozess einige Wochen dauern. Bei Bedarf können wir das Unternehmen nach sechs Wochen erinnern.
Hat jemand Erfahrung damit, wie lange Ryanair sich für diesen Teil Zeit lassen wird?