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Wie wir Dir bereits letztes Jahr gesagt hatten -> Ohne Deutschen Gerichtsstand wird AY für Dich keinen Finger krumm machen.17.02.2024 ZRH-HEL-MIA (AY1512/ AY007) und
22.02.2024 MIA-HEL-ZRH (AY008/ AY1513)
Wie wir Dir bereits letztes Jahr gesagt hatten -> Ohne Deutschen Gerichtsstand wird AY für Dich keinen Finger krumm machen.17.02.2024 ZRH-HEL-MIA (AY1512/ AY007) und
22.02.2024 MIA-HEL-ZRH (AY008/ AY1513)
Hatte den selben Fall vor einiger Zeit, dachte zuerst auch immer nur an LH, LH und noch mal LH.Also auf der MUC Seite steht für diesen Flug mittlerweile Haupflugnummer EN 8237, aber WTF ich habe bei LH gebucht mit einer LH Flugnummer und 220 er Ticket! Gebe das dann mal an Kexbox ab....
super Idee, danke, ABER habe jetzt 10 min Zeit investiert und alles in das onlineformular eingegeben. Eine 220 er Ticketnummer wird aber für das formular nicht akzeptiert. Abschicken geht als nicht. NUR EN Ticketnummern werden akzeptiert. Super Laden.....schnauze voll , aber zum Anwalt damit.Hatte den selben Fall vor einiger Zeit, dachte zuerst auch immer nur an LH, LH und noch mal LH.
Trotzdem Antrag auf Entschädigung dann auf der EN Website gestellt, 1 Tag später Anerkennung, ca. 10 Tage später Geld auf dem Konto.
Schlechtes Wetter zwei Tage vorher ist ganz sicher kein außergewöhnlicher Umstand, den die Airline nicht vermeiden konnte, auch wenn so etwas in der Praxis auch noch Tage später zu Annullierungen führt.Habt Ihr Tipps oder vielleicht Kenntnisse, was am 13.06. das Problem gewesen sein könnte. Lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten, denkt Ihr?
Frist setzten zurZahlung. Danach stressfrei zum Fachanwalt geben. Die Frage "lohnt" es sich einen Anwalt ein zu schalten?.... wird dir dann der Anwalt beantwortenLiebe Forums-Experten,
ich bin Neuling hier, aber sehe hier geballte Kompetenz, so dass ich auf ein bisschen Hilfe von Euch hoffe .
Folgendes Problem habe ich:
- gebuchter Flug BA951 mit British Airways am 13.06.2023 von MUC nach LHR um 12:40 Uhr
- online eingechecked am Abend vorher
- am 13.06.2023 kam um 06:27 Uhr eine SMS von BA mit folgendem Text: "BA951 am 13 Jun 2023 MUC-LHR wurde storniert. Sie wurden auf BA2619 13 Jun 2023 SZG 1505 LGW 1610 umgebucht. Bitte akzeptieren Sie den Flug unter ba.com/mmb Ref ... Durch die Änderung von Abföug- oder Zielort können zusätzliche Kosten entstehen, die BA nicht übernimmt.
Begründung für die kurzfristige Stornierung gab es keine. Wir haben dann letztendlich online umgebucht auf den Flug BA947 MUC - LHR um 07:20 Uhr am 14. Juni.
Ich habe BA kontaktiert mit der Forderung nach Entschädigung. Die wurde abgelehnt mit der Begründung "Außergewöhnliche Umstände". Es gab keinerlei nähere Angaben.
Was mache ich denn jetzt als nächstes? Es gab meiner Kenntnis nach kein schlechtes Wetter. Allerdings sagte uns eine BA-Angestellte beim Check-In am 14.06., dass am Sonntag vorher ein starkes Unwetter im Bereich London war und daher bei BA noch alles durcheinander sei. Kommt mir aber als Grund für eine Nicht-Entschädigung sehr lasch vor.
Habt Ihr Tipps oder vielleicht Kenntnisse, was am 13.06. das Problem gewesen sein könnte. Lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten, denkt Ihr?
Liebe Grüße und vielen Dank vorab!
Terry
Stimmt, das habe ich übersehen.Das mit SÖP wäre eine gute Idee, aber soweit ich das sehe, ist British Airways da außen vor.
BA hat eine gute Claims-Kontaktformular Maske. Bei mir erst letztens genutzt und sie antworten recht schnell.Vielen Dank, Ihr beiden für Eure netten Antworten.
Das mit SÖP wäre eine gute Idee, aber soweit ich das sehe, ist British Airways da außen vor.
Was mir noch einfällt, an dem Tag war die Air Defender Luftoperation. Aber soweit ich das sehen konnte, sind keine anderen Flüge annulliert worden in dem Zeitfenster.
VG Terry
Nimm die E-Mail Adresse aus dem Impressum !super Idee, danke, ABER habe jetzt 10 min Zeit investiert und alles in das onlineformular eingegeben. Eine 220 er Ticketnummer wird aber für das formular nicht akzeptiert. Abschicken geht als nicht. NUR EN Ticketnummern werden akzeptiert. Super Laden.....schnauze voll , aber zum Anwalt damit.
Hatte ich vor 2 Wochen schon gemacht....welch eine Überraschung: Natürlich keine ANtwort bisherNimm die E-Mail Adresse aus dem Impressum !
Für den Anwalt immer! ;-)Die Frage "lohnt" es sich einen Anwalt ein zu schalten?.... wird dir dann der Anwalt beantworten
Ja, ruhig... das dachte ich auch zuerst und hab damals genau so aufgeregt bei den freundlichen Damen von EN angerufen um mich darüber aufzuregen, die Lösung ist aber einfach nach der 220 bei der Ticketnummer auch den Bindestrich einzugeben, so wie es als Beispiel darunter steht, dann funktioniert es.super Idee, danke, ABER habe jetzt 10 min Zeit investiert und alles in das onlineformular eingegeben. Eine 220 er Ticketnummer wird aber für das formular nicht akzeptiert. Abschicken geht als nicht. NUR EN Ticketnummern werden akzeptiert. Super Laden.....schnauze voll , aber zum Anwalt damit.
Kannst Du nachweisen, dass die Airline Deine Aufforderung erhalten hat?Airline um Umbuchung gebeten, was ignoriert wurde.
NeinWenn ich nun den gebuchten Ersatzflug nicht antrete, ändert das was daran, dass mir die Kosten dieses Fluges erstattet werden müssen?
Es wäre gut, wenn Du uns verraten könntest, ob bei der Flugroute ein Deutschlandbezug existiert.kurze Frage:
Danke für deine Antwort.Kannst Du nachweisen, dass die Airline Deine Aufforderung erhalten hat?
Nein
Es wäre gut, wenn Du uns verraten könntest, ob bei der Flugroute ein Deutschlandbezug existiert.
Wir wissen doch, dass der User solche Themen mit absoluter Sicherheit richtig beantworten kann. Seine persönliche Meinung Gesetzt und Deutschlandbezug das Allerheilmitel ist. Wenn etwas nicht so eintrifft, wie er vorhersagt, liegt die Schuld natürlich bei den anderen und man hat ihm wichtige Infos unterschlagenEine Antwort, die einem Summa-cum-laude-Absolventen der Google-Universität für seltsame Rechtswissenschaft zur Ehre gereicht
Es dürfte höchst diskutabel sein, ob eine nicht abgeflogene Buchung der Wahlalternative "anderweitige Beförderung zum Endziel" unterfällt - schließlich findet die anderweitige Beförderung ja gerade nicht statt. Ich meine deshalb nein, was man sicherlich wie gesagt diskutieren kann und muss. Einfach nur "nein" wird der Komplexität der Fragestellung aber schlicht nicht gerecht.
... dann ab damit zum Anwalt.Danke für deine Antwort.
Ja, ich habe eine Eingangsbestätigung von Eurowings bekommen.
Und ja, Deutschlandbezug liegt vor, es geht um STR-VIE
Danke für die Anmerkung.Eine Antwort, die einem Summa-cum-laude-Absolventen der Google-Universität für seltsame Rechtswissenschaft zur Ehre gereicht
Es dürfte höchst diskutabel sein, ob eine nicht abgeflogene Buchung der Wahlalternative "anderweitige Beförderung zum Endziel" unterfällt - schließlich findet die anderweitige Beförderung ja gerade nicht statt. Ich meine deshalb nein, was man sicherlich wie gesagt diskutieren kann und muss. Einfach nur "nein" wird der Komplexität der Fragestellung aber schlicht nicht gerecht.
Du hast nach UK261/EU261 das Recht darauf, solange Du keine Ersatzbeförderung bereits akzeptiert hast.Kann ich erreichen, dass das zweite Leg dann auf einen LH LHR-FRA umgebucht wird?
Danke für deine Einschätzung. Aktuell haben sie die Hotline wegen Andrangs gesperrt nicht mal in die Warteschlange kommt man rein. Und demnächst schließt die hier eh (afaik um 11pm EST und das ist seit einer Stunde durch). Mal sehen, was morgen früh so geht.Du hast nach UK261/EU261 das Recht darauf, solange Du keine Ersatzbeförderung bereits akzeptiert hast.
In Deinem Fall wird es der Wettlauf sein zwischen einerseits Deiner Kommunikation und der Bereitschaft von BA und, Dich auf LH umzubuchen und andererseits dem Druck, dass Du auf jeden Fall heute mal mindestens nach Europa möchtest. Solltest Du das erste Leg abfliegen, dann könnte man argumentieren, dass Du damit den ganzen neuen Reiseplan akzeptiert hast.
Wegen des zweiten Legs alles selbst zu buchen, wäre mir zu viel Risiko im Vergleich zum Nutzen. Ab LHR selbst einen früheren Flug zu buchen, wäre m. E. eine unklare Rechslage.
Du solltest bei BA anrufen und die Änderung beim zweiten Leg anfragen. Zwingen kannst Du sie leider nicht, auch wenn Du im Recht bist.
Bin jetzt direkt zum Airport und AA hat mich nach etwas hin und her auf BNA-CLT-FRA mit Abflug in 30 Minuten umgebucht. Schön, dass sie BAs Fehler glätten, aber ich hoffe sie holen sich das von BA wieder.Danke für deine Einschätzung. Aktuell haben sie die Hotline wegen Andrangs gesperrt nicht mal in die Warteschlange kommt man rein. Und demnächst schließt die hier eh (afaik um 11pm EST und das ist seit einer Stunde durch). Mal sehen, was morgen früh so geht.
Hat jemand Erfahrung damit, wie lange Ryanair sich für diesen Teil Zeit lassen wird?Ryanair DAC hat nun mitgeteilt, Ihre Forderung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht in vollem Umfang anzuerkennen (Zahlung 5XX,XX EUR).
(...)
Die konkrete Abwicklung der Angelegenheit erfolgt nun direkt zwischen Ihnen und dem Unternehmen. Ryanair DAC wird sich bei Ihnen melden oder direkt die Leistung vornehmen, weshalb von Ihrer Seite nichts zu veranlassen ist. Erfahrungsgemäß kann der Abwicklungsprozess einige Wochen dauern. Bei Bedarf können wir das Unternehmen nach sechs Wochen erinnern.